Kompromißlos für Gleichberechtigung und Menschenrechte
Wahlprogramm
von Martin Wilke
zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 10. Oktober 1999
Inhalt
Vorbemerkung
Da ich als parteiunabhängiger Kandidat Wert darauf gelegt habe, mein
Wahlprogramm vollständig selbst zu schreiben, kann dieses Wahlprogramm nicht all die
Themenbereiche abdecken, zu denen sich die größeren Parteien äußern. Ich habe mich auf
einige Themen, die mir persönlich wichtig sind, konzentriert.
Einige meiner Schwerpunkte betreffen nur eine Minderheit. Aber gerade im
Umgang mit Minderheiten zeigt sich der Charakter einer Gesellschaft.
Grund- und Bürgerrechtsfragen bringe ich hier ganz bewußt mit ein,
weil ich dazu beitragen möchte, daß diese Themen nicht ganz aus dem Bewußtsein der
Gesellschaft verschwinden.
Alle Menschen sind gewissermaßen konservativ. Neuen oder
ungewöhnlichen Ideen steht jeder Mensch anfangs zumindest skeptisch gegenüber. Sachliche
Informationen, sowie die Erläuterung der eigenen politischen Standpunkte, können dazu
beitragen, Mißverständnisse aufzuklären und bestehende Ängste abzubauen. Daher werde
ich versuchen, meine Forderungen nachvollziehbar zu begründen.
Um das Wahlprogramm nicht allzusehr in die Länge zu ziehen, habe ich
mich entschieden, mich bei den "weiteren" Themen kurz zu fassen. Da es aber
schwierig sein dürfte, mit nur wenigen Sätzen wirklich zu überzeugen, verfügt dieses
Wahlprogramm über einen Anhang mit erläuternden Texten.
Zur leichteren Lesbarkeit habe ich durchgängig die männliche Form
gewählt, die weibliche ist selbstverständlich immer mitgemeint.
Grundsätze
Menschenrechte
Ziel von Politik muß es sein, gerechte gesellschaftliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, also Bedingungen unter denen sich jeder Mensch frei
entfalten kann. Eine gerechte Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Würde jedes
Menschen uneingeschränkt respektiert wird. Aus der unantastbaren Würde des Menschen
ergeben sich die Menschenrechte, die folglich in allen gesellschaftlichen Bereichen gelten
müssen und nur durch die Menschenrechte einer anderen Person begrenzt werden. Das Prinzip
der Menschenrechte ist Selbstbestimmung in Angelegenheiten, die nur den Einzelnen
betreffen, und Mitbestimmung in Angelegenheiten, die mehrere betreffen.
In Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es,
jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in
der Menschenrechtserklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden
können. Vielen Menschen scheint es auf den ersten Blick, daß alle Menschenrechte in
unserer Gesellschaft bereits voll verwirklicht wären. Bei näherer Betrachtung stellt
sich jedoch heraus, daß in dieser Frage noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung sind die in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschriebenen Menschenrechte in die
Berliner Verfassung aufzunehmen.
Gleichberechtigung aller Menschen
Untrennbar mit den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung verbunden.
Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde. Davon ausgehend ist es ausgeschlossen,
daß irgendwelche Menschengruppen höherwertig und andere, die ein bestimmtes Merkmal
aufweisen oder nicht aufweisen, minderwertig sind egal um welches Merkmal es sich
handelt. Aus dieser Gleichwertigkeit ergibt sich die Gleichberechtigung aller Menschen.
Nicht weil alle Menschen identisch wären, müssen sie gleichberechtigt
sein, sondern gerade weil sie alle verschieden sind. Menschenrechte und Gleichberechtigung
sollen verhindern, daß sich bei Konflikten immer der Stärkere durchsetzt. Konflikte
welcher Art auch immer können nur dann gerecht gelöst werden, wenn alle
beteiligten Personen grundsätzlich die gleichen Rechte haben, sonst ginge Macht vor
Recht, es bestünde Faustrecht. Menschenrechte und Gleichberechtigung sollen also
besonders die Schwachen schützen.
Genau diesen Anspruch erfüllt die jetzige Gesellschaft nicht. Immer
noch und teilweise auch wieder zunehmend werden Menschen diskriminiert, weil
sie eine Behinderung haben, die "falsche" Hautfarbe, die "falsche"
Staatsangehörigkeit, die "falsche" sexuelle Orientierung oder und das
wird bisher in der Öffentlichkeit kaum diskutiert weil sie ein bestimmtes
Lebensalter noch nicht erreicht haben.
Daß es keinen Grund gibt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu
diskriminieren, ist ganz offensichtlich. Eine Diskriminierung aufgrund der anderen
Kriterien ist aus menschenrechtlicher Sicht genauso abzulehnen. Es ist grundsätzlich
ungerecht, Menschen aufgrund von Eigenschaften rechtlich zu benachteiligen, für die sie
nichts können.
Gerade in Bezug auf die anzustrebende Gleichberechtigung zwischen
Kindern und Erwachsenen ist hervorzuheben, daß Grund- und Menschenrechte jedem
unabhängig davon zustehen, ob er zu den Handlungen, die durch diese Rechte geschützt
sind, überhaupt fähig ist. Es würde auch keinen Sinn machen, einem fast Blinden, das
Zeitunglesen zu verbieten. Gerade aufgrund seiner geringeren Fähigkeiten, muß ihm
geholfen werden und muß sein Recht auf Informationsfreiheit geschützt werden. Das
gleiche gilt auch für junge Menschen, die über bestimmte Fähigkeiten noch nicht
verfügen.
Gleichberechtigung heißt nicht Gleichverpflichtung. Grund- und
Menschenrechte sollen ja gerade die Schwachen weniger Fähigen schützen,
die teilweise gar nicht dazu in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen.
Eine dauerhaft friedliche und gerechte Gesellschaft kann es nur geben,
wenn wirklich alle Menschen gleichberechtigt sind. Die Gleichberechtigung zwischen
Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen ist unverzichtbar und bleibt eine der entscheidenden
gesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre.
Bei Menschenrechten und Gleichberechtigung darf es keine Kompromisse
geben. Dies ist eine der wichtigsten Grundlagen dieses Wahlprogrammes.
Alle Gesetze und Verordnungen, die im Widerspruch zur
Gleichberechtigung aller Menschen stehen, sind zu streichen bzw. entsprechend zu ändern.
Der Grundsatz "Niemand darf aufgrund seines Alters diskriminiert werden." soll
in die Berliner Verfassung aufgenommen werden.
Zentrale Themen
Diese Themen werden im Mittelpunkt des Wahlkampfes stehen und sind mir
persönlich am wichtigsten. Falls ich gewählt werde, werden dies auch die Themen seien,
für die ich mich im Abgeordnetenhaus am intensivsten einsetze meine politischen
Schwerpunkte eben.
Demokratie I: Wahlrecht für Kinder
In einer Demokratie muß gelten, daß alle Menschen, die von
Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen
können. Das heißt, daß gemäß dem Prinzip "Ein Mensch eine
Stimme" alle Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Berlin haben,
das Recht haben müssen, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Kinder und Jugendliche
weiterhin vom Wahlrecht auszuschließen, würde im Widerspruch zur Gleichberechtigung
aller Menschen stehen.
Erst wenn Kinder und Jugendliche eine Wahlstimme haben, werden Politiker
und Parteien nicht mehr daran vorbeikommen, die Interessen dieser Bevölkerungsgruppe zu
beachten. Es geht aber nicht nur darum, daß Kinder und Jugendliche in der Kinder-,
Jugend-, Familien- und Schulpolitik mitbestimmen, auch nicht nur in der Umwelt-, Verkehrs-
und Baupolitik, sondern gleichberechtigt mit allen auch in Bereichen wie Innenpolitik,
Wirtschaft und Finanzen. Kinderparlamente oder -beiräte sind wie zahlreiche
Beispiele belegen für echte Mitbestimmung ungeeignet.
Oft heißt es, Kinder seien zu unreif zum Wählen. Dabei geht es beim
Wählen überhaupt nicht um Reife oder Kompetenz. Vielmehr sind Wahlen ein Hilfsmittel, um
Entscheidungen fällen zu können, wenn nicht klar ist, was die "wirklich
bessere" Lösung für ein Problem ist. Die Entscheidung wird bei Wahlen in das Innere
des Wählers verlagert. Dieser braucht nicht zu begründen, warum er wie abstimmt. Denn es
gibt keine Instanz, die objektiv über die Qualität der Argumente entscheiden könnte.
Bei Wahlen werden am Ende nur noch Stimmen gezählt. Und dabei zählt die Stimme des
Politologieprofessors oder Spitzenkandidaten genausoviel wie die des betrunkenen politisch
uninteressierten Fußballfans, des senilen Rentners oder dann auch des Kindes.
Außerdem sind Wahlen keinesfalls ausschließlich rationale Angelegenheiten. Vielfach geht
es um die Vertrauenswürdigkeit, die ein Politiker oder eine Partei ausstrahlt. In dieser
Frage sind Kinder womöglich sogar sensibler als Erwachsene. Es ist auch vollkommen egal,
ob sich Kinder mit Politik auskennen, oder ob überhaupt jeder wählen will. Es geht ja um
ein Recht und nicht um eine Pflicht. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Darum darf es auch
nicht an irgend welche Pflichten gekoppelt werden.
Oft hört man auch, Kinder seien beeinflußbar. Aber wer ist das nicht?
Wozu dann Wahlkampf und Wahlwerbung? Beeinflussung ist etwas ganz normales. Auch Eheleute
beeinflussen sich gegenseitig. Kinder würden nicht nur von ihren Eltern, sondern auch von
Freunden oder anderen Menschen, mit denen sie zu tun haben, beeinflußt werden. Es ist
jedenfalls immer noch besser, wenn Kinder von sich aus das gleiche wählen wie ihre
Eltern, als wenn die Eltern pro Kind noch eine Stimme dazubekämen. Ähnlich wie sich der
Blick auf Frauen nach der Einführung des Frauenwahlrechts geändert hat, wird sich auch
der Blick auf Kinder ändern, wenn diese das Wahlrecht haben. Zur Vermeidung eines
Wahlkampfs, in dem Kinder vorsätzlich einseitig oder falsch informiert werden, müßte im
Zweifelsfall der Wahlkampf reguliert werden, statt 20% der Bevölkerung von der Demokratie
auszusperren.
Auch daß Jugendliche vielleicht eher radikale Parteien wählen, kann
kein Argument sein. Es ist schlicht undemokratisch zu sagen: "Na welche Leute lassen
wir denn wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?". Aber nach Einführung des
Kinderwahlrechts werden sich die Parteiprogramme ohnehin ändern. Nicht nur die
langfristigen Folgen der heutigen Politikentscheidungen (z.B. der Umwelt-, Finanz- und
Rentenpolitik) werden dann mehr Berücksichtigung finden. Auch die gegenwärtigen Probleme
von jungen Menschen besonders in Schule und Familie werden dann mehr
beachtet werden müssen. Schließlich wollen Politiker und Parteien ja gewählt werden.
Eine Senkung des Wahlalters auf z.B. 14 oder 16 Jahre würde nichts
daran ändern, daß Menschen nur wegen ihres Alters daran gehindert werden,
gleichberechtigt mitzubestimmen. Die einzig logische und demokratische Lösung heißt: Die Altersgrenze beim Wahlrecht muß auf allen Ebenen abgeschafft
werden.
Bildungspolitik: Lernen in Freiheit Recht auf Bildung statt
Schulpflicht
Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von
Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft muß logischerweise auch ihr
Bildungssystem auf diese Grundlage stellen.
Aus der Erkenntnis, daß alle Menschen von Natur aus neugierig sind und
ein natürliches Lernbedürfnis haben, daß kein Mensch zum Lernen gezwungen werden muß,
daß Druck und Zwang nicht zu den gewünschten Lernerfolgen führen, sondern
Abwehrreaktionen hervorrufen und aus der Erkenntnis, daß es der Zwang ist, der jungen
Menschen die Freude am Lernen austreibt, ergibt sich die Konsequenz, von vornherein auf
Druck und Zwang zu verzichten.
Kinder und Jugendliche müssen im Rahmen des organisatorisch Möglichen
selbstbestimmt entscheiden dürfen, was sie lernen und wo, wann, wie und von wem sie es
lernen.
Forderungen:
Die Schulpflicht wird ersetzt durch ein Recht des Kindes
auf Bildung. Das Recht auf Bildung muß auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.
Das staatliche Schulmonopol wird abgeschafft und durch
eine pluralistische Bildungslandschaft ersetzt, die durch einen zu gründenden
nichtstaatlichen "Bildungskontrollrat" kontrolliert wird.
Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, welche
Bildungsangebote sie wahrnehmen.
Es kann die verschiedensten Bildungseinrichtungen und
Veranstaltungen geben auch Schulen, die nach dem jetzigen Prinzip funktionieren
, solange gewährleistet ist, daß niemand grundsätzlich gezwungen wird.
Sollte die Nachfrage durch die bestehenden Angebote
nicht gedeckt sein, ist der Staat für die Einrichtung entsprechender Angebote
verantwortlich.
Staatliche und nichtstaatliche Angebote werden nach den
gleichen Kriterien finanziert.
Die Bildungseinrichtungen regeln ihre eigenen
Angelegenheiten selbst. Dazu zählen u.a. die Einstellung von Lehrern und die Verwendung
der Gelder.
Staatliche Schulen werden so verändert, daß sie auch
intern den Grundsätzen von Freiheit und Demokratie, von Selbstbestimmung und
Mitbestimmung, entsprechen.
Im Einzelnen heißt das:
Es gibt keinen einzigen Kurs, den ein Schüler zu belegen
gezwungen wäre.
Die Schüler gestalten ihren Tagesablauf selbstbestimmt.
Lehrer und Schüler sind in jeder Hinsicht
gleichberechtigt.
Die Schüler werden nicht nach dem Alter getrennt. Klassen
gibt es nicht. Interessengemeinschaften wie Lerngruppen entstehen über Altersunterschiede
hinweg.
Es gibt keine Zensuren oder andere vergleichbare
Bewertungen. Wer eine Rückmeldung über seine Fähigkeiten haben will, kann einen Lehrer
oder andere Schüler um eine Einschätzung bitten.
Die ganze Schule betreffende Entscheidungen werden in der
Vollversammlung aller Schüler und Lehrer getroffen, in der jeder Schüler und jeder
Lehrer eine Stimme hat.
Zur Regelung von Streitigkeiten wird ein Justizkomitee
eingerichtet, das durch die Vollversammlung gewählt wird.
Die Unterschiede zwischen den bestehenden Verhältnissen und den
angestrebten sind unübersehbar groß. Es muß aber ein Weg gefunden werden, vom jetzigen
Schulsystem hin zu einem freiheitlich-demokratischen zu kommen. Er wird nicht ganz einfach
sein, aber er muß gegangen werden. Denn nur wenn man auch wirklich losgeht, wird man
eines Tages sein Ziel erreichen. Und je weiter der Weg ist, desto früher muß man
aufbrechen. Und natürlich sollte man auch zwischendurch nicht die Orientierung verlieren.
Hier nun also die Schritte für die ersten Jahre:
1. Jahr
- umfassende Informations- und Aufklärungskampagne zu Änderungen und
Hintergründen, breite öffentliche Diskussion
- Schulinterne Vollversammlung als beratendes Gremium
- Aufbau einer demokratisch gewählten Schülervertretung
- Einstellung der Notengebung
- erleichterte Schulneugründungen, volle Finanzierung Freier Schulen
ab dem ersten Betriebsjahr
- freie Schulwahl durch den Schüler unter bestehenden Schulen
- Planung mehrerer Modellschulen nach dem Vorbild der international
erfolgreichen Sudbury Schools in verschiedenen Gegenden Berlins
2. Jahr
- Vollversammlung wird beschließendes Gremium
- Justizkommitee wird eingerichtet
- formale Gleichberechtigung von Schülern und Lehrern
- Öffnung und Erweiterung des Kurssystems
- Sudbury Schools nehmen ihre Arbeit auf (Schulversuch)
3. Jahr
- Vollversammlung entscheidet über alle Personalfragen
- demokratisch gewählter Bildungskontrollrat übernimmt Schulaufsicht
Es gibt zu diesem Thema einen umfangreichen (19 A4-Seiten langen)
Text "Lernen in Freiheit Ideen für ein
freiheitlich-demokratisches Bildungssystem". Dort wird auf zahlreiche hier
offengebliebene Aspekte eingegangen: Was ist an den jetzigen Zuständen so kritikwürdig?
Lernen Kinder ohne Zwang wirklich? Was sind Sudbury Schools? Wie soll so eine Schule
konkret aussehen? Was ist mit Schulabschlüssen? Wie soll das alles finanziert werden? Ist
das juristisch überhaupt möglich? Wie kann das Recht auf Bildung ohne Schulpflicht
gewährleistet werden?
Weitere Themen
Dieses sind einige weitere Themen, zu denen ich eine Meinung habe, die
ich den interessierten Wählern nicht vorenthalten möchte. Da auch ich mir Kraft und Zeit
einteilen muß, ist auf diesen Gebieten weniger politisches Engagement von mir zu
erwarten.
Demokratie II:
Wie auch die Frage des Wahlalters zeigt, ist dieses Land keine
"vollkommene" Demokratie. Teils noch erhebliche Weiterentwicklungspotentiale
gibt es in folgenden Bereichen:
Ausländerwahlrecht
Neben Kindern und Jugendlichen sind Ausländer die zweite große immer
noch vom Wahlrecht ausgeschlossene Bevölkerungsgruppe. Das kommunale Wahlrecht für
Ausländer aus EU-Staaten reicht nicht aus. Alle hier lebenden Ausländer sind von den
politischen Entscheidungen betroffen. Deshalb müssen auch sie das volle aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen erhalten. Nur so kann eine angemessene Vertretung ihrer Interessen erreicht
werden. Wie bei Inländern sollte die einzige Voraussetzung sein, daß sie ihren
Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin haben. Denn wenn Menschen hier
dauerhaft leben, ist es egal, ob sie urprünglich aus Berlin, Bayern, Frankreich oder der
Türkei kommen.
Parlamentarismus, 5%-Hürde
Aufgabe von Parlamenten ist die möglichst realistische Repräsentation
der Interessen der Bevölkerung. Da Parlamente nicht selten Entscheidungen treffen, die
bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen, sind durchaus Zweifel daran
zulässig, ob Parlamente überhaupt dem Anspruch gerecht werden können, die Bevölkerung
zu vertreten.
Wenn Parlamente aus praktischen Gründen aber notwendig sind, müssen
sie so demokratisch wie möglich gestaltet werden. Die 5%-Hürde auf der Landesebene muß aufgehoben werden. Auch
die 3%-Hürde in den Bezirken ist durch eine 1-Abgeordneter-Hürde zu ersetzen.
Zu Fragen des Parlamentarismus
und der 5%-Hürde gibt es jeweils einen Text im Anhang.
Direkte Demokratie
Entgegen der Behauptung vieler Menschen sieht das Grundgesetz
Volksabstimmungen ausdrücklich vor. In Artikel 20(2) heißt es "Alle Staatsgewalt
geht von Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt."
In der Praxis existiert Direkte Demokratie in Berlin aber so gut wie gar nicht. Dies soll
sich ändern.
Um den Schwächen des Parlamentarismus auszuweichen, sollten wichtige
Entscheidungen nicht mehr vom Parlament, sondern direkt von der Bevölkerung per
Volksabstimmung getroffen werden.
Volkinitiativen bieten der Bevölkerung die Möglichkeit, selbst Themen
in die politische Debatte zu bringen.
Außerdem trägt Direkte Demokratie zum Abbau bisheriger
Ohnmachtserfahrung bei, da die Menschen auf diese Weise erleben, daß sie konkret etwas
verändern können; sie führt dazu, daß sich Menschen mit politischen Themen mehr
auseinandersetzen, weil sie vor konkrete Entscheidungen gestellt werden.
Die derzeit in Berlin geltenden Hürden für Direkte Demokratie müssen
so gesenkt werden, daß sie tatsächlich in der Praxis zur Anwendung kommt.
Die Hürde bei Volksinitiativen soll von 90 000
Unterschriften auf 0,5% der Wahlberechtigten gesenkt werden. Die Hürde bei dem darauf
folgenden Volksbegehren soll von 10% auf 3% der Wahlberechtigten gesenkt werden. Um den
Aufwand zu verringern, soll anstelle der jetzt nötigen Formblätter für jede
einzelne Unterschrift die Sammlung in Listen erfolgen dürfen. Zusätzlich zu den
Auslegungsstellen soll die Unterschriftensammlung auch bei Volksbegehren auf der Straße
erfolgen dürfen. Die Sammelfrist soll auf jeweils sechs Monate verlängert werden.
Direkte Demokratie ist nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bezirksebene zu ermöglichen. Mit
2/3-Mehrheit sollen auch Verfassungsänderungen möglich sein.
Gesetzesentwürfe, die im Widerspruch zu Demokratie und Menschenrechten
stehen, sind unzulässig. Über die Unzulässigkeit entscheidet das
Landesverfassungsgericht.
Gewaltenteilung
Um dem Anspruch der Gewaltenteilung gerecht zu werden, daß
gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt nicht von ein und der selben Person
abhängen, und keine der drei Gewalten einer anderen untergeordnet ist, dürfen Regierung
und Verfassungsrichter nicht mehr vom Parlament gewählt werden, sondern müssen aus
gesonderten Wahlen hervorgehen.
Auch zu diesem Thema gibt es einen Text im Anhang.
Innenpolitik
Polizei
In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden Befugnisse der Polizei
immer stärker ausgebaut und Grund- und Bürgerrechte immer mehr zurückgedrängt. War der
offizielle Grund in den Siebziger Jahren die "Terrorismusbekämpfung", so war es
in den Neunzigern die "Organisierte Kriminalität" oder die Jugendkriminalität.
Maßnahmen, die in den 70er Jahren noch ein Skandal waren und heftige
Proteste und Entrüstung auslösten z.B. Vorkontrollen bei politischen
Demonstrationen (1977) , sind heute elementare Polizeipraxis und werden für
unverzichtbar erklärt.
Der als Begründung angegebene Kriminalitätsanstieg ist dabei
genausowenig nachgewiesen wie die tatsächliche Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Eine
neutrale Überprüfung der Wirksamkeit und der Notwendigkeit jeder der stattgefundenen
Gesetzesverschärfungen ist aber bis heute ausgeblieben.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind Maßnahmen, die in
Grundrechte eingreifen, unzulässig, wenn sie keine oder keine nennenswerten Erfolge
zeigen. Und auch da wo polizeiliche Maßnahmen punktuell erfolgreich sind, gilt immer
noch, daß der Zweck nicht alle Mittel heiligt. In die Freiheit des Einzelnen darf
selbst wenn er verdächtig ist nur so weit eingegriffen werden wie unbedingt
nötig.
Wenn an dieser Stelle die Rücknahme sämtlicher Gesetzesverschärfungen
im Polizeibereich gefordert wird, geschieht dies vor dem Hintergrund, daß es in einer
freiheitlichen Demokratie nicht notwendig ist, die Aufhebung freiheitsbeschränkender
Maßnahmen zu begründen, sondern umgekehrt ihre weitere Unabdingbarkeit
bewiesen werden muß.
Die Polizei und ihre Befugnisse sind auf ein Maß zu reduzieren, das
einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat verträglich ist. Im einzelnen heißt das:
Abschaffung des "Freiwilligen
Polizeidienstes" (ehem. Freiwillige Polizeireserve), Rückzug des Bundesgrenzschutzes
aus Orten abseits der Grenze, Verbot von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Verbot
der Videoüberwachung öffentlicher Plätze, konsequente Achtung des Trennungsgebotes von
Polizei und Geheimdiensten, Verbot des Lauschangriffs, kein Einsatz von Verdeckten
Ermittlern, Abschaffung der Vorbeugehaft, keine Platzverweise und Aufenthaltsverbote,
keine Verschleppung von Obdachlosen, Löschung personenbezogener Daten
Bei politischen Demonstrationen: Wegfall
abschreckender polizeilicher Vorkontrollen; konsequente Deeskalation durch angemessene
Anzahl der eingesetzten Polizisten, ziviles und nicht provozierendes Auftreten, Verzicht
auf Schlagstöcke, Wasserwerfer und Tränengas, Verzicht auf Videoaufnahmen,
Nichteinschreiten bei Vermummung und durch gut sichtbar getragenes Namensschild und
Dienstnummer.
Wer diese Forderungen als besonders radikal empfindet, sei daran
erinnert, daß das, was ich hier fordere, großenteils schon mal Praxis war und
dann ohne guten Grund abgeschafft wurde.
Zu den Themen "angebliche
steigende Kriminalität" und Demonstrationsrecht
gibt es je einen Text im Anhang.
Geheimdienste
Der Staat muß mit offenen Karten spielen. Wenn er sich über die
politischen Aktivitäten einzelner Gruppen oder Einzelpersonen informieren möchte, soll
auch er sich nur aus allgemein zugänglichen Quellen informieren dürfen. Geheimdienste,
deren Merkmal gerade die Arbeit im Geheimen ist (Einsatz von Spitzeln, Abhören von
Telefonen, Öffnen von Briefen, Lauschangriff), passen nicht in einen demokratischen
Staat. Deshalb soll der Berliner Geheimdienst, das
Landesamt für Verfassungschutz, aufgelöst werden. Alle Gruppen und
Personen, die bisher geheimdienstlich überwacht wurden, müssen Einsicht in alle über
sie gesammelten Daten erhalten.
Detailliertere Erklärung im
Anhang
Ausländerpolitik
Auch in der Ausländerpolitik halte ich einen Perspektivwechsel für
nötig. Ausländer werden von vielen Menschen heute hauptsächlich als Problem
wahrgenommen. Mir geht es eher darum, die Selbstverständlichkeit und die Chancen einen
multikulturellen Gesellschaft zu betonen. Ganz Berlin muß ein Ort sein, an dem Menschen
aus anderen Ländern willkommen sind und in Ruhe und Frieden leben können. Zuzugssperren
für bestimmte Bezirke sind für mich deshalb indiskutabel.
Genausowenig werde ich mich Forderungen anschließen, Ausländer
abzuschieben, weil sie hier Straftaten begangen haben. Jemand, der in Sachsen geboren
wurde, dann nach Berlin gezogen ist und hier eine Straftat begangen hat, wird schließlich
auch nicht "in sein Heimatland" Sachsen abgeschoben.
Flüchtlingspolitik
Menschen, die auf der Flucht sind und hier Schutz suchen, darf Hilfe
staatlicherseits nicht verweigert werden. Asyl darf nicht länger als staatlicher
Gnadenakt verstanden werden, sondern es muß wieder zu einem individuellen Grundrecht
werden. Auf Landesebene ist es zwar nicht möglich, das Asylrecht wiederherzustellen, aber
der Umgang mit Flüchtlingen kann menschlicher werden. Erkennt man das Recht eines jeden Flüchtlings auf Leben und körperliche
Unversehrheit an, kommen Abschiebungen nicht in Frage. Einen
Menschen abzuschieben bedeutet, daß man ihn gerade den Bedingungen ausliefert, vor denen
er hier Schutz gesucht hat.
Alle Flüchtlinge müssen einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Lebes
haben. Sozialleistungen dürfen ihnen nicht verweigert werden und auch nicht unter dem
Sozialhilfesatz liegen, ist doch Sozialhilfe schon als Existenzminimum definiert. Anstelle
von Chipkarten ("AsylCard") müssen Flüchtlinge wieder Bargeld erhalten. Die
AsylCard ist ein weiterer Schritt zur Vervollkommnung des gläsernen Flüchtlings.
Flüchtlinge haben es schon schwer genug, da muß der Staat ihre Lage nicht noch
zusätzlich erschweren.
Diese Sätze stammen aus einem längeren Text, der im Anhang nachzulesen ist.
Friedenspolitik
Armeen sind Institutionen, in denen jungen Männern beigebracht wird,
andere Menschen auf Befehl umzubringen. Wer über Gewalt in der Gesellschaft nachdenkt,
muß auch über das Militär nachdenken.
Solange es noch Militär gibt, ist zumindest zu vermeiden, dieses
öffentlich zur Schau zu stellen. Deshalb sind auch öffentliche Bundeswehr-Gelöbnisse
abzulehnen. Da die kritische Öffentlichkeit ohnhin ausgesperrt wird, haben öffentliche
Gelöbnisse noch nicht einmal etwas mit Transparenz zu tun. Stattdessen führen sie zu
einer Militarisierung des öffentlichen Raumes. Öffentliche Gelöbnisse gab es in
Deutschland nur in einer Zeit. Und das war die Zeit des Faschismus. Einen Grund, sich
darauf positiv zu beziehen ("Traditionspflege"), gibt es nicht.
Menschen, die sich weigern, an Kriegen oder deren Vorbereitung
teilzunehmen, und deshalb in ihrem Land verfolgt werden, müssen politisches Asyl
erhalten. Ein sofortiger Abschiebestopp für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer ist
unbedingt notwendig.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich im Bereich Friedenpolitik
/ zivile Konfliktlösung engagieren, sind zu fördern.
Antimilitaristischen Gruppen und Organisationen muß es wieder
prinzipiell erlaubt werden, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen in Schulen und
anderen öffentlichen Einrichtungen durchzuführen.
Abschaffung der Wehrpflicht und Abrüstung allgemein sind auf
Landesebene nicht möglich.
Justizpolitik
Der Grundsatz einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist
"Freiheit, solange die Freiheit anderer nicht eingeschränkt wird". Mit anderen
Worten: Man kann tun und lassen, was man will, solange man dadurch nicht die Rechte
anderer verletzt.
Demnach dürfen Handlungen, die die Rechte keiner anderen Person
verletzen, weder zu einer strafrechtlichen noch zu einer zivilrechtlichen Verfolgung
führen. Dieser Grundsatz wird zur Zeit unter anderem durch die Verfolgung von
Drogenkonsum verletzt. Dieser schädigt je nach Art und Menge der Drogen
durchaus denjenigen, der die Drogen zu sich nimmt, nicht aber andere Personen, sofern z.B.
die Bedingungen des Nichtraucherschutzes eingehalten werden.
Bei Taten, die tatsächlich andere schädigen, sollten zunehmend
Lösungen außerhalb des Strafrechts gefunden werden. Denn das Strafrecht verkörpert noch
immer einen Vergeltungsanspruch, der den Opfern nicht wirklich hilft, da der entstandene
Schaden nicht beglichen wird. Auch die abschreckende Wirkung des Strafrechts wird oftmals
überschätzt. Zivilrechtliche Lösungen, die auf den Ausgleich des Schadens und das
Verhältnis zwischen Täter und Opfer ausgerichtet sind, wären sinnvolle Alternativen.
Sie bieten sich unter anderem bei Delikten wie Diebstahl und Sachbeschädigung an.
Die Begründung, warum der Gebrauch
von Drogen nicht länger kriminalisiert werden darf, findet sich im Anhang.
Die drogenpolitischen Forderungen gibt es gleich hier:
Verzicht auf Strafverfolgung des Drogenkonsums (ähnlich
wie bei Alkohol)
Einrichtung von Fixerstuben
sachliche, ideologiefreie Drogenaufklärung
Beantragen eines Modellversuchs zur tatsächlichen
Legalisierung
Ebenfalls im Anhang wird ein Modell
zum zivilrechtlichen Umgang mit Eigentumsdelikten vorgestellt.
Keine "geschlossenen Heime"
Die Einrichtung "geschlossener Heime" für
Minderjährige Straftäter wird abgelehnt. Geschlossene Heime
unterscheiden sich nicht wesentlich von Gefängnissen. Ziel freiheitlicher Justizpolitik
sollte es jedoch sein, auf Gefängnisse und Aufbewahrungsanstalten zunehmend zu
verzichten. Die wünschenswerten sozialen Eigenschaften werden durch Einsperren nicht
begünstigt. Langanhaltender Freiheitsentzug erschwert eine Rückkehr ins zivile Leben. Im
übrigen ist die Inhaftierung Unter18jähriger laut der auch von Deutschland
unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention nicht zulässig.
Verkehrspolitik
Während der letzten knapp 10 Jahren haben sich die Preise für den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mehr als verdoppelt. Infolgedessen sind die
Fahrgastzahlen erheblich gesunken.
Die Stadt Templin, die vor ähnlichen Problemen stand, hat sich deshalb
vor einiger Zeit dazu entschlossen, in den örtlichen Buslinien den Nulltarif
einzuführen. Die Zahl der beförderten Personen hat sich auf ein Vielfaches erhöht. Die
Straßen sind weniger verstopft.
Auch für Berlin wäre der Nulltarif sinnvoll: Die verstopften Straßen
würden entlastet. Es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Die Umweltbelastung durch Abgase
würde deutlich abnehmen. Auch ärmere Menschen könnten sich wieder frei in der Stadt
bewegen.
Kostenloser Nahverkehr ist finanzierbar. Es kommt nur darauf an, welche
Prioriäten man setzt.
Details im Anhang.
Nachwort
Ich hoffe, daß es mir gelungen ist, einen Einblick in meine politischen
Vorstellungen zu geben. Wer Fragen hat, z.B. zu hier nicht vorkommenden Themen, kann mir
schreiben:
Martin Wilke
c/o Kinderrechtsprojekt
Dunckerstr. 11, 10437 Berlin
Tel. (030) 44 797 22
Fax (030) 44 797 20
martin.wilke@gmx.net
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