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Wie Alternativstimmen mit Kumulieren und Panaschieren kombiniert werden können

Kurzfassung

Die Schwierigkeit, Alternativstimme einerseits und Kumulieren und Panaschieren andererseits zu kombinieren besteht darin, daß die Idee der Alternativstimme davon ausgeht, daß man Listen wählt und diese in eine Rangfolge bringt (auch wenn wohl viele Wähler nur eine Erstpräferenz, manche eine Zweitpräferenz und noch weniger eine Drittpräferenz angeben werden). Das Kumulieren und Panaschieren hingegen basiert darauf, daß der Wähler mehrere Stimmen für einzelne Kandidaten hat, diese untereinander aber keine Rangfolge bilden.

Man könnte meinen, die 5%-Hürde einfach nur zu senken oder doch ganz zu streichen, würde das Dilemma lösen, da dann keine Alternativstimme mehr nötig wäre, doch das stimmt nicht. Auch ohne künstliche Sperrklausel besteht immer eine natürliche Hürde, nämlich genügend Stimmen für den ersten Sitz zusammenzubekommen. In Gremien mit relativ wenigen Sitzen kann die Hürde einige Prozent betragen. Daher wäre selbst ohne künstliche Sperrklausel eine Alternativstimmenregelung sinnvoll.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus, daß das bloße Kumulieren nicht im Widerspruch zur Alternativstimme steht. Denn beim Kumulieren geht es nur um die Veränderung der Kandidatenreihenfolge innerhalb einer Liste. Es wäre sehr wohl möglich, innerhalb einer Liste Kandidaten mit mehreren Stimmen zu unterstützen und andere zu streichen, und zusätzlich per Alternativstimme eine andere Liste als Zweitpräferenz anzugeben und innerhalb dieser Liste ebenfalls zu kumulieren. (Das kann auf dem Stimmzettel so gestaltet sein, daß es unter der Zeile für das Listenkreuz noch eine Zeile für das Listenkreuz der Alternativstimme, ggf. eine weitere für die Drittpräferenz gibt.)

Kompliziert wird es beim Panaschieren. Denn dabei werden Stimmen auf unterschiedliche Listen verteilt. Beim Kumulieren plus Alternativstimme gilt, daß die Kandidaten auf der Liste, für die die Alternativstimme abgegeben wurde, nur dann berücksichtigt werden, wenn die Liste, für die die Erstpräferenz abgegeben wurde, an der Sperrklausel gescheitert ist. Das bedeutet, man kann auf der Erstpräferenz-Liste so viele Stimmen vergeben wie man hat, und auf der Alternativstimmen-Liste kann man ein weiteres mal so viele Stimmen vergeben wie man hat. Beim Panaschieren in seiner üblichen Variante hingegen erhalten alle angekreuzten Kandidaten ihre Stimmen unmittelbar, und man kann die Stimmen, die man hat, nur einmal vergeben.

Die Altersnativstimme ließe sich mit dem Kumulieren und Panaschieren kombinieren, indem der Wähler nicht Parteilisten, sondern einzelne Kandidaten durchnumeriert. Hat der Wähler beispielsweise 5 Stimmen, kann er trotzdem auch 12 Kandidaten durchnumerieren. Berücksichtigt werden allerdings nur die ersten 5 Kandidaten, die sich auf Listen befinden, welche die Sperrklausel überwunden haben. Scheitern etwa die Listen, auf denen sich die Kandidaten Nr. 3 und 5 befinden, an der Hürde, werden diese Kandidaten ignoriert und statt dessen Kandidat 6 und 7 berücksichtigt.

Falls der Wähler allerdings so viele Stimmen hat, wie insgesamt Sitze zu vergeben sind, also z.B. 130, wäre es für ihn sehr aufwendig, derart viele Kandidaten in eine Präferenzrangfolge zu bringen. Die wäre allerdings in dem Beispiel für die ersten 130 Kandidaten auch gar nicht nötig, da bei diesen die Rangfolge keine Bedeutung hat. Nur bei Kandidaten, deren Nummer größer ist als Stimmen zu vergeben sind, spielt die Reihenfolge eine Rolle. Es würde daher reichen, 130 Kandidaten anzukreuzen (oder ggf. ein Listenkreuz zu vergeben) und erst ab dem 131. Kandidaten Nummern zu vergeben. Allerdings erscheint es ohnehin sinnvoll, dem Wähler eine überschaubarere Zahl von Stimmen zu geben, z.B. 5 Stück oder auch ein Zehntel der Zahl der zu vergebenden Sitze.

Nachtrag vom 26.01.2007

Für eine andere, vielleicht elegantere Lösung siehe „Kumulieren und Panaschieren mit variabler Stimmenzahl – ein Ansatz zur Integration von Alternativstimmen“.

Nachtrag vom 15.04.2007

Da allerdings das Kumulieren auf ein Mehrheitswahlrecht hinausläuft, halte ich es inzwischen nicht mehr für unterstützenswert. Eine gute Alternative ist das Verfahren der Übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote).


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