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Lernen in Freiheit –  Entwurf eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems


Grundlagen eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems

Ein freiheitlich-demokratisches Bildungswesen muß auf diesen Erkenntnissen über das Lernen aufbauen, und es darf die freie Entfaltung der Persönlichkeit der jungen Menschen nicht behindern. Außerdem muß selbstverständlich sein, daß niemand benachteiligt wird, sei es wegen einer Behinderung, seiner wirtschaftlichen Lage oder anderen Gründen, für die er nichts kann.

 

Für ein pluralistisches Bildungssystem ohne Schulpflicht

Innerhalb der Strukturen des jetzigen Schulsystems lassen sich diese Ansprüche nicht verwirklichen. Vor allem das Ziel, daß jeder Schüler auf die Weise lernen kann, die ihm am besten gefällt, kann in einem zentralistischen Bildungswesen kaum erreicht werden. Schließlich gibt es ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, wie eine perfekte Lernumgebung aussieht. Und die lassen sich nicht alle in nur einem einzigen Schultyp zusammenfassen – egal wie genial und wie offen dieses Einheits-Schulform wäre. Um den Bedürfnissen wirklich aller jungen Menschen gerecht werden zu können, muß es deshalb ein pluralistisches Bildungssystem geben.

Ein Bildungswesen, das die Interessen der Hauptbeteiligten – also der Kinder und Jugendlichen – in den Mittelpunkt stellt, muß nachfrageorientiert arbeiten. Nur so kann erreicht werden, daß Kinder und Jugendliche selbst bestimmen, was sie lernen, wie, wo, wann und von wem sie es lernen. Es darf nicht nur vom Staat festgelegte Schultypen geben. Keine Verwaltung kann alle möglichen Schulmodelle erdenken. Aber diejenigen, die täglich von Schule betroffen sind, also vor allem die Schüler und Lehrer, aber auch Eltern, haben durchaus eigene Ideen, die sie in selbstgeschaffenen Strukturen umsetzen möchten. Eigeninitiative darf hier nicht verboten sein. Das staatliche Schulmonopol muß daher abgeschafft werden.

Wenn sie allen Menschen gleichermaßen offenstehen, sind sogenannte „Privatschulen“, d.h. Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft, überhaupt nichts elitäres. Sie sind einfach Schulen von unten.

In einem pluralistischen Bildungssystem kann es die verschiedensten Einrichtungen und Veranstaltungen geben – auch Schulen, die wie die jetzigen Staatsschulen funktionieren.

Es muß nur der Grundsatz gelten, daß niemand gezwungen werden darf, eine bestimmte Einrichtung oder Veranstaltung zu besuchen, mit anderen Worten: Die Schulpflicht muß wieder aufgehoben werden. Statt dessen muß jeder junge Mensch ein einklagbares Recht auf Bildung haben. Der Wegfall der Schulpflicht ist kein gesellschaftlicher Rückschritt, sondern die Korrektur einer Entscheidungen, die erstens auf falschen Annahmen über das Lernen beruht und zweitens aus einer Zeit stammt, in der Persönlichkeitsentfaltung und Freiheitsrechte Fremdworte waren. Selbst wenn man die Schulpflicht im 19. Jahrhundert für gutheißen mag, rechtfertigt das nicht ihr Fortbestehen im 21. Jahrhundert.

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Das Kind entscheidet

Die zur Zeit sehr weitreichenden Kompetenzen des Staates einfach auf die Eltern zu übertragen – wie es in einigen europäischen Staaten der Fall ist –, kommt für eine wirklich freiheitliche Gesellschaft nicht in Frage. Denn Fremdbestimmung bleibt Fremdbestimmung, egal von wem sie ausgeübt wird. Wenn die Eltern entscheiden würden, käme es in einigen Fällen dazu, daß die Kinder gegen ihren Willen in Schulen landen, die die jetzigen Staatsschulen an Leistungsdruck und Unterdrückung noch um einiges übertreffen. Verhindert werden kann dies in einer vielfältigen Bildungslandschaft nur, wenn die tatsächlich Betroffenen – die Schüler – sich ihre Schule/Bildungsstätte selbst aussuchen dürfen. Wenn es auch Schulen gibt, die intern undemokratisch organisiert sind, so müssen die Schüler doch wenigstens frei entscheiden dürfen, ob sie sich dem aussetzen. Es kann nicht sein, daß die jungen Menschen von der Willkür bzw. Gnade ihrer Eltern abhängig sind.

Aufgabe der Eltern wäre es, ihre Kinder bei der Wahl der Bildungsangebote zu beraten, ihnen mögliche Folgen zu erklären. Wenn Eltern die Entscheidung ihres Kindes für falsch halten, können sie versuchen, es zu überzeugen. Zwang ausüben dürften sie nicht mehr. Entsprechend den obigen lerntheoretischen Erkenntnissen muß die grundsätzliche Abwesenheit von Zwang für Kinder jeden Alters gleichermaßen gelten.

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Aufgaben des Staates

Die Aufhebung des derzeitigen faktischen staatlichen Schulmonopols entläßt den Staat allerdings nicht aus der Verantwortung. Das Recht auf Bildung zu garantieren und damit auch finanziell abzusichern, bleibt Aufgabe des Staates. Träger von Bildungseinrichtungen können aber neben dem Staat verstärkt auch Initiativen und Vereine sein. Diese arbeiten dann als non-profit-organisations, dürfen also durch den Betrieb einer Bildungseinrichtung keinen Gewinn machen. Daher wäre die Aufhebung des faktischen Schulmonopols nicht die sooft befürchtete Privatisierung der Bildung.

Zur Dezentralisierung des Bildungswesens gehört natürlich auch, daß die Bildungseinrichtungen ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln. Dazu zählen unter anderem die Einstellung von Lehrern und sonstigem Personal sowie die Anschaffung neuer Ausstattung und die sonstige Verwendung der Gelder.

Eine weitere Aufgabe des Staates oder eines gewählten „Bildungskontrollrates“ wäre es, den Überblick über die aktuell bestehenden Bildungsangebote zu haben. Eine Liste dieser Bildungsangebote kann so auch Schülern helfen, sich für eine Einrichtung zu entscheiden. Zudem können Schulen/Bildungs­einrichtungen sich dadurch untereinander einfacher vernetzen und durch Mitnutzung der Ressourcen anderer Einrichtungen ihr Bildungsangebot vergrößern.

Auf der Grundlage dieser Listen kann der Bildungskontrollrat feststellen, ob die Angebote der Nachfrage entsprechen. Sollten einzelne Gegenden oder Themengebiete unterversorgt sein, wäre der Staat verpflichtet, solche Angebote in hinreichender Anzahl einzurichten bzw. entsprechende Förderungen vorzunehmen.

Mit Hilfe eines zu gründenden Amtes für freie Wahl der Bildung (grob vergleichbar dem Jugendamt) ist der Staat den Kindern und Jugendlichen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf selbstbestimmte Bildung behilflich.

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Existenzberechtigung staatlicher Schulen

Das Recht auf selbstbestimmte Bildung schließt mit ein, daß der Staat auch Schulen zur Verfügung stellt, in denen selbstbestimmte Bildung tatsächlich möglich ist. Die Möglichkeit, freie und demokratische Schulen in privater Trägerschaft zu gründen, reicht daher nicht.

Die Aufhebung des staatlichen Schulmonopols bedeutet also nicht, daß es keine staatlichen Schulen mehr gibt, sondern nur, daß nicht-staatliche Schulen keine Besonderheit mehr sind.

Außerdem ist die Ausgangslage, daß es jede Menge staatlicher Schulen gibt. Und nur weil die derzeitigen Staatsschulen unzumutbar sind, muß man ja nicht gleich dafür sein, staatliche Schulen an sich abzuschaffen. Das schlimme an den heutigen Staatsschulen ist nicht, daß sie sich in staatlicher Trägerschaft befinden, sondern daß von ihnen Grundrechtsverletzungen ausgehen und es in ihnen keine ernsthafte und demokratischen Prinzipien entsprechende Mitbestimmung für die Schüler gibt. Wenn der Staat Träger von Schulen ist, muß er diese Übel beheben.

Diese veränderten Staatsschulen stehen den Schülern genauso zur Auswahl wie alle möglichen nicht-staatlichen Schulen der unterschiedlichsten Konzeptionen. Weil keinem Kind und keiner Familie zugemutet werden kann, sich Schulen, die freiheitlich-demokratischen Grundsätzen entsprechen, im Bedarfsfall erst selbst gründen zu müssen, muß ihr flächendeckendes Vorhandensein durch den Staat garantiert werden.

(Entsprechend reformierte) Staatsschulen sind also nicht nur deshalb notwendig, weil die neugebildeten Bildungseinrichtungen zunächst von ihrer Anzahl her nicht in der Lage sein werden, sämtliche staatlichen Schulen zu ersetzen, sondern auch, weil – selbst wenn es insgesamt genug nicht-staatliche Schulen geben sollte – fraglich ist, wieviele davon tatsächlich selbstbestimmtes Lernen ermöglichen. Es wäre z.B. vorstellbar, daß zwar zahlreiche Eltern und bisherige Lehrer aus allgemeinem Engagement Schulen gründen, dort aber nur ihre eigenen pädagogischen Vorstellungen durchsetzen wollen, statt die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu achten.

Im Laufe der Zeit wird sich ein sinnvolles Verhältnis von staatlichen und nicht-staatlichen Schulen einstellen. Wie groß der Anteil staatlicher Einrichtungen am Ende sein wird, wird man ja sehen.

 

Darüber, wie reformierte Staatsschulen aussehen können, gibt es verschiedene Ansichten. Die beiden nachfolgend beschriebenen Schultypen, die sich gegenseitig ergänzen und auch zeitgleich in Anspruch genommen werden können, erfüllen die Anforderungen von Demokratie und selbstbestimmtem Lernen besonders gut.

Im ersten Typ Schule findet Lernen in einer sehr lebensnahen Umgebung und ohne Lehrplan statt. Der zweite Typ wird von einem umfassenden Angebot von Kursen, Vorlesungen und Veranstaltungen geprägt.

Wenn sich diese Schultypen in einer Versuchsphase als sinnvoll erweisen, wird der Staat eine der Nachfrage entsprechende Anzahl einrichten.

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