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Wenn schon Kumulieren, dann mit variabler Stimmenzahl
Beim herkömmlichen Kumulieren und Panaschieren mit fester Stimmenzahl kann der Wähler die Stimmen nicht immer in dem Verhältnis aufteilen, wie er es möchte. Es ist beispielsweise nicht möglich, 5 Stimmen gleichmäßig auf drei Kandidaten aufzuteilen. Im Text „Kritik am Kumulieren Teil 1: Betrachtungen zur Stimmenzahl“ habe ich das Kumulieren mit variabler Stimmenzahl vorgeschlagen, das ich hier genauer erläutern möchte. Auf die Idee dazu bin ich durch eine Anmerkung in der Wahlmethoden-Fachzeitschrift Voting Matters vom April 2000 gekommen.
Kumulieren mit variabler Stimmenzahl heißt: Der Wähler bestimmt seine Stimmenzahl selbst. Jeder Wähler kann so viele Kreuze auf dem Wahlzettel setzen, wie er will. Je mehr Kreuze ein Wähler setzt, desto weniger Gewicht hat jedes einzelne seiner Kreuze. Bei n Kreuzen hat jedes Kreuz den Wert 1/n. Man könnte auch sagen, man hat n Stimmen mit dem Stimmwert 1/n.
Der Begriff „Stimmen“ kann in diesem Zusammenhang allerdings mißverständlich sein. Ich gehe also im folgenden davon aus, daß jeder Wähler insgesamt eine Stimme hat, die er mittels mehrerer Kreuze auf mehrere Kandidaten aufsplitten kann. Genaugenommen ist also nicht das einzelne Kreuz eine Stimme, sondern alle Kreuze des Wählers zusammen ergeben seine eine Stimme. Wenn ich doch hin und wieder von „Stimmen“ spreche, dann vor allem, um sprachliche Verrenkungen zu vermeiden.
Auch beim Kumulieren mit fester Stimmenzahl hat man immer nur eine Stimme, die dann in 3/3 oder 5/5 oder 60/60 aufgeteilt ist. Solange aber alle Wähler die gleiche Stückelung haben, ist es egal, ob es nun 5 Stimmen oder 5 Fünftel-Stimmen sind (also 5 Stimmenanteile mit dem Wert von je einem Fünftel). Wenn man alles mit 5 multipliziert oder durch 5 dividiert, ändert sich am Verhältnis der Wahlergebnisse der einzelnen Kandidaten oder Parteien nichts – und darauf kommt es an.
Wenn hingegen jeder Wähler die Stückelung seiner Stimme selbst festlegen kann, wird die Unterscheidung zwischen der (einen) Stimme des Wählers und den Kreuzen, die er setzt, wichtig. Denn die einzelnen Kreuze auf einem Stimmzettel des einen Wählers können einen anderen Wert als die einzelnen Kreuze auf dem Stimmzettel eines anderen Wählers haben. Nur wenn die n Kreuze als n n-tel Stimmen aufgefaßt werden, ist sichergestellt, daß jeder Wähler insgesamt das gleiche Stimmgewicht hat.
Durch das Kumulieren mit variabler Stimmenzahl wäre gewährleistet, daß jeder Wähler seine Stimme genau so verteilen kann, wie er es will.
Das wäre zwar zumindest annäherungsweise auch der Fall, wenn der Wähler pauschal eine große Zahl von Kreuzen (z.B. 60) vergeben könnte, aber dann müßte jeder, der nicht auf das Listenkreuz ausweicht, wirklich 60 Kreuze setzen.
Wenn hingegen jeder Wähler selbst über die Gesamtzahl seiner Kreuze („Stimmen“) entscheidet, kann er auch z.B. nur 3 oder 1 Kreuz setzen, ohne damit auf einen Teil der eigenen Stimme zu verzichten. Es wäre also garantiert, daß tatsächlich jeder Wähler eine ganze Stimme (nämlich n/n) abgibt. Zugleich wird damit auch verhindert, daß jemand versehentlich zu viele Kreuze macht und dadurch seinen Stimmzettel ungültig macht.
Eine Zwischenbemerkung am Rande: Wenn man dies für notwendig hält, ließe sich eine Streuung der Stimme auch beim Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl erzwingen. Z.B. indem jeder Kandidat maximal 1/5 der Stimme erhalten darf, egal wie viele Stimmen(bruchteile) es insgesamt sind. (Allerdings würde dem Wähler damit ein gewisses Rechengeschick abverlangt werden, da man anders als beim Kumulieren mit fester Stimmenzahl keine feste Zahl mehr angeben kann, wie viele Kreuze für einen Kandidaten abgegeben werden dürfen. Die Festlegung einer solchen Zwangsverteilung sollte also gut abgewogen sein. Mir ging es hier nur darum zu zeigen, daß sie prinzipiell möglich ist.)
Würde durch die von Wähler zu Wähler verschiedene Anzahl an Kreuzen nicht das Auszählen zu kompliziert werden? Könnte die Auszählung vielleicht gar nicht mehr von Hand ausgeführt werden? Dieses Problem besteht bei diesem Vorschlag erfreulicherweise nicht:
Die Stimmen von verschiedenen Wahlzetteln lassen sich ohne weiteres zusammenzählen, wenn die Stimmzettel zunächst nach der Anzahl der auf ihnen vorhandenen Kreuze sortiert werden. Es gibt dann also einen Stapel für alle Zettel mit nur einem Kreuz, einen Stapel für alle Zettel mit zwei Kreuzen, einen für alle mit drei Kreuzen, usw.
In jedem Stapel können die Stimmen jedes einzelnen Kandidaten dann problemlos addiert werden, weil ja jede Stimme das gleiche Gewicht (den gleichen Stimmwert) hat wie alle anderen in dem Stapel. (Das Zählen der Stimmen innerhalb eines Stapels ist eine Addition von Brüchen mit gleichem Nenner. Deshalb kann der Nenner während des Zählens unberücksichtigt bleiben.) Wenn ein Stapel ausgezählt ist, wird die in dem Stapel ermittelte Zahl von Stimmen(bruchteilen) jedes Kandidaten einfach durch die Anzahl der Kreuze jedes Stimmzettels dieses Stapels geteilt. Wenn das bei jedem Stapel gemacht wurde, können diese Brüche schließlich (als beliebig genaue Dezimalbrüche) einfach addiert werden.
Der Aufwand ist dabei nicht so viel größer als bei beim Kumulieren und Panaschieren mit fester Stimmenzahl. Denn auch da muß bei jedem Stimmzettel die Zahl der Kreuze ermittelt werden, um jene Stimmzettel auszusortieren, die zu viele Kreuze haben und damit ungültig sind.
Eine elektronische Stimmenauszählung wäre also nicht zwingend nötig, aber durchaus hilfreich. Denkbar wäre etwa die Nutzung des Digitalen Wahlstiftes, der bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg zum Einsatz kommen wird und in Bremen erwogen wird. Die Stimmabgabe würde dabei auf jeden Fall auf Papier erfolgen, so daß eine Neuauszählung der Stimmen ohne weiteres möglich bleibt.
Eine großer Vorteil des Kumulierens mit variabler Stimmenzahl gegenüber dem Kumulieren mit fester Stimmenzahl ist, daß es die Integration von Alternativstimmen ermöglicht. Siehe dazu den folgenden Text.
Nachtrag vom 15.04.2007
Da allerdings das Kumulieren auf ein Mehrheitswahlrecht hinausläuft, halte ich es inzwischen nicht mehr für unterstützenswert. Eine gute Alternative ist das Verfahren der Übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote).
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