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10 Gründe gegen das „Mehrheitswahlrecht“

Wahlsysteme bzw. Wahlverfahren, mit denen Parlamente oder andere Gremien gewählt werden sollen, lassen sich grob in zwei Arten unterteilen: Verhältniswahlsysteme und Mehrheitswahlsysteme.

Verhältniswahlsysteme streben an, die Ansichten der ganzen Wählerschaft – und damit auch jene der Minderheit – entsprechend der jeweiligen Stimmanteile abzubilden. Dies geschieht meist über die Wahl von Parteilisten, seltener mit Hilfe der Übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote).

Beim relativen Mehrheitswahlrecht, das u.a. bei Parlamentswahlen in Großbritannien und den USA verwendet wird, liegt die Betonung darauf, stabile politische Mehrheiten hervorzubringen und Koalitionsregierungen zu vermeiden. Die Wahl erfolgt dabei nur in Direktwahlkreisen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erreicht. Dies hat enorme Auswirkungen:

1. Das Mehrheitswahlrecht führt zu extremen Verzerrungen des Wählerwillens.[1] Kleine und mittlere Parteien haben praktisch keine Chance, einen Wahlkreis zu gewinnen und somit Sitze im Parlament zu erringen. Die Ansichten relevanter Teile der Bevölkerung werden dadurch im Parlament nicht mehr vertreten.

Kleinere Parteien können allenfalls dann überleben, wenn größere Parteien des gleichen politischen Lagers ihnen einzelne Wahlkreise überlassen, indem sie dort selbst nicht antreten und statt dessen ihren Anhängern empfehlen, den Kandidaten der kleineren Partei zu wählen. Damit wird die Anzahl der möglichen Mandate (Parlamentssitze) einer kleineren Partei jedoch nicht durch das Wahlergebnis vom Wähler bestimmt, sondern vor der Wahl ausgekungelt. An Mandaten für kleine Parteien haben die großen Parteien meist kaum ein Interesse, da sie hoffen, alleine die Mehrheit der Wahlkreise zu gewinnen und im Parlament nicht letztendlich doch wieder auf die Stimmen einer kleineren Partei angewiesen zu sein.

Daher führt ein Mehrheitswahlrecht tendentiell zu einem Zwei-Parteien-System. Dies ist besonders in den USA zu beobachten. Kleinere und mittlere Parteien – und das sind hier auch Parteien mit einem Stimmenanteil von immerhin 10% - sind damit in ihren Existenz grundlegend bedroht. Der Ausschluß kleiner und mittlerer Parteien verringert die Meinungsvielfalt in Parlament und Öffentlichkeit.

2. Da kleine Parteien kaum Chancen auf Einzug ins Parlament haben, wird die erfolgreiche Gründung neuer Parteien noch stärker erschwert als dies bereits beim Verhältniswahlrecht mit 5%-Hürde der Fall ist. Dies behindert den für eine Demokratie entscheidenden politischen Wettbewerb zwischen den Parteien.

Eine Parteineugründung ist allerdings nicht nur nicht erfolgversprechend, sondern eine neugegründete Partei schadet auch jener der zwei großen Parteien, der sie näher steht. Denn sie entzieht ihr Wählerstimmen und erleichtert damit der anderen großen Partei den Wahlsieg im jeweiligen Wahlkreis, da die andere Partei nun weniger Stimmen als zuvor benötigt, um stärkste Partei zu werden. Das heißt: Eine linke Abspaltung von einer sozialdemokratischen Partei begünstigt damit den Wahlsieg der Konservativen. Auch dies stellt ein massives Hindernis für den politischen Wettbewerb dar.

3. Stimmen für aussichtslose Kandidaten sind verlorene Stimmen. Die Stimmen der Wahlkreisverlierer fallen komplett unter den Tisch, ebenso die „zuviel“ abgegebenen Stimmen für den Gewinner. Sie haben keinen Einfluß mehr auf die landesweite Sitzverteilung im Parlament.

4. Es kann sogar passieren, daß es im Parlament überhaupt keine Opposition mehr gibt, nämlich dann wenn eine Partei in allen Wahlkreisen die Mehrheit erringt. Dies geschah z.B. im kanadischen Bundesstaat New Brunswick bei den Wahlen 1987.

5. In manchen Ländern mit Mehrheitswahlsystem gelingt es auch Parteien, die landesweit nur wenige Stimmen erhalten, ins Parlament zu kommen. Dies ist dann der Fall, wenn sie in bestimmten Regionen bzw. einzelnen Wahlkreisen so stark sind, daß sie dort das eine oder andere Mandat erringen können. Dies gelingt allerdings fast nur Regionalparteien, so etwa in Schottland, Nordirland und Wales. Parteien, die landesweit mehr Stimmen haben, deren Stimmen sich aber gleichmäßiger über das Land verteilen, gehen leer aus, da es nirgendwo zu einer relativen Mehrheit reicht.

6. Beim Mehrheitswahlrecht ist es daher wichtiger, wo die Wähler einer Partei wohnen, als wie viele es sind. Im Grunde werden durch das Mehrheitswahlrecht nicht Wähler, sondern Regionen im Parlament repräsentiert, denn es werden nicht landesweit gewonnene Wählerstimmen gezählt, sondern nur gewonnene Wahlkreise.

7. Da es beim Mehrheitswahlrecht für eine Partei darum geht, möglichst viele Wahlkreise zu gewinnen, ist das Mehrheitswahlrecht besonders anfällig für sogenanntes Gerrymandering. Darunter versteht man den Zuschnitt von Wahlkreisen nach manipulativen Erwägungen: Beispielsweise können Wahlkreise so zugeschnitten werden, daß die Hochburgen einer Partei derart auf mehrere Wahlkreise verteilt sind, daß sie in keinem der Wahlkreise eine Mehrheit erhalten wird, oder alternativ dazu so daß eine Partei zwar in ihren Hochburgen haushoch gewinnt, ihr Wahlerfolg aber damit strikt auf sehr wenige Wahlkreise begrenzt bleibt und die Partei im Parlament letztlich unterrepräsentiert ist. Unterschiedliche Wahlkreisgrenzen können bei insgesamt gleicher Stimmenzahl zu einer unterschiedlichen Anzahl von Mandaten führen. In jedem Fall gibt dies der jeweils herrschenden parlamentarischen Mehrheit erhebliche Mittel in die Hand, ihre Wiederwahl mit unfairen Mitteln zu sichern.

8. Da nicht die Gesamtzahl der Wählerstimmen, sondern die Anzahl der gewonnen Wahlkreise darüber entscheiden, welche Partei im Parlament die Mehrheit erhält, kann es vorkommen, daß die nach Wählerstimmen nur zweitstärkste Partei die meisten Sitze erhält. Dies geschah z.B. in Großbritannien 1910, 1929, 1951 und 1974 sowie in Neuseeland 1978 und 1981. In Neuseeland wurde daraufhin 1993 das Wahlsystem auf Verhältniswahlrecht umgestellt.

9. Wenn viele Wahlkreise mit nur geringem Vorsprung gewonnen wurden, kann auch ein geringer Popularitätsverlust einer Partei zum Verlust einer Vielzahl von Wahlkreisen und damit Mandaten führen.

10. Nur in Wahlkreisen, in denen der Wahlausgang als offen gilt, lohnt es sich für die Parteien oder Kandidaten, Wahlkampf zu machen. Gilt der Wahlkreis entweder als bereits sicher gewonnen oder als nicht gewinnbar, lohnt es sich für Parteien kaum, dort um weitere Wählerstimmen zu kämpfen. Für die Wähler lohnt es sich in diesen Wahlkreisen kaum, überhaupt an der Wahl teilzunehmen, da ihre Stimme nichts an der Sitzverteilung ändern wird.

 

Etwas weniger dramatisch sind die Auswirkungen bei Wahlsystemen mit absoluter Mehrheitswahl, wie etwa in Frankreich. Auch dort findet die Wahl ausschließlich in Direktwahlkreisen statt. Allerdings muß ein Kandidat dort 50 % der Wählerstimmen erhalten, um den Wahlkreis zu gewinnen. Erreicht er diese nicht, kommt es zu einer Stichwahl. Dies ermöglicht immerhin kleinen Parteien das Überleben. Mandate erhalten kleine Parteien jedoch nur, wenn sie entweder regional sehr stark sind oder Absprachen mit großen Parteien treffen, also die Zahl ihrer möglichen Abgeordneten im Rahmen der Kandidatenaufstellung auskungeln. Das Problem der massiven Verzerrungen des Wahlergebnisses besteht aber weiterhin, ebenso die Gefahr des Gerrymandering. Denn auch bei der absoluten Mehrheitswahl werden nicht Wähler, sondern Wahlkreise im Parlament repräsentiert.



[1] Bei der Wahl zum Britischen Unterhaus 2005 erhielt die Labour Party bei einem Stimmenanteil von 35,2% der landesweiten Wählerstimmen 55,1% der Parlamentssitze. Die Konservativen erhielten mit 32,3% nur etwas weniger Stimmen, aber nur 30,7% der Parlamentssitze. Die Liberaldemokraten erhielten mit immerhin 22,0 % der Wählerstimmen nur 9,6% der Mandate.


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