Inhalt von martinwilke.de | Kritik und Verbesserungsvorschläge an martin.wilke@gmx.net


Kumulieren mit übertragbaren Stimmen – eine Variation der Single Transferable Vote

Das Kumulieren mit übertragbaren Stimmen vermeidet das beim herkömmlichen Kumulieren typische Problem des Mehrheitswahl-Effekts. Wahlzettel und Stimmabgabe entsprechen jenen beim Kumulieren mit variabler Stimmenzahl und Alternativstimmen.

Wichtigster Unterschied bei der Stimmabgabe ist, daß Ersatzkandidaten nicht nur Stimmen aus anderen Listen erhalten können, sondern in erster Linie von den mit der Kandidatenstimme angekreuzten Kandidaten der eigenen Liste.

 

Eine Bedienungsanleitung mit den für den Wähler relevanten Informationen könnte lauten:

1. Sie können wie bisher eine Partei Ihrer Wahl wählen. Dazu kreuzen Sie einfach die Partei an oder tragen in deren Feld eine „1“ ein.

2. Des weiteren können Sie angeben, welche Partei Sie am zweitbesten finden, welche Sie am drittbesten finden, usw. Dazu numerieren Sie so viele Parteien durch wie Sie wollen. Ihre bevorzugte Partei erhält eine „1“, ihre zweitliebste Partei erhält eine „2“ usw. Falls Ihre bevorzugte Partei nicht genug Stimmen erhält, um ins Parlament zu kommen, sind diese Stimmen nicht verloren, sondern werden auf die zweitliebste Partei übertragen. Falls auch diese nicht genug Stimmen erhalten hat, werden ihre Stimmen auf Ihre drittliebste Partei übertragen usw.

3. Außerdem können Sie innerhalb der von den Parteien aufgestellten Parteilisten Stimmen an die einzelnen Kandidaten vergeben. Sie können so viele Kandidaten einer Partei ankreuzen wie sie wollen. Sie können auch Kandidaten unterschiedlicher Parteien ankreuzen. Sie können den Kandidaten auch unterschiedlich viele Kreuze geben. Beachten Sie: Je mehr Stimmen sie vergeben, desto weniger zählt jede einzelne dieser Stimmen.

4. Des weiteren können Sie Ersatzkandidaten angeben. Diese markieren Sie mit einem „E“ statt mit einem Kreuz. Sind nach Berücksichtigung aller (gemäß 3.) angekreuzten Kandidaten einer Liste noch Stimmen innerhalb der Liste zu übertragen, werden diese gleichmäßig auf die Ersatzkandidaten dieser Liste verteilt und dann ggf. unter diesen übertragen.

Haben Sie Kandidaten auf einer Liste angekreuzt, die nicht die 3-Prozent-Hürde überwindet, und werden diese Stimmen entsprechend Ihrer Parteienpräferenz übertragen, kommen diese Stimmen zunächst den angekreuzten Kandidaten der nachfolgenden Parteienpräferenz zugute und kommen erst anschließend ggf. deren Ersatzkandidaten zugute.

Beispiel-Wahlzettel

Die Grundidee der übertragbaren Stimmen ist, daß Stimmen an andere Parteien oder Kandidaten weitergereicht werden, wenn eine Partei oder ein Kandidat mit den Stimmen nichts anfangen kann, weil er entweder bereits genug Stimmen hat, um gewählt zu sein, oder zu wenig Stimmen hat, um gewählt zu sein.

Stimmen werden einerseits zwischen Parteilisten und andererseits innerhalb der Parteilisten zwischen Kandidaten übertragen.

In einem ersten Schritt wird festgestellt, wie viele Mandate (Parlamentssitze) jeder Partei zustehen. Mit wie viel seiner Stimme der Wähler die jeweilige Liste unterstützt hat, ergibt sich dabei aus der Verteilung der Kandidatenstimmen auf die Listen – wie beim Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl. Da der Wähler die Parteien nach seiner Präferenz ordnen kann, sind auch Erstpräferenz-Stimmen für kleine Parteien, die an der 3%-Hürde scheitern, nicht verloren. Sie kommen der Zweitpräferenz zugute. Sollte auch dieser nicht genügend Stimmen haben, kommt die Stimme der Drittpräferenz zugute.

 

Nachdem feststeht, welche Parteiliste wie viele Sitze erhält, werden die Sitze innerhalb der einzelnen Parteilisten verteilt.

Gewählt ist zunächst, wer mehr Kandidaten-Stimmen als die Droop-Quote hat. Diese errechnet sich aus Kandidatenstimmen/(Mandate der Parteiliste + 1) + 1. Wer mehr Stimmen hat, dessen überschüssige Stimmen werden gemäß der Präferenzen seiner Wähler auf andere Kandidaten übertragen, wodurch diese auch noch die Quote erreichen können. Ebenso werden die Stimmen jener Kandidaten verteilt, die endgültig zu wenig Stimmen haben, um die Droop-Quote zu erreichen. Auch durch diese Übertragungen können andere Kandidaten die Quote noch erreichen. Die Übertragungen werden solange fortgesetzt, bis genügend Kandidaten die Droop-Quote erreicht haben bzw. nur noch so viele Kandidaten übrig sind, wie Mandate an die jeweilige Liste zu vergeben sind.

Im Unterschied zur normalen Single Transferable Vote gibt es im hier vorgestellten Vorschlag innerhalb der Parteilisten nur Stimmen erster und zweiter Präferenz, wobei sich jeweils mehrere Kandidaten den ersten bzw. zweiten Platz teilen können.[1] Damit soll die äußere Form des Wählens dem Kumulieren und Panaschieren angenähert und damit für den Wähler vereinfacht werden. Zugleich soll durch die Stimmenübertragung dem Mehrheitswahl-Effekt der herkömmlichen Kumulierens begegnet werden.

Die Stimmenübertragung innerhalb der Parteilisten funktioniert also so wie beim STV mit Gleichrangigkeit der Präferenzen: Hat der Wähler innerhalb der Liste zwei Erstpräferenzen angegeben, z.B. je eine für Kandidat A und eine für Kandidat B, dann wird zunächst beiden Kandidaten je eine halbe Stimme gutgeschrieben. Derjenige der beiden Kandidaten, der zuerst gewählt ist oder zuerst ausscheidet, überträgt dann seine (Rest-)Stimme auf den jeweils anderen.

Die Gleichrangigkeit der Kandidaten A und B wird also so interpretiert, als hätte der Wähler eine halbe Stimme für A > B und eine halbe Stimme für B > A abgegeben.

Bei drei gleichrangigen Kandidaten würden die Stimmen zunächst zu gleichen Teilen auf die drei Kandidaten aufgeteilt. Nach dem Ausscheiden eines der drei Kandidaten würden dessen (Rest-)Stimmen auf die beiden übrigen aufgeteilt werden. Die drei gleichrangigen Stimmen ließen sich auch als 6 Sechstel-Stimmen auffassen, die je eine der sechs Kombinationen aus A, B und C darstellen: A > B > C, A > C > B, B > A > C, B > C > A, C > A > B und C > B > A. Mit diesen könnte dann wie bei der herkömmlichen Single Transferable Vote (ohne Gleichrangigkeiten) verfahren werden.

Bei vier gleichrangigen Kandidaten wären es schon 4*3*2 = 24 Kombinationen, bei fünfen 5*4*3*2 = 120 und bei sechsen 720, also jeweils die Fakultät der Zahl der gleichrangigen Kandidaten.

Eivind Stensholt hat in seinem Artikel „Implementing a suggestion of Meek’s“ in der Fachzeitschrift Voting Matters Nr. 16 vom Februar 2003 nachgewiesen, daß die Gleichrangigkeit von Präferenzen dennoch nicht zu einer „kombinatorischen Explosion“ führen muß, sondern handhabbar ist. Mit dem von ihm dargelegten Algorithmus ist die Anzahl der Rechenoperationen nur eine quadratische Funktion der Anzahl der gleichrangigen Stimmen.

Nachdem innerhalb der Liste alle Kandidaten, denen ein Wähler Erstpräferenzen gegeben hat, entweder gewählt oder ausgeschieden sind, werden die restlichen Stimmenbruchteile gleichmäßig auf die Ersatz-Kandidaten (Zweitpräfenzen) übertragen. Dabei wird analog zu den Erstpräferenzen verfahren.

Bislang wurden hier nur Fälle beschrieben, in denen der Wähler jedem Kandidaten nur eine Stimme gibt. Doch auch das Kumulieren, also das Häufeln mehrerer Stimmen auf einen Kandidaten, ist ohne weiteres möglich. Wurde z.B. bei Kandidat A ein Kreuz gemacht und bei B zwei Kreuze, dann bekommt A zunächst 1/3 Stimme und B zwei Drittel-Stimmen. Es wäre also eine Drittel-Stimme für A > B und zwei Drittel-Stimmen für B > A.

Um eine Berechnung per Computer kommt man bei diesem Wahlverfahren allerdings nicht herum, wenn hier nach Meeks Methode verfahren werden soll. Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt die Verwendung der umstrittenen Wahlcomputer. Mit Hilfe des digitalen Wahlstiftes könnte weiterhin auf Papier gewählt werden.

Da die Stimmzettel die gleichen wie beim Kumulieren mit variabler Stimmenzahl und Alternativstimme sind, ist - ebenso wie bei diesem - eine manuelle Überprüfung der elektronisch abgegebenen Stimmen möglich. (Die Überprüfung setzt in diesem Fall allerdings nicht am Endergebnis, welches die Übertragungen beinhaltet, an, sondern am Zwischenergebnis vor Beginn der Übertragungen.)

Die Auszählung mag kompliziert und aufwendig sein, aber das ist nicht das Problem der Wähler. Für den Wähler ist es nicht aufwendiger als das Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl und Alternativstimmen.

 



[1] Statt zwei Präferenzstufen, auf denen dann mehrere Kandidaten platziert sein können, wäre auch jede andere Zahl möglich. Wenn der Wähler so viele Präferenzen angeben kann, wie er will, ist es ein normales Single Transferable Vote mit der Möglichkeit von Gleichrangigkeiten. Prinzipiell wäre auch ein Wahlsystem denkbar, in dem nur Erstpräferenzen (also normale Kandidatenstimmen) angegeben können. Von der Handhabung für den Wähler wäre es dann wie das Kumulieren und Panschieren mit variabler Stimmenzahl, aber ohne Alternativstimmen/Ersatzkandidaten. Der wesentliche Unterschied wäre aber, daß die Stimmen nach dem Prinzip der STV mit Gleichrangigkeit untereinander übertragen werden.


Inhalt von martinwilke.de | Kritik und Verbesserungsvorschläge an martin.wilke@gmx.net