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Kompromißlos für Gleichberechtigung und Menschenrechte

 

Wahlprogramm

von Martin Wilke

zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 10. Oktober 1999


 

Inhalt


 

Vorbemerkung

Da ich als parteiunabhängiger Kandidat Wert darauf gelegt habe, mein Wahlprogramm vollständig selbst zu schreiben, kann dieses Wahlprogramm nicht all die Themenbereiche abdecken, zu denen sich die größeren Parteien äußern. Ich habe mich auf einige Themen, die mir persönlich wichtig sind, konzentriert.

Einige meiner Schwerpunkte betreffen nur eine Minderheit. Aber gerade im Umgang mit Minderheiten zeigt sich der Charakter einer Gesellschaft.

Grund- und Bürgerrechtsfragen bringe ich hier ganz bewußt mit ein, weil ich dazu beitragen möchte, daß diese Themen nicht ganz aus dem Bewußtsein der Gesellschaft verschwinden.

Alle Menschen sind gewissermaßen konservativ. Neuen oder ungewöhnlichen Ideen steht jeder Mensch anfangs zumindest skeptisch gegenüber. Sachliche Informationen, sowie die Erläuterung der eigenen politischen Standpunkte, können dazu beitragen, Mißverständnisse aufzuklären und bestehende Ängste abzubauen. Daher werde ich versuchen, meine Forderungen nachvollziehbar zu begründen.

Um das Wahlprogramm nicht allzusehr in die Länge zu ziehen, habe ich mich entschieden, mich bei den "weiteren" Themen kurz zu fassen. Da es aber schwierig sein dürfte, mit nur wenigen Sätzen wirklich zu überzeugen, verfügt dieses Wahlprogramm über einen Anhang mit erläuternden Texten.

Zur leichteren Lesbarkeit habe ich durchgängig die männliche Form gewählt, die weibliche ist selbstverständlich immer mitgemeint.


 

Grundsätze

 

Menschenrechte

Ziel von Politik muß es sein, gerechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, also Bedingungen unter denen sich jeder Mensch frei entfalten kann. Eine gerechte Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Würde jedes Menschen uneingeschränkt respektiert wird. Aus der unantastbaren Würde des Menschen ergeben sich die Menschenrechte, die folglich in allen gesellschaftlichen Bereichen gelten müssen und nur durch die Menschenrechte einer anderen Person begrenzt werden. Das Prinzip der Menschenrechte ist Selbstbestimmung in Angelegenheiten, die nur den Einzelnen betreffen, und Mitbestimmung in Angelegenheiten, die mehrere betreffen.

In Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der Menschenrechtserklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Vielen Menschen scheint es auf den ersten Blick, daß alle Menschenrechte in unserer Gesellschaft bereits voll verwirklicht wären. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, daß in dieser Frage noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung sind die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschriebenen Menschenrechte in die Berliner Verfassung aufzunehmen.

 

Gleichberechtigung aller Menschen

Untrennbar mit den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung verbunden. Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde. Davon ausgehend ist es ausgeschlossen, daß irgendwelche Menschengruppen höherwertig und andere, die ein bestimmtes Merkmal aufweisen oder nicht aufweisen, minderwertig sind – egal um welches Merkmal es sich handelt. Aus dieser Gleichwertigkeit ergibt sich die Gleichberechtigung aller Menschen.

Nicht weil alle Menschen identisch wären, müssen sie gleichberechtigt sein, sondern gerade weil sie alle verschieden sind. Menschenrechte und Gleichberechtigung sollen verhindern, daß sich bei Konflikten immer der Stärkere durchsetzt. Konflikte – welcher Art auch immer – können nur dann gerecht gelöst werden, wenn alle beteiligten Personen grundsätzlich die gleichen Rechte haben, sonst ginge Macht vor Recht, es bestünde Faustrecht. Menschenrechte und Gleichberechtigung sollen also besonders die Schwachen schützen.

Genau diesen Anspruch erfüllt die jetzige Gesellschaft nicht. Immer noch – und teilweise auch wieder zunehmend – werden Menschen diskriminiert, weil sie eine Behinderung haben, die "falsche" Hautfarbe, die "falsche" Staatsangehörigkeit, die "falsche" sexuelle Orientierung oder – und das wird bisher in der Öffentlichkeit kaum diskutiert – weil sie ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht haben.

Daß es keinen Grund gibt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu diskriminieren, ist ganz offensichtlich. Eine Diskriminierung aufgrund der anderen Kriterien ist aus menschenrechtlicher Sicht genauso abzulehnen. Es ist grundsätzlich ungerecht, Menschen aufgrund von Eigenschaften rechtlich zu benachteiligen, für die sie nichts können.

Gerade in Bezug auf die anzustrebende Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen ist hervorzuheben, daß Grund- und Menschenrechte jedem unabhängig davon zustehen, ob er zu den Handlungen, die durch diese Rechte geschützt sind, überhaupt fähig ist. Es würde auch keinen Sinn machen, einem fast Blinden, das Zeitunglesen zu verbieten. Gerade aufgrund seiner geringeren Fähigkeiten, muß ihm geholfen werden und muß sein Recht auf Informationsfreiheit geschützt werden. Das gleiche gilt auch für junge Menschen, die über bestimmte Fähigkeiten noch nicht verfügen.

Gleichberechtigung heißt nicht Gleichverpflichtung. Grund- und Menschenrechte sollen ja gerade die Schwachen – weniger Fähigen – schützen, die teilweise gar nicht dazu in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen.

Eine dauerhaft friedliche und gerechte Gesellschaft kann es nur geben, wenn wirklich alle Menschen gleichberechtigt sind. Die Gleichberechtigung zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen ist unverzichtbar und bleibt eine der entscheidenden gesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre.

Bei Menschenrechten und Gleichberechtigung darf es keine Kompromisse geben. Dies ist eine der wichtigsten Grundlagen dieses Wahlprogrammes.

Alle Gesetze und Verordnungen, die im Widerspruch zur Gleichberechtigung aller Menschen stehen, sind zu streichen bzw. entsprechend zu ändern. Der Grundsatz "Niemand darf aufgrund seines Alters diskriminiert werden." soll in die Berliner Verfassung aufgenommen werden.


 

Zentrale Themen

 

Diese Themen werden im Mittelpunkt des Wahlkampfes stehen und sind mir persönlich am wichtigsten. Falls ich gewählt werde, werden dies auch die Themen seien, für die ich mich im Abgeordnetenhaus am intensivsten einsetze – meine politischen Schwerpunkte eben.

 

Demokratie I: Wahlrecht für Kinder

In einer Demokratie muß gelten, daß alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können. Das heißt, daß – gemäß dem Prinzip "Ein Mensch – eine Stimme" – alle Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Berlin haben, das Recht haben müssen, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Kinder und Jugendliche weiterhin vom Wahlrecht auszuschließen, würde im Widerspruch zur Gleichberechtigung aller Menschen stehen.

Erst wenn Kinder und Jugendliche eine Wahlstimme haben, werden Politiker und Parteien nicht mehr daran vorbeikommen, die Interessen dieser Bevölkerungsgruppe zu beachten. Es geht aber nicht nur darum, daß Kinder und Jugendliche in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Schulpolitik mitbestimmen, auch nicht nur in der Umwelt-, Verkehrs- und Baupolitik, sondern gleichberechtigt mit allen auch in Bereichen wie Innenpolitik, Wirtschaft und Finanzen. Kinderparlamente oder -beiräte sind – wie zahlreiche Beispiele belegen – für echte Mitbestimmung ungeeignet.

Oft heißt es, Kinder seien zu unreif zum Wählen. Dabei geht es beim Wählen überhaupt nicht um Reife oder Kompetenz. Vielmehr sind Wahlen ein Hilfsmittel, um Entscheidungen fällen zu können, wenn nicht klar ist, was die "wirklich bessere" Lösung für ein Problem ist. Die Entscheidung wird bei Wahlen in das Innere des Wählers verlagert. Dieser braucht nicht zu begründen, warum er wie abstimmt. Denn es gibt keine Instanz, die objektiv über die Qualität der Argumente entscheiden könnte. Bei Wahlen werden am Ende nur noch Stimmen gezählt. Und dabei zählt die Stimme des Politologieprofessors oder Spitzenkandidaten genausoviel wie die des betrunkenen politisch uninteressierten Fußballfans, des senilen Rentners – oder dann auch des Kindes. Außerdem sind Wahlen keinesfalls ausschließlich rationale Angelegenheiten. Vielfach geht es um die Vertrauenswürdigkeit, die ein Politiker oder eine Partei ausstrahlt. In dieser Frage sind Kinder womöglich sogar sensibler als Erwachsene. Es ist auch vollkommen egal, ob sich Kinder mit Politik auskennen, oder ob überhaupt jeder wählen will. Es geht ja um ein Recht und nicht um eine Pflicht. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Darum darf es auch nicht an irgend welche Pflichten gekoppelt werden.

Oft hört man auch, Kinder seien beeinflußbar. Aber wer ist das nicht? Wozu dann Wahlkampf und Wahlwerbung? Beeinflussung ist etwas ganz normales. Auch Eheleute beeinflussen sich gegenseitig. Kinder würden nicht nur von ihren Eltern, sondern auch von Freunden oder anderen Menschen, mit denen sie zu tun haben, beeinflußt werden. Es ist jedenfalls immer noch besser, wenn Kinder von sich aus das gleiche wählen wie ihre Eltern, als wenn die Eltern pro Kind noch eine Stimme dazubekämen. Ähnlich wie sich der Blick auf Frauen nach der Einführung des Frauenwahlrechts geändert hat, wird sich auch der Blick auf Kinder ändern, wenn diese das Wahlrecht haben. Zur Vermeidung eines Wahlkampfs, in dem Kinder vorsätzlich einseitig oder falsch informiert werden, müßte im Zweifelsfall der Wahlkampf reguliert werden, statt 20% der Bevölkerung von der Demokratie auszusperren.

Auch daß Jugendliche vielleicht eher radikale Parteien wählen, kann kein Argument sein. Es ist schlicht undemokratisch zu sagen: "Na welche Leute lassen wir denn wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?". Aber nach Einführung des Kinderwahlrechts werden sich die Parteiprogramme ohnehin ändern. Nicht nur die langfristigen Folgen der heutigen Politikentscheidungen (z.B. der Umwelt-, Finanz- und Rentenpolitik) werden dann mehr Berücksichtigung finden. Auch die gegenwärtigen Probleme von jungen Menschen – besonders in Schule und Familie – werden dann mehr beachtet werden müssen. Schließlich wollen Politiker und Parteien ja gewählt werden.

Eine Senkung des Wahlalters auf z.B. 14 oder 16 Jahre würde nichts daran ändern, daß Menschen nur wegen ihres Alters daran gehindert werden, gleichberechtigt mitzubestimmen. Die einzig logische und demokratische Lösung heißt: Die Altersgrenze beim Wahlrecht muß auf allen Ebenen abgeschafft werden.

 

Bildungspolitik: Lernen in Freiheit – Recht auf Bildung statt Schulpflicht

Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft muß logischerweise auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen.

Aus der Erkenntnis, daß alle Menschen von Natur aus neugierig sind und ein natürliches Lernbedürfnis haben, daß kein Mensch zum Lernen gezwungen werden muß, daß Druck und Zwang nicht zu den gewünschten Lernerfolgen führen, sondern Abwehrreaktionen hervorrufen und aus der Erkenntnis, daß es der Zwang ist, der jungen Menschen die Freude am Lernen austreibt, ergibt sich die Konsequenz, von vornherein auf Druck und Zwang zu verzichten.

Kinder und Jugendliche müssen im Rahmen des organisatorisch Möglichen selbstbestimmt entscheiden dürfen, was sie lernen und wo, wann, wie und von wem sie es lernen.

 

Forderungen:

Die Schulpflicht wird ersetzt durch ein Recht des Kindes auf Bildung. Das Recht auf Bildung muß auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.

Das staatliche Schulmonopol wird abgeschafft und durch eine pluralistische Bildungslandschaft ersetzt, die durch einen zu gründenden nichtstaatlichen "Bildungskontrollrat" kontrolliert wird.

Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, welche Bildungsangebote sie wahrnehmen.

Es kann die verschiedensten Bildungseinrichtungen und Veranstaltungen geben – auch Schulen, die nach dem jetzigen Prinzip funktionieren –, solange gewährleistet ist, daß niemand grundsätzlich gezwungen wird.

Sollte die Nachfrage durch die bestehenden Angebote nicht gedeckt sein, ist der Staat für die Einrichtung entsprechender Angebote verantwortlich.

Staatliche und nichtstaatliche Angebote werden nach den gleichen Kriterien finanziert.

Die Bildungseinrichtungen regeln ihre eigenen Angelegenheiten selbst. Dazu zählen u.a. die Einstellung von Lehrern und die Verwendung der Gelder.

Staatliche Schulen werden so verändert, daß sie auch intern den Grundsätzen von Freiheit und Demokratie, von Selbstbestimmung und Mitbestimmung, entsprechen.

 

Im Einzelnen heißt das:

Es gibt keinen einzigen Kurs, den ein Schüler zu belegen gezwungen wäre.

Die Schüler gestalten ihren Tagesablauf selbstbestimmt.

Lehrer und Schüler sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt.

Die Schüler werden nicht nach dem Alter getrennt. Klassen gibt es nicht. Interessengemeinschaften wie Lerngruppen entstehen über Altersunterschiede hinweg.

Es gibt keine Zensuren oder andere vergleichbare Bewertungen. Wer eine Rückmeldung über seine Fähigkeiten haben will, kann einen Lehrer oder andere Schüler um eine Einschätzung bitten.

Die ganze Schule betreffende Entscheidungen werden in der Vollversammlung aller Schüler und Lehrer getroffen, in der jeder Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat.

Zur Regelung von Streitigkeiten wird ein Justizkomitee eingerichtet, das durch die Vollversammlung gewählt wird.

 

Die Unterschiede zwischen den bestehenden Verhältnissen und den angestrebten sind unübersehbar groß. Es muß aber ein Weg gefunden werden, vom jetzigen Schulsystem hin zu einem freiheitlich-demokratischen zu kommen. Er wird nicht ganz einfach sein, aber er muß gegangen werden. Denn nur wenn man auch wirklich losgeht, wird man eines Tages sein Ziel erreichen. Und je weiter der Weg ist, desto früher muß man aufbrechen. Und natürlich sollte man auch zwischendurch nicht die Orientierung verlieren. Hier nun also die Schritte für die ersten Jahre:

1. Jahr

  • umfassende Informations- und Aufklärungskampagne zu Änderungen und Hintergründen, breite öffentliche Diskussion
  • Schulinterne Vollversammlung als beratendes Gremium
  • Aufbau einer demokratisch gewählten Schülervertretung
  • Einstellung der Notengebung
  • erleichterte Schulneugründungen, volle Finanzierung Freier Schulen – ab dem ersten Betriebsjahr
  • freie Schulwahl durch den Schüler unter bestehenden Schulen
  • Planung mehrerer Modellschulen nach dem Vorbild der international erfolgreichen Sudbury Schools in verschiedenen Gegenden Berlins

2. Jahr

  • Vollversammlung wird beschließendes Gremium
  • Justizkommitee wird eingerichtet
  • formale Gleichberechtigung von Schülern und Lehrern
  • Öffnung und Erweiterung des Kurssystems
  • Sudbury Schools nehmen ihre Arbeit auf (Schulversuch)

3. Jahr

  • Vollversammlung entscheidet über alle Personalfragen
  • demokratisch gewählter Bildungskontrollrat übernimmt Schulaufsicht

 

Es gibt zu diesem Thema einen umfangreichen (19 A4-Seiten langen) Text "Lernen in Freiheit – Ideen für ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem". Dort wird auf zahlreiche hier offengebliebene Aspekte eingegangen: Was ist an den jetzigen Zuständen so kritikwürdig? Lernen Kinder ohne Zwang wirklich? Was sind Sudbury Schools? Wie soll so eine Schule konkret aussehen? Was ist mit Schulabschlüssen? Wie soll das alles finanziert werden? Ist das juristisch überhaupt möglich? Wie kann das Recht auf Bildung ohne Schulpflicht gewährleistet werden?


 

Weitere Themen

 

Dieses sind einige weitere Themen, zu denen ich eine Meinung habe, die ich den interessierten Wählern nicht vorenthalten möchte. Da auch ich mir Kraft und Zeit einteilen muß, ist auf diesen Gebieten weniger politisches Engagement von mir zu erwarten.

 

Demokratie II:

Wie auch die Frage des Wahlalters zeigt, ist dieses Land keine "vollkommene" Demokratie. Teils noch erhebliche Weiterentwicklungspotentiale gibt es in folgenden Bereichen:

 

Ausländerwahlrecht

Neben Kindern und Jugendlichen sind Ausländer die zweite große immer noch vom Wahlrecht ausgeschlossene Bevölkerungsgruppe. Das kommunale Wahlrecht für Ausländer aus EU-Staaten reicht nicht aus. Alle hier lebenden Ausländer sind von den politischen Entscheidungen betroffen. Deshalb müssen auch sie das volle aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen erhalten. Nur so kann eine angemessene Vertretung ihrer Interessen erreicht werden. Wie bei Inländern sollte die einzige Voraussetzung sein, daß sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin haben. Denn wenn Menschen hier dauerhaft leben, ist es egal, ob sie urprünglich aus Berlin, Bayern, Frankreich oder der Türkei kommen.

 

Parlamentarismus, 5%-Hürde

Aufgabe von Parlamenten ist die möglichst realistische Repräsentation der Interessen der Bevölkerung. Da Parlamente nicht selten Entscheidungen treffen, die bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen, sind durchaus Zweifel daran zulässig, ob Parlamente überhaupt dem Anspruch gerecht werden können, die Bevölkerung zu vertreten.

Wenn Parlamente aus praktischen Gründen aber notwendig sind, müssen sie so demokratisch wie möglich gestaltet werden. Die 5%-Hürde auf der Landesebene muß aufgehoben werden. Auch die 3%-Hürde in den Bezirken ist durch eine 1-Abgeordneter-Hürde zu ersetzen.

Zu Fragen des Parlamentarismus und der 5%-Hürde gibt es jeweils einen Text im Anhang.

 

Direkte Demokratie

Entgegen der Behauptung vieler Menschen sieht das Grundgesetz Volksabstimmungen ausdrücklich vor. In Artikel 20(2) heißt es "Alle Staatsgewalt geht von Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt." In der Praxis existiert Direkte Demokratie in Berlin aber so gut wie gar nicht. Dies soll sich ändern.

Um den Schwächen des Parlamentarismus auszuweichen, sollten wichtige Entscheidungen nicht mehr vom Parlament, sondern direkt von der Bevölkerung per Volksabstimmung getroffen werden.

Volkinitiativen bieten der Bevölkerung die Möglichkeit, selbst Themen in die politische Debatte zu bringen.

Außerdem trägt Direkte Demokratie zum Abbau bisheriger Ohnmachtserfahrung bei, da die Menschen auf diese Weise erleben, daß sie konkret etwas verändern können; sie führt dazu, daß sich Menschen mit politischen Themen mehr auseinandersetzen, weil sie vor konkrete Entscheidungen gestellt werden.

Die derzeit in Berlin geltenden Hürden für Direkte Demokratie müssen so gesenkt werden, daß sie tatsächlich in der Praxis zur Anwendung kommt.

Die Hürde bei Volksinitiativen soll von 90 000 Unterschriften auf 0,5% der Wahlberechtigten gesenkt werden. Die Hürde bei dem darauf folgenden Volksbegehren soll von 10% auf 3% der Wahlberechtigten gesenkt werden. Um den Aufwand zu verringern, soll – anstelle der jetzt nötigen Formblätter für jede einzelne Unterschrift – die Sammlung in Listen erfolgen dürfen. Zusätzlich zu den Auslegungsstellen soll die Unterschriftensammlung auch bei Volksbegehren auf der Straße erfolgen dürfen. Die Sammelfrist soll auf jeweils sechs Monate verlängert werden.

Direkte Demokratie ist nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bezirksebene zu ermöglichen. Mit 2/3-Mehrheit sollen auch Verfassungsänderungen möglich sein.

Gesetzesentwürfe, die im Widerspruch zu Demokratie und Menschenrechten stehen, sind unzulässig. Über die Unzulässigkeit entscheidet das Landesverfassungsgericht.

 

Gewaltenteilung

Um dem Anspruch der Gewaltenteilung gerecht zu werden, daß gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt nicht von ein und der selben Person abhängen, und keine der drei Gewalten einer anderen untergeordnet ist, dürfen Regierung und Verfassungsrichter nicht mehr vom Parlament gewählt werden, sondern müssen aus gesonderten Wahlen hervorgehen.

Auch zu diesem Thema gibt es einen Text im Anhang.

 

Innenpolitik

 

Polizei

In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden Befugnisse der Polizei immer stärker ausgebaut und Grund- und Bürgerrechte immer mehr zurückgedrängt. War der offizielle Grund in den Siebziger Jahren die "Terrorismusbekämpfung", so war es in den Neunzigern die "Organisierte Kriminalität" oder die Jugendkriminalität.

Maßnahmen, die in den 70er Jahren noch ein Skandal waren und heftige Proteste und Entrüstung auslösten – z.B. Vorkontrollen bei politischen Demonstrationen (1977) –, sind heute elementare Polizeipraxis und werden für unverzichtbar erklärt.

Der als Begründung angegebene Kriminalitätsanstieg ist dabei genausowenig nachgewiesen wie die tatsächliche Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Eine neutrale Überprüfung der Wirksamkeit und der Notwendigkeit jeder der stattgefundenen Gesetzesverschärfungen ist aber bis heute ausgeblieben.

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, unzulässig, wenn sie keine oder keine nennenswerten Erfolge zeigen. Und auch da wo polizeiliche Maßnahmen punktuell erfolgreich sind, gilt immer noch, daß der Zweck nicht alle Mittel heiligt. In die Freiheit des Einzelnen darf – selbst wenn er verdächtig ist – nur so weit eingegriffen werden wie unbedingt nötig.

Wenn an dieser Stelle die Rücknahme sämtlicher Gesetzesverschärfungen im Polizeibereich gefordert wird, geschieht dies vor dem Hintergrund, daß es in einer freiheitlichen Demokratie nicht notwendig ist, die Aufhebung freiheitsbeschränkender Maßnahmen zu begründen, sondern – umgekehrt – ihre weitere Unabdingbarkeit bewiesen werden muß.

Die Polizei und ihre Befugnisse sind auf ein Maß zu reduzieren, das einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat verträglich ist. Im einzelnen heißt das: Abschaffung des "Freiwilligen Polizeidienstes" (ehem. Freiwillige Polizeireserve), Rückzug des Bundesgrenzschutzes aus Orten abseits der Grenze, Verbot von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Verbot der Videoüberwachung öffentlicher Plätze, konsequente Achtung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten, Verbot des Lauschangriffs, kein Einsatz von Verdeckten Ermittlern, Abschaffung der Vorbeugehaft, keine Platzverweise und Aufenthaltsverbote, keine Verschleppung von Obdachlosen, Löschung personenbezogener Daten

Bei politischen Demonstrationen: Wegfall abschreckender polizeilicher Vorkontrollen; konsequente Deeskalation durch angemessene Anzahl der eingesetzten Polizisten, ziviles und nicht provozierendes Auftreten, Verzicht auf Schlagstöcke, Wasserwerfer und Tränengas, Verzicht auf Videoaufnahmen, Nichteinschreiten bei Vermummung und durch gut sichtbar getragenes Namensschild und Dienstnummer.

 

Wer diese Forderungen als besonders radikal empfindet, sei daran erinnert, daß das, was ich hier fordere, großenteils schon mal Praxis war – und dann ohne guten Grund abgeschafft wurde.

Zu den Themen "angebliche steigende Kriminalität" und Demonstrationsrecht gibt es je einen Text im Anhang.

 

Geheimdienste

Der Staat muß mit offenen Karten spielen. Wenn er sich über die politischen Aktivitäten einzelner Gruppen oder Einzelpersonen informieren möchte, soll auch er sich nur aus allgemein zugänglichen Quellen informieren dürfen. Geheimdienste, deren Merkmal gerade die Arbeit im Geheimen ist (Einsatz von Spitzeln, Abhören von Telefonen, Öffnen von Briefen, Lauschangriff), passen nicht in einen demokratischen Staat. Deshalb soll der Berliner Geheimdienst, das Landesamt für Verfassungschutz, aufgelöst werden. Alle Gruppen und Personen, die bisher geheimdienstlich überwacht wurden, müssen Einsicht in alle über sie gesammelten Daten erhalten.

Detailliertere Erklärung im Anhang

 

Ausländerpolitik

Auch in der Ausländerpolitik halte ich einen Perspektivwechsel für nötig. Ausländer werden von vielen Menschen heute hauptsächlich als Problem wahrgenommen. Mir geht es eher darum, die Selbstverständlichkeit und die Chancen einen multikulturellen Gesellschaft zu betonen. Ganz Berlin muß ein Ort sein, an dem Menschen aus anderen Ländern willkommen sind und in Ruhe und Frieden leben können. Zuzugssperren für bestimmte Bezirke sind für mich deshalb indiskutabel.

Genausowenig werde ich mich Forderungen anschließen, Ausländer abzuschieben, weil sie hier Straftaten begangen haben. Jemand, der in Sachsen geboren wurde, dann nach Berlin gezogen ist und hier eine Straftat begangen hat, wird schließlich auch nicht "in sein Heimatland" Sachsen abgeschoben.

 

Flüchtlingspolitik

Menschen, die auf der Flucht sind und hier Schutz suchen, darf Hilfe staatlicherseits nicht verweigert werden. Asyl darf nicht länger als staatlicher Gnadenakt verstanden werden, sondern es muß wieder zu einem individuellen Grundrecht werden. Auf Landesebene ist es zwar nicht möglich, das Asylrecht wiederherzustellen, aber der Umgang mit Flüchtlingen kann menschlicher werden. Erkennt man das Recht eines jeden Flüchtlings auf Leben und körperliche Unversehrheit an, kommen Abschiebungen nicht in Frage. Einen Menschen abzuschieben bedeutet, daß man ihn gerade den Bedingungen ausliefert, vor denen er hier Schutz gesucht hat.

Alle Flüchtlinge müssen einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Lebes haben. Sozialleistungen dürfen ihnen nicht verweigert werden und auch nicht unter dem Sozialhilfesatz liegen, ist doch Sozialhilfe schon als Existenzminimum definiert. Anstelle von Chipkarten ("AsylCard") müssen Flüchtlinge wieder Bargeld erhalten. Die AsylCard ist ein weiterer Schritt zur Vervollkommnung des gläsernen Flüchtlings. Flüchtlinge haben es schon schwer genug, da muß der Staat ihre Lage nicht noch zusätzlich erschweren.

Diese Sätze stammen aus einem längeren Text, der im Anhang nachzulesen ist.

 

Friedenspolitik

Armeen sind Institutionen, in denen jungen Männern beigebracht wird, andere Menschen auf Befehl umzubringen. Wer über Gewalt in der Gesellschaft nachdenkt, muß auch über das Militär nachdenken.

Solange es noch Militär gibt, ist zumindest zu vermeiden, dieses öffentlich zur Schau zu stellen. Deshalb sind auch öffentliche Bundeswehr-Gelöbnisse abzulehnen. Da die kritische Öffentlichkeit ohnhin ausgesperrt wird, haben öffentliche Gelöbnisse noch nicht einmal etwas mit Transparenz zu tun. Stattdessen führen sie zu einer Militarisierung des öffentlichen Raumes. Öffentliche Gelöbnisse gab es in Deutschland nur in einer Zeit. Und das war die Zeit des Faschismus. Einen Grund, sich darauf positiv zu beziehen ("Traditionspflege"), gibt es nicht.

Menschen, die sich weigern, an Kriegen oder deren Vorbereitung teilzunehmen, und deshalb in ihrem Land verfolgt werden, müssen politisches Asyl erhalten. Ein sofortiger Abschiebestopp für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer ist unbedingt notwendig.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich im Bereich Friedenpolitik / zivile Konfliktlösung engagieren, sind zu fördern.

Antimilitaristischen Gruppen und Organisationen muß es wieder prinzipiell erlaubt werden, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzuführen.

Abschaffung der Wehrpflicht und Abrüstung allgemein sind auf Landesebene nicht möglich.

 

Justizpolitik

Der Grundsatz einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist "Freiheit, solange die Freiheit anderer nicht eingeschränkt wird". Mit anderen Worten: Man kann tun und lassen, was man will, solange man dadurch nicht die Rechte anderer verletzt.

Demnach dürfen Handlungen, die die Rechte keiner anderen Person verletzen, weder zu einer strafrechtlichen noch zu einer zivilrechtlichen Verfolgung führen. Dieser Grundsatz wird zur Zeit unter anderem durch die Verfolgung von Drogenkonsum verletzt. Dieser schädigt – je nach Art und Menge der Drogen – durchaus denjenigen, der die Drogen zu sich nimmt, nicht aber andere Personen, sofern z.B. die Bedingungen des Nichtraucherschutzes eingehalten werden.

Bei Taten, die tatsächlich andere schädigen, sollten zunehmend Lösungen außerhalb des Strafrechts gefunden werden. Denn das Strafrecht verkörpert noch immer einen Vergeltungsanspruch, der den Opfern nicht wirklich hilft, da der entstandene Schaden nicht beglichen wird. Auch die abschreckende Wirkung des Strafrechts wird oftmals überschätzt. Zivilrechtliche Lösungen, die auf den Ausgleich des Schadens und das Verhältnis zwischen Täter und Opfer ausgerichtet sind, wären sinnvolle Alternativen. Sie bieten sich unter anderem bei Delikten wie Diebstahl und Sachbeschädigung an.

Die Begründung, warum der Gebrauch von Drogen nicht länger kriminalisiert werden darf, findet sich im Anhang.

 

Die drogenpolitischen Forderungen gibt es gleich hier:

Verzicht auf Strafverfolgung des Drogenkonsums (ähnlich wie bei Alkohol)

Einrichtung von Fixerstuben

sachliche, ideologiefreie Drogenaufklärung

Beantragen eines Modellversuchs zur tatsächlichen Legalisierung

 

Ebenfalls im Anhang wird ein Modell zum zivilrechtlichen Umgang mit Eigentumsdelikten vorgestellt.

 

Keine "geschlossenen Heime"

Die Einrichtung "geschlossener Heime" für Minderjährige Straftäter wird abgelehnt. Geschlossene Heime unterscheiden sich nicht wesentlich von Gefängnissen. Ziel freiheitlicher Justizpolitik sollte es jedoch sein, auf Gefängnisse und Aufbewahrungsanstalten zunehmend zu verzichten. Die wünschenswerten sozialen Eigenschaften werden durch Einsperren nicht begünstigt. Langanhaltender Freiheitsentzug erschwert eine Rückkehr ins zivile Leben. Im übrigen ist die Inhaftierung Unter18jähriger laut der auch von Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention nicht zulässig.

 

Verkehrspolitik

Während der letzten knapp 10 Jahren haben sich die Preise für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mehr als verdoppelt. Infolgedessen sind die Fahrgastzahlen erheblich gesunken.

Die Stadt Templin, die vor ähnlichen Problemen stand, hat sich deshalb vor einiger Zeit dazu entschlossen, in den örtlichen Buslinien den Nulltarif einzuführen. Die Zahl der beförderten Personen hat sich auf ein Vielfaches erhöht. Die Straßen sind weniger verstopft.

Auch für Berlin wäre der Nulltarif sinnvoll: Die verstopften Straßen würden entlastet. Es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Die Umweltbelastung durch Abgase würde deutlich abnehmen. Auch ärmere Menschen könnten sich wieder frei in der Stadt bewegen.

Kostenloser Nahverkehr ist finanzierbar. Es kommt nur darauf an, welche Prioriäten man setzt.

Details im Anhang.


 

Nachwort

Ich hoffe, daß es mir gelungen ist, einen Einblick in meine politischen Vorstellungen zu geben. Wer Fragen hat, z.B. zu hier nicht vorkommenden Themen, kann mir schreiben:

 

Martin Wilke
c/o Kinderrechtsprojekt
Dunckerstr. 11, 10437 Berlin

Tel. (030) 44 797 22
Fax (030) 44 797 20

martin.wilke@gmx.net

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