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Was jeder Wähler beachten sollte

Erststimme sinnvoll verwenden

Ähnlich wie bei Bundestagswahlen gibt es zwei Stimmen.

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei (Bezirks- bzw. Landesliste). Diese Stimme ist es, die über die Zusammensetzung des Parlaments (und damit über die Mehrheitsverhältnisse) entscheidet.

Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Wird dabei ein Kandidat gewählt, dessen Partei im Abgeordnetenhaus vertreten sein wird (also mehr als 5% der Zweistimmen hat), hat sich dadurch am Kräfteverhältnis im Parlament überhaupt nichts verändert.

Wer auch mit seiner Erststimme Einfluß auf das parlamentarische Kräfteverhältnis haben will, muß einen der anderen Kandidaten wählen, zu denen auch Martin Wilke zählt.

„Wer Kandidaten mit sicherem Listenplatz wählt, verschenkt seine Stimme."

Zahlreichen Menschen geht es allerdings wirklich um einen konkreten Kandidaten. Sie wollen, daß genau dieser, und nicht irgend ein anderer Kandidat der gleichen Partei ins Abgeordnetenhaus kommt.

Diese Wähler sollten beachten, daß es unter den zur Wahl stehenden Direktkandidaten zwei gibt, die mit Sicherheit im Parlament vertreten sein werden: Irana Rusta (SPD) und Jeanette Martins (Grüne). Erstere steht auf Listenplatz 1 der SPD-Bezirksliste. Und Jeanette Martins steht auf Listenplatz 7 der bündnisgrünen Landesliste. Das heißt: Selbst wenn ihre Partei nur 5% der Zweitstimmen erhielte, wäre sie im Parlament vertreten.

So nett man diese beide Kandidatinnen auch findet, ihnen die Erststimme zu geben, bliebe ohne Wirkung. Es wäre also eine "verschenkte" Stimme.

All jenen, die sich jetzt vorstellen können, Martin Wilke zu wählen, sei noch gesagt, daß ein Wahlsieg schon mit 20 bis 25 Prozent möglich ist, und zwar dann, wenn die Kandidaten von SPD, Grünen und PDS sowie Martin Wilke etwa ähnlich viele Stimme erhalten. Alles klar?

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