Anhang zum Wahlprogramm
Hier befinden sich die
erläuternden Texte, die ich aus Platzgründen nicht
im Wahlprogramm selbst untergebracht habe.
Parlamentarismus?
Demokratie heißt Herrschaft des
Volkes. Entscheidend ist, was die Mehrheit der
Bevölkerung will. Parlamente entsprechen diesem
Grundsatz nicht. Denn in zahlreichen Fällen weicht
der Wille der Bevölkerung erheblich von den
entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament
ab. Die Meinungsverschiedenheiten ziehen sich in den
meisten Fragen quer durch die Reihen der Anhänger
aller Parteien. Mit der Wahl einer Partei stimmt man
indirekt ihrem gesamten Programm zu. Man kann bei der
Wahl einer Partei nicht mit zum Ausdruck bringen,
daß man diese und jene Forderung keinesfalls zu
unterstützen bereit ist. In der Bevölkerung kommen
die Mehrheiten je nach Thema aus verschiedenen
politischen Kreisen, in einem Parlament haben die
Regierungsparteien praktisch automatisch die
notwendige Stimmenmehrheit.
Letztlich wird in der Bevölkerung
die Akzeptanz von Entscheidungen verringert, da sie
ja sowieso nichts zu sagen hat, oder bestenfalls nach
vier Jahren eine andere Partei wählen kann. Die
ideale Form der Demokratie kann der Parlamentarismus
also nicht sein.
In einigen Fällen können
Volksentscheide (siehe unten) Abhilfe schaffen. Bei
der immensen Anzahl von Entscheidungen, die in
Parlamenten getroffen werden, sind Volksentscheide
aber nur für einen eher kleinen Teil der
Entscheidungen möglich, auch wegen mitunter
kurzfristig zu treffender Beschlüsse und weil die
meisten Menschen nicht die Zeit und Lust dazu haben,
sich mit jedem Detail zu beschäftigen.
Aus diesen Gründen wird es wohl
auch weiterhin eine Art von Parlamentarismus geben
müssen. Dennoch darf die Suche nach demokratischeren
Alternativen nicht aufgegeben werden. Wenn sich der
Parlamentarismus nicht vermeiden läßt, muß er
jedoch wenigstens so demokratisch wie möglich
gestaltet sein.
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5%-Hürde
Grundsatz von demokratischen Wahlen
ist das freie, gleiche und geheime Wahlrecht. Da nur
Parteien mit einem Anteil von mindestens 5% der
Zweitstimmen Sitze im Parlament erhalten, ist der
Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht gegeben. Die
Stimmen der kleineren Parteien werden anders
gewertet, nämlich als praktisch ungültig oder nicht
abgegeben. Die 5%-Hürde verfälscht den
Wählerwillen. So erhalten Parteien in der Praxis die
absolute Mehrheit der Parlamentssitze, obwohl sie
weniger als 50% der Wählerstimmen erhalten haben.
Ähnliches trifft auch auf die 2/3-Mehrheit zu,
welche für Verfassungsänderungen wichtig ist. So
hatten SPD und CDU bei der Abgeordnetenhauswahl 1995
zusammen nur rund 60% der Wählerstimmen, erhielten
aber mehr als zwei Drittel der Sitze, da Stimmen der
kleineren Parteien im Gesamtwert von über 10%
unberücksichtigt blieben.
Wenn man den Parlamentarismus so
demokratisch wie möglich gestalten will, darf es
keine künstliche Hürde geben. Nach der Abschaffung
der 5%-Hürde auf Landesebene können durchaus
Fraktionen entstehen, die aus nur einem Abgeordneten
bestehen. (Auf Bezirksebene wurde die 5%-Hürde ja
ohnehin für verfassungswidrig erklärt. Eine
3%-Hürde ist aber keine befriedigende Antwort
darauf.)
Von der zwar oft bestrittenen aber
dennoch vorhandenen Funktionstüchtigkeit von
Parlamente, die eine 1-Abgeordneter-Hürde haben,
kann man sich z.B. in der Stadt München überzeugen.
Da der Einzug kleiner Parteien und
Wählergemeinschaften bei vorgegebener Gesamtanzahl
der Parlamentsmitglieder stark von der
Wahlbeteiligung abhängt, wäre auch ein Verfahren
denkbar, bei dem für z.B. je 15 000 Stimmen ein
Abgeordneter entsandt werden darf. Die Größe des
Parlaments hinge damit von der Wahlbeteiligung ab.
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Gewaltenteilung
Eine der Grundlagen eines
demokratisch aufgebauten Staates ist die
Gewaltenteilung: gesetzgebende, vollziehende und
rechtsprechende Gewalt dürfen nicht von der gleichen
Person abhängen. Diese geforderte personelle
Unabhängigkeit ist derzeit allerdings nicht
hinreichend gegeben, da Regierung und
Verfassungsrichter vom Parlament gewählt werden und
somit Exekutive und Judikative der Legislative
untergeordnet und nicht wie gefordert
gleichberechtigt sind.
Aus dem Anspruch der
Unabhängigkeit der Exekutive und der Judikative vom
Parlament ergibt sich, daß diese aus gesonderten
Wahlen hervorgehen müssen, die jedoch aus
organisatorischen Gründen zeitgleich stattfinden
können.
Eine besonders demokratische
wenn auch aufwendigere Methode bestünde
darin, jedes Regierungsmitglied direkt zu wählen.
Allerdings könnte dadurch die Handlungsfähigkeit
der Regierung erschwert werden, wenn z.B. ein
sozialistischer Sozialsenator mit einem
wirtschaftsliberalen Wirtschaftssenator
zusammenarbeiten muß. Eine vereinfachte Möglichkeit
bestünde darin, daß sich mehrere potentielle
Regierungen zur Wahl stellen. Gewählt wäre die mit
den meisten Stimmen. Eine weitere Variante zur
Gewährleistung der Unabhängigkeit der Regierung vom
Parlament wäre, daß der Wähler auf einem weiteren
Stimmzettel eine Regierungspartei wählt, wobei es
jeweils möglich sein muß, sich bei Regierung und
Parlament für verschiedene Parteien/Kandidaten zu
entscheiden.
Die Rechtssprechung muß sich zwar
grundsätzlich an den geltenden Gesetzen orientieren.
In vielen Fällen handelt es sich jedoch um eine
Frage der Auslegung, dies läßt sich in den meisten
Fällen auch nicht ändern. Problematisch ist, daß
die obersten Richter nicht den
Bevölkerungsdurchschnitt repräsentieren. Eine
Lösung wäre, daß die obersten Richter vom Volk
gewählt werden. Richter jeweils ähnlicher
politischer Ausrichtung könnten sich in gemeinsamen
Listen zusammenschließen. Aus diesen Listen würden
die obersten Richter dann nach dem
Verhältniswahlrecht gewählt werden.
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Steigende Kriminalität?
Entgegen zahlreicher Berichte gibt
es keinen nachweisbaren Anstieg von Straftaten. Zur
Belegung des angeblichen Kriminalitätsanstieges wird
immer wieder auf die Polizeiliche Kriminalstatistik
(PKS) verwiesen. Im Gegensatz zur
Verurteiltenstatistik der Gerichte welche
keinen Anstieg erkennen läßt , ist die PKS
eine Statistik, in der alle Tatverdächtigen gezählt
werden unabhängig davon, ob das Verfahren
später eingestellt wird (wie in 80 - 90 Prozent der
Fälle), der Verdächtige am Ende tatsächlich
verurteilt oder aber freigesprochen wird. Die PKS
gibt also nur darüber Auskunft, daß mehr Anzeigen
erstattet werden. Wenn aber ständig über angeblich
zunehmende Kriminalität berichtet wird und weite
Teile der Bevölkerung deshalb entsprechend
verunsichert sind, muß sich niemand über eine
erhöhte Anzeigenbereitschaft wundern. Wenn die PKS
z.B. einen Anstieg von Ladendiebstählen ausweist, so
kann dies auch bedeuten, daß von den gleichbleibend
begangenen Ladendiebstählen eine größere Zahl als
bisher angezeigt wurde. Die im Stadtbild vermehrt
sichtbare Polizei scheint den Anstieg zu bestätigen,
denn "wo Polizei ist, muß ja irgend etwas nicht
in Ordnung sein".
Dadurch glauben viele Menschen,
daß mehr Polizei gebraucht werde, daß
Polizeibefugnisse noch stärker ausgeweitet werden
müßten usw. So entsteht ein Teufelkreis, der nicht
zu mehr Sicherheit führt, sondern zu mehr
Polizei(staat) und weniger Freiheit.
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Demonstrationsrecht
Das Recht, an Demonstrationen
teilzunehmen, ist wesentlicher Bestandteil der
Versammlungsfreiheit und eine besondere Ausdrucksform
der freien Meinungsäußerung. Analog zum
Menschenrecht, seine Meinung ungehindert zu äußern,
darf auch das Demonstrationsrecht nicht davon
abhängig gemacht werden, welchen politischen
Hintergrund eine Demonstration hat.
Menschen, die sich öffentlich
versammeln, sollen nicht befürchten müssen, in
irgend einer Weise Nachteile in Kauf nehmen zu
müssen. Insbesondere darf die Teilnahme an einer
Demonstration weder zu einem Risiko für die
körperliche Unversehrheit noch zu einer
Beeinträchtigung der physischen Freiheit führen.
Beide Bedingungen sind derzeit
nicht erfüllt. Zumindest bei vielen linken
Demonstrationen ist seitens der Polizei eine sehr
aggressive Stimmung zu spüren, Demonstranten werden
beleidigt, bedrängt, bedroht und willkürlich
verhaftet. Es ist somit nicht verwunderlich, daß
viele Demonstranten der Polizei ablehnend
gegenüberstehen. Daß sich durch die gegenseitige
Ablehnung von Polizei und Demonstranten leicht
Konfrontationen ergeben, müßte der Polizei
eigentlich bewußt sein. Dennoch unternimmt die
Polizei weiterhin Handlungen, die von den
Demonstranten nur als Provokation empfunden werden
können eine Auffassung die auch unbeteiligte
Beobachter teilen. Schnell setzt die Polizei
Schlagstöcke und Wasserwerfer oder auch Tränengas
ein. Damit gefährdet sie die körperliche
Unversehrheit aller Teilnehmer. Allein durch die
Möglichkeit, diese Maßnahmen einzusetzen, trägt
sie entschieden zu einer Eskalation bei.
Auf Verstöße einzelner
Demonstranten gegen Bestimmungen des
Versammlungsrechts reagiert die Polizei nicht selten
unangemessen. Unabhängig davon, daß die Polizei
sogar Sonnenbrillen als Vermummung interpretiert, ist
es verständlich, wenn Demonstranten ihren Kopf oder
ihr Gesicht verdecken. Vielleicht stört es sie, von
der Polizei gefilmt zu werden, oder sie wollen sich
vor Tränengas oder schlechter Witterung schützen.
Es muß dem Staat eigentlich grundsätzlich egal
sein, wie sich die Menschen kleiden.
Derartiges Polizeiverhalten, das zu
Gewalttaten beider Seiten führt, hat zur Folge, daß
Teile der Bevölkerung sich nicht trauen, an
Demonstrationen teilzunehmen. Demonstrieren wird zu
einem Risiko, obwohl es ein Grundrecht ist.
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Geheimdienste
Alle Geheimdienste
(Bundesnachrichtendienst, Militärischer
Abschirmdienst und Verfassungsschutz) sind
abzuschaffen. Auf Landesebene besteht nur die
Möglichkeit, den "Verfassungsschutz"
abzuschaffen.
Mit der Wende von 1989/90 und damit
mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes sind die
Feindbilder abhanden gekommen, die als Begründung
galten, Geheimdienste überhaupt erst zu schaffen.
Deshalb ist es notwendig, sich jetzt grundsätzlich
darüber Gedanken zu machen, ob diese Organisationen
in der heutigen Zeit überhaupt einen Sinn haben
und ob sie überhaupt jemals zu rechtfertigen
waren.
Als Aufgabe von Geheimdiensten gilt
es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die die
freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen. Das
Wesen von Geheimdiensten besteht darin, im Geheimen
zu arbeiten, also nicht nur allgemein zugängliche
Quellen auszuwerten, sondern andere Personen und
Organisationen zu bespitzeln und damit in ihre
Privatsphäre einzudringen. Dies geschieht im
wesentlichen durch verdeckt arbeitende Mitarbeiter
(Spitzel, V-Leute, Inoffizielle Mitarbeiter), durch
das Abhören von Telefonen, Öffnen von Briefen und
neuerdings auch durch die akustische Raumüberwachung
(großer Lauschangriff).
Dieses Vorgehen ist ein
schwerwiegender Verstoß gegen die Unverletzlichkeit
der Wohnung, die die Bürger ja gerade vor
Übergriffen des Staates schützen soll, nicht zu
letzt auch wegen der Erfahrungen aus der Nazi-Zeit.
In Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte heißt es ausdrücklich. "Niemand
darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben,
seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel
(...) ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch
auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder
Anschläge". Dieses Menschenrecht gilt für alle
Menschen, also auch für Menschen, die in irgendeiner
Weise "verdächtig" sind. Zudem ist immer
auch eine Vielzahl völlig Unbeteiligter von den
Überwachungsmaßnahmen betroffen.
Es ist schlicht absurd (und zum
Scheitern verurteilt), die Demokratie ausgerechnet
mit undemokratischen Mitteln retten zu wollen. Und
interessanterweise waren und sind vor allem Menschen
und Gruppen, die sich für Demokratie und
Menschenrechte einsetzen, von der Bespitzelung
betroffen: Die Friedensbewegung, Atomkraftgegner,
Antifaschisten, Menschen, die Antirepressionsarbeit
leisten, sich für die Rechte von Ausländern und
Flüchtlingen einsetzen, Ur-Grüne und Alternative.
Rechtsradikale und tendentiell antidemokratische
Bewegungen waren hingegen deutlich seltener Ziel von
geheimdienstlicher Überwachung. Und auch ohne große
Erfolge. Es drängt sich einem der Verdacht auf, daß
es den Behörden gar nicht um den Schutz von
Demokratie und Menschenrechten geht.
Und ob Wirtschaftsspionage durch
staatliche Gegenspionage abzuwehren ist, ist
fraglich.
Das Gefühl, daß man eventuell
überwacht wird, führt zu einer Atmosphäre der
Unsicherheit und des Mißtrauens. Selbstzensur ist
eine Folge. Über viele Sachen kann man sich nicht
mehr offen unterhalten. Manche Aktivitäten traut man
sich nicht mehr zu tun, auch wenn sie legal sind. Oft
kommt es zu Überwachungen aus geringfügigstem
Anlaß, und erst die Überwachung soll im Nachhinein
die Gründe liefern, daß sie gerechtfertigt war.
Potentielle Überwachung ist ein Mittel der
Einschüchterung und Repression.
Ein weiteres Problem ist, daß es
keine demokratische Kontrolle der Geheimdienste gibt.
Die Geheimdienste suchen sich ihre Aufgaben selbst
und machen, was sie wollen. In der Regel wissen nicht
einmal die Abgeordneten, was z.B. der
Verfassungsschutz gerade tut. Schließlich muß er
nur über das berichten, was er wirklich preisgeben
will. Und in "Parlamentarischen
Kontrollkomissionen" saßen ausschließlich
Vertreter der Regierung. In den später
eingerichteten Verfassungsschutzausschüssen saß
theoretisch auch die Opposition. Die Grünen aber
wurden mit allerlei Tricks lange von diesem Ausschuß
ferngehalten, schließlich waren sie eines der
wichtigsten Ziele der Überwachung, ähnlich ergeht
es heute auf Bundesebene der PDS. Erst seit 1991 (!)
gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für
das Handeln der Geheimdienste. Von der in einem
demokratischen Staat gebotenen Transparenz ist
praktisch nichts zu sehen. Ein Geheimdienst kann auch
gar nicht transparent arbeiten; letztendlich wäre
seine Arbeit nicht mehr geheim.
Wenn es dem Staat wirklich ernst
ist mit Demokratie und Menschenrechten, muß er auf
Geheimdienste verzichten und darf sich nur aus den
Quellen informieren, die auch allen anderen Menschen
offenstehen, also z.B. aus Publikationen und
öffentlichen Veranstaltungen.
Darüber hinaus verschlingen
Geheimdienste beträchtliche Mengen von
Steuergeldern, die an anderer Stelle viel sinnvoller
eingesetzt werden könnten.
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Flüchtlingspolitik
Kein Mensch flieht ohne Grund.
Menschen, die ihre Wohnung, ihre Verwandten und
Freunde, ihren Besitz und all ihre persönlichen
Dinge zurücklassen und sich auf eine ungewisse und
risikoreiche Flucht begeben, handeln aus Angst und
Verzweiflung. Sie fühlen ihr Leben, ihre
körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit in
ihrer bisherigen Umgebung, so massiv bedroht, daß
sie lieber die Strapazen einer Flucht auf sich
nehmen. Hunger, Naturkatastrophen, Krieg, Verfolgung
wegen ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer
Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer Religion oder ihrer
politischen Überzeugung sind nur einige der
Fluchtgründe.
Die meisten Asylsuchenden kamen
1997 aus der Türkei, Ex-Jugoslawien, Irak,
Afghanistan, Sri Lanka, Iran, Georgien, Armenien und
Pakistan. Angesichts dieser Hauptherkunftsländer,
die für Krieg und schwere Menschenrechtsverletzungen
berüchtigt sind, läßt sich nicht ernsthaft
behaupten, daß die meisten Asylsuchenden ohne
wirkliche Not kämen.
Flüchtlinge, die über einen
sogenannten sicheren Drittstaat einreisen, haben nach
geltendem Recht von vornherein keinen Anspruch auf
Asyl. Da alle Nachbarstaaten Deutschlands sichere
Drittstaaten sind, gibt es für Flüchtlinge keine
Möglichkeit mehr, auf dem Landweg legal nach
Deutschland zu gelangen. Somit bleibt ihnen nur die
"illegale Einreise". Als sogenannte
Illegale sind sie auch innerhalb Deutschlands
ständig auf der Flucht und haben weder die
Möglichkeit, Sozialleistungen zu beziehen noch
dürfen sie arbeiten. So werden Flüchtlinge
systematisch in die Kriminalität getrieben.
Menschen, die auf der Flucht sind
und hier Schutz suchen, darf Hilfe staatlicherseits
nicht verweigert werden. Asyl darf nicht länger als
staatlicher Gnadenakt verstanden werden, sondern es
muß wieder zu einem individuellen Grundrecht werden.
Dies gebieten auch die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit.
Hätten die damaligen Zufluchtsstaaten eine
Asylpraxis gehabt, die der deutschen von heute
entspricht, wären weitere zigtausende Juden,
Kommunisten, Homosexuelle, Roma und Sinti umgebracht
worden.
Asyl ist ein Menschenrecht. Es muß
unabhängig davon gelten, wieviele weitere Menschen
Asyl suchen. Es sei darauf verwiesen, daß von den
weltweit 23 Millionen Flüchtlingen nur ein Bruchteil
nach Deutschland kommt, daß es Staaten gibt, in
denen auf zwei Einwohner ein Flüchtling kommt und
darauf, daß sich nach dem Zweiten Weltkrieg allein
in Deutschland 12 Millionen Flüchtlinge befanden.
Auf Landesebene ist es zwar nicht
möglich, das Asylrecht wiederherzustellen, aber der
Umgang mit Flüchtlingen kann menschlicher werden. Erkennt
man das Recht eines jeden Flüchtlings auf Leben und
körperliche Unversehrheit an, kommen Abschiebungen
nicht in Frage. Einen Menschen abzuschieben,
bedeutet, daß man ihn gerade den Bedingungen
ausliefert, vor denen er hier Schutz gesucht hat. In
vielen Fällen wurden politisch Verfolgte nach der
Abschiebung sofort am Flughafen festgenommen und
kamen ins Gefängis, wurden gefoltert oder gleich
ermordet. Abschiebung ist eigentlich nichts anderes
als staatliche Deportation. Und so etwas ist nicht
mit der Menschenwürde vereinbar.
Unabhängig davon, wie sie nach
Deutschland gekommen sind, müssen alle Flüchtlinge
einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Lebes haben.
Sozialleistungen dürfen ihnen nicht verweigert
werden und auch nicht unter dem Sozialhilfesatz
liegen, ist doch Sozialhilfe schon als Existenzminimum
definiert. Anstelle von Chipkarten
("AsylCard") müssen Flüchtlinge wieder
Bargeld erhalten. Die AsylCard ist ein weiterer
Schritt zur Vervollkommnung des gläsernen
Flüchtlings. Flüchtlinge haben es schon schwer
genug, da muß der Staat ihre Lage nicht noch
zusätzlich erschweren.
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Drogen
In einer
freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muß
eigentlich nicht die Legalisierung von Drogen,
sondern deren Verbot gerechtfertigt werden. Da sich
das Verbot jedoch bei vielen Menschen als etwas
absolut Selbstverständliches etabliert hat, wird
hier nun der Gegenversuch erbracht, nämlich den Sinn
einer Legalisierung zu begründen.
Drogen gibt es viele: Alkohol,
Kaffee, Heroin, Haschisch, Nikotin, Kokain, Ecstasy,
diverse Medikamente. Einige dieser Drogen sind
gesellschaftlich akzeptiert und ihr Konsum ist legal,
andere Drogen sind illegal und nur in bestimmten
Gesellschaftskreisen akzeptiert.
Die derzeitige Trennung in legale
und illegale Drogen mag zwar eine gewisse Tradition
haben, fachlich aber ist sie unbegründet. Als Grund
für das Verbot einiger Drogen wird ihre schädliche
Wirkung genannt. Einer näheren Betrachtung hält
diese Behauptung aber nicht stand, wie folgende
Gegenüberstellung zeigt: Niemand bezweifelt, daß
Rauchen gesundheitsschädlich ist, daß in Tabak
mindestens vierzig krebserregende Stoffe enthalten
sind, daß Tabakrauch zu einer Untervorsorgung des
Körpers mit Sauerstoff führt, in dessen Folge auch
mal der eine oder andere Fuß absterben kann. Oder
daß Tabak in hohem Maße nicht nur psychisch sondern
auch körperlich abhängig machen kann. In all dem
wird aber kein Grund gesehen, das Rauchen allgemein
zu verbieten, Rauchern womöglich mit Haftstrafen zu
drohen. Im Gegenteil: für Zigaretten darf sogar
Werbung gemacht werden. Dem gegenüber sind Haschisch
und Marihuana verboten, auch wenn trotz so
mancher Gerüchte unaufgeklärter Menschen
keine gesundheitlichen Schäden bekannt sind und auch
keine körperliche Abhängigkeit entsteht.
Cannabis-Produkten wird sogar eine medizinisch
nutzbare Heilwirkung bescheinigt. Eine gewisse
psychische Abhängigkeit oder Gewöhnung kann
grundsätzlich bei keiner Droge ausgeschlossen
werden, auch bei Kaffee und Schokolade nicht.
Daß eine mögliche schädigende
Wirkung von Drogen stets von der Dosis und von der
Qualität abhängt, bleibt bei der Einteilung in
legale und illegale Drogen unberücksichtigt. Auf dem
Münchner Oktoberfest gibt es regelmäßig
Alkoholtote, und es sind sogar schon Menschen an
einer Überdosis Koffein gestorben. Bevor z.B. Heroin
(ab 1901 als Hustensaft und Schmerzmittel im Handel
erhältlich gewesen) verboten wurde, gab es
zahlreiche Menschen, die mit hochwertigem,
wohldosiertem Heroin ein gutes, langes und geordnetes
Leben geführt haben.
Um beim Beispiel Heroin zu bleiben
(auch weil es als die gefährlichste der genannten
Drogen gilt): Es ist nicht das Heroin selbst, das zu
den gravierenden gesundheitlichen Schäden sowie zur
Abhängigkeit führt, sondern es sind die zur
Streckung beigemengten verunreinigenden Stoffe. In
reinem Zustand haben Kokain und Heroin einen
erheblichen Teil ihrer Gefährlichkeit eingebüßt,
was nicht heißt, daß sie völlig unbedenklich
wären. Derzeit stellt besonders auch der oftmals
unbekannte Reinheitsgrad ein erhebliches Risiko dar;
zu reiner Stoff kann zu Überdosierung führen.
Entscheidend wäre also eine Qualitätskontrolle im
Sinne des Verbraucherschutzes. Das Risiko würde
somit zumindest kalkulierbar, ähnlich wie ja auch
für Alkoholiker. Eine solche Qualitätskontrolle ist
allerdings kaum realisierbar, solange auch die
Konsumenten und Verkäufer "harter" Drogen
strafrechtlich verfolgt werden.
Ein Verbot von Drogen hilft
niemandem. Erfahrungsgemäß ist der
Bevölkerungsanteil, der "harte" Drogen
nimmt, stets etwa gleich geblieben. Selbst die
schärfste Strafverfolgung hat keinen nennenswerten
Rückgang bewirken können. Bewirkt hat sie hingegen,
daß sich die Bedingungen, unter denen die Drogen
konsumiert werden konnten, erheblich verschlechtert
haben. War es am Anfang des Jahrhunderts noch
möglich, Beruf und Heroin zu vereinbaren, ist heute
ein tiefer sozialer Abstieg praktisch
vorprogrammiert. Die Illegalität hat die
Drogenpreise ins Unermeßliche getrieben
teilweise auf das Tausendfache des
Herstellungswertes. Da zur Finanzierung des Konsums
das verfügbare Geld nicht ausreicht, sind viele
Abhängige entweder auf Prostitution oder auf
Diebstahl und Einbruch angewiesen. Der Lebensalltag
von Junkies ist wesentlich von der Beschaffung der
Droge gekennzeichnet. Die Ausübung eines Jobs wird
unmöglich, die Aufrechterhaltung sozialer
Beziehungen erschwert. Auch ärztliche Behandlung
wird erschwert, weil sie immer die Gefahr einer
Entdeckung des Drogenkonsums beinhaltet und damit
auch die sozialen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Nicht das Heroin ist es, das zur heute üblichen
Verelendung führt, sondern der Umgang der
Gesellschaft damit. Korrekterweise müßte man
eigentlich nicht von "Drogentoten"
sprechen, sondern von "Verfolgungstoten".
Dazu kommt, daß das Verbot eine
sachliche Aufklärung über die Wirkung der einzelnen
Drogen nicht gerade erleichtert. Solange die
Diskussion über Drogen nicht sachlich geführt wird,
werden auch Konsumenten es schwer haben,
Informationen von Propaganda der einen oder anderen
Seite zu unterscheiden.
Und letztendlich wird durch das
Drogenverbot auch Abhängigen, die ihre Droge
aufgeben und dazu professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen möchten, der Ausstieg erschwert, weil sie
sich zunächst als "Kriminelle" outen
müßten.
Eine Entkriminalisierung jeglichen
Drogenkonsums ist nicht als ferne Utopie anzusehen,
sondern als dringende Notwendigkeit gerade im
Interesse der Konsumenten "harter" Drogen.
So unwahrscheinlich es zunächst
klingen mag: Eine Freigabe von Drogen könnte die
Wahrscheinlichkeit senken, daß Menschen sich
überhaupt für Drogen interessieren. Verbotene
Früchte schmecken am besten, und schließlich werden
sich potentielle Konsumenten nicht genötigt sehen,
die erste Gelegenheit wahrzunehmen, die sich bietet
denn es ist mit Sicherheit nicht die letzte.
Für diese Annahme sprechen auch die Erfahrungen, die
mit dem Alkohol nach dem Ende der Prohibition in den
USA gemacht wurden. Und im vergleichsweise liberalen
Amsterdam nehmen anteilmäßig weniger Leute Drogen,
als in New York mit seinem Null-Toleranz-Modell.
Das Anliegen der Legalisierung
sollte es aber nicht sein, möglichst geringe
Konsumentenzahlen zu erreichen, sondern es soll ein
menschenwürdiges, selbstbestimmtes und angstfreies
Leben auch mit Drogen möglich sein. Drogen sind
Privatsache und gehen den Staat eigentlich nichts an.
Es sei denn, der einzelne Konsument bittet um
Unterstützung.
In einem liberalen Staat könnten
hochwertige, exakt dosierbare Drogen zu
erschwinglichen Preisen in Spezialgeschäften
erhältlich sein. Schwarzmarkt und
Beschaffungskriminalität würden praktisch völlig
verschwinden. Die bei weiten Teilen der Bevölkerung
verbreitete Angst vor Drogenkonsumenten würde sich
wohl verringern, da Beschaffungskriminalität usw.
wegfallen.
Und alle Haushaltspolitiker, die
gerne sparen, seien darauf hingewiesen, daß durch
den Wegfall der Verfolgung Geld aus dem Bereich
Inneres in sinnvollere Bereiche verteilt werden kann.
Und allein durch die Entkriminalisierung des
Drogengebrauchs würden mindestens 30% der
Gefängnisplätze nicht mehr benötigt der
Gefängnisaufenthalt kostet über 200 DM pro Tag und
Person. Es wäre aber falsch, Drogenpolitik nur aus
finanzieller Sicht zu betreiben. Im Mittelpunkt einer
menschlichen Politik muß immer noch der Mensch
stehen.
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Zivilrecht statt Strafrecht
Das Strafrecht hat die Eigenschaft,
daß es dem Opfer nicht hilft. Das Zivilrecht
hingegen regelt konkret die Entschädigung des Opfers
durch den Täter. Besonders deutlich sind die
Vorteile des Zivilrechts bei Eigentumsdelikten.
Das folgende Modell zielt auf eine
vollständige Entschädigung der Opfer durch die
festgestellten Täter.
Alle Läden Berlins ermitteln
anhand ihrer Buchführung den Gesamtwert der
gestolenen Waren. Diese Summe wird auf alle
festgestellten Ladendiebe umgelegt. Der von jedem
Dieb zu zahlende Betrag errechnet sich
folgendermaßen: Gesamtwert aller als gestohlen
gemeldeter Waren multipliziert mit dem Wert,
der von ihm gestohlenen Waren geteilt durch Wert
aller beim Diebstahl entdeckten Waren. Hinzukommt
dann noch eine Bearbeitungsgebühr für den
bürokratischen Aufwand. Da der Dieb die Ware
letztendlich ja bezahlt hat, darf er sie auch
behalten.
Grundsätzlich muß weiterhin
gelten, daß der Verdacht allein nicht ausreicht. Nur
wenn tatsächlich eine Tat nachgewiesen werden kann,
darf der entsprechende Aufschlag erhoben werden.
Je mehr man beim Klauen erwischt
wird, um so mehr muß man insgesamt zahlen. Wer nicht
so gut beim Klauen ist, zahlt deutlich drauf. Früher
oder später werden die meisten Unprofessionellen
einfach mit dem Klauen aufhören, weil es sich nicht
lohnt. Damit wird es auch für die verbliebenen
Profis zunehmend unrentabler, da es auch unter ihnen
wieder einen Teil gibt, der nur unterdurchschnittlich
erfolgreich ist, also insgesamt draufzahlt. Dann
werden vermutlich auch diese Leute ihre Aktivität
verringern, usw.
Letztendlich nützt diesen Modell
allen den Opfern, weil sie voll entschädigt
werden und den Tätern, weil ihnen keine Haftstrafen
drohen und ihre Chancen z.B. auf dem Arbeitsmarkt
nicht durch Vorstrafen verschlechtert werden. Eine
Belohnung für die Täter ist dieses Modell dennoch
nicht. Ob insgesamt mehr geklaut wird oder weniger,
spielt dann aber auch keine Rolle mehr.
Allerdings gibt es zahlreiche
Menschen, die nicht aus "Langeweile" oder
"wegen dem Kick" klauen, sondern die sich
in erheblichen sozialen Notlagen befinden. Hier käme
es also vor allem darauf an, die Ursachen von Armut
anzugehen. Dennoch ist vermutlich auch für diese
Leute eine zivilrechtliche Lösung angenehmer als
eine strafrechtliche.
Dieses Verfahren läßt sich in
entsprechender Abwandlung auch auf Sachbeschädigung
und Handtaschendiebstahl anwenden.
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Verkehrspolitik: Nahverkehr
kostenlos aber nicht umsonst
Mobilität gilt als eines der
menschlichen Grundbedürfnisse. In einer Großstadt
wie Berlin ist sie auch notwendig, weil Wohnung,
Schule/Arbeitsplatz, Freunde, Behörden,
Kulturstätten usw. in vielen Fällen über die ganze
Stadt verteilt sind. Aufgabe des Landes Berlin ist
es, die zur Fortbewegung notwendige Infrastruktur
bereitzustellen. Neben Radwegen und Straßen gehört
dazu auch ein gut ausgebauter Öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV).
Für Menschen ohne Auto sind
S-Bahn, U-Bahn, Bus und Straßenbahn oft die einzig
möglichen Fortbewegungsmittel. Solange jedoch diese
Verkehrsmittel für sie unbezahlbar sind, nützen sie
ihnen nichts. Daß z.B. ein 12jähriger, dessen
Eltern Sozialhilfeempfänger sind, 2,50 DM für eine
zehnminütige U-Bahn-Fahrt zahlen soll, ist
tatsächlich nur schwer vermittelbar. Aber nicht nur
aus mitmenschlichen sozialen Erwägungen ist ein
kostenloser Nahverkehr geboten.
Zahlreiche Menschen wären bereit,
aus ökologischen Gründen das Auto stehen zu lassen
und sich stattdessen in der Stadt nur mit Bus und
Bahn fortzubewegen. Solange jedoch Bahnfahren
zumindest bei kurzen Strecken wesentlich teurer ist
als Autofahren, entscheiden sich viele doch für das
Auto. Der Nulltarif würde viele dieser Menschen dazu
bewegen, das Auto tatsächlich öfter stehen zu
lassen. Einige Menschen würden auf ein eigenes Auto
ganz verzichten. Nicht nur die Umwelt, sondern auch
die oft überlasteten Straßen würden entlastet.
Zudem würden weniger Menschen bei Autounfällen
verletzt oder getötetet werden. Nicht nur Kinder und
Radfahrer würden davon profitieren. Konzepte wie
eine "autofreie Innenstadt" wären ohne
kostenlosen ÖPNV nicht umsetzbar.
Ein Modellversuch der Stadt Templin
hat gezeigt, daß etwa acht mal soviele Menschen mit
dem Bus fahren, seitdem er kostenlos ist. Der
Autoverkehr ist entsprechend weniger geworden.
Die zentrale Frage bei diesem Thema
ist "Wie läßt sich das finanzieren?".
Die Frage des Nulltarifs ist eine Frage der
Prioritätensetzung. Zur Zeit werden die Prioritäten
zu einseitig beim Straßenbau gesetzt. Ein Teil des
Geldes, das heute in den Straßenbau fließt, könnte
für den ÖPNV verwendet werden. Wenn durch den
Nulltarif immer weniger Leute mit dem Auto fahren,
wird auch weniger Geld für den Straßenbau
benötigt, weil z.B. Verbreiterungen von Straßen
nicht mehr nötig sind.
BVG und S-Bahn nach
marktwirtschaftlichen Kriterien rentabel zu
betreiben, ist schlicht nicht realisierbar. Selbst
bei den derzeitigen Preisen deckt der
Fahrkartenverkauf nur etwa die Hälfte der Kosten.
Den Rest zahlt auch jetzt das Land Berlin. Ohne
Zuschüsse würde eine einfache Fahrt bei der
derzeitigen Anzahl an Fahrgästen etwa 8 DM kosten.
Da aber nicht viele Menschen bereit wären, einen
solche Preis zu zahlen, würden noch weniger Menschen
mit der Bahn fahren. Um die Ausgaben zu decken,
müßten die Preise weiter erhöht werden, was zu
erneutem Fahrgastverlust führen würde. Drei Viertel
der Kosten entstehen der BVG aber unabhängig davon,
wieviele Menschen ihr Angebot nutzen.
Durch die Einführung des
Nulltarifs würden einige bisherige Kosten wegfallen.
Weder Fahrkarten noch Fahrkartenautomaten noch
Entwerter müßten hergestellt werden. Niemand
müßte all diese Geräte beliefern, warten und
reparieren. Fahrkartenkontrolleure wären
überflüssig, und weder in der Verwaltung noch bei
Polizei und Justiz müßte sich jemand um
Schwarzfahrer kümmern. Es wäre nicht mehr
notwendig, für die Benutzung von S-Bahn, U-Bahn,
Bus, Straßenbahn und Fähre Werbung zu machen. Das
Sicherheitspersonal könnte drastisch reduziert
werden, da zu jeder Uhrzeit mehr Leute auf den
Bahnsteigen und in den Zügen sein werden. Die stark
ansteigenden Fahrgastzahlen würden nebenbei auch zu
einer Erhöhung der Einnahmen durch Werbung auf den
Bahnsteigen und in den Zügen führen.
Selbst Teile der Wirtschaft würden
von kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln
profitieren. Geschäfte im Bahnhofsbereich oder
dessen Umgebung würden mehr Umsatz machen. Der
kostenlose Nahverkehr würde sicherlich auch weit
über die Grenzen von Berlin hinaus bekannt werden,
was möglicherweise verstärkt Besucher aus allen
Gegenden Deutschlands und der Welt anziehen könnte,
wovon erneut die Wirtschaft profitieren würde.
Dadurch würden sich die Steuereinnahmen erhöhen,
was die Finanzierung des Nulltarifs erleichtern
würde. Möglicherweise läßt sich so auch die
Abwanderung aus Berlin vermindern, welche auch
geringere Steuereinnahmen zu Folge hat.
Eine weitere Möglichkeit zur
Finanzierung besteht in Einsparungen in anderen
Bereichen, z.B. bei der Polizei oder bei unnötigen
teuren Großprojekten. Der Nulltarif bleibt eine
Frage der Prioritätensetzung.
Im Mittelpunkt der Diskussion
sollten aber nicht all die wirtschaftlichen
Erwägungen stehen, sondern vor allem die sozialen
und ökologischen Vorteile, die allen zu Gute kommen.
Da eine sofortige vollständige
Umsetzung des Nulltarifs unwahrscheinlich ist, sind
verschiedene Übergangslösungen denkbar. Zum einen
könnte es Aktionstage oder wochen geben, in denen
Bus- und Bahnfahren probeweise kostenlos ist. So
ließen sich auch künftige Fahrgastzahlen besser
abschätzen. Auch könnte der Nulltarif
vorübergehend nur für bestimmte Personengruppe
gelten, etwa für Kinder, Jugendliche, Arbeitslose,
Rentner, Flüchtlinge und Behinderte. Oder die
kostenlose Nutzung wäre für eine Übergangsphase
auf bestimmte Uhrzeiten, Wochentage, Strecken oder
auf die Innenstadt beschränkt. Denkbar wäre auch
eine schrittweise Senkung der Tarife.
Die volle und gewünschte Wirkung
kann der Nulltarif aber nur entfalten, wenn er im
ganzen Stadtgebiet, zu jeder Zeit und für alle
Menschen gilt.
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