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Das Kind entscheidet

Das Recht des Kindes auf Bildung muß – darin sind sich alle einig – auch gegen Übergriffe der Eltern verteidigt werden können. Dies wäre aber unmöglich, wenn es die Eltern sind, die über den Besuch oder Nicht-Besuch einer Schule entscheiden.

In einer wirklich freiheitlichen Gesellschaft darf deshalb niemand außer dem Kind selbst entscheiden, welche Schule es besucht.

Die Entscheidung den Eltern zu überlassen, würde bedeuten, das Kind von ihrer Willkür bzw. Gnade abhängig zu machen. Die Fremdbestimmung wäre nicht beseitigt.

Fehlentscheidungen des Kindes können durch Probewochen und Beratungsgespräche von vornherein gering gehalten und auch später noch korrigiert werden.

Wieviele Kinder würden wohl von sich aus in undemokratische Schulen gehen, in die so manche Eltern sie bedenkenlos stecken würden?

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