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Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl – ein Ansatz zur Integration von Alternativstimmen
Im Text „Wie Alternativstimmen mit Kumulieren und Panaschieren kombiniert werden können“ hatte ich einen möglichen Ansatz beschrieben. Hier biete ich nun einen anderen Ansatz an, der meiner Meinung nach eleganter ist und dem Wähler wahrscheinlich auch leichter zu erklären ist. Er basiert auf dem Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl.
Eine Bedienungsanleitung mit den für den Wähler relevanten Informationen könnte lauten:
1. Sie können wie bisher eine Partei Ihrer Wahl wählen. Dazu kreuzen Sie einfach die Partei an oder tragen in deren Feld eine „1“ ein.
2. Des weiteren können Sie angeben, welche Partei Sie am zweitbesten finden, welche Sie am drittbesten finden, usw. Dazu numerieren Sie so viele Parteien durch wie Sie wollen. Ihre bevorzugte Partei erhält eine „1“, ihre zweitliebste Partei erhält eine „2“ usw. Falls Ihre bevorzugte Partei nicht genug Stimmen erhält, um ins Parlament zu kommen, sind diese Stimmen nicht verloren, sondern werden auf die zweitliebste Partei übertragen. Falls auch diese nicht genug Stimmen erhalten hat, werden ihre Stimmen auf Ihre drittliebste Partei übertragen usw.
3. Außerdem können Sie innerhalb der von den Parteien aufgestellten Parteilisten Stimmen an die einzelnen Kandidaten vergeben. Sie können so viele Kandidaten einer Partei ankreuzen wie sie wollen. Sie können auch Kandidaten unterschiedlicher Parteien ankreuzen. Sie können den Kandidaten auch unterschiedlich viele Kreuze geben. Beachten Sie: Je mehr Stimmen sie vergeben, desto weniger zählt jede einzelne dieser Stimmen.
4. Des weiteren können Sie Ersatzkandidaten angeben. Diese markieren Sie mit einem „E“ statt mit einem Kreuz. Haben Sie Kandidaten auf einer Liste angekreuzt, die nicht die 3-Prozent-Hürde überwindet, und werden diese Stimmen entsprechend Ihrer Parteienpräferenz übertragen, kommen diese Stimmen den Ersatzkandidaten zugute.
Wie die Stimmen nun genau gezählt werden, möchte ich mit folgendem Beispiel verdeutlichen:
Ein Wähler verteilt auf dem Stimmzettel 7 Kandidatenstimmen. Zwei davon befinden sich auf Liste A, eine auf Liste B, drei auf Liste C und eine auf Liste D. Auf Liste C hat er zudem 5 Ersatzkandidaten markiert. Da es sich bei den Listen A und B um kleine Parteien handelt und er deren Scheitern an der 3%-Hürde befürchtet, hat er zudem Parteipräferenzen angegeben: Auf Platz 1 setzt er Liste A, auf Platz 2 Liste C, auf Platz 3 Liste D.
Aus der Verteilung der Kandidatenstimmen auf die Listen ergibt sich zunächst, mit wie viel seiner Stimme er die jeweilige Liste unterstützt hat: Liste A mit 2/7, B mit 1/7, C mit 3/7 und D mit 1/7. Dann wird ermittelt, welche Listen die Sperrklausel überwunden haben und damit überhaupt Mandate erhalten. Da Liste A und B an der Hürde gescheitert sind, wird die Parteien-Präferenzstimme zu Rate gezogen. Nach Wunsch des Wählers sollen die Stimmen auf Liste A übertragen werden. Wenn dies nicht möglich ist, auf Liste C. Sollte auch dies nicht möglich sein, dann auf Liste D. Da Liste A selbst ausgeschieden ist, wird die 1/7-Stimme von Liste B nicht, auf A, sondern auf C übertragen. Die zwei Siebtel-Stimmen von Liste A werden ebenfalls auf Liste C übertragen. Damit erhält Liste C von dem Wähler letztendlich 3/7 + 1/7 + 2/7 = 6/7 Stimmen. Drei dieser 6 Siebtel-Stimmen entfallen auf die ursprünglich angekreuzten drei Kandidaten. Die durch Übertragung erhaltenen weiteren 3/7 Stimmen werden auf die Ersatzkandidaten aufgeteilt. Da 5 Ersatzkandidaten markiert wurden, erhält jeder dieser 5 Ersatzkandidaten 1/5 * 3/7 = 3/35 Stimmen.
Der Übertragungsaufwand auf Ersatzkandidaten hält sich insgesamt in Grenzen, da nur bei einer Minderheit der Stimmzettel überhaupt etwas zu übertragen ist und pro Stimmzettel nur je eine Liste Stimmen übertragen erhält. Zwar können die übertragenen Stimmen durchaus von mehreren Listen stammen, aber sie sind relativ leicht zu addieren, weil die Listen, aus denen sie stammen, zwangsläufig den gleichen Nenner haben.
Die Stimmenauszählung besteht also aus folgenden Schritten:
1. Sortierung der Stimmzettel nach der jeweils enthaltenen Anzahl der Kandidaten-Stimmen.
2. Ermittlung, wie viele Stimmen jeder Liste erhalten hat, aus der Zahl der insgesamt auf eine Liste abgegebenen Kandidaten-Stimmen (zunächst unabhängig davon, welche Kandidaten die Stimmen erhalten haben).
3. Feststellung, welche Listen ausscheiden, weil sie an der 3%-Hürde scheitern.
4. Auszählung der Kandidaten-Stimmen der nicht ausgeschiedenen Listen.
5. Übertragung der Stimmen der ausgeschiedenen Listen.
Auch wenn die Auszählung – insbesondere wenn sie von Hand geschieht – aufwendiger ist und die Wahl damit teurer wird, sollte Demokratie nie am Geld scheitern. Im Vergleich zu anderen Staatsausgaben fallen die Kosten der Wahl kaum ins Gewicht.
Was die Auszählung von Hand oder auf elektronischem Wege angeht, gilt das gleiche wie beim Kumulieren mit variabler Stimmenzahl ohne Alternativstimme: Eine elektronische Stimmenauszählung wäre also nicht zwingend nötig, aber durchaus hilfreich. Es könnte der Digitale Wahlstift eingesetzt werden. Eine parallele Auszählung der Papierzettel bliebe möglich.
Da das Kumulieren aber grundsätzliche Probleme aufweist (siehe Mehrheitswahl-Effekt), schlage ich stattdessen ein Verfahren vor, das von der Stimmgebung her (d.h. für den Wähler) dem eben beschriebenen entspricht, von der Stimmauszählung her aber der Grundidee der Single Transferable Vote entspricht. Siehe dazu den Artikel „Kumulieren mit übertragbaren Stimmen“.
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