Grundzüge der Stimmenauszählung bei der Übertragbaren Einzelstimmgebung
Das
Grundprinzip der Übertragbaren Einzelstimmgebung kann in wenigen Sätzen
erklärt werden: Kandidaten, die mehr Stimmen bekommen haben, als für
einen Sitz nötig ist, geben die nicht benötigten überschüssigen Stimmen
an andere Kandidaten weiter. Welche das sind, legen die Wähler mit
ihrer persönlichen Rangfolge auf dem Stimmzettel fest. Durch diese
weitergegebenen Stimmen können andere Kandidaten die nötige Stimmenzahl
noch erreichen. Außerdem werden die Stimmen der schwächsten Kandidaten
an aussichtsreichere weitergegeben, die damit die nötige Stimmenzahl
erreichen können.zurück zur
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