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Die Gleichberechtigung des Kindes

Schon wieder so eine Forderung, die absurd klingt! Schließlich unterscheiden sich Kinder doch in vielerlei Hinsicht von Erwachsenen. So haben sie z.B. nicht die gleichen Fähigkeiten und Erfahrungen wie die meisten Erwachsenen. Also wie kommt man zu so einer Forderung?

 

Da Kinder zweifelsfrei Menschen sind, haben sie die gleiche unantastbare Menschenwürde wie alle erwachsenen Menschen. Da aus dieser Menschenwürde die Menschenrechte hergeleitet werden, müssen alle die gleichen Menschenrechte haben. Zudem ist es grundsätzlich ungerecht, wenn Menschen aufgrund einer Eigenschaft diskriminiert werden, für die sie nichts können. Und das Alter ist solch eine Eigenschaft, ähnlich wie die Hautfarbe. Menschenrechte und Gleichberechtigung lassen sich nicht von einander trennen.

Fähigkeiten

Die geringeren Fähigkeiten von Kindern können kein Argument sein, um ihnen Rechte vorzuenthalten. Grundgedanke der Menschenrechte ist der Schutz Schwächerer. Menschenrechte wurden eingeführt, damit sich eben nicht immer der Stärkere durchsetzt. Erst die Gleichberechtigung ermöglicht einen fairen Umgang miteinander. Nur auf der Grundlage der Menschenrechte können Konflikte gerecht gelöst werden.

Also gerade weil Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen weniger Fähigkeiten haben, sind sie darauf angewiesen, wenigstens auf der Ebene der Rechte gleich zu sein. Wenn man den jungen Menschen – wie heutzutage üblich – die Menschenrechte verwehrt, wird die Grundidee der Menschenrechte geradezu in ihr Gegenteil verkehrt.

Schutz

Schutz darf grundsätzlich nie bedeuten, daß die Rechte der zu schützenden Person eingeschränkt werden. Behinderte oder auch altersschwache Menschen sind – ähnlich wie Kinder – in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Niemand kommt aber auf die Idee, ihnen zu ihrem Schutz Rechte wegzunehmen oder ihnen die grundsätzliche Gleichberechtigung abzusprechen. Es hat einfach keinen Sinn, einem fast Blinden das Zeitunglesen zu verbieten. Vielmehr muß gerade sein Recht auf Informationsfreiheit besonders geschützt werden.

Pflichten

Menschenrechte hängen auch nicht von Pflichten ab. Schließlich sollen sie gerade diejenigen schützen, die vielfach gar nicht in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen.

Wenn man Kindern mit zunehmendem Alter mehr Rechte gibt, bekommen ausgerechnet immer diejenigen mehr Rechte, die ohnehin schon über mehr Fähigkeiten verfügen. Alle Menschen müssen aber von Anfang an die gleichen Rechte haben. Und je fähiger sie werden – das sollte nicht am Alter gemessen werden –, desto mehr Pflichten können sie übernehmen.

 

Nach der – zumindest gesetzlichen – Gleichberechtigung der Frauen, der Farbigen und der Menschen mit Behinderung wäre die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer, konsequenter und dringend gebotener Schritt.

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