Menschenrechte sind
unteilbar
Ziel von Politik muß es sein,
gerechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, also Bedingungen, unter denen sich jeder
Mensch frei entfalten kann. Eine gerechte
Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Würde jedes
Menschen uneingeschränkt respektiert wird. Aus der
unantastbaren Würde des Menschen ergeben sich die
Menschenrechte, die folglich in allen
gesellschaftlichen Bereichen gelten müssen und nur
durch die Menschenrechte einer anderen Person
begrenzt werden. Das Prinzip der Menschenrechte ist
Selbstbestimmung in Angelegenheiten, die nur einen
selbst betreffen, und Mitbestimmung in
Angelegenheiten, die mehrere betreffen.
Die Grund- und Menschenrechte
müssen vor Abbau und Aushöhlung bewahrt bzw.
wiederhergestellt, und überall und für alle
Menschen durchgesetzt werden.
In Art. 28 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte heißt es, jeder Mensch
hat Anspruch auf eine soziale und internationale
Ordnung, in welcher die in der
Menschenrechtserklärung angeführten Rechte und
Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Vielen Menschen scheint es auf den
ersten Blick, daß alle Menschenrechte in unserer
Gesellschaft bereits voll verwirklicht wären. Bei
näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, daß
in dieser Frage noch erheblicher Handlungsbedarf
besteht. Das gilt besonders für Fragen der
Inneren Sicherheit", der
Flüchtlingspolitik und bisher kaum beachtet
auch für die Kinder-, Jugend und
Schulpolitik.
Bei Menschenrechten und
Gleichberechtigung darf es keine Kompromisse geben.
Für freiheitlich-demokratische Gesellschaften sollte
dies einer der wichtigsten Grundsätze sein.
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