Grundzüge der Stimmenauszählung bei der Übertragbaren Einzelstimmgebung

Das Grundprinzip der Übertragbaren Einzelstimmgebung kann in wenigen Sätzen erklärt werden: Kandidaten, die mehr Stimmen bekommen haben, als für einen Sitz nötig ist, geben die nicht benötigten überschüssigen Stimmen an andere Kandidaten weiter. Welche das sind, legen die Wähler mit ihrer persönlichen Rangfolge auf dem Stimmzettel fest. Durch diese weitergegebenen Stimmen können andere Kandidaten die nötige Stimmenzahl noch erreichen. Außerdem werden die Stimmen der schwächsten Kandidaten an aussichtsreichere weitergegeben, die damit die nötige Stimmenzahl erreichen können.

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