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Anhang zum Wahlprogramm

 

Hier befinden sich die erläuternden Texte, die ich aus Platzgründen nicht im Wahlprogramm selbst untergebracht habe.

 

Parlamentarismus?

Demokratie heißt Herrschaft des Volkes. Entscheidend ist, was die Mehrheit der Bevölkerung will. Parlamente entsprechen diesem Grundsatz nicht. Denn in zahlreichen Fällen weicht der Wille der Bevölkerung erheblich von den entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament ab. Die Meinungsverschiedenheiten ziehen sich in den meisten Fragen quer durch die Reihen der Anhänger aller Parteien. Mit der Wahl einer Partei stimmt man indirekt ihrem gesamten Programm zu. Man kann bei der Wahl einer Partei nicht mit zum Ausdruck bringen, daß man diese und jene Forderung keinesfalls zu unterstützen bereit ist. In der Bevölkerung kommen die Mehrheiten je nach Thema aus verschiedenen politischen Kreisen, in einem Parlament haben die Regierungsparteien praktisch automatisch die notwendige Stimmenmehrheit.

Letztlich wird in der Bevölkerung die Akzeptanz von Entscheidungen verringert, da sie ja sowieso nichts zu sagen hat, oder bestenfalls nach vier Jahren eine andere Partei wählen kann. Die ideale Form der Demokratie kann der Parlamentarismus also nicht sein.

In einigen Fällen können Volksentscheide (siehe unten) Abhilfe schaffen. Bei der immensen Anzahl von Entscheidungen, die in Parlamenten getroffen werden, sind Volksentscheide aber nur für einen eher kleinen Teil der Entscheidungen möglich, auch wegen mitunter kurzfristig zu treffender Beschlüsse und weil die meisten Menschen nicht die Zeit und Lust dazu haben, sich mit jedem Detail zu beschäftigen.

Aus diesen Gründen wird es wohl auch weiterhin eine Art von Parlamentarismus geben müssen. Dennoch darf die Suche nach demokratischeren Alternativen nicht aufgegeben werden. Wenn sich der Parlamentarismus nicht vermeiden läßt, muß er jedoch wenigstens so demokratisch wie möglich gestaltet sein.

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5%-Hürde

Grundsatz von demokratischen Wahlen ist das freie, gleiche und geheime Wahlrecht. Da nur Parteien mit einem Anteil von mindestens 5% der Zweitstimmen Sitze im Parlament erhalten, ist der Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht gegeben. Die Stimmen der kleineren Parteien werden anders gewertet, nämlich als praktisch ungültig oder nicht abgegeben. Die 5%-Hürde verfälscht den Wählerwillen. So erhalten Parteien in der Praxis die absolute Mehrheit der Parlamentssitze, obwohl sie weniger als 50% der Wählerstimmen erhalten haben. Ähnliches trifft auch auf die 2/3-Mehrheit zu, welche für Verfassungsänderungen wichtig ist. So hatten SPD und CDU bei der Abgeordnetenhauswahl 1995 zusammen nur rund 60% der Wählerstimmen, erhielten aber mehr als zwei Drittel der Sitze, da Stimmen der kleineren Parteien im Gesamtwert von über 10% unberücksichtigt blieben.

Wenn man den Parlamentarismus so demokratisch wie möglich gestalten will, darf es keine künstliche Hürde geben. Nach der Abschaffung der 5%-Hürde auf Landesebene können durchaus Fraktionen entstehen, die aus nur einem Abgeordneten bestehen. (Auf Bezirksebene wurde die 5%-Hürde ja ohnehin für verfassungswidrig erklärt. Eine 3%-Hürde ist aber keine befriedigende Antwort darauf.)

Von der zwar oft bestrittenen aber dennoch vorhandenen Funktionstüchtigkeit von Parlamente, die eine 1-Abgeordneter-Hürde haben, kann man sich z.B. in der Stadt München überzeugen.

Da der Einzug kleiner Parteien und Wählergemeinschaften bei vorgegebener Gesamtanzahl der Parlamentsmitglieder stark von der Wahlbeteiligung abhängt, wäre auch ein Verfahren denkbar, bei dem für z.B. je 15 000 Stimmen ein Abgeordneter entsandt werden darf. Die Größe des Parlaments hinge damit von der Wahlbeteiligung ab.

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Gewaltenteilung

Eine der Grundlagen eines demokratisch aufgebauten Staates ist die Gewaltenteilung: gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt dürfen nicht von der gleichen Person abhängen. Diese geforderte personelle Unabhängigkeit ist derzeit allerdings nicht hinreichend gegeben, da Regierung und Verfassungsrichter vom Parlament gewählt werden und somit Exekutive und Judikative der Legislative untergeordnet – und nicht wie gefordert gleichberechtigt – sind.

Aus dem Anspruch der Unabhängigkeit der Exekutive und der Judikative vom Parlament ergibt sich, daß diese aus gesonderten Wahlen hervorgehen müssen, die jedoch aus organisatorischen Gründen zeitgleich stattfinden können.

Eine besonders demokratische – wenn auch aufwendigere – Methode bestünde darin, jedes Regierungsmitglied direkt zu wählen. Allerdings könnte dadurch die Handlungsfähigkeit der Regierung erschwert werden, wenn z.B. ein sozialistischer Sozialsenator mit einem wirtschaftsliberalen Wirtschaftssenator zusammenarbeiten muß. Eine vereinfachte Möglichkeit bestünde darin, daß sich mehrere potentielle Regierungen zur Wahl stellen. Gewählt wäre die mit den meisten Stimmen. Eine weitere Variante zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Regierung vom Parlament wäre, daß der Wähler auf einem weiteren Stimmzettel eine Regierungspartei wählt, wobei es jeweils möglich sein muß, sich bei Regierung und Parlament für verschiedene Parteien/Kandidaten zu entscheiden.

Die Rechtssprechung muß sich zwar grundsätzlich an den geltenden Gesetzen orientieren. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um eine Frage der Auslegung, dies läßt sich in den meisten Fällen auch nicht ändern. Problematisch ist, daß die obersten Richter nicht den Bevölkerungsdurchschnitt repräsentieren. Eine Lösung wäre, daß die obersten Richter vom Volk gewählt werden. Richter jeweils ähnlicher politischer Ausrichtung könnten sich in gemeinsamen Listen zusammenschließen. Aus diesen Listen würden die obersten Richter dann nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden.

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Steigende Kriminalität?

Entgegen zahlreicher Berichte gibt es keinen nachweisbaren Anstieg von Straftaten. Zur Belegung des angeblichen Kriminalitätsanstieges wird immer wieder auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verwiesen. Im Gegensatz zur Verurteiltenstatistik der Gerichte – welche keinen Anstieg erkennen läßt –, ist die PKS eine Statistik, in der alle Tatverdächtigen gezählt werden – unabhängig davon, ob das Verfahren später eingestellt wird (wie in 80 - 90 Prozent der Fälle), der Verdächtige am Ende tatsächlich verurteilt oder aber freigesprochen wird. Die PKS gibt also nur darüber Auskunft, daß mehr Anzeigen erstattet werden. Wenn aber ständig über angeblich zunehmende Kriminalität berichtet wird und weite Teile der Bevölkerung deshalb entsprechend verunsichert sind, muß sich niemand über eine erhöhte Anzeigenbereitschaft wundern. Wenn die PKS z.B. einen Anstieg von Ladendiebstählen ausweist, so kann dies auch bedeuten, daß von den gleichbleibend begangenen Ladendiebstählen eine größere Zahl als bisher angezeigt wurde. Die im Stadtbild vermehrt sichtbare Polizei scheint den Anstieg zu bestätigen, denn "wo Polizei ist, muß ja irgend etwas nicht in Ordnung sein".

Dadurch glauben viele Menschen, daß mehr Polizei gebraucht werde, daß Polizeibefugnisse noch stärker ausgeweitet werden müßten usw. So entsteht ein Teufelkreis, der nicht zu mehr Sicherheit führt, sondern zu mehr Polizei(staat) und weniger Freiheit.

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Demonstrationsrecht

Das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen, ist wesentlicher Bestandteil der Versammlungsfreiheit und eine besondere Ausdrucksform der freien Meinungsäußerung. Analog zum Menschenrecht, seine Meinung ungehindert zu äußern, darf auch das Demonstrationsrecht nicht davon abhängig gemacht werden, welchen politischen Hintergrund eine Demonstration hat.

Menschen, die sich öffentlich versammeln, sollen nicht befürchten müssen, in irgend einer Weise Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Insbesondere darf die Teilnahme an einer Demonstration weder zu einem Risiko für die körperliche Unversehrheit noch zu einer Beeinträchtigung der physischen Freiheit führen.

Beide Bedingungen sind derzeit nicht erfüllt. Zumindest bei vielen linken Demonstrationen ist seitens der Polizei eine sehr aggressive Stimmung zu spüren, Demonstranten werden beleidigt, bedrängt, bedroht und willkürlich verhaftet. Es ist somit nicht verwunderlich, daß viele Demonstranten der Polizei ablehnend gegenüberstehen. Daß sich durch die gegenseitige Ablehnung von Polizei und Demonstranten leicht Konfrontationen ergeben, müßte der Polizei eigentlich bewußt sein. Dennoch unternimmt die Polizei weiterhin Handlungen, die von den Demonstranten nur als Provokation empfunden werden können – eine Auffassung die auch unbeteiligte Beobachter teilen. Schnell setzt die Polizei Schlagstöcke und Wasserwerfer oder auch Tränengas ein. Damit gefährdet sie die körperliche Unversehrheit aller Teilnehmer. Allein durch die Möglichkeit, diese Maßnahmen einzusetzen, trägt sie entschieden zu einer Eskalation bei.

Auf Verstöße einzelner Demonstranten gegen Bestimmungen des Versammlungsrechts reagiert die Polizei nicht selten unangemessen. Unabhängig davon, daß die Polizei sogar Sonnenbrillen als Vermummung interpretiert, ist es verständlich, wenn Demonstranten ihren Kopf oder ihr Gesicht verdecken. Vielleicht stört es sie, von der Polizei gefilmt zu werden, oder sie wollen sich vor Tränengas oder schlechter Witterung schützen. Es muß dem Staat eigentlich grundsätzlich egal sein, wie sich die Menschen kleiden.

Derartiges Polizeiverhalten, das zu Gewalttaten beider Seiten führt, hat zur Folge, daß Teile der Bevölkerung sich nicht trauen, an Demonstrationen teilzunehmen. Demonstrieren wird zu einem Risiko, obwohl es ein Grundrecht ist.

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Geheimdienste

Alle Geheimdienste (Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Verfassungsschutz) sind abzuschaffen. Auf Landesebene besteht nur die Möglichkeit, den "Verfassungsschutz" abzuschaffen.

Mit der Wende von 1989/90 und damit mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes sind die Feindbilder abhanden gekommen, die als Begründung galten, Geheimdienste überhaupt erst zu schaffen. Deshalb ist es notwendig, sich jetzt grundsätzlich darüber Gedanken zu machen, ob diese Organisationen in der heutigen Zeit überhaupt einen Sinn haben – und ob sie überhaupt jemals zu rechtfertigen waren.

Als Aufgabe von Geheimdiensten gilt es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen. Das Wesen von Geheimdiensten besteht darin, im Geheimen zu arbeiten, also nicht nur allgemein zugängliche Quellen auszuwerten, sondern andere Personen und Organisationen zu bespitzeln und damit in ihre Privatsphäre einzudringen. Dies geschieht im wesentlichen durch verdeckt arbeitende Mitarbeiter (Spitzel, V-Leute, Inoffizielle Mitarbeiter), durch das Abhören von Telefonen, Öffnen von Briefen und neuerdings auch durch die akustische Raumüberwachung (großer Lauschangriff).

Dieses Vorgehen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, die die Bürger ja gerade vor Übergriffen des Staates schützen soll, nicht zu letzt auch wegen der Erfahrungen aus der Nazi-Zeit. In Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es ausdrücklich. "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel (...) ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge". Dieses Menschenrecht gilt für alle Menschen, also auch für Menschen, die in irgendeiner Weise "verdächtig" sind. Zudem ist immer auch eine Vielzahl völlig Unbeteiligter von den Überwachungsmaßnahmen betroffen.

Es ist schlicht absurd (und zum Scheitern verurteilt), die Demokratie ausgerechnet mit undemokratischen Mitteln retten zu wollen. Und interessanterweise waren und sind vor allem Menschen und Gruppen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, von der Bespitzelung betroffen: Die Friedensbewegung, Atomkraftgegner, Antifaschisten, Menschen, die Antirepressionsarbeit leisten, sich für die Rechte von Ausländern und Flüchtlingen einsetzen, Ur-Grüne und Alternative. Rechtsradikale und tendentiell antidemokratische Bewegungen waren hingegen deutlich seltener Ziel von geheimdienstlicher Überwachung. Und auch ohne große Erfolge. Es drängt sich einem der Verdacht auf, daß es den Behörden gar nicht um den Schutz von Demokratie und Menschenrechten geht.

Und ob Wirtschaftsspionage durch staatliche Gegenspionage abzuwehren ist, ist fraglich.

Das Gefühl, daß man eventuell überwacht wird, führt zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und des Mißtrauens. Selbstzensur ist eine Folge. Über viele Sachen kann man sich nicht mehr offen unterhalten. Manche Aktivitäten traut man sich nicht mehr zu tun, auch wenn sie legal sind. Oft kommt es zu Überwachungen aus geringfügigstem Anlaß, und erst die Überwachung soll im Nachhinein die Gründe liefern, daß sie gerechtfertigt war. Potentielle Überwachung ist ein Mittel der Einschüchterung und Repression.

Ein weiteres Problem ist, daß es keine demokratische Kontrolle der Geheimdienste gibt. Die Geheimdienste suchen sich ihre Aufgaben selbst und machen, was sie wollen. In der Regel wissen nicht einmal die Abgeordneten, was z.B. der Verfassungsschutz gerade tut. Schließlich muß er nur über das berichten, was er wirklich preisgeben will. Und in "Parlamentarischen Kontrollkomissionen" saßen ausschließlich Vertreter der Regierung. In den später eingerichteten Verfassungsschutzausschüssen saß theoretisch auch die Opposition. Die Grünen aber wurden mit allerlei Tricks lange von diesem Ausschuß ferngehalten, schließlich waren sie eines der wichtigsten Ziele der Überwachung, ähnlich ergeht es heute auf Bundesebene der PDS. Erst seit 1991 (!) gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für das Handeln der Geheimdienste. Von der in einem demokratischen Staat gebotenen Transparenz ist praktisch nichts zu sehen. Ein Geheimdienst kann auch gar nicht transparent arbeiten; letztendlich wäre seine Arbeit nicht mehr geheim.

Wenn es dem Staat wirklich ernst ist mit Demokratie und Menschenrechten, muß er auf Geheimdienste verzichten und darf sich nur aus den Quellen informieren, die auch allen anderen Menschen offenstehen, also z.B. aus Publikationen und öffentlichen Veranstaltungen.

Darüber hinaus verschlingen Geheimdienste beträchtliche Mengen von Steuergeldern, die an anderer Stelle viel sinnvoller eingesetzt werden könnten.

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Flüchtlingspolitik

Kein Mensch flieht ohne Grund. Menschen, die ihre Wohnung, ihre Verwandten und Freunde, ihren Besitz und all ihre persönlichen Dinge zurücklassen und sich auf eine ungewisse und risikoreiche Flucht begeben, handeln aus Angst und Verzweiflung. Sie fühlen ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit in ihrer bisherigen Umgebung, so massiv bedroht, daß sie lieber die Strapazen einer Flucht auf sich nehmen. Hunger, Naturkatastrophen, Krieg, Verfolgung wegen ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer Religion oder ihrer politischen Überzeugung sind nur einige der Fluchtgründe.

Die meisten Asylsuchenden kamen 1997 aus der Türkei, Ex-Jugoslawien, Irak, Afghanistan, Sri Lanka, Iran, Georgien, Armenien und Pakistan. Angesichts dieser Hauptherkunftsländer, die für Krieg und schwere Menschenrechtsverletzungen berüchtigt sind, läßt sich nicht ernsthaft behaupten, daß die meisten Asylsuchenden ohne wirkliche Not kämen.

Flüchtlinge, die über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreisen, haben nach geltendem Recht von vornherein keinen Anspruch auf Asyl. Da alle Nachbarstaaten Deutschlands sichere Drittstaaten sind, gibt es für Flüchtlinge keine Möglichkeit mehr, auf dem Landweg legal nach Deutschland zu gelangen. Somit bleibt ihnen nur die "illegale Einreise". Als sogenannte Illegale sind sie auch innerhalb Deutschlands ständig auf der Flucht und haben weder die Möglichkeit, Sozialleistungen zu beziehen noch dürfen sie arbeiten. So werden Flüchtlinge systematisch in die Kriminalität getrieben.

Menschen, die auf der Flucht sind und hier Schutz suchen, darf Hilfe staatlicherseits nicht verweigert werden. Asyl darf nicht länger als staatlicher Gnadenakt verstanden werden, sondern es muß wieder zu einem individuellen Grundrecht werden. Dies gebieten auch die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit. Hätten die damaligen Zufluchtsstaaten eine Asylpraxis gehabt, die der deutschen von heute entspricht, wären weitere zigtausende Juden, Kommunisten, Homosexuelle, Roma und Sinti umgebracht worden.

Asyl ist ein Menschenrecht. Es muß unabhängig davon gelten, wieviele weitere Menschen Asyl suchen. Es sei darauf verwiesen, daß von den weltweit 23 Millionen Flüchtlingen nur ein Bruchteil nach Deutschland kommt, daß es Staaten gibt, in denen auf zwei Einwohner ein Flüchtling kommt und darauf, daß sich nach dem Zweiten Weltkrieg allein in Deutschland 12 Millionen Flüchtlinge befanden.

Auf Landesebene ist es zwar nicht möglich, das Asylrecht wiederherzustellen, aber der Umgang mit Flüchtlingen kann menschlicher werden. Erkennt man das Recht eines jeden Flüchtlings auf Leben und körperliche Unversehrheit an, kommen Abschiebungen nicht in Frage. Einen Menschen abzuschieben, bedeutet, daß man ihn gerade den Bedingungen ausliefert, vor denen er hier Schutz gesucht hat. In vielen Fällen wurden politisch Verfolgte nach der Abschiebung sofort am Flughafen festgenommen und kamen ins Gefängis, wurden gefoltert oder gleich ermordet. Abschiebung ist eigentlich nichts anderes als staatliche Deportation. Und so etwas ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Unabhängig davon, wie sie nach Deutschland gekommen sind, müssen alle Flüchtlinge einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Lebes haben. Sozialleistungen dürfen ihnen nicht verweigert werden und auch nicht unter dem Sozialhilfesatz liegen, ist doch Sozialhilfe schon als Existenzminimum definiert. Anstelle von Chipkarten ("AsylCard") müssen Flüchtlinge wieder Bargeld erhalten. Die AsylCard ist ein weiterer Schritt zur Vervollkommnung des gläsernen Flüchtlings. Flüchtlinge haben es schon schwer genug, da muß der Staat ihre Lage nicht noch zusätzlich erschweren.

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Drogen

In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muß eigentlich nicht die Legalisierung von Drogen, sondern deren Verbot gerechtfertigt werden. Da sich das Verbot jedoch bei vielen Menschen als etwas absolut Selbstverständliches etabliert hat, wird hier nun der Gegenversuch erbracht, nämlich den Sinn einer Legalisierung zu begründen.

Drogen gibt es viele: Alkohol, Kaffee, Heroin, Haschisch, Nikotin, Kokain, Ecstasy, diverse Medikamente. Einige dieser Drogen sind gesellschaftlich akzeptiert und ihr Konsum ist legal, andere Drogen sind illegal und nur in bestimmten Gesellschaftskreisen akzeptiert.

Die derzeitige Trennung in legale und illegale Drogen mag zwar eine gewisse Tradition haben, fachlich aber ist sie unbegründet. Als Grund für das Verbot einiger Drogen wird ihre schädliche Wirkung genannt. Einer näheren Betrachtung hält diese Behauptung aber nicht stand, wie folgende Gegenüberstellung zeigt: Niemand bezweifelt, daß Rauchen gesundheitsschädlich ist, daß in Tabak mindestens vierzig krebserregende Stoffe enthalten sind, daß Tabakrauch zu einer Untervorsorgung des Körpers mit Sauerstoff führt, in dessen Folge auch mal der eine oder andere Fuß absterben kann. Oder daß Tabak in hohem Maße nicht nur psychisch sondern auch körperlich abhängig machen kann. In all dem wird aber kein Grund gesehen, das Rauchen allgemein zu verbieten, Rauchern womöglich mit Haftstrafen zu drohen. Im Gegenteil: für Zigaretten darf sogar Werbung gemacht werden. Dem gegenüber sind Haschisch und Marihuana verboten, auch wenn – trotz so mancher Gerüchte unaufgeklärter Menschen – keine gesundheitlichen Schäden bekannt sind und auch keine körperliche Abhängigkeit entsteht. Cannabis-Produkten wird sogar eine medizinisch nutzbare Heilwirkung bescheinigt. Eine gewisse psychische Abhängigkeit oder Gewöhnung kann grundsätzlich bei keiner Droge ausgeschlossen werden, auch bei Kaffee und Schokolade nicht.

Daß eine mögliche schädigende Wirkung von Drogen stets von der Dosis und von der Qualität abhängt, bleibt bei der Einteilung in legale und illegale Drogen unberücksichtigt. Auf dem Münchner Oktoberfest gibt es regelmäßig Alkoholtote, und es sind sogar schon Menschen an einer Überdosis Koffein gestorben. Bevor z.B. Heroin (ab 1901 als Hustensaft und Schmerzmittel im Handel erhältlich gewesen) verboten wurde, gab es zahlreiche Menschen, die mit hochwertigem, wohldosiertem Heroin ein gutes, langes und geordnetes Leben geführt haben.

Um beim Beispiel Heroin zu bleiben (auch weil es als die gefährlichste der genannten Drogen gilt): Es ist nicht das Heroin selbst, das zu den gravierenden gesundheitlichen Schäden sowie zur Abhängigkeit führt, sondern es sind die zur Streckung beigemengten verunreinigenden Stoffe. In reinem Zustand haben Kokain und Heroin einen erheblichen Teil ihrer Gefährlichkeit eingebüßt, was nicht heißt, daß sie völlig unbedenklich wären. Derzeit stellt besonders auch der oftmals unbekannte Reinheitsgrad ein erhebliches Risiko dar; zu reiner Stoff kann zu Überdosierung führen. Entscheidend wäre also eine Qualitätskontrolle im Sinne des Verbraucherschutzes. Das Risiko würde somit zumindest kalkulierbar, ähnlich wie ja auch für Alkoholiker. Eine solche Qualitätskontrolle ist allerdings kaum realisierbar, solange auch die Konsumenten und Verkäufer "harter" Drogen strafrechtlich verfolgt werden.

Ein Verbot von Drogen hilft niemandem. Erfahrungsgemäß ist der Bevölkerungsanteil, der "harte" Drogen nimmt, stets etwa gleich geblieben. Selbst die schärfste Strafverfolgung hat keinen nennenswerten Rückgang bewirken können. Bewirkt hat sie hingegen, daß sich die Bedingungen, unter denen die Drogen konsumiert werden konnten, erheblich verschlechtert haben. War es am Anfang des Jahrhunderts noch möglich, Beruf und Heroin zu vereinbaren, ist heute ein tiefer sozialer Abstieg praktisch vorprogrammiert. Die Illegalität hat die Drogenpreise ins Unermeßliche getrieben – teilweise auf das Tausendfache des Herstellungswertes. Da zur Finanzierung des Konsums das verfügbare Geld nicht ausreicht, sind viele Abhängige entweder auf Prostitution oder auf Diebstahl und Einbruch angewiesen. Der Lebensalltag von Junkies ist wesentlich von der Beschaffung der Droge gekennzeichnet. Die Ausübung eines Jobs wird unmöglich, die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen erschwert. Auch ärztliche Behandlung wird erschwert, weil sie immer die Gefahr einer Entdeckung des Drogenkonsums beinhaltet und damit auch die sozialen und strafrechtlichen Konsequenzen. Nicht das Heroin ist es, das zur heute üblichen Verelendung führt, sondern der Umgang der Gesellschaft damit. Korrekterweise müßte man eigentlich nicht von "Drogentoten" sprechen, sondern von "Verfolgungstoten".

Dazu kommt, daß das Verbot eine sachliche Aufklärung über die Wirkung der einzelnen Drogen nicht gerade erleichtert. Solange die Diskussion über Drogen nicht sachlich geführt wird, werden auch Konsumenten es schwer haben, Informationen von Propaganda der einen oder anderen Seite zu unterscheiden.

Und letztendlich wird durch das Drogenverbot auch Abhängigen, die ihre Droge aufgeben und dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten, der Ausstieg erschwert, weil sie sich zunächst als "Kriminelle" outen müßten.

Eine Entkriminalisierung jeglichen Drogenkonsums ist nicht als ferne Utopie anzusehen, sondern als dringende Notwendigkeit gerade im Interesse der Konsumenten "harter" Drogen.

So unwahrscheinlich es zunächst klingen mag: Eine Freigabe von Drogen könnte die Wahrscheinlichkeit senken, daß Menschen sich überhaupt für Drogen interessieren. Verbotene Früchte schmecken am besten, und schließlich werden sich potentielle Konsumenten nicht genötigt sehen, die erste Gelegenheit wahrzunehmen, die sich bietet – denn es ist mit Sicherheit nicht die letzte. Für diese Annahme sprechen auch die Erfahrungen, die mit dem Alkohol nach dem Ende der Prohibition in den USA gemacht wurden. Und im vergleichsweise liberalen Amsterdam nehmen anteilmäßig weniger Leute Drogen, als in New York mit seinem Null-Toleranz-Modell.

Das Anliegen der Legalisierung sollte es aber nicht sein, möglichst geringe Konsumentenzahlen zu erreichen, sondern es soll ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes und angstfreies Leben auch mit Drogen möglich sein. Drogen sind Privatsache und gehen den Staat eigentlich nichts an. Es sei denn, der einzelne Konsument bittet um Unterstützung.

In einem liberalen Staat könnten hochwertige, exakt dosierbare Drogen zu erschwinglichen Preisen in Spezialgeschäften erhältlich sein. Schwarzmarkt und Beschaffungskriminalität würden praktisch völlig verschwinden. Die bei weiten Teilen der Bevölkerung verbreitete Angst vor Drogenkonsumenten würde sich wohl verringern, da Beschaffungskriminalität usw. wegfallen.

Und alle Haushaltspolitiker, die gerne sparen, seien darauf hingewiesen, daß durch den Wegfall der Verfolgung Geld aus dem Bereich Inneres in sinnvollere Bereiche verteilt werden kann. Und allein durch die Entkriminalisierung des Drogengebrauchs würden mindestens 30% der Gefängnisplätze nicht mehr benötigt – der Gefängnisaufenthalt kostet über 200 DM pro Tag und Person. Es wäre aber falsch, Drogenpolitik nur aus finanzieller Sicht zu betreiben. Im Mittelpunkt einer menschlichen Politik muß immer noch der Mensch stehen.

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Zivilrecht statt Strafrecht

Das Strafrecht hat die Eigenschaft, daß es dem Opfer nicht hilft. Das Zivilrecht hingegen regelt konkret die Entschädigung des Opfers durch den Täter. Besonders deutlich sind die Vorteile des Zivilrechts bei Eigentumsdelikten.

Das folgende Modell zielt auf eine vollständige Entschädigung der Opfer durch die festgestellten Täter.

Alle Läden Berlins ermitteln anhand ihrer Buchführung den Gesamtwert der gestolenen Waren. Diese Summe wird auf alle festgestellten Ladendiebe umgelegt. Der von jedem Dieb zu zahlende Betrag errechnet sich folgendermaßen: Gesamtwert aller als gestohlen gemeldeter Waren multipliziert mit dem Wert, der von ihm gestohlenen Waren geteilt durch Wert aller beim Diebstahl entdeckten Waren. Hinzukommt dann noch eine Bearbeitungsgebühr für den bürokratischen Aufwand. Da der Dieb die Ware letztendlich ja bezahlt hat, darf er sie auch behalten.

Grundsätzlich muß weiterhin gelten, daß der Verdacht allein nicht ausreicht. Nur wenn tatsächlich eine Tat nachgewiesen werden kann, darf der entsprechende Aufschlag erhoben werden.

Je mehr man beim Klauen erwischt wird, um so mehr muß man insgesamt zahlen. Wer nicht so gut beim Klauen ist, zahlt deutlich drauf. Früher oder später werden die meisten Unprofessionellen einfach mit dem Klauen aufhören, weil es sich nicht lohnt. Damit wird es auch für die verbliebenen Profis zunehmend unrentabler, da es auch unter ihnen wieder einen Teil gibt, der nur unterdurchschnittlich erfolgreich ist, also insgesamt draufzahlt. Dann werden vermutlich auch diese Leute ihre Aktivität verringern, usw.

Letztendlich nützt diesen Modell allen – den Opfern, weil sie voll entschädigt werden und den Tätern, weil ihnen keine Haftstrafen drohen und ihre Chancen z.B. auf dem Arbeitsmarkt nicht durch Vorstrafen verschlechtert werden. Eine Belohnung für die Täter ist dieses Modell dennoch nicht. Ob insgesamt mehr geklaut wird oder weniger, spielt dann aber auch keine Rolle mehr.

Allerdings gibt es zahlreiche Menschen, die nicht aus "Langeweile" oder "wegen dem Kick" klauen, sondern die sich in erheblichen sozialen Notlagen befinden. Hier käme es also vor allem darauf an, die Ursachen von Armut anzugehen. Dennoch ist vermutlich auch für diese Leute eine zivilrechtliche Lösung angenehmer als eine strafrechtliche.

Dieses Verfahren läßt sich in entsprechender Abwandlung auch auf Sachbeschädigung und Handtaschendiebstahl anwenden.

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Verkehrspolitik: Nahverkehr – kostenlos aber nicht umsonst

Mobilität gilt als eines der menschlichen Grundbedürfnisse. In einer Großstadt wie Berlin ist sie auch notwendig, weil Wohnung, Schule/Arbeitsplatz, Freunde, Behörden, Kulturstätten usw. in vielen Fällen über die ganze Stadt verteilt sind. Aufgabe des Landes Berlin ist es, die zur Fortbewegung notwendige Infrastruktur bereitzustellen. Neben Radwegen und Straßen gehört dazu auch ein gut ausgebauter Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).

Für Menschen ohne Auto sind S-Bahn, U-Bahn, Bus und Straßenbahn oft die einzig möglichen Fortbewegungsmittel. Solange jedoch diese Verkehrsmittel für sie unbezahlbar sind, nützen sie ihnen nichts. Daß z.B. ein 12jähriger, dessen Eltern Sozialhilfeempfänger sind, 2,50 DM für eine zehnminütige U-Bahn-Fahrt zahlen soll, ist tatsächlich nur schwer vermittelbar. Aber nicht nur aus mitmenschlichen sozialen Erwägungen ist ein kostenloser Nahverkehr geboten.

Zahlreiche Menschen wären bereit, aus ökologischen Gründen das Auto stehen zu lassen und sich stattdessen in der Stadt nur mit Bus und Bahn fortzubewegen. Solange jedoch Bahnfahren zumindest bei kurzen Strecken wesentlich teurer ist als Autofahren, entscheiden sich viele doch für das Auto. Der Nulltarif würde viele dieser Menschen dazu bewegen, das Auto tatsächlich öfter stehen zu lassen. Einige Menschen würden auf ein eigenes Auto ganz verzichten. Nicht nur die Umwelt, sondern auch die oft überlasteten Straßen würden entlastet. Zudem würden weniger Menschen bei Autounfällen verletzt oder getötetet werden. Nicht nur Kinder und Radfahrer würden davon profitieren. Konzepte wie eine "autofreie Innenstadt" wären ohne kostenlosen ÖPNV nicht umsetzbar.

Ein Modellversuch der Stadt Templin hat gezeigt, daß etwa acht mal soviele Menschen mit dem Bus fahren, seitdem er kostenlos ist. Der Autoverkehr ist entsprechend weniger geworden.

Die zentrale Frage bei diesem Thema ist "Wie läßt sich das finanzieren?". Die Frage des Nulltarifs ist eine Frage der Prioritätensetzung. Zur Zeit werden die Prioritäten zu einseitig beim Straßenbau gesetzt. Ein Teil des Geldes, das heute in den Straßenbau fließt, könnte für den ÖPNV verwendet werden. Wenn durch den Nulltarif immer weniger Leute mit dem Auto fahren, wird auch weniger Geld für den Straßenbau benötigt, weil z.B. Verbreiterungen von Straßen nicht mehr nötig sind.

BVG und S-Bahn nach marktwirtschaftlichen Kriterien rentabel zu betreiben, ist schlicht nicht realisierbar. Selbst bei den derzeitigen Preisen deckt der Fahrkartenverkauf nur etwa die Hälfte der Kosten. Den Rest zahlt auch jetzt das Land Berlin. Ohne Zuschüsse würde eine einfache Fahrt bei der derzeitigen Anzahl an Fahrgästen etwa 8 DM kosten. Da aber nicht viele Menschen bereit wären, einen solche Preis zu zahlen, würden noch weniger Menschen mit der Bahn fahren. Um die Ausgaben zu decken, müßten die Preise weiter erhöht werden, was zu erneutem Fahrgastverlust führen würde. Drei Viertel der Kosten entstehen der BVG aber unabhängig davon, wieviele Menschen ihr Angebot nutzen.

Durch die Einführung des Nulltarifs würden einige bisherige Kosten wegfallen. Weder Fahrkarten noch Fahrkartenautomaten noch Entwerter müßten hergestellt werden. Niemand müßte all diese Geräte beliefern, warten und reparieren. Fahrkartenkontrolleure wären überflüssig, und weder in der Verwaltung noch bei Polizei und Justiz müßte sich jemand um Schwarzfahrer kümmern. Es wäre nicht mehr notwendig, für die Benutzung von S-Bahn, U-Bahn, Bus, Straßenbahn und Fähre Werbung zu machen. Das Sicherheitspersonal könnte drastisch reduziert werden, da zu jeder Uhrzeit mehr Leute auf den Bahnsteigen und in den Zügen sein werden. Die stark ansteigenden Fahrgastzahlen würden nebenbei auch zu einer Erhöhung der Einnahmen durch Werbung auf den Bahnsteigen und in den Zügen führen.

Selbst Teile der Wirtschaft würden von kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren. Geschäfte im Bahnhofsbereich oder dessen Umgebung würden mehr Umsatz machen. Der kostenlose Nahverkehr würde sicherlich auch weit über die Grenzen von Berlin hinaus bekannt werden, was möglicherweise verstärkt Besucher aus allen Gegenden Deutschlands und der Welt anziehen könnte, wovon erneut die Wirtschaft profitieren würde. Dadurch würden sich die Steuereinnahmen erhöhen, was die Finanzierung des Nulltarifs erleichtern würde. Möglicherweise läßt sich so auch die Abwanderung aus Berlin vermindern, welche auch geringere Steuereinnahmen zu Folge hat.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung besteht in Einsparungen in anderen Bereichen, z.B. bei der Polizei oder bei unnötigen teuren Großprojekten. Der Nulltarif bleibt eine Frage der Prioritätensetzung.

Im Mittelpunkt der Diskussion sollten aber nicht all die wirtschaftlichen Erwägungen stehen, sondern vor allem die sozialen und ökologischen Vorteile, die allen zu Gute kommen.

Da eine sofortige vollständige Umsetzung des Nulltarifs unwahrscheinlich ist, sind verschiedene Übergangslösungen denkbar. Zum einen könnte es Aktionstage oder wochen geben, in denen Bus- und Bahnfahren probeweise kostenlos ist. So ließen sich auch künftige Fahrgastzahlen besser abschätzen. Auch könnte der Nulltarif vorübergehend nur für bestimmte Personengruppe gelten, etwa für Kinder, Jugendliche, Arbeitslose, Rentner, Flüchtlinge und Behinderte. Oder die kostenlose Nutzung wäre für eine Übergangsphase auf bestimmte Uhrzeiten, Wochentage, Strecken oder auf die Innenstadt beschränkt. Denkbar wäre auch eine schrittweise Senkung der Tarife.

Die volle und gewünschte Wirkung kann der Nulltarif aber nur entfalten, wenn er im ganzen Stadtgebiet, zu jeder Zeit und für alle Menschen gilt.

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