Wahlrecht für Kinder ohne Altersgrenze
Die Altersgrenze beim Wahlrecht sollte abgeschafft werden. Niemand soll
aufgrund seines Alters, daran gehindert werden, an der Wahl teilzunehmen.
Es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche etwa 20% der
Bevölkerung vom Wahlrecht auszuschließen. Das Recht auf politische Mitbestimmung
ist ein demokratisches Menschenrecht. In einer Demokratie muß gelten, daß alle Menschen,
die von Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen
beteiligen können, und das geschieht hierzulande durch Wählen.
Zur Zeit werden die Interessen von jungen Menschen in der Politik nur
unzureichend berücksichtigt. Dies wird sich erst ändern, wenn Kinder und Jugendliche das
Wahlrecht haben. Schließlich wollen alle Parteien auch von den Kindern und Jugendlichen,
die dann 20% Wählerpotential darstellen, gewählt werden. Es ist davon auszugehen, daß
dann alle Parteien kinderrechtliche Forderungen in ihre Programme aufnehmen werden.
Schulpolitik und Familienpoltik beispielsweise würden aus ganz anderen
Blickwinkeln betrachtet werden müssen, wenn Kinder politisch mitbestimmen dürfen.
Gegen das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche wird häufig
eingewendet, sie seien zu unreif. Aber die Reife oder Urteilsfähigkeit eines Menschen,
kann man nicht am Alter messen. In allen Altersklassen gibt es Menschen, die keinen
Durchblick haben und solche, die bestens informiert sind. Eine Altersgrenze egal
wie niedrig sie ist schließt immer Menschen willkürlich vom politischen
Grundrecht auf Mitbestimmung aus. Die interessiertesten, schlausten, informiertesten
Unter-18-jährigen werden von der Wahl ausgeschlossen, während alle Erwachsenen wählen
dürfen auch solche, die nur mal kurz während der Werbung ins Wahllokal rennen,
irgendwas total unüberlegt ankreuzen und wenn sie zu Hause sind, schon gar nicht mehr
wissen, was sie denn gewählt haben, geschweige denn den Unterschied zwischen Erst- und
Zweitstimme kennen; nur weil sie eben schon über 18 Jahre alt sind, dürfen sie wählen.
Aber ganz unabhängig von dieser Argumentation geht es beim Wahlrecht
gar nicht um Reife. Die meisten Menschen denken, daß man zum Wählen befähigt sein muß.
Wenn sich Menschen oder Parteien nicht einigen können, welche Meinung "richtig"
ist, wird abgestimmt. Es gibt keine Instanz, die über die Qualität der Argumente
entscheiden könnte, außer dem jeweiligen einzelnen Menschen mit seinem persönlichen
Gewissen, seinen persönlichen Werten, Wünschen, Ängsten und Sympathien. Deshalb
entscheiden in der Demokratie nicht Qualitäten, sondern Mehrheiten Stimmenzahlen.
Jede Stimme hat dabei das gleiche Gewicht und es ist völlig egal, welche Argumente hinter
der einzelnen Wahlentscheidungen stehen. Deshalb ist es undemokratisch, wenn Kindern das
Wahlrecht mit Argumenten, die ihre Qualität und Qualifikation betreffen, vorenthalten
wird.
Erwachsene werden auch nicht auf ihre Reife untersucht, ihnen wird nicht
vorgeworfen, sich gar nicht mit Politik auszukennen und vollkommen desinteressiert und
uninformiert zu sein. Ihnen wird nicht versucht mit dieser Begründung das Wahlrecht zu
entziehen. Bei Kindern wird dies fast immer versucht, sobald man auf das Wahlrecht für
sie zu sprechen kommt.
Desinteresse kann ebenfalls kein Argument gegen das Kinderwahlrecht
sein. Niemand muß wählen. Es handelt sich um ein Recht, nicht um eine Pflicht. Zudem
gibt es auch unter den Erwachsenen Millionen von Nichtwählern.
Das teilweise politische Desinteresse junger Menschen kommt vermutlich
auch daher, daß die Politik für sie langweilig ist, da über ihre Probleme nur mal
nebenbei geredet wird und dann oft noch nichtmal im Sinn und Interesse dieser jungen
Menschen. Viele Jugendliche denken, daß es keinen Sinn hätte, sich mit Politik
auseinanderzusetzen, da sie mangels Wahlrechts sowieso kaum eine Möglichkeit haben, etwas
zu verändern.
Sicherlich kennen viele Kinder sich nicht mit Politik aus. Aber auch
viele Erwachsenen tun dies nicht. Es ist auch nicht unbedingt notwendig, um wählen zu
können. Auch Erwachsene wählen einfach die Person oder Partei, von der sie denken, daß
sie ihre Interessen am besten vertritt. Politiker und Parteien müßten sich auf Kinder
einstellen und ihre Reden und ihre Programme so schreiben, daß Kinder eine Chance haben,
sie zu verstehen. Auch vielen Erwachsenen würde das helfen, die wegen der
Unverständlichkeit vieler solcher Reden und Programme schon aufgegeben haben, sich
Gedanken über Politik zu machen.
Ein Stellvertretungswahlrecht oder eine stellvertretende Ausübung des
Wahlrechts durch die Eltern ist abzulehnen. Denn die Interessen der Eltern weichen oft
erheblich von denen der Kinder ab. Wenn Eltern anstelle der Kinder wählen, wird nicht die
Meinung der Kinder, sondern die der Eltern im Parlament repräsentiert. Das ist viel
bedenklicher, als wenn Kinder von sich aus das gleiche wie ihre Eltern wählen. Außerdem
wären Kinder dann wieder von der tatsächlichen Mitbestimmung ausgeschlossen.
Auch Kinderparlamente wären keine bessere Beteiligungsform. Selbst wenn
in Kinderparlamenten über mehr als nur Spielplätze und Zone 30 geredet würde und selbst
wenn Kinderparlamente echte Mitbestimmung und Einfluß auf die Politik bieten würden,
wären sie kein Ersatz für das Kinderwahlrecht. Schließlich sind
Bürgerinitiativen auch kein Argument gegen das Wahlrecht für Erwachsene. Kinder sollen
mit Erwachsenen gleichberechtigt Einfluß auf die Politik haben können. Im übrigen
lassen sich Frauen auch nicht mit Frauenparlamenten abspeisen, oder Rentner mit
Rentnerparlamenten. Bei Kinderparlamenten handelt es sich oft eher um
Alibiveranstaltungen, auf denen Politiker so tun, als seien sie kinderfreundlich.
Ein weiterer häufiger Einwand gegen das Wahlrecht für Kinder ist, sie
seien zu leicht zu beeinflussen. Aber: Beeinflußbar ist jeder. Beeinflussung ist
überhaupt eine Grundlage von Kommunikation. Würde man sich nicht beeinflussen lassen,
bräuchte man nur einmal im Leben wählen gehen und Wahlwerbung wäre völlig
überflüssig. Es besteht allerdings die Gefahr, falsch informiert zu werden. Das kann
auch alten Menschen, die vielleicht schon senil geworden sind, leicht passieren, deshalb
wird ihnen aber nicht das Wahlrecht entzogen. Daß Kinder leichter beeinflußbar sind,
liegt auch daran, daß sie sich oft bisher nur wenig politische Gedanken gemacht haben.
Sie wurden ja sowieso nicht gefragt. Jedenfalls wird es den Parteien nicht so leicht
gelingen, Kinder mehr zu belügen als Erwachsene, weil diese Lügen von anderen Parteien
aufgedeckt werden und damit für die Lügnerpartei eher zu Stimmenverlusten führen. Im
Zweifelsfall müßte der Wahlkampf reguliert werden, nicht aber Kindern das Wahlrecht
weggenommen werden.
Auch können Eltern ihre Kinder nicht dazu zwingen, eine bestimmte
Partei zu wählen, weil die Kinder, wie alle anderen auch, in der Wahlkabine alleine
entscheiden müssen. Auch vor der Einführung des Frauenwahlrechts wurde befürchtet, daß
Männer ihre Frauen bezüglich der Wahlentscheidung unter Druck setzen würden. Die
Fälle, in denen dies tatsächlich geschah, wurden schnell weniger. Männer erkannten die
eigene Entscheidung der Frau zunehmend an. Genauso würde es in ein paar Jahren nach der
Einführung des Wahlrecht für Kinder und Jugendliche aussehen. In einer Gesellschaft, in
der Kinder und Jugendliche nicht mehr als praktisch unfertige, halbe Menschen gelten, in
der sie Rechte haben, z.B. das Wahlrecht, würden Eltern das mit ihren Kindern nicht mehr
machen.
Ob denn Babies auch wählen sollen, wird manchmal spöttisch gefragt.
Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder nicht wählen gehen. Es handelt sich um ein
Recht und nicht um eine Verpflichtung. Und auch die Unfähigkeit eines Menschen, zur Wahl
zu gehen, darf egal wie alt er ist nicht dazu führen, daß man ihm das
Recht dazu auch noch wegnimmt. Eine neue Altersgrenze bei zum Beispiel 5 Jahren könnte
nicht prinzipiell begründet werden. Sie wäre genauso undemokratisch wie eine
Altersgrenze von 16, 18, 21 oder 100.
Deshalb ist auch eine Senkung des Wahlalters auf 16 abzulehnen. Es geht
ja gerade darum, daß das Alter kein Kriterium mehr ist. Abgesehen davon, ist die
Argumentation, die zum Wahlalter 16 geführt wird, unlogisch und könnte genauso gut für
das Alter von 15 oder 12 Jahren geführt werden. Eine Herabsetzung läuft auf die
Argumentation hinaus, daß "auch die 16jährigen schon fähig" zum Wählen
seien, obwohl es darum nicht geht. Eine Senkung des Wahlalters ist lediglich eine
quantitative Veränderung, es geht hier aber um eine qualitative. Deshalb ist es auch
fraglich, ob eine Senkung des Wahlalters ein "erster Schritt in Richtung Abschaffung
der Altersgrenze" ist, wie manchmal behauptet wird. Es ist zu befürchten, daß es
nach einer Wahlaltersenkung für etliche Jahre noch weniger Interesse geben wird, die
Frage nach dem Wahlrecht für junge Menschen grundsätzlich zu klären.
Manche Leute wenden auch ein, daß radikale Parteien vom Kinderwahlrecht
profitieren würden. Daß einige Jugendliche im Moment radikale Parteien wählen würden,
kommt vielleicht daher, daß sie von keiner der etablierten Parteien richtig ernst
genommen werden, daß sie gesellschaftlich ausgegrenzt werden und sich mißverstanden
fühlen. Dies würde sich wahrscheinlich ändern, wenn Kinder und Jugendliche tatsächlich
Wählerpotential wären, weil sich dann alle Parteien auch um die Interessen der jungen
Menschen kümmern müßten. Letztendlich muß man aber jede Wahlentscheidung akzeptieren.
Wir halten es für sehr undemokratisch zu fragen "Na, welche Leute lassen wir denn
wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?".
Einige Menschen fragen sich, warum Menschen unter 18 mehr Rechte
bekommen sollen, da sie doch auch weniger Pflichten haben. Grund- und Menschenrechte
stehen allen Menschen zu und sind an keine Pflichten gebunden. Der Grundgedanke der
Menschenrechte ist ja der Schutz der Schwachen, also gerade derer, die nicht ohne weiteres
in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen. Aber Unter-18-jährige haben sowieso Pflichten,
sogar zusätzliche: die Pflicht ohne Lohn hart zu arbeiten auch Schulpflicht
genannt ab 6 Jahren; Kinder haben die Pflicht, die elterliche Erziehungsmacht zu
ertragen; sie müssen sich an alle Gesetze halten, obwohl sie nie mit darüber abstimmen
durften, ob sie diese Gesetze überhaupt wollen; mit 18 kommt die Wehrpflicht bis
dahin konnten sie nie eine Partei wählen, die diese Wehrpflicht vielleicht abschaffen
würde.
Vom Wahlrecht ohne Altersgrenze sind insgesamt viele positive
Auswirkungen zu erwarten. Das Selbstbewußtsein der Menschen unter 18 würde natürlich
steigen. Viele Erwachsene würden junge Menschen mit ganz andern Augen sehen. Plötzlich
haben die Ansichten der Kinder einen viel höheren Wert. Kinderrechtliche Forderungen
werden sich in Parteiprogrammen wiederfinden. Vor allem die Folgen der jetzigen politschen
Entscheidungen, die erst in vielen Jahren wirksam werden (Umwelt, Staatsverschuldung,
usw.), würden mehr beachtet werden. Auch würden Eigenschaften, die mit dem Alter eher
nachlassen, durch die von uns angestrebte Wahlrechtsänderung eine größere Rolle
spielen: Neugierde, Offenheit, Gerechtigkeitssinn, Phantasie, Zärtlichkeit, Lebensfreude,
Kreativität ... Durch das Ernstnehmen der Forderung von Kindern und Jugendlichen, was das
Wahlrecht ja darstellt, würden sich auch erwachsene Wähler positiv beeinflussen lassen.
Außerdem ist die Mitbestimmung junger Menschen eine Bereicherung für jede Gesellschaft.
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