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Kritik am Konsensprinzip (kompakt)
Ein Konsens besteht, wenn in einer Gruppe
- alle einer Entscheidung zustimmen
- oder zumindest niemand widerspricht, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte.
Wer Bedenken hat, kann
- sich enthalten (Beiseite-Stehen)
- ein Veto einlegen
Argumente der Konsens-Befürworter
Das Konsensverfahren will
- den Bedürfnissen jedes Einzelnen gerecht werden.
- die Minderheit vor Unterdrückung durch die Mehrheit schützen.
- dem Einzelnen mehr Macht über die Entscheidungen geben.
- Einwände und Bedenken aufdecken und ansprechen.
- Vorschläge durch die Anregungen der anderen Gruppenmitglieder qualifizieren.
- die Ansichten aller Minderheiten in dem Lösungsvorschlag unterbringen.
- neue und kreative Lösungsvorschläge hervorbringen.
Das Konsensverfahren soll
- Kooperation statt Konkurrenz fördern.
- die Bereitschaft erhöhen, Beschlüsse umzusetzen.
Konsens ist nicht immer möglich
- Es ist gut, wenn man tatsächlich eine Lösung findet, mit der wirklich alle zufrieden oder zumindest einverstanden sind.
- Aber man kann das nicht erzwingen und es zur Grundlage eines Entscheidungsverfahrens machen.
- Es haben nicht immer alle die gleichen Ziele.
- Manche Ansichten, Bedürfnisse und Vorhaben sind mit einander völlig unvereinbar. Daher ist es nicht immer möglich, allen gerecht zu werden.
- Da ein echter Konsens oft nicht möglich ist, kommt häufig nur ein unbefriedigender Kompromiß zustande.
- Ein Konsens ist nur möglich, wenn die Ansichten der Beteiligten nicht zu sehr auseinanderliegen.
- Daher kann Konsens zwar in homogenen Gruppen funktionieren, aber kaum in Gruppen, die für Menschen mit ganz unterschiedlichen Ansichten offen sind.
- Entscheidungsverfahren werden nicht für die Fragen benötigt, bei denen man sich einig ist, sondern für jene, bei denen man sich uneinig ist.
Warum gibt es auch am Ende einer Diskussion noch verschiedene Meinungen?
- Entscheidungen sind meist nicht rein rational. Sie beruhen auf
- bestimmten Grundhaltungen und Überzeugungen, z.B. unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen.
- Vorlieben und Abneigungen
- der Abwägung verschiedener Vor- und Nachteile.
- momentan unbeweisbaren Vermutungen über Folgen einer Entscheidung.
- Häufig gibt es nicht genau eine beste Lösung. Welche Lösung gut oder am besten ist, hängt von den zugrundeliegenden Maßstäben ab. Jeder hat jedoch seine eigenen Maßstäbe.
Konservative Tendenz
- Um eine Satzung oder eine Verfassung zu ändern, ist oft eine 2/3-Mehrheit notwendig. So sollen Änderungen erschwert werden.
- Beim Konsens liegt die Hürde noch viel höher als 2/3. Änderungen einmal gefaßter Beschlüsse sind damit kaum möglich. Das schränkt die Handlungsfähigkeit stark ein.
- Keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung, nämlich für den Statuts quo.
- Die nötige Zustimmung für eine Änderungen und für Beibehaltung klaffen weitestmöglich auseinander: Für die Beibehaltung eines Beschlusses genügt das Veto einer einzelnen Person. Für die Änderung ist selbst eine übergroße Mehrheit nicht ausreichend.
- Damit ist das Konsensverfahren das konservativst-mögliche Verfahren.
- Eine kleine Minderheit kann mittels des Vetos die Mehrheit beherrschen.
Druck auf „Abweichler“
- Vom Trend der Gruppe abweichende Meinungen sind störend, weil sie den Konsens gefährden.
- Anhänger der Minderheitenmeinung sehen sich unter Druck gesetzt, Dingen zuzustimmen, die sie eigentlich für falsch halten.
- Der Minderheit wird das Recht auf ihre abweichende Meinung abgesprochen.
- An die Minderheit werden einige Zugeständnisse gemacht, aber dann muß sie zustimmen.
Negative Folgen für die Gruppe
- Entweder fühlt sich die Minderheit unerwünscht.
- Entweder sie beteiligt sich am Entscheidungsfindungsprozeß und verhindert, daß wichtige Entscheidungen getroffen werden.
- Oder die Minderheit resigniert und zieht sich aus der Entscheidungfindung ganz zurück.
- Dadurch werden die Entscheidungen anfälliger für Fehler, da der kritische Blick der Minderheit fehlt.
Ein Zitat
„Der fortwährende Dissens, der leidenschaftliche Dialog, der immer noch weiterbesteht, selbst nachdem die Minderheit zeitweilig der Mehrheitsentscheidung nachgegeben hat, kann durch langweilige Monologe ersetzt werden – und durch den unwidersprochenen und abtötenden Klang des Konsenses. In der Mehrheits-Entscheidungsfindung kann die geschlagene Minderheit sich vornehmen, eine Entscheidung, in der sie geschlagen wurde, umzukippen – sie haben die Freiheit, offen und hartnäckig durchdachte und potentiell überzeugende Gegenmeinungen zu äußern. Konsens erkennt hingegen keine Minderheiten an, sondern läßt sie zu Gunsten der metaphysischen „Einheit“ der ‘Konsens’-Gruppe verstummen.“
(Murray Bookchin, US-amerikanischer Anarchist)
Beiseite-Stehen
- Mit der Option des Beiseite-Stehens erkennt das Konsensverfahren an, daß nicht immer alle einverstanden sind.
- Beiseite-Stehen ist nur – folgenlose – Enthaltung. Sich zu Enthalten heißt normalerweise, daß einem egal ist, was die anderen machen.
- Es läßt sich jedoch nicht feststellen, ob womöglich eine Mehrheit eigentlich gegen einen bestimmten Vorschlag ist, da es neben dem Beiseitestehen nur das Veto gibt.
- Es fehlt die Option zu sagen, der Vorschlag soll dann blockiert werden, wenn eine Mehrheit ihn ablehnt.
Minderheitenschutz bei Mehrheitsentscheidungen
- Um die Minderheit vor Unterdrückung durch die Mehrheit zu schützen, bedarf es keines Konsensverfahrens, sondern einer guten Satzung/Verfassung. In dieser werden bestimmte Dinge vor einer Veränderung durch eine einfache Mehrheit geschützt.
- Eine Geschäftsordnung kann verhindern, daß vorzeitig abgestimmt werden, sobald klar ist, welcher Antrag eine Mehrheit bekommen wird. Sie verschafft jeder Position Gehör.
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