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Demokratie statt Anarchie –

Über die Unmöglichkeit, Herrschaft abzuschaffen

Thesen für eine Ordnung der Freiheit

Inhalt

Vorbemerkung | Definitionen | all different - all equal | Verhältnis von Herrschaft und Macht | Freiheit, Interessenkonflikte und Rücksichtslosigkeit | Gefährdung anderer | Sozialer Ausgleich, Stärkung der Schwachen | Vertrauen, Sicherheit/Zuverlässigkeit, Verträge | Infrastruktur und öffentliche Güter | Probleme des Rätemodells | Nicht-Anarchisten in der Anarchie | Funktionsbedingungen von Demokratie und Anarchie | Begrenzung von Herrschaft | Warum Demokratie OK ist | Beispiel Straßenverkehrsampel | Fazit

 

Vorbemerkung

Dieser Text richtet sich vor allem an freiheitsliebende Menschen – an Menschen, denen die Freiheit des Einzelnen wichtig ist und die dabei auch soziale und ökologische Fragen nicht aus den Augen verlieren. Dieser Text soll ein Beitrag für die Suche nach einem Organisationsprinzip der Freiheit sein.

Auch wenn ich Schwachstellen der anarchistischen Idee aufzeigen möchten: Ich gehe hier nicht von dem in der Öffentlichkeit häufig zu findenden Bild aus, das Anarchisten als bombenwerfende Monster darstellt. Ich erkenne an, daß Anarchisten, eine Ordnung anstreben, die jedem größtmögliche Freiheit bietet. Ich möchte hier jedoch zeigen, daß Anarchie nicht in der Lage ist, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Niemand soll sich von den nachfolgenden Überlegungen persönlich angegriffen fühlen müssen; ich präsentiere sie hier nicht als unverrückbare Wahrheiten, als der Weisheit letzter Schluß, sondern nur als Thesen. Ich stelle sie erst einmal in den Raum, und dann kann jede(r) selbst entscheiden, ob er bzw. sie sich ihnen anschließt oder nicht. Jede(r) ist aufgerufen, selbst zu überprüfen, ob diese Thesen stimmen.

Zunächst bedarf es einer Definition der zentralen Begriffe. Dann werden erst allgemeine Überlegungen angestellt, bevor ich anschließend auf konkrete Probleme eingehe.

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Definitionen

Die Begriffe „Macht“, „Herrschaft“, „Demokratie“ und „Anarchie“, sind zum Teil nicht ganz leicht zu fassen, aber ich versuch’s mal:

Was ist Macht?

Macht ist die Möglichkeit, meine eigenen Handlungen zu bestimmen. Bezogen auf Konfliktsituationen bedeutet Macht Durchsetzungsfähigkeit. Wenn ich in der Lage bin, Dinge zu bewirken, habe ich Macht. Macht ist keine konstante Größe, sondern sie hängt einerseits von den mir zur Verfügung stehenden Mitteln ab und andererseits von den Hindernissen und Widerständen, auf die ich treffe. Nicht nur der jeweils einzelne Mensch hat Macht, sondern vor allem auch Zusammenschlüsse von Menschen.

Was ist Herrschaft?

Herrschaft bezeichnet Verhältnisse, in denen es gelingt, über die Handlungen bzw. Verhaltensweisen eines anderen zu bestimmen. Herrschaft tritt in Verbindung mit Hierarchien auf.

Was ist Demokratie?:

Demokratie ist eine Herrschaftsform, bei der die Herrschaft von all jenen ausgeht, über die geherrscht werden soll. Dabei werden mittels Abstimmung durch Mehrheit Entscheidungen getroffen, die dann für alle gelten (also auch für die unterlegene Minderheit). Sofern nicht anders vereinbart, bleiben beschlossene Regeln bis zu einem erneuten Beschluß in Kraft; ob Beschlüsse umgesetzt werden bzw. Regeln gültig bleiben, liegt nicht mehr im Ermessen des Einzelnen. Wichtig für die demokratische Entscheidungsfindung sind Diskussionen, in denen möglichst alle Vor- und Nachteile der vorliegende Vorschläge zur Sprache kommen. Demokratie bedeutet nicht automatisch parlamentarisch-repräsentative Demokratie, welche die Anforderungen an Demokratie oft nur notdürftig erfüllt.

Was ist Anarchie?

Mit Anarchie ist ein Zustand der Herrschaftslosigkeit gemeint, eine Gesellschaft ohne Staat. In der Anarchie ist kein Mensch höher gestellt als ein anderer. Die Freiheit des Individuums wird nur von der Freiheit der anderen Menschen begrenzt. Niemand hat die Befugnis, einem anderen verbindlich vorzuschreiben, wie dieser zu handeln hat. Dementsprechend gibt es keine Gesetze, sondern nur unaufgeschriebene Regeln, freie Vereinbarungen, die jederzeit kündbar sind.

Konzeptionen von Anarchie nehmen meist an, daß sich die Menschen zu Kommunen zusammenschließen, in denen sie sich zur Koordinierung bestimmter gemeinschaftlicher Angelegenheiten auf lokaler Ebene in „Räten“ zusammenfinden; für Fragen von überregionalerer Bedeutung werden von diesen Räten wiederum Delegierte mit einem imperativem Mandat in einen weiteren, (überkommunalen) Rat („Föderationsrat“) entsandt; die Organisation erfolgt dabei stets dezentral von unten nach oben. Oftmals wird angenommen, daß Entscheidungen im Konsens getroffen werden müssen. Die Mitgliedschaft in einer Kommune ist jedoch freiwillig.

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all different – all equal

Jeder Mensch ist einzigartig. Menschen unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ihres Wissens und ihrer Erfahrung. Und auch bezüglich der ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel bestehen Unterschiede zwischen Menschen.

Unterschiedliche Fähigkeiten bedeuten jedoch auch unterschiedliche Möglichkeiten, eigene Vorstellungen zu verwirklichen, oder mit anderen Worten: unterschiedliche Macht.

Aus diesen Machtunterschieden ergeben sich Abhängigkeiten; und einige davon beruhen nicht auf Herrschaftsgelüsten, sondern bestehen bereits von Natur aus – auch ohne Zutun des Menschen, wie am Beispiel alter, kranker und behinderter Menschen deutlich wird.

Ungleiche Macht bedeutet also de facto ungleiche (Handlungs-)Freiheit. Aus der Gleichwertigkeit aller Menschen ergibt sich aber, daß sich alle Menschen sich gleich frei entfalten können sollen.

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Verhältnis von Herrschaft und Macht

Herrschaft ist Verfügungsmacht über andere Menschen. Durch Herrschaft wird die Macht der Beherrschten in von den Herrschenden vorgegebene Bahnen gelenkt, und damit sowohl begrenzt (Verbote) als auch für die Ziele der Herrschenden verfügbar gemacht (Pflichten).

Herrschaft ist geronnene Macht über andere – eine gefestigte Hierarchie, deren Gültigkeit und einstweiliger Fortbestand als sicher angesehen wird. Wenn ich Herrschaft ausübe, bekomme ich dadurch mehr Macht – und die Beherrschten entsprechend weniger. Herrschaft ist demnach die Institutionalisierung von Machtungleichheit für Fälle direkter Konfrontation zwischen Herrschendem und Beherrschtem.

Herrschaft beruht immer auf der Unterordnung unter den Willen des Herrschenden. Die Gründe für diese Unterordnung können jedoch sehr unterschiedliche sein. Zum einen kann die Unterordnung freiwillig erfolgen, weil der Herrschaftsanspruch als legitim anerkannt wird. Zum anderen findet Unterordnung angesichts bestehender Abhängigkeiten und Machtunterschiede – einer Aussichts- und Ausweglosigkeit, die ein sich Widersetzen zwecklos erscheinen läßt – höchst unfreiwillig statt.

Solch unfreiwillige Unterordnung kann zum einen durch unmittelbare Eingriffe in die Lebenssituation des Beherrschten erfolgen, die ihn von der Begehung einer Handlung physisch abhalten, z.B. indem er eingesperrt, betäubt oder verletzt wird oder indem benötigte Infrastruktur lahmgelegt wird. Derartige unmittelbare Zwangsmaßnahmen sind in vielen Fällen jedoch gar nicht durchführbar. Generell können sie nur Unterlassungen erreichen, nicht jedoch gezielt Handlungen des Beherrschten bewirken. Deshalb spielen bei der Herrschaftsausübung indirekte Eingriffe mittels Vorschriften eine bedeutende(re) Rolle. Zur Durchsetzung der Vorschriften wird für den Fall der Nichtbefolgung mit der Zufügung eines Übels gedroht.

Von zentraler Bedeutung ist, ob die zu Beherrschenden die Drohung für glaubhaft halten und ernstnehmen. Um Herrschaft zu erlangen oder zu sichern, muß eine behauptete Macht oder Abhängigkeit nicht tatsächlich existieren; es genügt, wenn sie dem Beherrschten real erscheint (z.B. bei einem Raub mit echt aussehender Spielzeugpistole). Entscheidend für die Wirksamkeit von Herrschaft sind die Erwartungen des Beherrschten an das Verhalten des Herrschenden.

Mit anderen Worten: Sofern der Beherrschte sich nicht freiwillig unterordnet, funktioniert Herrschaft nur, wenn es dem Beherrschten als wahrscheinlich oder zumindest im Bereich des Möglichen erscheint, daß der Herrschende von einem verbotenen oder unerwünschten Verhalten erfährt, und die durch die Bestrafung zu erwartenden Nachteile vom Beherrschten als größer als die Vorteile der verbotenen Handlung angesehen werden. Wenn die Wirkung von Herrschaft derart von ihrer subjektiven Wahrnehmung abhängt, heißt das, daß Herrschaft nicht bei allen Menschen gleich effektiv wirkt.

Die Nichtbeachtung von Vorschriften führt zu deren Unwirksamkeit, wenn der Herrschende ihrer Gültigkeit nicht neuen Nachdruck verleiht.

Wie man sieht, lassen sich Macht und Herrschaft kaum von einander trennen: Wo sich Machtunterschiede dauerhaft etablieren, kann Herrschaft entstehen. Wo Herrschaft besteht, kann einerseits neue Macht geschaffen und andererseits bestehende Macht begrenzt werden. Das heißt, Herrschaft kann, wenn sie in den Dienst der Schwächeren gestellt wird, dazu genutzt werden, Ungleichverteilung von Macht zu reduzieren. Herrschaft kann den Machtlosen Macht geben, indem sie die Macht der Mächtigen beschränkt. Herrschaft kann eine organisierte Gegenmacht gegen private Macht Einzelner darstellen.

Die unter Anarchie verstandene Abschaffung sämtlicher Institutionen des Staates bedeutet nicht Abwesenheit von Macht. Anarchie verhindert vielmehr, daß Macht wirksam begrenzt wird. Die unbegrenzte Macht der einen, bedeutet gesellschaftliche Ohnmacht für die anderen.

Der völlige Verzicht auf jegliche Herrschaft beseitigt nicht alle Fremdbestimmung; er würde enorme Ungerechtigkeiten bestehen lassen.

Im Vergleich zu den schlimmsten Formen totalitärer Herrschaft unterdrückerischer Regimes ist Anarchie zweifelsfrei vorzuziehen. Die Frage hier ist aber eine andere: Ist Anarchie die beste denkbare Lösung?

Wie im folgenden noch gezeigt wird, ist der Verzicht auf verbindliche Regeln – und damit Herrschaft – in zahlreichen Bereichen des Zusammenlebens von Menschen sehr problematisch. Des weiteren soll gezeigt werden, welchen Ansprüchen Herrschaft genügen muß, um mehr Gerechtigkeit und mehr Freiheit hervorzubringen als Anarchie es vermag.

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Freiheit, Interessenkonflikte und Rücksichtslosigkeit

Das zentrale Problem beim Anarchismus ist, daß er offenbar (Interessens-)Konflikte ausblendet und ignoriert oder zumindest annimmt, daß sich in jedem einzelnen Fall eine einvernehmliche Lösung finden ließe.

Konflikte entstehen dort, wo aufgrund eines nur in begrenztem Maße vorhandenes Gutes nicht alle Beteiligten (Menschen/Gruppen) ihre Interessen in dem von ihnen gewünschten Maße verwirklichen können. Mit anderen Worten: Ein Konflikt zeichnet sich dadurch aus, daß von den Beteiligten konkurrierende (und einander ausschließende) Nutzungsansprüche erhoben werden. Dabei genügt es, wenn Unvereinbarkeiten in Teilbereichen bestehen.

Beispiele für konkurrierende Nutzungsansprüche finden sich in Hülle und Fülle: Im alltäglichen Zusammenleben von Familien, WGs oder anderen Gemeinschaften gibt es beispielsweise darüber Uneinigkeit, ob in Räumen geraucht werden darf oder nicht, ob es ruhig sein soll oder Musik gehört werden darf, welcher Fernsehsender gerade geguckt wird, wie gemeinsam genutzte Räume gestaltet werden, welches Maß an (Un)Ordnung und (Un)Sauberkeit zumutbar ist, welche Dringlichkeit bei der Erledigung welcher Dinge besteht.  Auf größerer Ebene bestehen recht unterschiedliche Vorstellungen z.B. darüber, wie ein konkretes Stück Land genutzt werden soll, wofür knappe Rohstoffe verwendet werden sollen oder wie Straßen von vielen Menschen gleichzeitig genutzt werden können, ohne daß es zu Unfällen kommt.

Diese simplen Bespiele zeigen, daß konfliktfreie Gesellschaften nicht denkbar sind. Und sie zeigen auch, daß Konflikte nicht erst durch Hierarchien und Machtgelüste entstehen, sondern durchaus ein Phänomen zwischen gleichberechtigten Menschen sind. Wesentliche Ursache für das Entstehen von Konflikten sind die Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Menschen und ihrer Vorstellungen vom Leben – durch deren Wertschätzung sich freiheitliche Formen des Zusammenlebens gerade auszeichnen.

Interessenkonflikte bedürfen einer Entscheidung, die die Nutzungsrechte regelt. Auf der Meinungs- und Diskussionsebene muß der Konflikt hingegen nicht unbedingt beigelegt werden; gegensätzliche Positionen können bestehen bleiben und womöglich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer neuen, veränderten Entscheidung führen.

Die unterschiedlichen Interessen, die zum Konflikt führen, sind meist nicht allesamt von Anfang an vorhanden, sondern treten oftmals erst nach einer Weile auf, so daß aus konfliktfreien Angelegenheiten konfliktbehaftete werden. Das heißt: Sobald die Bedürfnisse der einzelnen Menschen in der Gemeinschaft zu einer Ressourcenknappheit (im Sinne konkurrierender Nutzungsansprüche) führen, werden aus bis dahin privaten Angelegenheiten öffentliche/gemeinschaftliche Angelegenheit; die Selbstbestimmungsrechte des Individuums werden dann durch Mitbestimmungsrechte der Mitbetroffenen begrenzt.

Das Unterlassen einer aktiven Entscheidung in einem Interessenkonflikt ist übrigens auch eine Entscheidung, nämlich eine Entscheidung für den jeweiligen Status quo.

Im Grunde ist jeder Interessenkonflikt zwischen Menschen oder Gruppen, der sich nicht einvernehmlich lösen läßt, eine Auseinandersetzung um die Macht. Wer sich nicht durchsetzen kann, über den wird – faktisch – geherrscht, da er gezwungen wird, eine von ihm nicht gewollte Regelung hinzunehmen.

Es geht also gar nicht darum, ob Menschen Macht ausüben wollen. Es geschieht einfach, indem jegliche Nutzung von (nur begrenzt vorhandenen) Ressourcen die Handlungsmöglichkeiten der anderen Menschen vermindert.

 

Anarchisten schlagen vor, daß sich Gruppen trennen können, wenn Konflikte nicht gelöst werden. Dieses Trennen stößt allerdings an Grenzen.

Eine Trennung findet in der Erwartung statt, daß der jeweilige Konflikt damit ausgeräumt wäre, da man nicht mehr um die selbe Ressource konkurriert.

Das wirft allerdings die Frage auf, wem die umkämpfte Ressource überlassen wird bzw. wie sie ggf. aufgeteilt wird. Aber nicht nur von dem eigentlichen umkämpften Gut benötigt nun jede der Teilgruppen ein eigenes, sondern auch gemeinsam (und einvernehmlich) benutzter Besitz wird zumindest teilweise zurückgelassen und muß entsprechend neu beschafft werden. Mitunter ist es jedoch möglich, sich anderen bestehenden Gruppen anzuschließen.

Eine Trennung ist grundsätzlich nur dann eine Lösung, wenn das umstrittene Gut reproduzierbar ist, so daß jede Teilgruppe ihr eigenes bekommen kann. Sie ist also keine Lösung, wenn eine konkrete Sache das Streitobjekt ist, wenn z.B. darüber zu entscheiden ist, wie genau dieses Stück Land genutzt werden darf.

Oftmals bestehen auch Abhängigkeiten zwischen den sich Trennenden. Wenn andere Menschen auf mich angewiesen sind, kann ich mich nicht ohne weiteres von ihnen lossagen. Wenn nach einer Trennung die Schwachen allein zurück bleiben, leidet der soziale Ausgleich, der für den Abbau von Machtunterschieden notwendig ist. Die Starken dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen; Solidarität braucht Verläßlichkeit.

Eine Trennung von den anderen ist nur dort wirklich vollzogen, wo meine Handlungen sich nicht mehr mit denen der anderen in die Quere kommen. Der Anspruch, mir von anderen nichts mehr vorschreiben zu lassen, kann dementsprechend nur soweit gehen, wie die anderen von den Auswirkungen meiner Handlungen nicht betroffen sind. Sich völlig „außerhalb der Gesellschaft“ zu stellen, ist nicht möglich, da alle Menschen zusammen auf dieser Welt leben – auch wenn ihnen das nicht immer bewußt ist.

 

Menschen bekommen oft nicht einmal mit (oder interessieren sich nicht dafür), daß sie mit ihren Handlungen (oder Unterlassungen) die Freiheit anderer einschränken, weil sie räumlich oder zeitlich von den anderen getrennt sind (z.B. bei Schädigungen des Ökosystems). Und die anderen merken durchaus, daß sie beeinträchtigt werden, haben aber mitunter keine Ahnung, durch wen das ausgelöst wurde. In Anbetracht der teils gravierenden negativen Betroffenheit anderer Menschen von vielen Tätigkeiten, wäre das Bestehen auf bedingungsloser Selbstbestimmung ein Akt enormer Rücksichtslosigkeit, da die Bedürfnisse anderer Menschen einfach ignoriert werden.

 

Anarchisten erkennen durchaus an, daß die Freiheit des einen dort endet, wo sie die Freiheit eines anderen zu beeinträchtigen beginnt. Dabei stellt sich jedoch die Frage, welche Freiheiten des anderen überhaupt als zu respektieren zählen.

Der Kantsche Imperativ „Was du nicht willst, daß man dir tu‘, das füg‘ auch keinem ander’n zu!“ funktioniert nur, solange alle Beteiligten die gleichen Bedürfnisse/Wünsche haben. Sobald jedoch die Beteiligten unterschiedliche Interessen/Ziele haben, versagt dieses Modell: Nur weil eine bestimmte Sache mich nicht stört, kann ich nicht davon ausgehen, daß andere sich durch vergleichbare Handlungen meinerseits nicht doch gestört fühlen würden. Ein Raucher würde sich z.B. nicht gestört fühlen, wenn ein anderer in seiner Gegenwart rauchen würde; das heißt aber nicht, daß er dies nun dem anderen zufügen dürfe, welcher – anders als der Zufügende – kein Raucher ist und sich sehr wohl gestört fühlen würde.

Bestimmte Freiheiten vertragen sich nicht miteinander; bestimmte Handlungen schließen einander aus; bestimmte Handlungen beeinträchtigen Freiheiten anderer. Daher müssen (verbindliche) Übereinkünfte getroffen werden, welche Handlungen wo wann zulässig bzw. unzulässig sind.

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Gefährdung anderer

Andere Menschen durch eigene Handlungen zu gefährden, ist eine Form der Rücksichtslosigkeit, die sich die anderen nicht gefallen lassen müssen.

In der Anarchie fehlt es an Möglichkeiten, von Menschen verursachte Gefahren abzuwehren, da jeder so verantwortungslos handeln darf, wie es ihm selbst vertretbar erscheint.

Es gibt derzeit weltweit mehrere Hundert Atomkraftwerke und unzählige kleinere Atomreaktoren in U-Booten, Eisbrechern, usw. Diese lösen sich nicht urplötzlich auf, wenn irgendwo anarchistische Verhältnisse entstehen. Diese Anlagen können nicht einfach sich selbst überlassen werden. Ein autonom von den bisherigen Mitarbeitern selbstverwaltetes Atomkraftwerk, in dem naiv fortschrittsgläubig unbekümmerte Atomkraft-Freaks arbeiten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf Freiwilligkeit beruht, wäre eine unzumutbare Gefahr, nicht nur für die „Anwohner“, sondern auch noch für Tausende Kilometer entfernt lebende Menschen. Und nicht nur beim Betrieb, sondern auch bei einem Abriß von Atomkraftwerken bedarf es verbindlicher Standards von Reaktorsicherheit.

Klarer Regeln bedarf auch die Lagerung von gefährlichen Stoffen, z.B. von bestimmten Chemikalien oder Giftmüll. Durch die Freisetzung genetisch veränderter Pflanzen werden auch andere landwirtschaftliche Nutzflächen kontaminiert.

Vermeidbare tödliche Gefahren liegen des weiteren im Straßenverkehr (z.B. Autofahren ohne Fahrkenntnisse oder unter Alkohol) und bei der Nutzung des Luftraums durch Flugzeuge.

Die Nicht-Einschränkung von Schußwaffenbesitz ist eine Bedrohung für die Mitmenschen und erzeugt neue Herrschaft.

Diese Aufzählung ist natürlich nur eine sehr unvollständige. Sie zeigt aber, daß man bei der Beachtung von Sicherheitsregeln nicht allein auf Freiwilligkeit setzen kann.

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Sozialer Ausgleich, Stärkung der Schwachen

Jeglicher sozialer Ausgleich, der über rein freiwillig gewährte Leistungen hinausgeht, beinhaltet Pflichten, also eine Form von Herrschaft. Gemeinschaften können sich durchaus entschließen, auf Maßnahmen sozialen Ausgleichs zu verzichten, aber wie die folgenden Ausführungen zeigen, wäre sozialer Ausgleich gerade im Sinn der Freiheit.

Wie bereits festgestellt, haben nicht alle Menschen gleiche Fähigkeiten. Damit diese Machtunterschiede nicht zu einseitigen Abhängigkeitsverhältnissen führen, müssen die jeweils Schwachen einen Anspruch auf Unterstützung durch die Stärkeren haben.

Auch behinderte Menschen, wie z.B. Rollstuhlfahrer, Blinde oder gebrechliche Senioren, sollen selbstbestimmt leben und sich nach ihren eigenen Vorstellungen am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Dazu brauchen sie Unterstützung durch mitunter aufwendige Technik und Personal, und zwar in ausreichender Menge. Und sowohl Technik als auch Personal müssen ja irgendwo herkommen.

Da es dabei um die Angleichung von Beteiligungschancen und den Abbau von Machtunterschieden geht, darf sich eine Gesellschaft, die auf gleiche Entfaltungsmöglichkeiten für jeden ausgerichtet ist, der Gewährung dieser Unterstützungsleistungen nicht entziehen.

Bei diesen Unterstützungsleistungen geht es nicht darum, den Schwachen Dinge, die sie überhaupt nicht wollen, gegen ihren Willen überzustülpen. Es geht darum, daß Schwache im Sinne eines individuellen Anrechts von den Starken Unterstützung einfordern können, um möglichst genauso wie die von sich aus Starken in Freiheit zu leben.

Dazu genügen keine bloßen unverbindlichen Absichtserklärungen, sondern es bedarf verbindlicher Leistungsgarantien gegenüber den Schwachen, d.h. Handlungs-Verpflichtungen für den übrigen Teil der Gemeinschaft.

Gesellschaften sind bei der Erschaffung von Wohlstand nicht auf die Mitwirkung aller Menschen angewiesen. Dies ist einerseits ein Vorteil, weil sich damit die Chance erhöht, daß sich für gesellschaftlich notwendige Aufgaben genug Leute finden und kein Zwang gegenüber dem Einzelnen, eine Tätigkeit zu übernehmen, nötig ist. Andererseits beinhaltet diese Nicht-Angewiesenheit auf den Einzelnen die Gefahr einer sozialen Exklusion, d.h. daß ein Teil der Menschen von der Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen wird, weil die anderen sich von ihnen nichts versprechen und eher eine Belastung in ihnen sehen. Die Stärkeren dürfen sich nicht von den Schwachen lossagen und die Erträge ihrer Arbeit dann einfach nur unter einander aufteilen; die Schwachen dürfen nicht ungefragt sich selbst überlassen werden. Denn das hieße, daß sie sich trotz ihrer geringeren Fähigkeiten selbst um die Verbesserung ihrer Lebenssituation kümmern müßten. Rollstuhlfahrer müßten sich die Rampen an Gebäuden und Bahnhöfen selbst anbauen. Opfer von Übergriffen müßten sich selbst um die Verfolgung der Täter kümmern. Solche Vernachlässigung und faktische Ausgrenzung der Schwächeren findet auch dann statt, wenn sie nicht auf absichtlicher Unterdrückung beruht, sondern vor allem auf Rücksichts- und Gedankenlosigkeit.

 

Nicht nur ungleiche Fähigkeiten, sondern auch ungleiche Verfügbarkeit über Besitz und über freie Zeit führen zu Machtungleichheit. Der Abbau von Machtunterschieden erfordert eine gerechte Verteilung von Lasten und einen Abbau von vorgefundenen Benachteiligungen, also sozialen Ausgleich im Sinne von Verteilungsgerechtigkeit.

Wer sich um Kinder kümmert, kranke oder alte Menschen pflegt, dem bleibt selbst weniger Zeit für andere Dinge. Daher stellt sich die Frage, wer solche notwendige Arbeit übernimmt, und ob diejenigen, die sie übernehmen, dafür ihrerseits von den übrigen Menschen Entlastungen einfordern können. Eine weitere Frage sozialer Lastenverteilung ist, wer für Schäden durch Naturkatastrophen oder durch ungeklärte Straftaten aufkommen soll.

Ungleiche Verteilung von Besitz und damit ungleiche Entfaltungsmöglichkeiten bestehen nicht nur zwischen den einzelnen Menschen innerhalb einer Stadt, sondern auch zwischen verschiedenen Regionen. Zum einen ist der weltweite Reichtum sehr ungerecht über die Welt verteilt, zum anderen sind einige Regionen auch durch geographische Faktoren benachteiligt (keine Bodenschätze, schlechte Böden und ein für Landwirtschaft ungünstiges Klima, Abgelegenheit von anderen Orten). In weiten Teilen der Welt reicht selbst den ganzen Tag verschlingende harte Arbeit kaum zum Überleben.

Wenn schon die verhältnismäßig geringen Unterschiede im Wohlstandsniveau zwischen Ost- und Westdeutschland sich nicht ganz von allein angleichen, ist eine globale Umverteilung von Nord nach Süd nicht auf der Basis von freiwilligen Spenden Einzelner zu bewerkstelligen.

 

Auch Geld ist ein Machtmittel. Man muß Geld deshalb aber nicht abschaffen. Man kann auch die Ungleichverteilung von Geld verringern, Geld also umverteilen.

Geld ist ein Hilfsmittel für den Tausch von Gütern und Dienstleistungen. Damit müssen Waren nicht mehr unmittelbar gegen anderen Waren getauscht, also mit Naturalien bezahlt werden. Ob Geld auch selbst eine Ware sein soll, mit der Zinsen verdient oder spekuliert werden kann, ist noch eine andere Frage.

Die von Anarchisten oftmals propagierte Selbstbedienung im Supermarkt wäre allenfalls bei Produkten möglich, die dauerhaft im Überfluß vorhanden sind. Allerdings müssen die an der Herstellung des Produkts beteiligten Menschen auch von irgendwas leben. Computer-Software läßt sich gratis bereitstellen, weil sie problemlos vervielfältigbar ist. Auf die zu ihrer Nutzung benötigten Computer trifft das aber nicht zu. Auch bei Autos, Häusern oder Kunstwerken scheitert der Gratiserwerb.

Gegen die Knappheit von Gütern wird oft vorgeschlagen, daß dann eben mehr davon produziert werden müssen. Selbst wenn man dies tatsächlich versuchen würde, würde es zumindest eine Weile dauern, bis entsprechende Fabriken errichtet und Personal ausgebildet ist. Allerdings ist auch die Gesamtmenge des Produzierbaren begrenzt, so daß kaum alle Dinge gleichzeitig im Überfluß bereitstellbar sind. Im übrigen sprächen auch ökologische Einwände gegen ungehemmten Ressourcenverbrauch.

Wenn die meisten Güter weiterhin knapp sind, müssen sie auf irgendeine Weise verteilt werden. Diese Verteilung beruht unvermeidbar auf Herrschaft: Entweder bestimmt der Anbietende oder eine Zuteilungsregel oder der Markt.

Die von den meisten Anarchisten geforderte Aufhebung des Eigentums würde dazu führen, daß alle alles benutzen dürfen. Wenn nicht mehr jeder Menschen von jeder Sache ein eigenes Exemplar braucht, würden viele Gegenstände besser ausgelastet werden; vieles würde nicht mehr ungenutzt herumstehen. Gleichzeitig ergeben sich aber auch wieder Engpässe in Form von konkurrierenden Nutzungsansprüchen. Gemeinschaftlicher Besitz bringt einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich, z.B. Regelungen darüber, wie die Rückgabe bzw. Übergabe an den nächsten Nutzer erfolgt, wer für Instandhaltung und Reparaturen verantwortlich ist und wer für Schäden aufkommt.

Über gemeinschaftlichen Besitz kann aber nicht jeder Einzelne allein entscheiden, sondern nur mitbestimmen. Wo bloß mitbestimmt werden darf, besteht Herrschaft, weil der Einzelne nicht souverän ist.

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Vertrauen, Sicherheit/Zuverlässigkeit, Verträge

Wenn Menschen gemeinsam etwas tun wollen oder aus anderen Gründen einer auf den anderen angewiesen ist, ist es wichtig, daß sich alle auf einander verlassen können.

Menschen stützen ihre Handlungen auf ihre eigenen Erwartungen darüber, wie sich ihre Umwelt verhält. Mangelnde Zuverlässigkeit bedeutet Unsicherheit für ihre Planungen. Sie müssen befürchten, daß andere ihren Zusagen nicht nachkommen.

Je komplexer ein Vorhaben ist, desto dringender bedarf es Planungssicherheit. Ich bin zu Vorleistungen nur bereit, wenn ich mir sicher sein kann, daß auch andere ihre Zusage einhalten, ihren Anteil beizutragen. Ich will in jedem Fall verhindern, daß meine eigenen Handlungen letztendlich vergebens sind, weil das Vorhaben aus von anderen Beteiligten zu verantwortenden Gründen nicht mehr umgesetzt werden konnte. Noch schlimmer wäre es, wenn ich Geld in das Vorhaben stecke und dann auf Kosten sitzenbleibe, die nach erfolgreichem Zustandekommen hätten wieder eingespielt werden sollen.

Wenn bestimmte Risiken zu groß sind, gehe ich sie nicht ein. Zahlreiche Projekte sind dann nicht realisierbar. Unsicherheit schränkt mich in meinen Handlungsmöglichkeiten und damit meine Freiheit ein.

Es ist im übrigen kein Zufall, daß in erbitterten Machtkämpfen der jeweilige Kontrahent durch Unberechenbarkeit gezielt zu verunsichern versucht wird. Wenn er sich auf nichts mehr verlassen kann, muß er Vorkehrungen für alle erdenklichen Eventualitäten treffen, wodurch seine Kräfte in erheblichem Maße gebunden werden und er mehr reagieren als selbst agieren kann.

 

Vereinbarungen jeglicher Art werden geschlossen, weil Menschen gemeinsame Angelegenheiten verbindlich regeln wollen. Dies beinhaltet Leistungen und Gegenleistungen, also Verpflichtungen und Ansprüche.

Mit Menschen, die man gut kennt und denen man vertraut, kann man Dinge formlos vereinbaren. Die persönliche Beziehung, die keiner der Beteiligten aufs Spiel setzen möchte, dient in diesem Fall als eine gewisse Garantie.

Wo informelles Vertrauen nicht wirkt, braucht man institutionelle Garantien. Menschen, die von einander nicht wissen, wie zuverlässig der andere ist (bzw. wissen, daß er eher unzuverlässig ist), müssen Vereinbarungen treffen können, die nicht durch eine der Seiten einfach so aufgelöst werden können.

Dazu sind richtige Verträge notwendig, deren Nicht-Einhaltung durch Sanktionen bestraft werden kann. Vereinbarungen sind wertlos, wenn sie jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können (und dabei eigene Verpflichtungen für ungültig erklärt werden, obwohl bereits die entsprechenden Leistungen des anderen in Anspruch genommenen wurden). Verträge, die nicht verbindlich sind, sind keine.

Wenn es Garantien für etwas gibt, besteht zwar für denjenigen, der die Garantien gibt, keine vollkommene Freiwilligkeit mehr. Dennoch sind Verträge und Vereinbarungen, die Sanktionen beinhalten, keine Fremdbestimmung. Denn die Vertragspartner haben den Sanktionen als Teil des Vertrages selbst zugestimmt.

Die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob man eine Arbeit aufnimmt, mag gesellschaftlich verantwortbar sein, wenn dadurch wichtige Arbeit nicht unerledigt bleibt. Aber wenn man sich auf ein Arbeitsverhältnis eingelassen hat, kann man innerhalb dieses eingegangenen Arbeitsverhältnisses nicht auf Freiwilligkeit bestehen, sondern muß die anfallenden Aufgaben und vereinbarten Pflichten gewissenhaft erfüllen, da andere sich darauf verlassen und ihre eigenen Handlungen danach ausrichten. Freiwilligkeit kann sich folglich nur auf das Zustandekommen, nicht aber auf die Einhaltung einer Vereinbarung beziehen. Um einen geordneten Ausstieg aus laufenden Vereinbarungen und Verträgen zu ermöglichen, sollten sie Kündigungsbestimmungen enthalten.

Da die Nichteinhaltung von Vereinbarungen unweigerlich Folgen für die übrigen Beteiligten hat, müssen jene Beteiligten sich gegen Nichteinhaltungen wehren können, indem sie den anderen durch Androhung von Sanktionen zur Einhaltungen zwingen.

Damit gerade nicht nur die Starken gegenüber den Schwachen über Sanktionsmöglichkeiten verfügen, müssen solche Streitereien auf der Ebene des Rechts entschieden werden können. Ohne das Recht ist nur der Starke frei.

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Infrastruktur und öffentliche Güter

Zusätzlich zu Leistungen, die speziell zugunsten der Schwachen erbracht werden, gibt es Leistungen die das Leben für alle in der Gemeinschaft angenehmer machen. Ungemütliche Aufgaben wie z.B. Kanalisationsarbeiter, Bergarbeiter, Straßenasphaltierer würde wahrscheinlich kaum jemand aus purer Begeisterung an der Arbeit übernehmen. Durch angemessene Entschädigungen in Form bestimmter Vergünstigungen ließen sich aber einige Leute dazu umstimmen, eine solche Tätigkeit zu übernehmen.

Das Zusammenleben von Menschen wird erheblich vereinfacht, wenn sie sich auf eine Infrastruktur, also bestimmte Einrichtungen und Anlagen, stützen können. Diese muß aber erstmal irgendwo herkommen. Großprojekte wie z.B. der Bau einer U-Bahn-Linie erfordern große Mengen Baumaterial und eine Vielzahl von Leuten mit den nötigen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie mit der Bereitschaft, vorgegebene Pläne umzusetzen. Wenn die Beschaffung von Material und Menschen zuverlässig erfolgen und nicht dem Zufall überlassen werden soll, bedarf es eines anerkannten und möglichst universellen Tauschmittels wie des Geldes sowie Planungssicherheit stiftenden Verträgen. Mit Hilfe des Geldes kann der Einzelne zu derartigen Projekten auch aus der Ferne beigetragen, ohne persönlich zum Arbeiten vorbeizukommen.

Wenn sich Infrastruktur nicht kommerzialisieren läßt, weil von ihrer Benutzung aus menschlichen oder technischen Gründen (z.B. bei Straßenbeleuchtung) niemand ausgeschlossen werden kann, handelt es sich um ein öffentliches Gut. Da öffentliche Güter sich im gemeinschaftlichen Besitz aller befinden, stellt sich die Frage, wie die Gemeinschaft deren Instandhaltung und ggf. Reparatur organisiert.

Sofern Infrastruktur und damit verbundene Leistungen allen zugute kommen, ist allerdings nicht einzusehen, warum die entstehenden Lasten nur einige übernehmen sollen. Für öffentliche Güter muß die Gemeinschaft als ganzes aufkommen. Um verteilen zu können, muß die Gemeinschaft erstmal über eigene Mittel verfügen. Deshalb muß der Einzelne einen Teil seiner Arbeit der Gemeinschaft widmen, was sich einerseits durch direkte Beteiligung an gemeinschaftsrelevanten Arbeiten und andererseits durch die Zahlung von Steuern und Abgaben verwirklichen läßt.

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Probleme des Rätemodells

Als Entscheidungsverfahren in Räten wird von einigen Leuten das Konsensprinzip vorgeschlagen, von anderen die Mehrheitsentscheidung.

Konsens führt bei unüberbrückbaren Konflikten dazu, daß überhaupt keine Entscheidung getroffen wird und Handlungsunfähigkeit entsteht. Das Konsensprinzip ist in seiner Wirkung das denkbar konservativste Entscheidungsverfahren. Änderungen früherer Beschlüsse kommen nicht zustande, solange nicht auch der letzte zugestimmt hat. Damit kann eine kleine Minderheit über die breite Mehrheit herrschen.

Der Anarchist Murray Bookchin weist auf den bei Konsensverfahren häufig entstehenden Gruppendruck hin, der Minderheiten veranlaßt, ihre Bedenken zurückzustellen und Vorschläge, die sie eigentlich ablehnen, nicht zu blockieren. Letztendlich wird damit auch eine Diskussionskultur erstickt, weil die Bedenkenträger die bösen Konsensbehinderer sind. Opposition wird entweder eingeebnet oder zieht sich aus dem Entscheidungsprozeß ganz zurück.

Probleme verursachen ebenfalls bestimmte Formen von Mehrheitsentscheidungen. Wenn sich Föderationsräte aus den Delegierten der einzelnen Kommuneräte zusammensetzen, entspricht dies dem parlamentarischen Mehrheitswahlrecht, bei dem das ganze Parlament (im Gegensatz zum Verhältniswahlrecht) nur aus Direktkandidaten besteht. Das heißt, in Föderationsräten finden sich nur noch solche Meinungen, die im Rat der Kommune eine Mehrheit gefunden haben. Meinungen von Minderheiten kommen nur dann vor, wenn sie in anderen Kommuneräten zufällig mehrheitlich unterstützt wurden. Dadurch findet eine enorme Verzerrung des Meinungsbildes zuungunsten von Minderheitsmeinungen statt, wodurch diese in Diskussionen nicht mehr angemessenes Gehör finden. Man kann zwar darauf hoffen, daß die mit Mehrheit Gewählten auch die Ansichten der Minderheit mitvortragen, kann dabei aber kaum erwarten, daß sie ihnen fremde Meinungen mit gleichem Engagement vortragen. Sofern Abstimmungen durchgeführt werden, kommen Befürwortungsraten zustande, die nicht der Zustimmungsrate der „Basis“ entsprechen. Es kann sogar geschehen, daß eigentliche Mehrheitsmeinungen nur mit einer Minderheit von Delegierten vertreten sind, nämlich dann, wenn sie in mehr als der Hälfte der Kommuneräte nur knapp unterlegen waren, in den übrigen Räten aber eine sehr große Mehrheit repräsentieren. Dieser verzerrende Effekt verschärft sich, wenn in der Organisations-Hierarchie der Räte weiteren Ebene hinzukommen, die von der jeweils niedrigeren ebenfalls durch Mehrheitswahlrecht bestimmt werden.

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Nicht-Anarchisten in der Anarchie

Wahrscheinlich stimmt es, daß ein großer Teil der Menschen an einem friedlichen, rücksichtsvollen Zusammenleben interessiert ist. Aber eine kleine Minderheit kann das durchkreuzen. Wenn sich der Anarchismus in einer Gegend durchsetzen sollte, wären dort schließlich noch lange nicht alle Menschen (rücksichtsvolle) Anarchisten.

So würde es in der Anarchie schon allein deshalb auch Nazis und andere Rassisten geben, weil sie nach Entstehen der Anarchie nicht urplötzlich verschwunden sind. In ähnlicher Weise würde es auch weiterhin aggressive Gewalttäter geben. Es mag durchaus sein, daß es in der Anarchie weniger sich derart anti-sozial verhaltenden Menschen (und auch weniger Mord und Totschlag) geben würde als heute, aber dort wo sie auftreten, muß ein Umgang damit gefunden werden.

Da es in der Anarchie kein Recht und keine Justiz mehr gibt, würden einige Leute das Problem „auf ihre Weise lösen“ wollen. Sie würden die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen; mit anderen Worten: Sie würden Selbstjustiz üben. Da zum einen keine Regelungen mehr darüber bestünden, welche Handlungen überhaupt als unzulässig zu werten sind, und zum anderen Beschuldigte über keinerlei einforderbare Rechte mehr verfügen, führt Anarchie in diesem Fall zu einer „Willkür von unten“.

In einer Gesellschaft, die der Freiheit des einzelnen verpflichtet ist, dürfen tatsächliche oder vermutete Übergriffe der einen nicht durch individuelle Terrorakte der anderen beantwortet werden. Es muß weiterhin gelten: Keine Strafe ohne rechtliche Grundlage. Und rechtliche Grundlagen müssen präzise und verständlich formuliert und schriftlich festgehalten werden, wenn sie nicht in beliebiger Weise ausgelegt und verdreht werden können sollen.

Der häufig anzutreffende Vorschlag, man solle Konflikte doch einfach auf Grundlage des „gesunden Menschenverstands“ lösen, hilft im Zweifelsfall nicht weiter, weil der sogenannte gesunde Menschenverstand im Grunde nur die Sammlung eigener Vorurteile ist und somit nicht als gemeinsamer Bewertungsmaßstab taugt.

Unter der Bevölkerung einer anarchistisch unregierten Gegend gäbe es auch Demokraten der unterschiedlichsten Ausprägungen, autoritäre Antidemokraten, religiöse Fanatiker usw. Da diese Menschen von ihren politischen Vorstellungen wahrscheinlich genauso überzeugt sein werden wie die Anarchisten von der Anarchie, werden einige von ihnen an der Beseitigung der Anarchie arbeiten. Möglicherweise führen sie gezielt destabilisierende Aktionen durch, bereichern sich und begehen Sabotageakte, um die Anarchie herauszufordern.

Eine anarchistische Gesellschaft wäre durch ihre Prinzipien gezwungen, Handlungen zu tolerieren, die die Etablierung von Herrschaft zur Folge haben könnten und damit das Bestehen der Anarchie infragestellen würden, etwa die Anhäufung von Macht durch den Aufbau einer aggressiven bewaffneten Miliz, die die Überwindung der Anarchie propagiert.

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Funktionsbedingungen von Demokratie und Anarchie

Anarchie funktioniert nicht ohne Anarchisten. Und Demokratie funktioniert nicht ohne Demokraten. Die Anarchie erfordert, daß praktisch alle Menschen sich im Sinne der Anarchie verhalten bzw. sich wenigstens nicht gegen sie stellen. Schon eine kleine andersgesinnte Minderheit kann sehr effektiv die Freiheit der übrigen stören. Für eine Demokratie bedarf es eines weit geringeren dahinterstehenden Anteils an der Gesamtpersonenmenge: Es genügt, wenn die Mehrheit vernünftig ist. Natürlich kann es in der Demokratie vorkommen, daß die Mehrheit Blödsinn verzapft. Aber mit so einer Mehrheit statt dessen Anarchie zu praktizieren, würde zu massenhafter individueller und unkontrollierter Willkür und Rücksichtslosigkeit führen.

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Begrenzung von Herrschaft

Wie die bisherigen Überlegungen gezeigt haben, entstehen Freiheitseinschränkungen nicht nur durch Gesetze und Verordnungen der jeweils Herrschenden, sondern auch durch natürliche Gegebenheiten und durch Handlungen anderer Menschen. In den Fällen konkurrierender Nutzungsansprüche besteht Herrschaft ganz unweigerlich. In anderen Fällen kann Herrschaft für eine gerechtere Verteilung von Entfaltungsmöglichkeiten sorgen und diese gegen Übergriffe verteidigen.

Andererseits kann Herrschaft auch zur Privilegierung und Bereicherung der Herrschenden und Unterdrückung und Ausbeutung der Beherrschten verwendet werden. Herrschaft bedeutet Verfügung über enorme Macht. Damit kann sie sowohl gute als auch schlechte Dinge bewirken. Aufgrund der schlechten Dinge stellt Herrschaft selbst auch eine Bedrohung dar.

Wie mit einem Vergleich, der aus der Kritik am Kindererziehen stammt, gezeigt werden soll, ist es sinnvoll, Herrschaft nicht undifferenziert einfach komplett über Bord zu werfen, sondern sie auf ihre sinnvollen Aspekte zu begrenzen.

Während die Befürworter traditioneller Erziehung behaupten: „Kinder brauchen Grenzen“, lehnen die Anhänger der antiautoritären Erziehung jegliche Grenzen für Kinder ab. Leute, die jede Form von Erziehung von grundauf kritisieren, halten beide Positionen für undifferenziert. Man könne nämlich unterscheiden zwischen aggressiven Grenzen und defensiven Grenzen. Während man aggressive Grenzen, einem anderen setzt, um ihn zum Beispiel “vor sich selber zu schützen” und ihn zu seinem (angeblichen) Glück zu zwingen (z.B.: “Du darfst keine laute Musik hören, weil es nicht gut für dich ist!”), setzt man defensive Grenzen zur eigenen Verteidigung, also um sich vor fremden Übergriffen zu schützen (z.B.: “Es stört mich, wenn du nachts um drei laut Musik hörst, weil ich dann nicht schlafen kann.”). Defensive Grenzen gehören zu einem gleichberechtigten Zusammenleben dazu, aggressive widersprechen ihm.

Auch Herrschaft kann danach differenziert werden, welchem Zweck sie dient.

Über die Rolle der Herrschaft bei der Entscheidung von Konflikten ist schon einiges gesagt worden. Wenn man darüber hinaus Herrschaft nur unter der Voraussetzung als legitim anerkennt, daß sie Ungleichverteilung individueller Macht abbaut und persönliche Freiheit und Entfaltung fördert, dann darf Herrschaft – auch demokratische – nur dazu verwendet werden, diese Ziele zu erreichen. Man könnte dann von „defensiver, machtausgleichender und konfliktentscheidender Herrschaft“ sprechen.

Herrschaft darf also nicht beliebig und schrankenlos sein, sondern muß einigen Prinzipien unterworfen werden. Herrschaft darf sich nicht gegen die Schwächeren richten, sondern soll nicht legitimierter Macht der Stärkeren entgegentreten, um die Interessen der Schwächeren zu schützen. Auch bei der Entscheidung von gesellschaftlichen Konflikten müssen die defensiven und ausgleichenden Aspekte beachtet werden.

 

Herrschaft kann sowohl durch unmittelbare Entscheidung von einzelnen Fällen als auch – für häufig wiederkehrende Sachverhalte – durch Gesetze und Verordnungen, also Regeln, ausgeübt werden. Regeln und Gesetze haben zwar den Nachteil, daß sie nur auf Umstände, die bei Aufstellung der Regel eingeplant wurden, eingehen können; aber sie weisen auch eine Reihe von Vorteilen auf: Gesetze begrenzen Herrschaft. Nicht nur die Beherrschten, sondern auch die Herrschenden selbst sind an die verabschiedeten Gesetze gebunden. (Zwar können Gesetze auch wieder geändert werden, aber dies erfordert zumindest einen gewissen Aufwand und dauert meist einige Monate.) Indem Herrschaft durch das Recht begrenzt wird, wird sie für die Beherrschten berechenbarer, verläßlicher und transparenter. Willkür gegen einzelne mißliebige Personen wird damit wesentlich erschwert. Und: Gesetze gelten auch dann weiter, wenn die herrschaftsausführenden Personen gewechselt haben.

 

In diesem Sinne sind auch Verfassungen und Satzungen sinnvolle Vorkehrungen zur Begrenzung von Herrschaft. Grundrechte dienen zur Abwehr von staatlichen Angriffen auf gewisse elementare Freiheiten. Sie bedeuten einen partiellen Machtverzicht des Staates. Dadurch wird die Bedrohung durch eine allumfassende Herrschaft zumindest erheblich vermindert. Durch eine Verfassung könnte auch die Beschränkung auf defensive, machtausgleichende und konfliktentscheidende Herrschaft festgeschrieben werden.

Allerdings entstehen Verfassungen und Satzungen nicht im luftleeren Raum. Grundrechte sind nicht naturgegeben, sondern von Menschen geschaffene Übereinkommen. So sinnvoll ich die hier vorgeschlagenen Prinzipien auch finden mag: Ich allein kann sie nicht einfach anordnen; sie müßten, um Gültigkeit zu erlangen, sich in Diskussionen bewähren und gegen eine Vielzahl anderer Vorschläge durchsetzen.

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Warum Demokratie OK ist

Wenn man um Herrschaft nicht umhinkommt, stellt sich die Frage, von wem diese Herrschaft ausgehen soll. Wenn trotz Herrschaft jeder Einzelne noch etwas zu sagen haben soll, muß Herrschaft von denen ausgehen, die von den Entscheidungen betroffen sind. Die zweite Frage ist, wie diese Ansammlung von Menschen dann Entscheidungen treffen soll. Die Nachteile des Konsensverfahrens wurden bereits erwähnt. Somit bleibt als Verfahren die Mehrheitsentscheidung übrig.

Kritiker der Demokratie verweisen oftmals auf die gegenwärtige Form der Anwendung der Demokratie (parlamentarisches Repräsentativsystem). Sie stellen fest, daß sich die Entscheidungsträger (Abgeordnete, Minister) weitgehend verselbständigt haben und sich nur in Wahlkampfzeiten für die Meinung der Bürger interessieren. Es ist jedoch voreilig, diese durchaus berechtigte Kritik an einer bestimmter Erscheinungsform der Demokratie auf jegliche Form der Demokratie zu übertragen. Das Ideal ist die direkte Demokratie, in der jeder unmittelbar entscheidet. (Wie diesem Ideal auch bei sehr großen Personenzahlen und vielen Entscheidungsgegenständen nahegekommen werden kann, umreißt der vom Autor dieser Seiten verfaßte Text „Basisdemokratisches Wahlrecht, Autonomisierung der Politikbereiche und interne Dezentralisierung von Parlamenten“.)

Manche Leute begründen ihre Ablehnung von Demokratie, Recht und Staat mit dem Hinweis, daß diese nur zum Schutz des Bürgerlichen Eigentums da seien. Doch selbst wenn dies der Grund für ihre Entstehung gewesen sein sollte, lassen sie sich – wie hier zu zeigen versucht – auch anders begründen.

Eine der wesentlichsten Anfragen an Verteidiger der Demokratie ist, warum 51% der Beteiligten das Recht haben sollen, über die übrigen 49% zu entscheiden.

Wenn es unterschiedliche Ansichten über eine Angelegenheit gibt und auch nach ausführlicher Diskussion keine Einigung in Sicht ist, stellt sich die Frage, welcher Vorschlag angenommen werden soll. Es gibt kein objektives Maß dafür, welcher der Vorschläge besser ist – sonst hätte man zu einer Einigung gefunden. Deshalb muß ein neutrales Entscheidungsverfahren zunächst alle Vorschläge als gleich gut ansehen. Die Wertung darüber, welcher Vorschlag angenommen werden soll, wird nun in die einzelnen Beteiligten verlagert. Da die Vorschläge qualitativ als gleichwertig gelten, wird jetzt danach entschieden, welcher die meiste Zustimmung unter den Beteiligten erfahren hat. Es werden Stimmen gezählt. Auf diese Weise wird erreicht, daß mit der letztendlichen Entscheidung möglichst viele zufrieden und möglichst wenige unzufrieden sind.

Um zu verhindern, daß die Entscheidungen der Mehrheit elementare Freiheiten einzelner Menschen verletzen, werden demokratische Mehrheitsentscheidungen durch die Grundrechte begrenzt. Um darüberhinaus zu verhindern, daß Menschen beim Entscheidungsprozeß überrumpelt werden, sind Verfahrensregeln sinnvoll, die die Eifrigen zur Rücksicht gegenüber den Zögerlicheren zwingen, damit auch sie sich eine fundierte Meinung bilden und ihre Argumente vortragen können.

 

Demokratische Herrschaft ist kein Zeichen des Zweifels an der Fähigkeit des Menschen zur Selbstorganisation. Lebendige Demokratie lebt ja gerade davon, daß sich die Menschen mit ihren Idee einbringen und Lösungen für Probleme entwickeln. Demokratie muß die Fähigkeit der Menschen, selbst zu denken, schützen. Denn sie ist darauf angewiesen, daß mindestens die Mehrheit der sich beteiligenden Leute sich wirkliche Gedanken macht und nach Lösungen sucht, die möglichst für alle tragbar sind.

In der Demokratie braucht es immerhin eine Mehrheit, um andere zu unterdrücken. In der Anarchie kann das ohne weiteres eine Minderheit organisieren.

Die in einer demokratische Gesellschaft bestehende Möglichkeit, Dinge zu regeln, muß natürlich keineswegs immer ausgeschöpft werden. Weite Bereiche des öffentlichen Lebens funktionieren wunderbar ohne staatliche Regelungen bzw. mit nur wenigen ganz rudimentären. Aber während der Anarchismus die Abwesenheit verbindlicher Regeln von allen Bereichen verlangt, ist es in der Demokratie die Entscheidung der Beteiligten, in welchen Lebensbereichen sie dies wünschen und in welchen nicht.

Demokratie bedeutet, jeden in seinem Handlungs- oder Gestaltungswunsch gleichermaßen ernst zu nehmen: Jeder hat eine Stimme und ist eingeladen, von ihr Gebrauch zu machen.

Demokratie ist eine Voraussetzung gesellschaftlicher Freiheit; aber Demokratie allein führt noch nicht zur Freiheit; hinzukommen muß noch der Wille einer Mehrheit, in Freiheit zu leben.

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Beispiel Straßenverkehrsampel

Als Beispiel dafür, wann Herrschaft gerechtfertigt ist, dient vielleicht eine Straßenkreuzung mit Ampel. Herrschaft geht von einer Ampel aus, weil sie verbindlich festlegt, welchen Verkehrsteilnehmern der Kreuzungsbereich zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird.

An Straßenkreuzungen treffen Menschen mit unterschiedlichen Interessen aufeinander. Die einen wollen in Nord-Süd-Richtung fahren, andere in Ost-West-Richtung und noch andere wollen Linksabbiegen. Solange das Verkehrsaufkommen gering ist, ist das alles kein großes Problem, weil jeder die Kreuzung ein paar Sekunden lang ganz allein nutzen kann, ohne andere dadurch zu beeinträchtigen. Ist das Verkehrsaufkommen jedoch hoch, kommt es zu Interessenkonflikten, weil sich die Beteiligten in die Quere kommen und nicht mehr jeder sicher sein kann, innerhalb angemessener Zeit die Kreuzung zu passieren. Bei diesem Interessenkonflikt sind sehr unterschiedlich starke Verkehrsteilnehmer beteiligt: Autofahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer, Motorradfahrer, Busse und Krankenwagen. Ohne die schützende Herrschaft der Ampel drohen bei starkem Verkehr die Schwächeren buchstäblich unter die Räder zu geraten. Die Ampel erfüllt in dem Konflikt konkurrierender Nutzungsansprüche eine Entscheidungsfunktion, wirkt machtausgleichend und bietet gedankenloser Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Einhalt.

So sinnvoll die Ampel bei viel Verkehr ist, so sinnlos und schikanös ist sie, wenn sie einen zum Warten zwingt, obwohl man weit und breit der einzige auf der Straße ist.

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Fazit

Macht und Herrschaft sind eng miteinander verbunden. Durch Herrschaft kann Macht umverteilt werden. Aufgrund ihrer natürlichen Unterschiedlichkeit verfügen nicht alle Menschen von Natur aus über gleich viel Macht.

Bei der Entscheidung von Konflikten ist Herrschaft unvermeidbar. Eine Trennung von Gruppen kann nur dann eine Lösung sein, wenn das umstrittene Gut reproduzierbar ist. Wenn Menschen mit unterschiedlichen Interessen auf einander treffen, muß entschieden werden, wo die Freiheit des einen anfängt, und die des anderen aufhört.

Bei der Beachtung von Sicherheitsregeln kann man nicht allein auf Freiwilligkeit setzen. Atomkraftwerke und Giftmüll können nicht einfach sich selbst überlassen werden.

Der Abbau von Machtunterschieden erfordert sozialen Ausgleich in Form einer Umverteilung, die nur dann wirklich funktioniert, wenn sich ihr niemand entziehen darf.

Um die für große Projekte unverzichtbare Planungssicherheit zu erhalten, sind einklagbare Verträge notwendig. Vereinbarungen, die jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können, sind wertlos.

Weder Konsens noch Mehrheitswahlrecht sind faire Verfahren, um in Gremien Entscheidungen zu treffen.

Nichtzuletzt deshalb, weil in einer Anarchie auch Nicht-Anarchisten leben, wird die Abwesenheit einer Rechtsordnung und eines Justizsystems zu Akten individueller Willkür und Selbstjustiz führen.

In der Demokratie genügt es, wenn die Mehrheit vernünftig ist, in der Anarchie wird dies hingegen bei jedem einzelnen vorausgesetzt.

Herrschaft muß durch das Recht begrenzt werden und sollte sich auf defensive, machtausgleichende und konfliktentscheidende Herrschaft beschränken.

Da sich nicht objektiv bestimmen läßt, welcher von mehreren Vorschlägen der qualitativ beste ist, wird in der Demokratie die qualitative Entscheidung jedem einzelnen überlassen; anschließend werden die Ergebnisse der Einzelentscheidungen quantitativ ausgewertet.

Demokratie führt nicht automatisch zu Freiheit des Einzelnen; aber ein Höchstmaß an Freiheit des Einzelnen innerhalb einer Gesellschaft läßt sich nicht ohne Demokratie erreichen.

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