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Menschenrechte sind unteilbar

Ziel von Politik muß es sein, gerechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, also Bedingungen, unter denen sich jeder Mensch frei entfalten kann. Eine gerechte Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Würde jedes Menschen uneingeschränkt respektiert wird. Aus der unantastbaren Würde des Menschen ergeben sich die Menschenrechte, die folglich in allen gesellschaftlichen Bereichen gelten müssen und nur durch die Menschenrechte einer anderen Person begrenzt werden. Das Prinzip der Menschenrechte ist Selbstbestimmung in Angelegenheiten, die nur einen selbst betreffen, und Mitbestimmung in Angelegenheiten, die mehrere betreffen.

Die Grund- und Menschenrechte müssen vor Abbau und Aushöhlung bewahrt bzw. wiederhergestellt, und überall und für alle Menschen durchgesetzt werden.

In Art. 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der Menschenrechtserklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Vielen Menschen scheint es auf den ersten Blick, daß alle Menschenrechte in unserer Gesellschaft bereits voll verwirklicht wären. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, daß in dieser Frage noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das gilt besonders für Fragen der „Inneren Sicherheit", der Flüchtlingspolitik und – bisher kaum beachtet – auch für die Kinder-, Jugend und Schulpolitik.

Bei Menschenrechten und Gleichberechtigung darf es keine Kompromisse geben. Für freiheitlich-demokratische Gesellschaften sollte dies einer der wichtigsten Grundsätze sein.

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