Inhalt von martinwilke.de | Kritik und Verbesserungsvorschläge an martin.wilke@gmx.net


Lernen in Freiheit – Entwurf eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems


Der Übergang zur Freiheit

Die Unterschiede zwischen dem bestehenden Schulsystem und den angestrebten freiheitlich-demokratischen Verhältnissen sind unübersehbar groß.

Wenn man sich über die Untauglichkeit und Schädlichkeit des gegenwärtigen Systems im Klaren ist, mag man geneigt sein, es buchstäblich von heute auf morgen durch ein freies Bildungssystem zu ersetzen. Doch was passiert mit all den Schülern, die auf völlige Freiheit nicht gefaßt sind und hochgradig verunsichert wären, was mit all den angefangenen Schullaufbahnen? Was passiert mit all den Schulgebäuden und all den Lehrern? Eine unbedachte, blinde Zerstörung des Zwangsschulsystems ist daher eher unangebracht.

Es kommt darauf an, einen geordneten Übergang zu organisieren. Die einzelnen Schritte, die auf dem Weg zu einem freiheitlich-demokratischen Bildungssystem nötig sind, sollen Schülern und Lehrern Zeit zur etappenweisen Umgewöhnung geben. Der Übergang darf sich jedoch nicht in Reförmchen verlieren, sondern muß zielstrebig erfolgen. Die Umstellung mag schwierig sein, aber sie ist auch sehr nötig.

 

Nachfolgend wird versucht, einen möglichen Weg aufzuzeigen. Bevor die strukturellen Veränderungen beschrieben werden, die sich durch Gesetze und Verordnungen beschließen lassen, soll jedoch zunächst auf einige Aspekte eingegangen werden, die sich nicht auf diese Weise regeln lassen.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Allgemeine Probleme bei der Umstellung

Ein Problem bei der Umstellung zu einem liberalen Schulsystem sind die Lehrer. Viele Lehrer identifizieren sich mit dem jetzigen System; aber Lehrer, die Unfreiheit verteidigen bzw. praktizieren, passen nicht in ein freies System. Da zumindest in den staatlichen Schulen die Schulversammlung entscheidet, welche Lehrer eingestellt werden, würden zahlreiche von ihnen dort keine Anstellung mehr finden. Andererseits hätten diese Lehrer wahrscheinlich auch selbst wenig Interesse daran, in einem demokratischen Bildungssystem tätig zu sein. Möglicherweise können sie mit Lehrern jener Schulen tauschen, die unfrei bleiben. Älteren Lehrern könnte man anbieten, in Vorruhestand zu gehen. Den umstellungsbereiten Lehrern wird eine besondere Schulung angeboten, die ihnen hilft, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. In demokratischen Schulen haben sie in Kursen mit Schülern zu tun, die tatsächlich an ihrem Unterricht interessiert sind. Sie müssen nicht mehr stundenlang Klassenarbeiten kontrollieren und nicht mehr vorgeben, unfehlbar zu sein. In jedem Fall wird es notwendig sein, Lehrer nicht mehr zu verbeamten, da sie sonst weiterhin unkündbar wären.

Gesetze, also die „Spielregeln“ des Schulsystems, lassen sich durch Beschluß ändern, nicht aber die Einstellungen der Lehrer, Schüler, Eltern sowie der sonstigen Gesellschaft. Ob die Änderungen bei ihnen auf Akzeptanz treffen oder Widerstand auslösen, kann man den betroffenen Menschen nicht vorschreiben. Man kann aber versuchen, ihre Zustimmung und ihr Verständnis zu gewinnen. Und ohne daß wenigstens ein relevanter Anteil der Bevölkerung diese Neuausrichtung des Bildungssystems befürwortet, wird es zu einem entsprechenden Beschluß ja ohnehin nicht kommen.

Die beabsichtigten Veränderungen sind zwar sehr grundlegend, aber für die Beteiligten nicht bedrohlich. Niemand muß um sein Leben oder auch nur um seine Freiheit fürchten. Traditionelle Schulen bleiben erhalten, aber es gibt eben auch viele andere. Im Grunde geht es vor allem darum, diese Vielfalt und die freie Entscheidung der Schüler zu tolerieren.

Die Bereitschaft, an den bisherigen Verhältnissen etwas zu ändern, entsteht am ehesten, wenn den Leuten die Schwächen des aktuellen Systems bewußt werden bzw. wenn sie erkennen, daß Alternativen tatsächlich möglich und erfolgreich sind. Entsprechend muß erst mal auf die Widersprüche des bestehenden Schulsystems aufmerksam gemacht und plausibel erklärt werden, warum der gewünschte Erfolg bisher ausbleibt. Des weiteren muß versucht werden, die weitverbreiteten Vorurteile abzubauen und darüber aufklären, wie Lernen tatsächlich funktioniert. Gleichzeitig kann man auf die Erfolge von zahlreichen Freien Alternativschulen und demokratischen Schulen wie der Sudbury Valley School hinweisen und somit die Befürchtungen vieler Leute auch praktisch widerlegen.

In einem pluralistischen Bildungssystem kann nicht (bzw. genauso wenig wie jetzt) ausgeschlossen werden, daß einzelne Lehrer Unsinn erzählen bzw. sogar bewußt Unwahrheiten verbreiten. Um dies gegebenenfalls aufzudecken, kann es eine unabhängige Instanz geben, die ähnlich wie z.B. Stiftung Warentest die Angebote (stichprobenartig oder auf konkreten Verdacht) qualitativ untersucht. Der beanstandete Lehrer bzw. die Bildungsanstalt wird dann auf die Unstimmigkeiten hingewiesen. Sollte der „Anbieter“ entgegen besseren Wissens die Schüler weiterhin falsch informieren, kann der Bildungskontrollrat, der die Schulaufsicht ausübt, beschließen, daß die Schule keine staatlichen Gelder mehr erhält und daß nötigenfalls ein Verfahren wegen Betruges eingeleitet wird. Allerdings ist dieser ganze Punkt etwas problematisch, vor allem wenn es um die Darstellung von geschichtlichen oder gesellschaftlichen Dingen geht, da dies im Zweifelsfall eine ”offiziell” für zutreffend befundene Sicht voraussetzt. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Lehre bezieht sich zwar nur auf Hochschulen. In einem pluralistischen Bildungssystem sollte sie aber auch für reguläre Schulen gelten.

Ein weiteres Problem, das die Neuentstehung und Dezentralisierung von Schulen mit sich bringt, sind die Räumlichkeiten. Bei weitem nicht alle Schulen werden derart viele Kinder und Jugendliche umfassen, wie jetzige Schulen. Die staatlichen Schulen mit Kursangebot (und auch einige nicht-staatliche Schulen) könnten in ihren Schülerzahlen mit jetzigen Schulen durchaus konkurrieren, da es bei diesen Schulen reicht, wenn die einzelnen Kurse überschaubare Größen haben. Zumindest bei größeren bisherigen Schulgebäuden wird nur ein Teil des Gebäudes als Schule verwendet werden; die anderen Teile sowie die nach Schließungen von Schulen leerstehenden Gebäude können als Verwaltungs- oder Bürogebäude verwendet werden, obwohl es davon ja schon mehr als genug gibt. Ein weiterer Teil kann in Bibliotheken, Jugendclubs und Vereinsräume umgewandelt werden.

Die vielen neuen kleinen Schulen können in neu anzumietenden Büroräumen, in frei werdenden und umzubauenden Lager- und Fabrikhallen, in zusammenzulegenden Privatwohnungen oder großen Einfamilienhäusern am Stadtrand entstehen.

Da die Umstellung aber in mehreren Schritten erfolgen soll, bleibt genügend Zeit, um für diese – eher äußerlichen – Probleme rechtzeitig bzw. nach und nach Lösungen zu finden.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Abwicklung traditioneller Schulen

Nicht alle Schüler sind an einer Demokratisierung der Schule interessiert. Ein großer Teil der jetzigen Schüler findet die traditionellen Staatsschulen in Ordnung und wird sie daher so beibehalten wollen. Wie an früherer Stelle bereits angemerkt, können in einem pluralistischen Bildungssystem die verschiedensten Schulen existieren – auch Schulen, die nach dem jetzigen Prinzip funktionieren. Es darf nur niemand gezwungen werden, hinzugehen.

Das bedeutet, daß ein gewisser Anteil der derzeit bestehenden Schulen so bleiben wird, wie er ist. Nun muß bestimmt werden, wieviele und welche Schulen das konkret sind.

In traditionellen Schulen werden umfassend Grundrechte außerkraftgesetzt. Daher kann keinem Schüler zugemutet werden, (weiterhin) eine traditionelle Schule zu besuchen, ohne daß er sich aktiv dafür entschieden hat. Da die Schüler bisher nie gefragt wurden, ob sie tatsächlich auf eine unfreie Schule gehen wollen, wird dies nun nachgeholt. Nachdem den Staatschülern nachvollziehbar die Unterschiede zwischen den traditionellen und den demokratisierten Schulen dargelegt wurden und es ausreichend Gelegenheit gab, sich genauer zu informieren, erhält jeder Schüler die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu unterschreiben, daß er mit der Funktionsweise der traditionellen Schulen einverstanden ist und auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verzichtet.

Aus der Anzahl der unterschriebenen Verzichtserklärungen ergibt sich, wieviele traditionelle Schulen in einem bestimmten Gebiet (z.B. in einem Stadtbezirk oder Landkreis) gebraucht werden. Die Schulen mit dem höchsten Anteil bleiben dann unfrei und undemokratisch. Alle Schüler, die sich für Unfreiheit entschieden haben, müssen dann auf eine nachwievor-traditionelle Schule gehen; alle anderen auf eine der zu demokratisierenden Schulen oder auf eine nichtstaatliche Schule ihrer Wahl.

Wer also bereits Schüler ist und sich nicht ausdrücklich für etwas anderes entscheidet, geht erst mal in die (neue) staatliche Standard-Schule, die nach und nach in eine Demokratische Schule mit Kursangebot überführt wird. Bei der Entscheidung über traditionelle oder zu demokratisierende Schulen ist der Schüler übrigens nicht auf die Zustimmung seiner Eltern angewiesen, da beide Möglichkeiten eine Kontinuität der Schullaufbahn darstellen: entweder wie bisher staatliche Schule (nun aber demokratisch) oder wie bisher traditionelle Schule (nun aber nicht mehr staatlich).

Wichtiger Bestandteil des bisherigen traditionellen Staatsschulsystems ist, daß sich alle Schulen vom Konzept her weitestgehend gleichen und zentralistisch verwaltet werden. Dies soll auch für die weiterhin traditionellen Schulen gelten. Da in einem neuen freiheitlich-demokratischen Bildungssystem das Bildungsministerium jedoch selbst nicht gerade viel vom Konzept traditioneller Schulen hält, muß die Verwaltung dieser Schule auf andere übertragen werden. Daher schließen sich die traditionellen Schulen, die so weitermachen wie bisher, in einem „Verband traditioneller Schulen“ zusammen.

Dieser Verband ist dann Träger dieser Schulen. Er entscheidet zentralistisch für all diese Schulen. Er legt fest, welche Autonomie die Einzelschule bekommt, welche Entscheidungsbefugnisse Schüler, Lehrer und Direktor jeweils haben. Er entscheidet über die Lehrpläne und darüber, wie der Unterricht stattzufinden hat. Der Verband traditioneller Schulen fängt inhaltlich genau mit dem an, was die staatliche Schulbürokratie ihm hinterlassen hat. Der Verband übernimmt komplett alle für die Staatsschulen geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften. So werden den dort verbleibenden Schülern größere Umbrüche erspart und ihnen Geborgenheit in ihrer gewohnten Schulatmosphäre gewährt.

Jedoch hat es auch an traditionellen Schulen bisher immer mal wieder Veränderungen gegeben, die je nach Art der Änderung vom Landesparlament oder vom Bildungsminister bzw. Schulsenator beschlossen wurden. Nun jedoch verwaltet sich der Verband traditioneller Schulen selbst. Also muß innerhalb des Verbands ein zuständiges Gremium geschaffen werden. In diesem Rahmen können die Beteiligten dann über all jene Frage befinden, die in gegenwärtigen schulpolitischen Debatten eine Rolle spielen: Unterrichtsausfall, Alter neueinzustellender Lehrer, Klassengrößen, Zusammensetzung und Befugnisse der Schulkonferenz, Schulzeit bis zum Abitur, Formen der Bewertung, Ganztagsschulen, Unterrichtsinhalte. In seinen Entscheidungen ist dieses Gremium allerdings an die anfangs von den Schülern unterschriebene Erklärung gebunden. Grundrechte dürfen nicht stärker eingeschränkt werden als dort festgelegt.

Da die Schule ein Ort ist, an dem es hauptsächlich um die Schüler geht, wäre es angemessen, ihnen bei der Leitung dieses Verbandes, also bei der Wahl dieses Gremiums ein Mitbestimmungsrecht zu geben. Darüber, wie genau dieses Gremium zusammengesetzt sein soll, also wer bei dieser Wahl welches Mitspracherecht hat, wird man sich noch Gedanken machen müssen.

Sollten Schüler zu dem Schluß kommen, daß sie eine solche Schule nicht länger besuchen wollen, stehen ihnen die anderen Alternativen zur Verfügung.

 

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Hier nun also der Vorschlag für eine fünfjährige Übergangsphase:

 

Das 1. Jahr der Reformen

Wenn – dem jeweiligen Bedarf entsprechend – traditionelle Schulen in ihrer jetzigen Form erhalten werden sollen, darf die Veränderung innerhalb der Staatsschulen erst beginnen, nachdem sich jene Schulen, die traditionell bleiben, ausgegliedert haben. Bevor sich die Schüler jeweils einzeln entscheiden, ob sie auf eine traditionelle oder auf eine zu demokratisierende Schule gehen wollen, bedarf es einer breiten Informations- und Aufklärungskampagne über die geplanten Veränderungen der Staatsschulen. Deshalb wird sowohl innerhalb der Staatsschulen als auch in den Medien ausführlich über die Änderungen informiert. An den Schulen gibt es Veranstaltungen für Lehrer, Schüler und Eltern, die sich verschiedenen Aspekten des Lernens in Freiheit widmen. Es ist vor allem wichtig, auch die Unterstützung der Eltern zu erlangen. Für diese Informationskampagne sollte bis zu ein Jahr veranschlagt werden. Am Ende des betreffenden Schuljahres kann dann entschieden werden, welche Schulen traditionell bleiben und welche demokratisiert werden.

 

Allerdings kann man während dieses ersten Jahres bereits Veränderung an der Struktur des Bildungswesens vornehmen:

Die Genehmigung nichtstaatlicher Schulen wird vereinfacht. Und diese werden ab dem 1. Betriebsjahr genauso wie staatliche Schulen finanziert. Damit wird der Grundstein für ein pluralistisches Bildungssystem gelegt.

Als Wegbereiter und Vorkämpfer (auch Modellversuch genannt) werden in drei oder vier unterschiedlichen Gegenden des jeweiligen Bundeslandes damit begonnen, eine Schule nach dem Sudbury-Modell zu gründen. Auch vollständig demokratisierte Schulen mit Kursangebot werden hier und da neu geschaffen, um so vor der flächendeckenden Einführung jeweils noch einige Erfahrungen sammeln zu können.

Das Schulregelungs-Berechtigungs-Modell wird eingeführt und das Amt für freie Wahl der Bildung eingerichtet. Schüler können damit faktisch zwischen den bestehenden Schulen wählen, da die letztendliche Entscheidung bei ihnen liegt.

Der Schulzwang, also die Durchsetzung der Schulpflicht mit Polizeigewalt gegen den Willen des Schülers (Zwangszuführung), wird aufgehoben; das heißt, Schulverweigerer und ihre Eltern werden nicht mehr polizeilich verfolgt. Laufende Bußgeldverfahren werden eingestellt, sofern der Schüler deutlich machen kann, daß es seine eigene Entscheidung war, die Schule nicht mehr zu besuchen. Für sehr dringend ausstiegswillige Schüler wird nach individuellen Lösungen gesucht.

Auf Kommunal- und Landesebene werden bestehende Schülervertretungen so umstrukturiert, daß sie demokratischen Prinzipien gerecht werden und Schüler jeden Alters und aller Schultypen repräsentiert werden.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Das 2. Jahr der Reformen

Nachdem die traditionell-bleibenden Schulen ausgegliedert sind, also ab dem 2. Jahr der Reformen, beginnt der Demokratisierungsprozeß in den staatlichen Schulen.

Die zu demokratisierenden Schulen sind nun ein gemeinsamer Ort für bisherige Grundschüler und Schüler der verschiedenen Oberschularten. Eine Trennung in Gymnasial-, Real- und Hauptschüler gibt es an staatlichen Schulen nicht mehr.

Zunächst wird die Vergabe von Zensuren eingestellt, da sie die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Lernen auf das Bestehen von Prüfungen ablenken und reines Auswendiglernen begünstigen, zur Bewertung völlig unbrauchbar sind und die Übermacht des Lehrers sichern und so Unterordnung erzwingen. Schüler müssen nicht länger Interessiertheit vortäuschen. Die Machtunterschiede zwischen Lehrern und Schülern nehmen ab. Den Schülern soll die Angst vor der Schule genommen werden. Zur leichteren Entwöhnung von der Zensurengebung gibt es anfangs allerdings noch Lernerfolgskontrollen und Klassenarbeiten, die auch gemeinsam ausgewertet werden, ohne Schüler jedoch für Fehler zu bestrafen. Außerdem muß kein Schüler mehr gegen seinen Willen ein komplettes Schuljahr wiederholen.

Grundsätzlich sollen Lehrer erklären, welche Relevanz der jeweilige Unterrichtsstoff für das Leben der Schüler haben kann, unter welchen Umständen er überhaupt eine Rolle spielt bzw. daß er für die Schüler zumindest erst mal eigentlich ohne weiteres verzichtbar ist. Innerhalb der Kurse können die Schüler in stärkerem Maße eigene Fragen einbringen und zusätzlichen, ihnen interessant erscheinenden Details nachgehen.

Die Schule bietet, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Kurse zu bisher in der Schule kaum behandelten Themen an, wie z.B. Astronomie, Jura, Journalismus und Fotografie. Die Schüler können auch selbst Kurse, Projekte und Veranstaltungen anbieten. Für diese zusätzlichen Kurse und Projekte ist die Trennung nach Altersstufen aufgehoben und eine Abweichung vom 45-Minuten-Takt grundsätzlich möglich.

Um die Versammlungsfreiheit nicht einzuschränken, darf Schülern, die während der Unterrichtszeit an Demonstrationen oder anderen politischen Veranstaltungen teilnehmen, daraus kein Nachteil erwachsen. Die Schüler sind jedoch verpflichtet, ihre Abwesenheit jenen Lehrern mitzuteilen, bei denen sie in dieser Zeit Unterricht hätten.

Es wäre unlogisch, jenen Schülern, die bereits jetzt wissen, was sie wollen und was nicht, und die ihr Lernen selbst in die Hand nehmen wollen, diese Freiheit zu verwehren. Schließlich ist das Ziel dieser Reformen die völlige Lernfreiheit, und Lernzwang wird nur deshalb erst nach und nach aufgehoben, um den Schülern eine Umgewöhnung zu erleichtern. Daher ist die Befreiung von Pflichtfächern auf begründeten Antrag hin zu genehmigen. In dem Antrag soll der Schüler darlegen, warum er glaubt, auch ohne diesen Kurs auszukommen.

Für neueingeschulte Kinder besteht von vornherein keine Pflicht, irgendwelche Fächer zu besuchen – da sie keine traditionelle Schulerfahrung haben, gibt es auch nichts davon zu entwöhnen. Neue Schüler werden ohnehin nur auf eigenen Wunsch in die Schule aufgenommen. Alles wichtige über die Eigenverantwortung für ihr Lernen erfahren sie im Aufnahmegespräch. Auch für etwas ältere Schüler darf sich während der Verminderung des Pflichtcharakters von Schule keine zwischenzeitliche Erhöhung der Unfreiheit (beispielsweise im Rahmen des Erreichens neuer Klassenstufen) ergeben.

Nach Abschluß der Demokratisierung werden manche Schüler die Schule nur für einzelne Veranstaltungen nutzen, andere werden praktisch jederzeit eine Veranstaltung besuchen und die Schule damit zu ihrem vorrangigen Lernort machen. Jedenfalls müssen die Schüler die Möglichkeit haben, sich auch jenseits der Teilnahme an Kursen in der Schule aufzuhalten und sie wie eine Freizeiteinrichtung nutzen zu können. Deshalb müssen neben einer Bibliothek mit Leseräumen und Internetzugängen auch Aufenthaltsräume, ein Café, ein Spielplatz, etc. geschaffen werden. Gerade für die neueingeschulten Kinder, die von vornherein keine Pflichtkurse haben und daher einen Teil der Zeit ohne Unterricht verbringen werden, sind diese Gelegenheiten wichtig.

Neben der Freiheit des Lernens ist die demokratische Selbstverwaltung eines der zentralen Merkmale einer Schule, die freiheitlich und demokratisch sein will. Als erster Schritt in diese Richtung wird eine Schulversammlung ins Leben gerufen, in der jeder Schüler und jeder Lehrer oder sonstige Mitarbeiter eine Stimme hat, die jedoch zunächst nur beratende Funktion hat. Letztendlich entscheidet die bisher zuständige Instanz (Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Direktor). Diese Instanzen müssen ihre Vorhaben der Schulversammlung vorlegen; und die Schulversammlung ist gegenüber diesen Instanzen antragsberechtigt, kann ihnen also konkrete Vorschläge zur Abstimmung vorlegen. Auf diese Weise bekommen die Schüler schon einmal einen Einblick in die Abläufe an der Schule, und es entwickelt sich ein Dialog zwischen Schülern und Lehrern über die Gestaltung der Schule.

Um der Schule einen vernünftigen Handlungsspielraum bei der Selbstverwaltung zu geben, muß sie auch die ihr zustehenden Gelder selbst verwalten dürfen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß die Schule letztendlich nur den Geldmangel verwaltet, den höhere Instanzen zu verantworten haben. Ein finanzieller Spielraum für die Schule muß tatsächlich existieren.

Auf dem Weg zur Rechtsstaatlichkeit wird eine Vorform des Justizkomitees eingeführt, in dem Beschuldigte ihre Sicht der Dinge darlegen können und in denen jeder solange als unschuldig gilt, wie seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Zufällig ausgewählte Schüler verschiedener Altersgruppen nehmen mit zunächst nur beratender Stimme Teil. Die Feststellung der Schuld und die Entscheidung über eine Strafe oder Wiedergutmachung liegt bei einem für diese Sitzung des noch in Gründung befindlichen Justizkomitees zufällig ausgewählten Lehrer.

Lehrer müssen die Persönlichkeitsrechte des Schülers achten und dürfen ihn nicht vor anderen Schülern bloßstellen. Bei Zuwiderhandlungen müssen auch sie sich vor einer Vorform des Justizkomitees verantworten. Lehrer werden sich davon verabschieden müssen, Schüler mittels erzieherischer Maßnahmen in eine von ihnen nicht gewollte Rolle zu drängen. Als wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung zwischen Schülern und Lehrern und als Grundlage für ein vertrauensvolles Verhältnis werden den Lehrern alle wichtigen Repressionsinstrumente genommen.

 

Homeschooling wird auf Antrag genehmigt. In dem Antrag sollen die Eltern bzw. ihre Kinder ihre Vorstellung vom Lernen zu Hause darlegen. Die Schulpflicht wird in eine Bildungspflicht abgeschwächt.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Das 3. Jahr der Reformen

Das bisherige System der Schulfächer wird zu einem lockeren Verbund von Kursen bzw. Projekten umorganisiert, die sich an Themen orientieren und bei Bedarf Inhalte verbinden, die bisher auf mehrere Fächer verteilt waren. In Absprache mit den Schülern können Lehrer vielfältigere Unterrichtsformen verwenden. Dazu zählen auch Projekte. Wenn man sich z.B. mit dem Leben im Mittelalter beschäftigt, vereint dies Aspekte von Geschichte, Landwirtschaft, Literatur, Kunst und Musik. Je nach Thema können sich Kurse über wenige Wochen oder mehrere Halbjahre erstrecken. Der 45-Minuten-Takt wird allgemein aufgehoben. In Projekten kann dadurch z.B. durchgehend den ganzen Vormittag gearbeitet werden.

Der Inhalt der bisherigen Fächer wird weiter in unvermindertem Umfang angeboten, ist jedoch auf mehrere Kurse verteilt. Innerhalb der Kurse gibt es keine Leistungskontrollen mehr.

Damit Schüler überhaupt die Zeit haben, Kurse besuchen zu können, die bisher nicht im Lehrplan vorkamen, und damit sie sich an die Freiheit auch bei der Themenauswahl gewöhnen können, wird die Menge der Pflichtkurse auf die Hälfte reduziert. Der Schüler muß zwar genauso viele Wochenstunden belegen wie im vorangegangenen Schuljahr, davon jedoch nur die Hälfte im Rahmen der Pflichtkursen seiner Klassenstufe, die andere Hälfte kann er sich unter allen verfügbaren Kursen auswählen. Wenn ein Schüler an den bestehenden Kursen nicht interessiert ist, kann er auch selbst Kurse und Projekte beantragen oder selbst durchführen. Schüler müssen sich also Gedanken darüber machen, was sie lernen wollen.

Aus der teilweisen Entbindung von Pflichtkursen ergibt sich eine Altersmischung. Einige Schüler werden die Chance nutzen, sich Bereichen zuzuwenden, an denen sie früher noch kein Interesse hatten. Einige Schüler werden nicht noch Jahre warten wollen, bis sie im vermeintlich richtigen Alter für ein Thema sind. Schließlich interessieren sich nicht nur Schüler genau eines Jahrgangs für konkrete Themen. Klassenstufen existieren zwar noch, aber die Schüler haben mehr Kontakt als bisher mit Schülern anderer Klassen.

Die im Vorjahr eingeführte Möglichkeit, sich von Pflichtkursen befreien zu lassen, gilt auch für die Wahlpflichtkurse.

Während man Universitäten im eigenen Bundesland dazu verpflichten kann, die Zulassung von Studienbewerbern nicht mehr vom Abitur, sondern vom Bestehen einer für das Studienfach spezifischen Eingangsprüfung abhängig zu machen, werden andere Bundesländer auf der „Allgemeinen Hochschulreife“ bestehen. Und auch ein erheblicher Anteil der Arbeitgeber legt noch wert auf Schulabschlüsse. Daher wird man sie zunächst beibehalten müssen. Die Neuorganisation der Kurse und die Möglichkeit, sich seinen Stundenplan selbst zusammenzustellen, ziehen jedoch eine Flexibilisierung der Anforderungen für die Abschlüsse nach sich. Jeder kann selbst entscheiden, über welchen Zeitraum er die zu belegenden Kurse verteilt und wann er die einzelnen Prüfungen ablegt. Schulabschlüsse werden auch nicht mehr davon abhängig gemacht, wieviele Jahre man eine Schule besucht hat, sondern ob man über das entsprechende Wissen und Können verfügt. Somit kann sich jeder unabhängig von seiner bisherigen Schullaufbahn prüfen lassen. Außerhalb von Schule Gelerntes zählt dabei in gleicher Weise.

Die bislang nur beratende Schulversammlung kann nun Regeln für das Zusammenleben in der Schule beschließen. Da die Eltern davon nicht direkt betroffen sind, dürfen sie in schulinternen Angelegenheiten auch nicht mehr mitbestimmen.

Lehrer bzw. allgemein Mitarbeiter werden den Schulen nicht mehr von der Bürokratie zugeteilt, sondern von der Schulversammlung eingestellt bzw. entlassen. Die Mitarbeiter der Schule müssen nicht ausgebildete Lehrer sein. Entscheidend ist allein das Votum der Schulgemeinschaft.

Für die Durchsetzung sämtlicher Regeln ist allein das Justizkomitee verantwortlich, in dem nun auch die Schüler stimmberechtigt sind. Lehrer können dabei auf gleicher Grundlage wie die Schüler zur Verantwortung gezogen werden.

Die Gleichberechtigung zwischen Schülern und Lehrern wird festgeschrieben.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Das 4. Jahr der Reformen

Die wöchentliche Mindestkursstundenzahl wird halbiert. Die Schüler haben die freie Auswahl zwischen den an der Schule angebotenen Kursen/Projekten/Veranstaltungen. Pflichtfächer, die gemäß eines verbindlichen Lehrplans zu besuchen wären, gibt es nicht mehr.

Da die bisherigen von Jahrgangsstufen abhängenden Fächervorgaben wegfallen, gibt es nun weder traditionelle Schulklassen noch Klassenstufen überhaupt. Statt dessen können alle Veranstaltungen von interessierten Schülern jeden Alters besucht werden. Damit trägt die Schule der Tatsache Rechnung, daß es nie zu spät ist, Dinge zu lernen, von denen man früher nichts wissen wollte.

Die Demokratisierung der Entscheidungsprozesse an der Schule wird vollendet, indem der Haushalt und alle Finanzen der Schule von der Schulversammlung nicht nur beraten, sondern auch entschieden werden. Die Schulversammlung ist nun alleiniges Entscheidungsgremium innerhalb der Schule. Der Schulleiter ist nicht mehr für die Leitung der Schule zuständig, sondern nur für deren Vertretung nach außen.

Um niemanden von vornherein von Arbeiten, die innerhalb der Schule anfallen, auszuschließen, kann die Schulversammlung Zuständigenposten und – für größere Arbeitsbereiche – Komitees einrichten, für die sich jeder Schüler und jeder Mitarbeiter zur Wahl stellen kann. Diese Zuständigen bzw. Komitees kümmern sich dann z.B. um die Ästhetische Gestaltung der Schule, um Hausmeisterarbeiten, Instandhaltung eventueller Grünanlagen, Bürokram oder die Buchhaltung der Schule und sind der Schulversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. Bei Bedarf können auch eigens für die genannten Aufgaben Mitarbeiter beschäftigt werden.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF

 

Das 5. Jahr der Reformen

In den auf Kursen basierenden Staatsschulen gilt die freie Kurswahl. Die Schüler sind nicht mehr verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche in der Schule zu verbringen.

Sudbury-Schulen werden flächendeckend eingeführt.

Nachdem zunächst die Schulpflicht in eine Bildungspflicht umgewandelt worden war, wird nun auch diese aufgehoben. Innerhalb von nur 5 Jahren ist das freiheitlich-demokratische Bildungssystem Wirklichkeit geworden.

nach oben

Inhaltsverzeichnis von LiF


Inhalt von martinwilke.de | Kritik und Verbesserungsvorschläge an martin.wilke@gmx.net