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Lernen in Freiheit – Entwurf eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems


Organisatorische Fragen

 

Schulabschlüsse

Wenn es keine Zensuren gibt, stellt sich die Frage nach den Schulabschlüssen. Heutzutage sind Schulabschlüsse sowohl bedeutsam, wenn es um Bewerbungen um Arbeitsplätze geht, als auch wenn es um den Zugang zur Universität geht.

Schulabschlüsse spiegeln – und auch das nur im Idealfall – einen abrufbaren Wissensstand zum Ende der Schullaufbahn wieder. Damit verlieren sie im Laufe der Zeit aber immer mehr an Aussagekraft, da Wissen von damals bereits in Vergessenheit geraten sein kann und neu erworbenes Wissen unberücksichtigt bleibt. Ein pauschaler Schulabschluß sagt kaum etwas darüber aus, ob man bestimmtes Wissen bzw. bestimmte Fähigkeiten hat. Genauso wenig sagt das Fehlen eines konkreten Schulabschlusses aus.

Eine Alternative zu Schulabschlüssen und Abschlußprüfungen wären Aufnahmeprüfungen. Mit diesen können auch Arbeitgeber besser herausfinden, ob das tatsächlich benötigte Wissen für eine bestimmte Angelegenheit vorhanden ist. Aufnahme-, Zugangs- oder Eignungsprüfungen sind immer aktueller und bedarfsgerechter als Schulzeugnisse. Schon heute spielt das Zeugnis in den Augen vieler Chefs kaum noch eine Rolle.

Und auch für ein normales Universitätsstudium macht das Abitur als Bedingung kaum einen Sinn. Jemand, der nicht weiß, wie man die Fläche unter dem Graphen einer Cosinus-Funktion berechnet, ist doch nicht automatisch unfähig zu studieren. Statt des Abiturs sollte es nach Studienrichtungen differenzierte Zugangsprüfungen geben. Durch diese Zugangsprüfungen sollen nur wichtige Grundlagen garantiert werden. Über die Zugangsbedingungen müssen sich Interessierte ohne großen Aufwand informieren können (wie auch bei den staatlichen Demokratischen Schulen mit Kursangebot). Wenn sich jemand selbst überschätzt und mit dem Studium nicht klarkommt, kann er ja immer noch damit aufhören. Durch diese Art der Regelung könnten Menschen unabhängig von Schulabschlüssen studieren.

Da nicht davon auszugehen ist, daß diese Regelung in allen Bundesländern gleichzeitig eingeführt wird, muß es Übergangsregeln geben. Wer in einem anderen Bundesland studieren will, wird dazu also vorerst weiterhin das Abitur brauchen. Daher wird es zumindest im Rahmen der Demokratischen Schulen mit Kursangebot möglich sein, das Abitur und andere Schulabschlüsse zu erwerben. Da jeder selbst entscheidet, welche Schulveranstaltungen er besucht, muß das Verfahren für den Erwerb von Abschlüssen entsprechend flexibel gestaltet werden. Naheliegend wäre eine Orientierung an Universitäten: Um einen Abschluß zu bekommen, muß man Leistungsnachweise (sogenannte „Scheine“) vorlegen, für die man bestimmte Veranstaltungen (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen) erfolgreich besuchen und möglicherweise auch Prüfungen bestehen muß. Wann, in welcher Reihenfolge und über welchen Zeitraum man dies tut, bleibt einem selbst überlassen. Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit das Abitur in allen anderen Bundesländern anerkannt wird, hängt letztendlich auch von diesen anderen Bundesländern ab.

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Durchlässigkeit

Des weiteren stellt sich die Frage der Durchlässigkeit, also inwieweit es möglich ist, von einem Schultyp auf einen anderen zu wechseln. Wie schon oben beschrieben, ist ja ohnehin eine enge Kooperation der beiden Staatsschultypen vorgesehen. Daher sind sie in sehr hohem Maße durchlässig. Schüler, die von einer nicht-staatlichen Bildungseinrichtung kommen, können sich ebenfalls in die staatlichen Schulen integrieren, da keine prinzipiellen Voraussetzungen seitens der Schüler erfüllt werden müssen. Inwieweit es Probleme gibt, wenn Schüler von staatlichen auf private Schulen wechseln wollen, hängt im wesentlichen von den Kriterien der privaten Schulen ab. Wenn solch ein Wechsel etwas langfristiger geplant wird, hat der Schüler genügend Zeit, um sich auf die Anforderungen seiner zukünftigen Schule, also z.B. das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, vorzubereiten.

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Ländliche Gegenden

In ländlichen Gegenden ist die Auswahl wegen der geringen Besiedlungsdichte geringer als in Städten. Wenn sich der Trend zu kleinen Schulen bestätigt, besteht aber auch auf dem Land eine Chance für Vielfalt. Schlimmer als bisher wird es zumindest nicht werden. Um die strukturellen Nachteile von Dorfschulen zu vermindern, könnte das jeweilige Bundesland besondere Zuschüsse oder Zusatzförderungen vergeben. Außerdem könnte ein Finanzausgleich zwischen den unterschiedlichen Regionen eingerichtet werden.

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Ferienzeiten

An den Ferienzeiten muß eigentlich nicht viel geändert werden. Sie erhalten aber mehr den Charakter von Empfehlungen, um z.B. den Urlaub besser planen zu können. Man kann darüber nachdenken, ob die Sommerferien auf zwei Monate ausgeweitet werden sollten, die Winterferien nicht Anfang sondern Mitte Februar beginnen und ob es auch in Berlin Pfingstferien geben sollte. Man könnte noch überlegen, wie man mit der Tatsache umgeht, daß mehrere Ferien an christlichen Festen orientiert sind, aber ein Teil der Schüler z.B. moslemischen oder jüdischen Glaubens ist. Die Ferienzeiten sind ohnehin nur in den Staatsschulen mit Kursangebot und einem Teil der nicht-staatlichen Schulen von Bedeutung.

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Überschulische Interessenvertretung

Neben der Mitbestimmung innerhalb der jeweiligen Schule ist die demokratische Beeinflussung des Bildungssystems auch auf höherer Ebene vorzusehen. Üblicherweise sind dies die kommunale und die Landesebene. Die kommunale Ebene muß dabei nicht den Kommunen, Landkreisen oder Stadtbezirken entsprechen, wenn deren Größe nicht sinnvoll erscheint. In Berlin z.B. könnte sich diese kommunale Ebene an den Landtagswahlkreisen orientieren, die ca. 6 000 Schüler umfassen.

Anders als bisher würden die Vertretungen direkt von den Schülern gewählt. Schüler mit ähnlichen Vorstellungen schließen sich in Listen zusammen. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht. Die Vertretungen bestehen aus ca. 20 Schülern. Mitglieder der Landesschülervertretung müssen nicht, wie in Berlin lange Zeit üblich, gleichzeitig auch Mitglieder der kommunalen Schülervertretung sein. Damit die Schüler auch wissen, welches Programm sie wählen, erhalten die Kandidaten umfassend die Möglichkeit, sich und ihre Ideen vorzustellen.

Die Vertretungen sind verpflichtet, Informationen (auch über ihre Arbeit) an die einzelnen Schulen weiterzugeben und sie allen Schülern zugänglich zu machen. Kommunale und Landesvertretung stehen in engem Kontakt und informieren sich gegenseitig. Für ihre Arbeit ist den Schülervertretungen genügend Geld zur Verfügung zu stellen.

Schulinterne Gremien und überschulische Schülervertretungen haben ein allgemeinpolitisches Mandat, d.h. sie dürfen sich auch zu allen Angelegenheiten äußern, die nicht bildungsspezifisch sind.

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Wechselwirkungen mit der Gesellschaft

Das Bildungssystem ist natürlich nicht losgelöst von der Gesellschaft, sondern ein Bestandteil dieser. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem an die Gesellschaft stellt. Es ist offensichtlich, daß solch ein Bildungssystem am besten in eine ebenso freiheitlich-demokratische Gesellschaft paßt, die frei von Fremdbestimmung, Selektion und vermeidbarem Leistungsdruck ist. Aber auch in einer Gesellschaft, in der wirtschaftliche Verwertbarkeit und „Leistung“ von großer Bedeutung sind, kann solch ein Bildungssystem existieren. Die bereits heute existierenden Schulen nach dem Sudbury-Modell beweisen, daß freiheitliche Schulen dauerhaft in einem wirtschaftsliberalen Gesellschaftssystem existieren können und daß die Schüler dort sogar erfolgreicher als Schüler traditioneller Staatsschulen sind: 85% gehen auf die Uni oder andere Einrichtungen höherer Bildung; fast alle bekommen den gewünschten Beruf. Wenn Sudbury-Schulen derart erfolgreich sind, ist es naheliegend zu vermuten, daß die Demokratischen Schulen mit Kursangebot, die ja ebenfalls Freiheit und Verantwortung des Einzelnen als Grundlage haben, ähnlich erfolgreich sein werden.

Natürlich hat auch die Schule einen Einfluß auf gesellschaftliche Bedingungen. Es ist z.B. nicht unwahrscheinlich, daß eine Schule ohne Leistungsdruck zu Veränderungen auch in der Arbeitswelt führen wird. Eine von Grund auf demokratische Schule färbt auf die Gesellschaft ab. Die Kinder erfahren Demokratie als etwas für sie Sinnvolles und als etwas von Anfang an Selbstverständliches. Sie erleben, daß sie geachtet und akzeptiert werden und daß ihnen vertraut wird. Sie sind nicht eingeschüchtert, sondern selbstbewußt und selbstsicher. Die Kinder und Jugendlichen wissen, daß sie selbst für ihre Bildung verantwortlich sind. Und sie lernen, mit dieser Verantwortung umzugehen. Sie lernen allgemein, Verantwortung zu übernehmen. Sie befinden sich in einer natürlichen Umgebung von Toleranz, Friedfertigkeit und Gerechtigkeit. An heutigen Staatsschulen werden all diese Werte durch Erziehung zu vermitteln versucht – und der Erfolg ist gering, wie die allgegenwärtigen Kampagnen und immer wieder neuen Initiativen zur ”Werte-Erziehung” beweisen. In einem freiheitlich-demokratischen Bildungssystem brauchen die obengenannten Werte nicht künstlich vermittelt werden, sie sind einfach erlebbar.

Wer diese Werte von Anfang an als etwas Positives und Selbstverständliches erlebt, wird sie später auch mit größerer Wahrscheinlichkeit verteidigen. Dies wird sich auch auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft auswirken. Auch in anderen Gesellschaftsbereichen sowie in den Familien wird die Subjektstellung des Kindes anerkannt werden. Sehr wahrscheinlich wird auch der Umgang mit Ausländern und behinderten Menschen, die von diesem Schulsystem selbstverständlich nicht ausgegrenzt werden, würdiger und menschlicher werden. Außerdem ist davon auszugehen, daß sich friedliche Konfliktlösungsmechanismen stärker durchsetzen werden. Das alles wird sicher nicht sofort geschehen, aber sich im Laufe der Zeit entwickeln.

Als längerfristige Folge wird ein derart freies Bildungssystem zu einer völlig neuen Dynamik gesellschaftlicher Entwicklungen führen, weil die dort aufwachsenden Menschen kreativer und selbstbewußter sind, Dinge stärker hinterfragen, gesellschaftliche Prozesse bewußter erleben, und Zustände gegebenenfalls in ihrem Sinne demokratisch verändern werden. Werte lasse sich dann nicht mehr einfach an die nachwachsenden Generationen vererben, sondern sind dem freien Markt der Ideen ausgesetzt und müssen junge Leute überzeugen. Das derzeitige zentralistische Schulsystem mit seinen Lehrplänen und Hierarchien hingegen ist in seiner Wirkung außerordentlich konservativ (am Bestehenden festhaltend) und führt so zu einer Lähmung der Demokratie.

Ein freies Bildungssystem mit demokratischen Schulen wird eine veränderte Gesellschaft zur Folge haben. Der Zusammenhang von Schule und gesellschaftlicher Veränderung ist allerdings ein sehr heikler. Immer wieder haben diverse politische Bewegungen versucht, ihre gesellschaftsverändernden Ziele zu erreichen, indem sie die Schulen in ihrem Sinne veränderten bzw. dies beabsichtigten. Auch einige Befürworter der hier vorgeschlagenen Änderungen am Schulwesen verfolgen damit in Wirklichkeit in erster Linie bestimmte gesellschaftliche Ziele. Wenn es in einem freien Bildungswesen jedoch zuallererst um die Interessen der Schüler gehen soll, darf das Bildungssystem nicht als Revolutionshilfsmittel instrumentalisiert werden. Nicht weil mit der sonstigen Gesellschaft etwas nicht stimmt, muß das Schulsystem verändert werden, sondern weil Schule, so wie sie zur Zeit ist, schlecht ist. Die Demokratisierung von Schule wäre auch dann richtig, wenn die Menschen, die dabei am Ende rauskommen, nicht den Vorstellungen der Gesellschaftsveränderer entsprechen. Wenn man allerdings ohnehin eine konsequent freie und demokratische Gesellschaft anstrebt, muß in dieser Gesellschaft auch das Bildungswesen gemäß dieser Grundsätze verändert werden – nicht als Mittel zum Zweck, sondern als tatsächliches eigenes Ziel.

Bei alledem wird man dennoch nicht auf Hochleistung verzichten müssen. Diese wird von hochmotivierten und interessierten Menschen auf freiwilliger Basis erbracht; und dazu sind keine Selektion und kein Drill erforderlich.

Die Chancengleichheit ist wahrscheinlich besser gesichert als heutzutage; dies entspricht zumindest der Erfahrung der Shaker Mountain School, einer demokratischen Schule im US-Bundesstaat Vermont, deren Schüler mehrheitlich aus Familien mit geringem Einkommen stammen. Da die Schüler an freiheitlichen Schulen freien Zugang zu Büchern, Computern und vielen anderen Dingen haben, ist es nicht so schlimm, wenn diese Ressourcen bei den Schülern zuhause nicht vorrätig sind.

Das, was man „zukunftsfähig“ nennt, ist am ehesten von einem derartigen Bildungssystem zu erwarten. So haben die Abgänger freiheitlich-demokratischer Schulen meist zahlreiche Eigenschaften, die Schülern autoritärer Schulen oftmals fehlen: Sie sind gut gebildet, offen für Neues, bereit, Herausforderungen anzunehmen und in der Lage, selbständig zu denken und Probleme zu lösen – jedenfalls überwiegend.

Bei aller Zukunftsfähigkeit darf man aber nicht vergessen, daß Kinder nicht nur eine Zukunft haben, sondern vor allem eine Gegenwart; und diese gilt es neu zu gestalten.

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Finanzierung

Zu einem seriösen Konzept gehört auch, daß man sagt, wie das alles finanziert werden soll. Es dürfte für viele überraschend sein, daß sich solch ein Bildungssystem mit den derzeit zur Verfügung stehenden Geldern durchaus finanzieren läßt. Derzeit werden pro Schüler je nach Bundesland zwischen 3 680 € (Sachsen) und 5 980 € (Hamburg) pro Jahr vom Staat ausgegeben, im Durchschnitt ca. 4 450 € (wobei Grundschüler 3 500 und Gymnasiasten 5 100 € kosten). Damit läßt sich so einiges anfangen.

Wie kommen viele Leute überhaupt auf die Idee, freie Schulen würden mehr kosten als traditionelle? Was genau soll denn teurer an ihnen sein?

Als die Sudbury Valley School in Framingham (Massachusetts, USA) 1968 öffnete, wollte sie nicht nur beweisen, daß eine demokratische Schule vom Konzept her funktioniert, sondern auch, daß sie finanziell mit staatlichen Schulen mithalten kann. Sie startete mit einem Schulgeld, das den Pro-Schüler-Kosten der benachbarten staatlichen Schulen entsprach. Mittlerweile beträgt das Schulgeld an Sudbury Valley deutlich weniger als die Hälfte des Betrages, der staatlichen Schulen pro Schüler zur Verfügung steht! Während die Mitarbeiter an Sudbury Valley Gehälter erhalten, die denen an staatlichen Schulen entsprechen, sind die Mitarbeiter an kleineren Sudbury-Schulen in der Regel deutlich unterbezahlt, da sie aus Idealismus handeln und das Schulgeld gering halten wollen. Außerdem sind zahlreiche Einrichtungsgegenstände gebraucht gekauft, und vieles von Eltern und Händlern gespendet. Die Sudbury Valley School bekam beispielsweise das komplette Chemie-Labor vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), als die sich ein neues zulegten. Bei einer flächendeckenden Verbreitung von Sudbury-Schulen ist wohl mit einem Rückgang der Materialspenden zu rechnen, da sich diese auf deutlich mehr Schulen verteilen. Wenn der Staat für die Finanzierung dieser Schulen zuständig ist, darf er solche Spenden allerdings ohnehin nicht von vornherein einplanen. Da die meisten Anschaffungen jedoch etliche Jahre halten, wären die zusätzlichen Pro-Schüler-Kosten nicht so dramatisch.

Demokratische Schulen mit Kursangebot sind aufgrund des höheren Bedarfs an Lehrern etwas teurer als Sudbury-Schulen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, daß sich auch diese Schulen mit den derzeit zur Verfügung stehenden Finanzmitteln betreiben lassen.

Da wesentlich weniger Verwaltung und Bürokratie notwendig ist, lassen sich zusätzlich Gelder aus diesem Bereich innerhalb des Bildungssektors umschichten und sinnvoller verwenden. So kann die Lernmittelfreiheit vollständig wiederhergestellt werden und Schulen können angemessen ausgestattet werden.

Grundsätzlich soll gelten, daß Bildung den Nachfragenden nichts kostet. Um die freie Wahl der Bildungsangebote nicht zu beeinträchtigen und Kinder ärmerer Eltern nicht zu benachteiligen, ist es notwendig, nicht-staatliche Schulen finanziell genauso bedarfsgerecht zu fördern wie staatliche Schulen. Bildungseinrichtungen müssen finanziell so ausgestattet sein, daß sie nicht auf sonstige Einnahmen (z.B. durch Werbung, Sponsoring oder Schulgeld) angewiesen sind.

Durch Schülerfirmen eventuell erzielbare Einnahmen dürfen kein Vorwand für Kürzungen des Bildungsetats sein. Solange es dem Land (unter verantwortbarem Aufwand und bei Berücksichtigung seiner sonstigen Pflichten) weiterhin möglich ist, in gleichbleibendem Maße Geld für Bildung zur Verfügung zu stellen, sind Kürzungen, die die vollständige Unentgeltlichkeit von Bildung gefährden könnten, zu vermeiden. Ob das in Zukunft auch dann noch möglich ist, wenn sich die Haushaltslage weiter verschlechtert, ist vor allem eine Frage der Prioritätensetzung. Wenn sich im Landeshaushalt Geld für teure, aber unnütze Großprojekte finden läßt, wäre auch genug für Bildung da.

Von den staatlichen Bildungsausgaben ließen sich auch die oben beschriebenen Reisen finanzieren, sofern sie einen gewissen Gesamtbetrag nicht übersteigen. Die erwähnten Medienangebote würden ebenfalls aus dem Bildungshaushalt bezahlt werden. Insgesamt läßt sich in einem pluralistischen Bildungssystem mit den gleichen ca. 4 500 € pro Jahr und Schüler weitaus mehr machen als im heutigen zentralistischen Schulsystem, wo vielfach Geld für Sachen ausgegeben wird, die viele gar nicht haben wollen. (Man denke nur mal an die Arbeitszeit, die Lehrer derzeit mit dem Vorbereiten, Durchführen und vor allem Kontrollieren von Test, Klassenarbeiten und Klausuren verbringen. Oder daran, daß unter den jetzigen Bedingungen Bücher auch für jene Schüler angeschafft werden müssen, die sich für ein Thema gar nicht interessieren.) Wie die Verfahrensweise für die Finanzierung der verschiedenen Bildungsangebote genau aussehen soll, kann an anderer Stelle diskutiert werden.

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Grundgesetz-Kompatibilität

Vom Grundgesetz aus gesehen ist ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem nicht nur möglich, sondern sogar notwendig.

Bildung ist nach gegenwärtigem Recht eine Angelegenheit der Bundesländer. In einigen Bundesländern, darunter Berlin, sind die Schulpflicht und sonstige Grundlagen der Bildungspolitik nicht in der Landesverfassung geregelt, so daß sich alle notwendigen Änderungen durch einfache Gesetze regeln lassen. In einigen anderen Bundesländern ist die Schulpflicht in der Landesverfassung festgeschrieben, so daß Verfassungsänderungen notwendig sind. Zu untersuchen bleibt die Vereinbarkeit mit den einzelnen Artikeln der jeweiligen Landesverfassung und mit dem Grundgesetz (GG).

Einige bildungspolitische Rahmenbedingungen legt das Grundgesetz in Artikel 7 fest. Absatz 1 besagt, daß „das gesamte Schulwesen (...) unter der Aufsicht des Staates“ steht. Es wird nicht gesagt, wie diese staatliche Aufsicht aussehen soll. Sinnvoll wäre ein „Bildungskontrollrat“, ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem auch Schüler und Lehrer vertreten sind.

Laut Absatz 3 ist Religionsunterricht „in den öffentlichen [=staatlichen] Schulen (...) ordentliches Lehrfach“ – “mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen“. Ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem ist in der Religionsfrage neutral. Deshalb sind dann alle staatlichen Schulen „bekenntnisfrei“.

Absatz 2 besagt zwar, daß die Eltern bestimmen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt; aber dieses Elternrecht steht im Widerspruch zum Grundrecht des Kindes auf Religionsfreiheit (s. Artikel 4 GG). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1968 ist das Elternrecht (Artikel 6 (2) GG) ein „treuhänderisches Recht“, das nicht gegen das Interesse des Kindes ausgeübt werden darf und insbesondere nicht die Grundrechte des Kindes verletzen darf. Entsprechend wird Artikel 7 (2) GG nicht umgesetzt. Kinder zur Teilnahme an einem Religionsunterricht zu zwingen, wird nicht möglich sein.

Absatz 4 sichert das Recht zu, private [=nicht-staatliche] Schulen einzurichten. Die Anforderung, daß die privaten Schulen „in ihren Lehrzielen (...) nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen“, ist automatisch erfüllt, weil es in staatlichen Schulen gar keine Lehrziele mehr gibt (weil ein verbindlicher Lehrplan nicht mehr existiert). Über die geforderte Gleichwertigkeit der Ausbildung der Lehrer könnte der Bildungskontrollrat wachen. Die Bedingung, daß „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“, kann sogar nur durch die volle finanzielle Gleichstellung „privater“ Schulen erfüllt werden.

Absatz 5 fordert: „Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt“. Mit „Volksschule“ ist die Grundschule sowie die Hauptschule gemeint. Das für die Zulassung erforderliche „besondere pädagogische Interesse“ sollte verhindern, daß Besserverdienende ihre Kinder bereits im Grundschulalter nur aus dem Grund auf Privatschulen schicken, daß sie sich nicht mit der dort anzutreffenden Armut auseinandersetzen müssen. In einem pluralistischen Bildungswesen – das durch die bedarfsgerechte Finanzierung aller Schulformen auch einer Selektion vorbeugen kann – besteht automatisch ein Interesse an abweichenden Schulformen, und damit auch das besondere pädagogische Interesse. Freie Schulen im Grundschulbereich sind nicht mehr nur Versuche oder Ausnahmen, sondern wichtiger dauerhafter Bestandteil der Bildungslandschaft. In vielen Fällen werden Grund- und Oberschulen jedoch nicht mehr getrennt, sondern zu einer Schule für alle Altersgruppen vereinigt sein.

Artikel 7 GG ist also nicht optimal, schließt aber ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem auch nicht aus. Außerdem steht das jetzige Schulsystem im Konflikt mit zahlreichen Passagen des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit [...] (wird) gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“ „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Die Verfassung des Landes Berlin wiederholt noch mal einige Grundrechte und fügt all dem noch hinzu: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Das Land ermöglicht und fördert nach Maßgabe der Gesetze den Zugang eines jeden Menschen zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen (...)“.

Die Alltagspraxis muß endlich in Übereinstimmung mit diesen Verfassungsgrundsätzen gebracht werden, Gesetze und Verordnungen müssen daran angepaßt werden.

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