Was
jeder Wähler beachten sollte
Erststimme sinnvoll
verwenden
Ähnlich wie bei Bundestagswahlen
gibt es zwei Stimmen.
Mit der Zweitstimme wählt
man eine Partei (Bezirks- bzw. Landesliste). Diese
Stimme ist es, die über die Zusammensetzung des
Parlaments (und damit über die
Mehrheitsverhältnisse) entscheidet.
Mit der Erststimme wählt
man einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Wird
dabei ein Kandidat gewählt, dessen Partei im
Abgeordnetenhaus vertreten sein wird (also mehr als
5% der Zweistimmen hat), hat sich dadurch am
Kräfteverhältnis im Parlament überhaupt nichts
verändert.
Wer auch mit seiner Erststimme
Einfluß auf das parlamentarische Kräfteverhältnis
haben will, muß einen der anderen Kandidaten
wählen, zu denen auch Martin Wilke zählt.
Wer
Kandidaten mit sicherem Listenplatz wählt, verschenkt seine Stimme."
Zahlreichen Menschen geht es
allerdings wirklich um einen konkreten Kandidaten.
Sie wollen, daß genau dieser, und nicht irgend ein
anderer Kandidat der gleichen Partei ins
Abgeordnetenhaus kommt.
Diese Wähler sollten beachten,
daß es unter den zur Wahl stehenden Direktkandidaten
zwei gibt, die mit Sicherheit im Parlament vertreten
sein werden: Irana Rusta (SPD) und Jeanette Martins
(Grüne). Erstere steht auf Listenplatz 1 der
SPD-Bezirksliste. Und Jeanette Martins steht auf
Listenplatz 7 der bündnisgrünen Landesliste. Das
heißt: Selbst wenn ihre Partei nur 5% der
Zweitstimmen erhielte, wäre sie im Parlament
vertreten.
So nett man diese beide
Kandidatinnen auch findet, ihnen die Erststimme zu
geben, bliebe ohne Wirkung. Es wäre also eine
"verschenkte" Stimme.
All jenen, die sich jetzt
vorstellen können, Martin Wilke zu wählen, sei noch
gesagt, daß ein Wahlsieg schon mit 20 bis 25 Prozent
möglich ist, und zwar dann, wenn die Kandidaten von
SPD, Grünen und PDS sowie Martin Wilke etwa ähnlich
viele Stimme erhalten. Alles klar?
zurück zur
Wahlzeit-Startseite