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Basisdemokratisches Wahlrecht,
Autonomisierung der Politikbereiche
und interne Dezentralisierung von Parlamenten

Ein Vorschlag für mehr Demokratie in repräsentativen Systemen

 

In einer Demokratie sollen Entscheidungen von denen getroffen werden, die von den Folgen betroffen sind. Das parlamentarische Repräsentativ-System in seiner derzeitigen Form arbeitet allerdings relativ losgelöst von der Bevölkerung, deren Interessen es eigentlich vertreten soll. Ein wesentlicher Grund dafür ist, daß sich der Wähler bei Wahlen immer für eine Partei als Komplettpaket entscheidet muß, obwohl er in einigen Politikbereichen vielleicht einer ganz anderen Partei den Vorzug geben würde.

 

Direkte und repräsentative Demokratie

Unverzichtbares Instrument einer auf wirklicher Partizipation der Bevölkerung angelegten Demokratie ist die Volksgesetzgebung, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die Entscheidungsmacht liegt grundsätzlich bei der Bevölkerung.

Bei der Fülle von Dingen, die es zu regeln und zu entscheiden gibt, kann jedoch nicht jede einzelne Entscheidung durch Volksentscheid getroffen werden. Stellvertretungsstrukturen bleiben also notwendig. Parlamente dürfen allerdings nur solange handeln, wie die Bevölkerung sich einer Angelegenheit nicht selbst annimmt. Wenn Parlamente nicht oder nicht im Sinne der Bevölkerung handeln, tritt die Entscheidung der Bevölkerung an die Stelle jener des Parlaments.

Wenn unvermeidlicherweise der Großteil der Entscheidungen in Stellvertretungsstrukturen getroffen werden, müssen diese Repräsentativorgane den Willen der Bevölkerung so gut wie möglich wiederspiegeln.

 

Grundidee

Die Idee des hier vorgestellten basisdemokratischen Wahlverfahrens ist, die Kom­plettpakete aufzuschnüren. Die Menschen sollen die Politik nicht nur in ihrer groben Grundrichtung, sondern auch in einzelnen Bereichen beeinflussen können.

Es ist durchaus wahrscheinlich, daß sich jemand in der Umweltpolitik von einer anderen Partei vertreten lassen möchte als in der Wirtschaftspolitik, und in Fragen Innere Sicherheit vs. Bürgerrechte von noch einer anderen Partei.

Ergebnis davon ist, daß in verschiedenen Themenbereichen jeweils unterschiedliche parlamentarische Mehrheiten entstehen können, und daß sich eine Partei je nach Thema andere Bündnispartner suchen kann. So können Parteien gemeinsame Projekte in einem Politikbereich umsetzen, ohne deshalb auch in solchen Bereichen zusammenarbeiten zu müssen, in denen ihre Ansichten nicht miteinander vereinbar sind.

Politikwechsel sind dann auch in einzelnen Bereichen möglichen. Wenn beispielsweise Partei XY eine unzufriedenstellenden Wirtschaftspolitik macht, kann man sich in diesem Bereich für eine andere Partei entscheiden, ohne der Partei XY jene Bereiche zu entziehen, in denen sie zufriedenstellende Ergebnisse hervorbringt.

Die eigentliche politische Arbeit von Parlamenten findet auch heute schon in den Ausschüssen statt. Warum sie also nicht gleich dort belassen, warum die Ausschüsse nicht gleich direkt wählen? Entscheidungen werden dann direkt in den jeweils zuständigen Ausschüssen getroffen. Sehen mehrere Ausschüsse ihren Arbeitsbereich von einer Frage betroffen, gilt das Gesamtvotum dieser Ausschüsse, d.h. die Summe der Abstimmungsergebnisse der betroffenen Einzelausschüsse.

 

Ablauf von Wahlen

Das Wahlverfahren besteht aus drei von einander getrennten Stufen, die jeweils einen eigenen Wahlgang erfordern.

Als ersten muß entschieden werden, welche Politikfelder überhaupt wichtig sind, für welche Bereiche ein eigener Ausschuß eingerichtet werden soll und welche Teilgebiete zu welchem Ausschuß gehören.

Verschiedene Parteien, Organisationen oder Zusammenschlüsse interessierter Bürger werden unterschiedliche Vorschläge zur Aufteilung der Themen auf Ausschüsse haben. Die Bevölkerung entscheidet in einer Wahl, welcher der Vorschläge umgesetzt wird.

Als zweites muß bestimmt werden, welches „Gewicht“ jeder einzelne Ausschuß hat. Wenn in einer Frage zwei oder mehr Ausschüsse entscheiden und ihre Stimmen zusammengezählt werden, muß ein bedeutender Ausschuß einen größeren Einfluß haben als ein verhältnismäßig „unwichtiger“. Das wird dadurch erreicht, daß ein wichtigerer Ausschuß mehr Mitglieder hat und damit auch mehr Stimmen in das Abstimmungsergebnis einbringt.

Die Stärke der einzelnen Ausschüsse wird wieder durch den Wähler bestimmt. Dabei kann jeder Wähler insgesamt so viele Stimmen vergeben und auf die einzelnen Ausschüsse verteilen wie das Gesamtparlament an Mitgliedern hat.

Als drittes stellen die Parteien und Wählervereinigungen ihre Kandidaten für die Ausschüsse auf. Nun kann der Wähler die Entscheidung über die Zusammensetzung der Ausschüsse treffen. Die Wahl findet nach einem personalisierten Verhältniswahlrecht statt.

 

Die Regierung braucht ebenfalls nicht mehr vom Parlament gewählt zu werden. Die Zuschnitte der Ministerien entsprechen denen der Ausschüsse; die Minister werden zeitgleich mit den Ausschüssen direkt von der Bevölkerung gewählt.

 

Detailregelungen

Beim ersten Wahlgang werden nur Vorschläge zugelassen, die bei der vorangegangenen Wahl mindestens 5% erzielt haben oder eine bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften vorweisen. Für die Zulassung von Parteien im dritten Wahlgang gilt das gleiche.

Die Wahl in Wahlgang 1 findet nach dem Präferenzwahlsystem statt, d.h. die Wähler können nicht nur wie gewohnt angeben, welchen Vorschlag sie am besten finden, sondern auch welchen sie für den zweitbesten, drittbesten, usw. halten. Damit sind – auch wenn kein Vorschlag die absolute Mehrheit erhält – Stichwahlen überflüssig; die Stimmen für den unterlegenen Kandidaten sind nicht wertlos, sondern werden durch Betrachtung der Zweitpräferenz (usw.) zur Mehrheitsbildung herangezogen. Das Präferenzwahlsystem wird auch für die Wahl der Minister angewendet.

Bei den Ausschuß-Wahlen gibt es keine 5%-Hürde. Wie bei den Kommunalwahlsystemen einiger deutscher Bundesländer kann der Wähler sich entweder für eine Liste entscheiden, oder so viele einzelne Stimmen vergeben wie der Ausschuß Mitglieder hat. Dabei kann der Wähler Stimmen auf Kandidaten verschiedener Liste verteilen (Panaschieren) und bis zu drei Stimmen pro Kandidat abgeben (Kumulieren). Damit Listenstimmen nicht verfallen, weil eine Liste weniger Stimmen erhält als für einen einzigen Sitz notwendig sind, kann der Wähler eine Zweitpräferenz, Drittpräferenz (usw.) angeben, auf die die Stimme dann übergeht (Single Transferable Vote). Die Sitzverteilung erfolgt nach Saint Laguë.

Parteien und Wählervereinigungen müssen nicht für alle Ausschüsse Kandidaten aufstellen, sondern können sich gezielt nur für bestimmte Ausschüsse bewerben. Damit können sich auch kleine Organisationen einbringen, die vor allem auf ein Themengebiet spezialisiert sind und dort hohe Kompetenz aufweisen.

 

Beispiel

Ein Mitglied des Umweltausschusses bringt einen Antrag ein, das Dosenpfand auf Konservendosen auszuweiten. Der Antrag wird mit knapper Mehrheit angenommen.

Einige Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sehen wirtschaftliche Interessen berührt und sind mit dem Beschluß des Umweltausschusses unzufrieden. Sie bringen einen Antrag in den Wirtschaftsausschuß ein, daß auch dieser sich mit dem Dosenpfand befassen soll. Der Befassungs-Antrag wird angenommen. Damit sind nun Umwelt- und Wirtschaftsausschuß gemeinsam zuständig.

Der ursprüngliche Antrag wird aufrechterhalten. Da im Wirtschaftsausschuß andere Mehrheitsverhältnisse bestehen und der Wirtschaftsausschuß mehr Mitglieder als der Umweltausschuß umfaßt, scheitert der Antrag nun. Wäre der Wirtschaftsausschuß kleiner oder die Ablehnung seiner Mitglieder knapper, hätte sich der Antrag im gemeinsamen Votum durchsetzen können. Nachdem der Antrag in einigen Punkten geändert wird, erzielt er die nötige Mehrheit.

Von Bedeutung ist also sowohl die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse als auch ihre Stärke.

 

Kompetenzstreitigkeiten

Sofern zwischen verschiedenen Ausschüssen Kompetenzstreitigkeiten auftreten – also etwa wenn ein Ausschuß meint, daß die Einmischung eines anderen ungerechtfertigt ist, – muß jeweils eine klare Entscheidung getroffen werden. Ebensfalls zu entscheiden ist über die Zuständigkeit für neu auftretende Themen, die in keinen der bestehenden Ausschüsse passen. Dazu bietet sich ein gesonderter Ausschuß an, der jedoch nicht zeitgleich mit den allgemeinen thematischen Ausschüssen gewählt wird.

 

Da der erste Wahlgang des dreistufigen Verfahrens ohnehin dazu dient, den Zuschnitt und die Zuständigkeit der Ausschüsse festzulegen, könnte an dieser Stelle gleichzeitig über die Zusammensetzung des Kompetenzstreitigkeiten-Ausschusses entschieden werden. Jede Partei oder Organisation, die einen Zuschnitts-Vorschlag zur Wahl stellt, benennt gleichzeitig einige Vertreter für den Kompetenzstreitigkeiten-Ausschuß, die dort Konflikte im Sinne ihres Vorschlages entscheiden sollen. Wenn ein Vorschlag in dem ersten Wahlgang die Mehrheit erreicht, stellen dessen Vertreten auch die Mehrheit im Kompetenzstreitigkeiten-Ausschuß.

 

Finanzhoheit

Es zählt zu den Grundsätzen jeden Parlamentswesens, daß im Parlament nicht nur Gesetze, sondern auch der Haushalt beschlossen wird. Wenn Entscheidungen nicht mehr im Plenum, sondern in Ausschüssen gefällt werden, müßten diese prinzipiell auch über das dazu nötige Geld verfügen können, da fast alle Entscheidungen mit Geldausgaben verbunden sind. Dadurch können allerdings Konflikte zwischen den Wünschen z.B. des Sozialausschusses und den allgemeinen finanzpolitischen Vorstellungen des Finanzausschusses entstehen. Wenn allein die Fachausschüsse entscheiden, ist keine eigenständige Finanzpolitik mehr möglich. Und wenn – umgekehrterweise – jede ausgabenverursachende Entscheidung eines Ausschusses durch den Finanzausschuß abgesegnet werden müßte, könnte er jegliche Projekte blockieren, die seinen eigenen inhaltlichen Vorstellungen nicht entsprechen bzw. von Ausschüssen mit Mehrheitsverhältnissen beschlossen wurden, die nicht seinen eigenen entsprechen.

 

Dieser Konflikt läßt sich jedoch lösen, indem wiederum der Wähler entscheidet, welche Ausschüsse Finanzautonomie erhalten sollen und welche sich dem Finanzausschuß unterzuordnen haben. Auf dem Wahlzettel des dritten Wahlgangs gäbe es bei jedem Ausschuß neben der Kandidatenauflistung eine zusätzliche Spalte, in der für oder gegen Finanzautonomie des jeweiligen Ausschusses gestimmt werden kann.

 

 


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