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Wie Alternativstimmen mit Kumulieren und Panaschieren kombiniert werden können

Abgesehen von der Frage, welche Teile der Bevölkerung wahlberechtigt sein sollten (Ausländer, Menschen unter 18) weist das heute in der Bundesrepublik bestehende Wahlrecht meines Erachtens zwei wesentliche Probleme auf:

Erstens: Die Stimmen für Parteien, die an der 5%-Hürde scheitern, fallen unter den Tisch. Das schreckt Wähler davon ab, diesen Parteien ihre Stimme zu geben. Dies erschwert die erfolgreiche Etablierung neuer Parteien und behindert damit den Parteienwettbewerb.

Zweitens: Der Wähler kann nur starre Parteilisten wählen, auf deren Zusammensetzung er keinen Einfluß hat. Er kann weder einzelne Kandidaten einer Partei gezielt unterstützen noch den ihm unliebsamen Kandidaten der Partei seine Stimme vorenthalten, sondern er muß sich immer für ein Gesamtpaket von Abgeordneten entscheiden. Die Wahl von Direktkandidaten in den Wahlkreisen ändert daran nicht viel; viele Wahlkreisverlierer ziehen über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament ein. Außerdem ist der Wähler gezwungen, sich auf nur eine Partei festzulegen, obwohl es vielleicht bei mehreren Parteien Kandidaten gibt, die er gerne unterstützen möchte, beispielsweise weil sie bestimmte Positionen vertreten.

Für beide Probleme gibt es einzeln jeweils Lösungen. Es scheint jedoch zunächst so, daß sich diese Lösungen kaum mit einander kombinieren lassen.

Das erste Problem ließe sich einfach durch die Streichung der 5%-Hürde lösen. Auf kommunaler Ebene ist dies in mehreren Bundesländern bereits geschehen. Bezogen auf Landtags- und Bundestagswahlen gibt es jedoch immer wieder erhebliche Vorbehalte gegenüber der Aufhebung der 5%-Hürde, etwa daß ein Parlament mit einer Vielzahl kleiner Parteien womöglich arbeitsunfähig wäre und die Bildung stabiler Mehrheiten sehr erschwert werden könnte. Diese Einwände sind nicht völlig von der Hand zu weisen, auch wenn fraglich bleibt, ob sie eine Abweichung vom Prinzip der reinen Verhältniswahl – und damit die einhergehenden Verzerrungen des Wählerwillens – rechtfertigen können.

Einen akzeptablen Kompromiß bietet die Einführung einer Alternativstimme. Damit kann der Wähler angeben, welcher Partei seine Stimme zugutekommen soll, falls seine eigentlich bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert. Der Wähler muß dann nicht mehr das kleinere Übel unter den etablierten Parteien wählen, sondern kann ohne Risiko die Partei wählen, die ihm am meisten zusagt. Wenn die Wählerschaft von der Schere im Kopf befreit wäre, könnte es mancher kleinen Partei gelingen, die bestehende Sperrklausel zu überwinden. Gleichzeitig bewirkt die Alternativstimme, daß nicht jede Kleinstpartei, die genug Stimmen für einen Sitz erreicht hat, ins Parlament einzieht. Dies greift das wichtigste Argument der Verteidiger der 5%-Hürde auf.

Natürlich kann die Alternativstimme auch mit einer Senkung der 5%-Hürde auf beispielsweise 2% oder 3% kombiniert werden.

Das zweite Problem – das der starren Parteilisten – ließe sich durch die Einführung des Kumulierens und Panaschierens lösen.

Beim Kumulieren hat jeder Wahlberechtigte mehrere Stimmen. Damit kann er gezielt die von ihm bevorzugten Kandidaten einer Liste einzeln ankreuzen und ihnen auch mehrere Stimmen, meist bis zu drei, geben. Damit kann er erreichen, daß der Kandidat innerhalb der Parteiliste nach vorne rückt und damit seine Chancen verbessert, tatsächlich ins Parlament zu kommen.

Der Wähler kann auch Kandidaten einer Liste durchstreichen, wenn er möchte, daß diese von ihm keine Stimme erhalten.

Wer keinen Wert darauf legt mitzuentscheiden, welchen Kandidaten einer Partei seine Stimmen zugute kommen, der kann auch wie bisher bei Bundestagswahlen üblich, einfach eine Parteiliste wählen. Dazu gibt es vor der Auflistung der einzelnen Kandidaten einer Partei ein Feld für das sogenannte Listenkreuz.

Panaschieren bedeutet, daß der Wähler seine Stimmen nicht nur innerhalb einer Liste frei verteilen kann, sondern auch quer über verschiedene Listen. Er kann also so viele Kreuze auf dem Stimmzettel machen, wie er Stimmen hat. Das können je nach Modell nur fünf oder so viele sein wie das Parlament Sitze hat. Setzt der Wähler nicht so viele einzelne Kreuze wie er Stimmen hat, kann er ebenfalls mittels des Listenkreuzes festlegen, welcher Liste seine restlichen Stimmen zugutekommen sollen.

 

Die Schwierigkeit, Alternativstimme einerseits und Kumulieren und Panaschieren andererseits zu kombinieren besteht darin, daß die Idee der Alternativstimme davon ausgeht, daß man Listen wählt und diese in eine Rangfolge bringt (auch wenn wohl viele Wähler nur eine Erstpräferenz, manche eine Zweitpräferenz und noch weniger eine Drittpräferenz angeben werden). Das Kumulieren und Panaschieren hingegen basiert darauf, daß der Wähler mehrere Stimmen für einzelne Kandidaten hat, diese untereinander aber keine Rangfolge bilden.

Man könnte meinen, die 5%-Hürde einfach nur zu senken oder doch ganz zu streichen, würde das Dilemma lösen, da dann keine Alternativstimme mehr nötig wäre, doch das stimmt nicht. Auch ohne künstliche Sperrklausel besteht immer eine natürliche Hürde, nämlich genügend Stimmen für den ersten Sitz zusammenzubekommen. In Gremien mit relativ wenigen Sitzen kann die Hürde einige Prozent betragen. Daher wäre selbst ohne künstliche Sperrklausel eine Alternativstimmenregelung sinnvoll.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus, daß das bloße Kumulieren nicht im Widerspruch zur Alternativstimme steht. Denn beim Kumulieren geht es nur um die Veränderung der Kandidatenreihenfolge innerhalb einer Liste. Es wäre sehr wohl möglich, innerhalb einer Liste Kandidaten mit mehreren Stimmen zu unterstützen und andere zu streichen, und zusätzlich per Alternativstimme eine andere Liste als Zweitpräferenz anzugeben und innerhalb dieser Liste ebenfalls zu kumulieren. (Das kann auf dem Stimmzettel so gestaltet sein, daß es unter der Zeile für das Listenkreuz noch eine Zeile für das Listenkreuz der Alternativstimme, ggf. eine weitere für die Drittpräferenz gibt.)

Kompliziert wird es beim Panaschieren. Denn dabei werden Stimmen auf unterschiedliche Listen verteilt. Beim Kumulieren plus Alternativstimme gilt, daß die Kandidaten auf der Liste, für die die Alternativstimme abgegeben wurde, nur dann berücksichtigt werden, wenn die Liste, für die die Erstpräferenz abgegeben wurde, an der Sperrklausel gescheitert ist. Das bedeutet, man kann auf der Erstpräferenz-Liste so viele Stimmen vergeben wie man hat, und auf der Alternativstimmen-Liste kann man ein weiteres mal so viele Stimmen vergeben wie man hat. Beim Panaschieren in seiner üblichen Variante hingegen erhalten alle angekreuzten Kandidaten ihre Stimmen unmittelbar, und man kann die Stimmen, die man hat, nur einmal vergeben.

Die Altersnativstimme ließe sich mit dem Kumulieren und Panaschieren kombinieren, indem der Wähler nicht Parteilisten, sondern einzelne Kandidaten durchnumeriert. Hat der Wähler beispielsweise 5 Stimmen, kann er trotzdem auch 12 Kandidaten durchnumerieren. Berücksichtigt werden allerdings nur die ersten 5 Kandidaten, die sich auf Listen befinden, welche die Sperrklausel überwunden haben. Scheitern etwa die Listen, auf denen sich die Kandidaten Nr. 3 und 5 befinden, an der Hürde, werden diese Kandidaten ignoriert und statt dessen Kandidat 6 und 7 berücksichtigt.

Falls der Wähler allerdings so viele Stimmen hat, wie insgesamt Sitze zu vergeben sind, also z.B. 130, wäre es für ihn sehr aufwendig, derart viele Kandidaten in eine Präferenzrangfolge zu bringen. Die wäre allerdings in dem Beispiel für die ersten 130 Kandidaten auch gar nicht nötig, da bei diesen die Rangfolge keine Bedeutung hat. Nur bei Kandidaten, deren Nummer größer ist als Stimmen zu vergeben sind, spielt die Reihenfolge eine Rolle. Es würde daher reichen, 130 Kandidaten anzukreuzen (oder ggf. ein Listenkreuz zu vergeben) und erst ab dem 131. Kandidaten Nummern zu vergeben. Allerdings erscheint es ohnehin sinnvoll, dem Wähler eine überschaubarere Zahl von Stimmen zu geben, z.B. 5 Stück oder auch ein Zehntel der Zahl der zu vergebenden Sitze.

 

Ein möglicher Einwand gegen dieses Verfahren lautet, daß das Wählen auf diese Weise komplizierter wird und damit Wähler abschrecken könnte. Dieser Effekt ließe sich jedoch reduzieren, wenn vor der Wahl, z.B. auch in der Wahlbenachrichtigung, darauf hingewiesen würde, daß der Wähler lediglich zusätzliche Möglichkeit erhält. Wer will, kann mit dem Listenkreuz auch einfach wie bisher die Liste einer Partei unverändert wählen. Möglicherweise abgeschreckten Wählern steht jedoch eine Gruppen von Wählern gegenüber, die erstmals das Gefühl hätten, mit ihrer Wahlstimme wirklich etwas bewirken zu können. Dies könnte auch einen Teil der bisherigen Nichtwähler mobilisieren.

Ein weiterer Einwand lautet, daß bei einem solchen Wahlverfahren die Stimmauszählung länger als bisher dauert und damit auch die Wahl teurer wird. In einer Demokratie sollte ein Zuwachs an Demokratie aber nicht am Geld scheitern. Außerdem erhalten die Wähler so erstmals die Möglichkeit, gezielt jene Kandidaten zu wählen, die ihrer Meinung nach am sinnvollsten mit den Steuergeldern umgehen. Dadurch könnten die höheren Kosten für die Wahl mehr als kompensiert werden.

Nachtrag vom 26.01.2007

Für eine andere, vielleicht elegantere Lösung siehe „Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl – ein Ansatz zur Integration von Alternativstimmen“.

Nachtrag vom 15.04.2007

Da allerdings das Kumulieren auf ein Mehrheitswahlrecht hinausläuft, halte ich es inzwischen nicht mehr für unterstützenswert. Eine gute Alternative ist das Verfahren der Übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote).


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