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Wahlzeit!
Wahlkampf-Zeitung

Inhalt

Seite 1

Seite 2: Demokratie

Seite 3: Schule

Seite 4: Vermischtes

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Seite 1

 

Wahlzeit, Leute!

Am 10. Oktober finden in Berlin Wahlen statt. Rund 2 430 000 Berliner können dann über die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und des Abgeordnetenhauses entscheiden.

78 Wahlkreise gibt es bei der Abgeordnetenhauswahl und zwei Stimmen pro Wähler. Mit der einen Stimme wählt man eine Partei, mit der anderen einen der Direktkandidaten des Wahlkreises. Einer dieser Wahlkreise ist Prenzlauer Berg 03. Und einer der dortigen Kandidaten ist Martin Wilke.

Der eine oder andere hat sicherlich schon Kenntnis von dem 19jährigen Direktkandidaten und seinen Vorstellungen von Schule und Demokratie genommen. So mancher wird dabei gedacht haben: "Seine Forderungen sind übertrieben". Aber Martin Wilke meint es ernst, äußert jedoch Verständnis: "Vor fünf, sechs Jahren habe ich teilweise selber konservative Standpunkte vertreten. Ich kannte diverse linke Parolen, aber platte Sprüche allein konnten mich nicht überzeugen. Überzeugenden Argumenten jedoch konnte ich mich einfach nicht entziehen."

Im Vorwort seines Wahlprogrammes heißt es deshalb: "Alle Menschen sind gewissermaßen konservativ. Neuen oder ungewöhnlichen Ideen steht jeder Mensch anfangs zumindest skeptisch gegenüber. Sachliche Informationen sowie die Erläuterung der eigenen politischen Standpunkte können dazu beitragen, Mißverständnisse aufzuklären und bestehende Ängste abzubauen. Daher werde ich versuchen, meine Forderungen nachvollziehbar zu begründen, sofern dies in der hier gebotenen Kürze möglich ist."

Und da erfahrungsgemäß noch lange nicht alle Menschen, die einen Kandidaten für geeignet halten, ihn am Ende auch wählen, werden in dieser Zeitung auch Überlegungen zu wahltaktischen Fragen angestellt. Wie setze ich Erst- und Zweitstimme am sinnvollsten ein? Was kann meine Wahlstimme bewirken?

Viel Spaß beim Lesen.

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Menschenrechte sind unteilbar

Ziel von Politik muß es sein, gerechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, also Bedingungen, unter denen sich jeder Mensch frei entfalten kann. Eine gerechte Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Würde jedes Menschen uneingeschränkt respektiert wird. Aus der unantastbaren Würde des Menschen ergeben sich die Menschenrechte, die folglich in allen gesellschaftlichen Bereichen gelten müssen und nur durch die Menschenrechte einer anderen Person begrenzt werden. Das Prinzip der Menschenrechte ist Selbstbestimmung in Angelegenheiten, die nur einen selbst betreffen, und Mitbestimmung in Angelegenheiten, die mehrere betreffen.

Die Grund- und Menschenrechte müssen vor Abbau und Aushöhlung bewahrt bzw. wiederhergestellt, und überall und für alle Menschen durchgesetzt werden.

In Art. 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der Menschenrechtserklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Vielen Menschen scheint es auf den ersten Blick, daß alle Menschenrechte in unserer Gesellschaft bereits voll verwirklicht wären. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, daß in dieser Frage noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das gilt besonders für Fragen der „Inneren Sicherheit", der Flüchtlingspolitik und – bisher kaum beachtet – auch für die Kinder-, Jugend und Schulpolitik.

Bei Menschenrechten und Gleichberechtigung darf es keine Kompromisse geben. Für freiheitlich-demokratische Gesellschaften sollte dies einer der wichtigsten Grundsätze sein.

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Martin Wilke, Direktkandidat im Wahlkreis 3

Zur Person

Martin Wilke wurde am 25. März 1980 in Berlin geboren und lebt seitdem im Prenzlauer Berg. Seine 13jährige Schulzeit beendete er dieses Jahr mit dem Abitur.

Seit 1994 ist er in der Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. aktiv und hat dort zahlreiche Texte zu den Themen Kinderwahlrecht, Schule, Erziehung und Menschenrechte verfaßt, hat an Diskussionsrunden und Kongressen teilgenommen sowie eine Bundestagswahl angefochten.

Neben Kinderrechtsthemen beschäftigt sich der 19jährige aber auch mit anderen Grund- und Menschenrechtsfragen. So arbeitet er bei verschiedenen Initiativen mit, die sich z.B. mit der Frage der Wehrpflicht befassen.

Martin liest viel, kennt sich gut mit dem Computer aus und surft viel im Internet.

Für Politik interessiert sich Martin Wilke schon seit seinem 10. Lebensjahr.

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Der Wahlkreis

Prenzlauer Berg Wahlkreis 03

Zahlen & Fakten

Einwohner 43106

deutsche
EU-Bürger
andere
39227
1273
2606

Wahlberechtigte 32890

18 - 25 Jahre
25 - 35
35 - 50
50 - 65
über 65
11,8%
38,7%
27,3%
13,7%
8,5%

Frauenanteil 48,6%

41 Stimmbezirke

Quelle: Statistisches Landesamt Berlin

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Warum kandidiere ich?

Ich habe bestimmte Vorstellungen davon, wie eine gerechte Gesellschaft aussieht, und möchte deshalb politisch etwas verändern. Ich stelle fest, daß gerade jene Forderungen, die ich für besonders wichtig halte, sich bei den bestehenden Parteien nicht wiederfinden.

Politik für junge Menschen findet praktisch nicht statt. Schulpolitik wird fast ausschließlich aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht, oder aus Sicht der Lehrer betrieben. Was derzeit fehlt, ist Schulpolitik aus Sicht der am meisten Betroffenen: der Schüler.

Die Leute, die jetzt Schulpolitik machen, können sich meist nicht in Schüler hineinversetzen. Ich denke, es ist notwendig, daß in der Schulpolitik mindestens ein Jugendlicher mitbestimmt.

Grund- und Bürgerrechte halte ich auch weiterhin für wichtig. Ich bin nicht bereit, diese einer unseriös geführten Debatte um die "Innere Sicherheit" zu opfern. Die progressiveren Parteien trauen sich immer weniger, diese Fragen offensiv zu diskutieren und teilweise noch nicht einmal, die erreichten Standards zu verteidigen.

Ich möchte meine politischen Überzeugungen nicht aufgeben, nur weil sie gerade nicht populär sind. Im Gegenteil, ich glaube, daß ich die besseren Argumente habe und andere überzeugen kann. Ohne auf Fraktion oder Parteizugehörigkeit Rücksicht nehmen zu müssen, möchte ich mich um Inhalte kümmern.

Diskussionen um wichtige Themen müssen wieder in Gang kommen. Gesellschaftliche Veränderungen sind nicht unmöglich.

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Seite 2: Demokratie

 

Demokratie läßt sich nicht aufhalten

Gleichberechtigung und Demokratie haben sich insgesamt immer weiterentwickelt. Und dennoch hat die Mehrheit der Bevölkerung den jeweils gerade geltenden Zustand immer irgendwie als natürlich und vollkommen empfunden. Mitbestimmung und gleiche Rechte auf bisher ausgeschlossene Bevölkerungskreise auszuweiten, wurde stets entweder als absurd, unrealistisch, lächerlich abgelehnt oder als Bedrohung und nahendes „Ende der Welt" empfunden.

So wurde auch die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges bei der Französischen Revolution hingerichtet, weil sie meinte, Freiheit und Gleichheit müßten auch für Frauen gelten. Dabei war doch klar, Menschenrechte sind Männerrechte! Wahlrecht für Bauern, für Landlose, für Arbeiter? Wo kämen wir denn da hin! Wahlrecht für Männer unter 25? Bloß nicht! Die sind doch viel zu unreif! Wahlrecht für Frauen? Seit wann interessieren sich Frauen denn für Politik?! Gleichberechtigung behinderter Menschen? Das geht doch nicht!

Doch mit der Zeit kamen die einstigen Gewißheiten und wohlbehüteten Vorurteile ins Wanken – langsam, viel zu langsam, aber immerhin, es bewegte sich was.

Ab 1808 durften Männer in Berlin unabhängig von ihrem Stand wählen, sofern ihr Einkommen stimmte.

1871 wurde das Drei-Klassen-Wahlrecht aufgehoben. Das Einkommen war kein Kriterium mehr. Das Wahlalter lag bei 25. Frauen waren weiterhin ausgeschlossen – allerdings nicht mehr weltweit: 1869 hatte der US-Bundesstaat Wyoming das Frauenwahlrecht eingeführt.

In Deutschland bekommen die Frauen das Wahlrecht 1918. Das ist der entscheidende Schritt für Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau.

Nach dem Ende der Nazi-Herrschaft ging es weiter. Trotz Widerständen wird die Gleichberechtigung der Frau in den Entwurf für das Grundgesetz aufgenommen.

Das Wahlalter liegt bei 21 Jahren, in der Weimarer Republik waren es 20. 1972 dürfen erstmals Minderjährige wählen, das Wahlalter liegt nun bei 18. 1975 wird auch die Volljährigkeit auf 18 gesenkt.

Der Kampf um Gleichberechtigung und Demokratie ist damit aber noch lange nicht beendet. Behinderte Menschen, Homosexuelle, Ausländer, Kinder und Jugendliche sind immer noch massiv rechtlich benachteiligt. Und die Mehrheit findet’s okay.

1994 wird die Gleichberechtigung behinderter Menschen im Grundgesetz festgeschrieben.

Zwei Jahre später dürfen erstmals 16- und 17jährige kommunal wählen.

Im nächsten Jahrhundert wird man zurückschauen und sich wundern, wie man es so lange fertigbringen konnte, Ausländern das Wahlrecht vorzuenthalten. Und auch das Wahlrecht für Kinder wird genau so eine Selbstverständlichkeit sein, wie es das Wahlrecht für Frauen heute ist. Die Gleichberechtigung aller Altersgruppen wird nicht ewig auf sich warten lassen. Demokratie läßt sich nicht aufhalten.

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„Beim Wählen geht es nicht um Reife."

Martin Wilke im Interview: Warum es beim Wahlrecht keine Altersgrenze geben darf

WAHLZEIT!: Eine Deiner Hauptforderungen ist das Wahlrecht für Kinder. Glaubst Du, daß das wirklich wichtig ist?

Martin Wilke: Kinder und Jugendliche machen fast 20 Prozent der Bevölkerung aus. Ihre Interessen werden in der Politik aber vollkommen unzureichend berücksichtigt. Und daran wird sich wohl auch nichts ändern, solange sie keine Wahlstimme haben.

In einer Demokratie muß grundsätzlich gelten, daß alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können. Und das geschieht hierzulande nun mal durch Wählen.

Der Anspruch einer parlamentarischen Demokratie ist doch, die Interessen der Bevölkerung so genau wie möglich im Parlament widerzuspiegeln. Wenn dann junge Menschen dieses Parlament nicht mitwählen dürfen, kann man diesem Anspruch aber nicht gerecht werden.

Das Wahlrecht für Kinder ist also genauso wichtig wie das Wahlrecht jeder anderen Bevölkerungsgruppe.

Wollen Kinder denn überhaupt wählen?

Darum geht es nicht. Frauen wollten mehrheitlich auch nicht wählen, als das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Hätte man es deshalb lassen sollen? Wahlrecht heißt ja nur, daß man am Wählen nicht gehindert werden darf. Niemand wird zur Wahl gezwungen.

Die Eltern könnten ihre Kinder zwingen.

Das wäre eine Straftat. Eltern, die so etwas vorhaben, sollten sich vorher § 108 StGB durchlesen.

Kinder würden doch beeinflußt werden.

Das stimmt. Alle Menschen beeinflussen sich ständig. Auch Eheleute beeinflussen sich gegenseitig. Eltern beeinflussen Großeltern, Kinder beeinflussen ihre Eltern, Kinder beeinflussen andere Kinder, werden dabei selber beeinflußt, usw. Beeinflussung findet bei jeder Kommunikation statt und ist also gar nichts Schlimmes. Würden Menschen sich nicht beeinflussen lassen, bräuchte man auch nur einmal im Leben Wählen zu gehen. Der ganze Wahlkampf wäre umsonst und Werbung sowieso. Niemand würde je mehr seine Meinung ändern.

Ob jemand letztendlich überzeugt oder nur überredet wurde, läßt sich weder bei Kindern noch bei Erwachsenen feststellen.

Es ist jedenfalls immer noch besser, wenn Kinder von sich aus das gleiche wie ihre Eltern wählen, als wenn die Eltern pro Kind noch eine Stimme dazukriegen.

Sind Kinder eigentlich reif genug zum Wählen?

Es geht beim Wählen nicht um Reife. Im Prinzip ist Wählen etwas ganz Primitives. Man kann sich – selbst nach ausführlicher Diskussion – nicht einigen, also wird einfach das gemacht, womit die Mehrheit zufrieden ist. Daß keiner alle relevanten Fakten oder Argumente kennt, wird dabei ganz bewußt in Kauf genommen. Es gibt keine Instanz, die über die Qualität der Argumente entscheiden könnte, außer dem jeweils einzelnen Menschen. Es gilt einfach: Ein Mensch – eine Stimme.

Wenn Reife – aber wie wollte man die definieren und überprüfen – eine Bedingung für das Wahlrecht wäre, dann müßte man es vielen Erwachsenen wieder wegnehmen und es vielen jungen Menschen trotzdem geben.

Es geht also nicht um Reife. Und deshalb gibt es auch keinen Grund, Kinder und Jugendliche von der Wahl auszuschließen.

Kinder haben aber weniger Pflichten als Erwachsene. Kann man ihnen da das Wahlrecht geben?

Ja, natürlich. Das Wahlrecht ist doch nicht die Belohnung für die Erfüllung irgendwelcher Pflichten. Das Wahlrecht ist ein demokratisches Menschenrecht. Und Menschenrechte sind grundsätzlich unabhängig von Pflichten.

Was hältst Du von Kinderparlamenten?

Kinderparlamente haben nichts mit echter Mitbestimmung zu tun. Sie können das Wahlrecht für Kinder genau so wenig ersetzen, wie Bürgerinitiativen das Erwachsenenwahlrecht ersetzen könnten.

Manche Leute befürchten, daß Jugendliche zu radikal wählen würden.

Jeder Erwachsene darf so radikal wählen, wie er will. Wenn auch Kinder und Jugendliche eine Wahlstimme haben, werden aber nicht nur radikale, sondern alle Parteien überzeugende Angebote für junge Menschen machen müssen.

Letztendlich muß man aber jede Wahlentscheidung akzeptieren. Es ist schlicht undemokratisch zu fragen: „Na, wen lassen wir denn wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?"

Du sagst ja, es soll gar keine Altersgrenze geben. Sollen auch Babies wählen?

Einige Leute schlagen das Wahlrecht ab 7 vor. Aber was ist, wenn dann auch nur ein 6jähriger kommt, der auch mitwählen will? Warum muß man den denn ausschließen? Und Babies werden nicht auf die Idee kommen zu wählen. Die Unfähigkeit eines Menschen, zur Wahl zu gehen, ist aber kein Grund, ihm auch noch das Recht dazu wegzunehmen. Denkbar wäre, daß man, wenn man das erste Mal wählen will, dies dem Wahlamt mitteilt.

Es geht einfach darum, daß das Alter kein Kriterium mehr ist, darum, daß alle Menschen – egal wie alt sie sind –, gleichberechtigt sind.

Danke für das Interview.

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Die Gleichberechtigung des Kindes

Schon wieder so eine Forderung, die absurd klingt! Schließlich unterscheiden sich Kinder doch in vielerlei Hinsicht von Erwachsenen. So haben sie z.B. nicht die gleichen Fähigkeiten und Erfahrungen wie die meisten Erwachsenen. Also wie kommt man zu so einer Forderung?

 

Da Kinder zweifelsfrei Menschen sind, haben sie die gleiche unantastbare Menschenwürde wie alle erwachsenen Menschen. Da aus dieser Menschenwürde die Menschenrechte hergeleitet werden, müssen alle die gleichen Menschenrechte haben. Zudem ist es grundsätzlich ungerecht, wenn Menschen aufgrund einer Eigenschaft diskriminiert werden, für die sie nichts können. Und das Alter ist solch eine Eigenschaft, ähnlich wie die Hautfarbe. Menschenrechte und Gleichberechtigung lassen sich nicht von einander trennen.

Fähigkeiten

Die geringeren Fähigkeiten von Kindern können kein Argument sein, um ihnen Rechte vorzuenthalten. Grundgedanke der Menschenrechte ist der Schutz Schwächerer. Menschenrechte wurden eingeführt, damit sich eben nicht immer der Stärkere durchsetzt. Erst die Gleichberechtigung ermöglicht einen fairen Umgang miteinander. Nur auf der Grundlage der Menschenrechte können Konflikte gerecht gelöst werden.

Also gerade weil Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen weniger Fähigkeiten haben, sind sie darauf angewiesen, wenigstens auf der Ebene der Rechte gleich zu sein. Wenn man den jungen Menschen – wie heutzutage üblich – die Menschenrechte verwehrt, wird die Grundidee der Menschenrechte geradezu in ihr Gegenteil verkehrt.

Schutz

Schutz darf grundsätzlich nie bedeuten, daß die Rechte der zu schützenden Person eingeschränkt werden. Behinderte oder auch altersschwache Menschen sind – ähnlich wie Kinder – in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Niemand kommt aber auf die Idee, ihnen zu ihrem Schutz Rechte wegzunehmen oder ihnen die grundsätzliche Gleichberechtigung abzusprechen. Es hat einfach keinen Sinn, einem fast Blinden das Zeitunglesen zu verbieten. Vielmehr muß gerade sein Recht auf Informationsfreiheit besonders geschützt werden.

Pflichten

Menschenrechte hängen auch nicht von Pflichten ab. Schließlich sollen sie gerade diejenigen schützen, die vielfach gar nicht in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen.

Wenn man Kindern mit zunehmendem Alter mehr Rechte gibt, bekommen ausgerechnet immer diejenigen mehr Rechte, die ohnehin schon über mehr Fähigkeiten verfügen. Alle Menschen müssen aber von Anfang an die gleichen Rechte haben. Und je fähiger sie werden – das sollte nicht am Alter gemessen werden –, desto mehr Pflichten können sie übernehmen.

 

Nach der – zumindest gesetzlichen – Gleichberechtigung der Frauen, der Farbigen und der Menschen mit Behinderung wäre die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer, konsequenter und dringend gebotener Schritt.

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Impressum

Wahlzeit! wird herausgegeben vom Unterstützerkreis Martin Wilke. Die Auflage beträgt 30 000 Stück. Gedruckt wurde sie bei Pinguin Druck. Die Fotos stammen von Julian Röder und von der Cedarwood Sudbury School, die Zeichnung von Raffi. Die Adresse lautet Unterstützerkreis Martin Wilke, c/o Kinderrechtsprojekt, Dunckerstr. 11, 10437 Berlin. Auch eine Telefonnummer gibt es: 4479722, sowie eine für’s Fax: 4479720. E-mails schickt man am besten an martin.wilke@gmx.net. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.martinwilke.de . V.i.S.d.P. ist Martin Wilke.

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Seite 3: Schule

 

Vielfalt statt Einfalt

Die Vorstellungen davon, wie man Lernen sinnvoll organisiert, sind nun mal völlig unterschiedlich. Sie lassen sich nicht alle in nur einem einzigen Schultyp zusammenfassen.

Von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, ist die Bildungslandschaft in Berlin ziemlich eintönig. Egal ob Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule – alle Schulen sind im wesentlichen gleich. Privatschulen im übrigen auch. Wie auch in allen anderen Bundesländern gibt es in Berlin ein staatliches Schulmonopol. Veränderungen von unten sind damit praktisch ausgeschlossen. Bestehendes bleibt einfach bestehen, auch wenn nur wenige damit zufrieden sind. Den Bedürfnissen wirklich aller jungen Menschen gerecht zu werden, wird nicht möglich sein, solange es nur eine vom Staat vordefinierte Anzahl verschiedener Schulen gibt.

An die Stelle des jetzigen Monopols muß ein pluralistisches System treten, in dem jeder Bildungsangebote einbringen kann. Über die Einhaltung bestimmter Rahmenvoraussetzungen, Fragen der Fairness und Koordination könnte ein demokratisch gewählter Bildungskontrollrat wachen.

Gerecht kann ein pluralistisches System allerdings nur sein, wenn der Staat Schulen in freier Trägerschaft genauso fördert wie seine eigenen. Bildung darf auch in einem pluralistischen System nicht zu einem Privileg Wohlhabender werden.

Die jetzigen Staatsschulen könnten an der Vielfalt leicht zugrunde gehen. Durch umfassende Demokratisierung könnte dem jedoch zuvor gekommen werden; auch ganz neue Formen staatlicher Schulen können entstehen, wie z.B. die Sudbury Schools.

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Das Kind entscheidet

Das Recht des Kindes auf Bildung muß – darin sind sich alle einig – auch gegen Übergriffe der Eltern verteidigt werden können. Dies wäre aber unmöglich, wenn es die Eltern sind, die über den Besuch oder Nicht-Besuch einer Schule entscheiden.

In einer wirklich freiheitlichen Gesellschaft darf deshalb niemand außer dem Kind selbst entscheiden, welche Schule es besucht.

Die Entscheidung den Eltern zu überlassen, würde bedeuten, das Kind von ihrer Willkür bzw. Gnade abhängig zu machen. Die Fremdbestimmung wäre nicht beseitigt.

Fehlentscheidungen des Kindes können durch Probewochen und Beratungsgespräche von vornherein gering gehalten und auch später noch korrigiert werden.

Wieviele Kinder würden wohl von sich aus in undemokratische Schulen gehen, in die so manche Eltern sie bedenkenlos stecken würden?

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Lernzwang - wozu denn sowas?

Alle Menschen haben ein natürliches Lernbedürfnis. Das ist allgemein anerkannt, und davon kann sich auch jeder selbst überzeugen, wenn er sich Kleinkinder anschaut: Kinder kommen auf die Welt – und beginnen sofort, sie zu erforschen. Innerhalb kurzer Zeit lernen sie so komplizierte Sachen wie Laufen und Sprechen und natürlich noch vieles mehr. Dazu ist kein Druck oder Zwang notwendig. Denn Kinder sind neugierig und wollen von sich aus lernen. Und:

Es ist auch kein Lehrplan dazu nötig. Lernen ist eine überaus komplexe Sache, die kann man zwar unterstützen, aber nicht vorbestimmen. Lernen ist ein aktiver, dynamischer Prozeß. Lernen ist etwas, das man selbst tut, nicht etwas, das an einem getan wird. Lernen ist nicht das automatische Ergebnis von Lehren. Wäre es dies, dann müßten Leute, die 10 oder 13 Jahre zur Schule gegangen sind, unheimlich viel wissen. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie nicht nur 4 Millionen Analphabeten in Deutschland beweisen.

Lernen setzt Interesse voraus – eigene Motivation; und die kann man nicht verordnen – nicht dem Einzelnen, und schon gar nicht für eine ganze Gruppe. Druck und Zwang mögen vielleicht für einen kurzen Zeitraum zum "Lernen" bewegen – aber eben zum Auswendiglernen statt zum Begreifen. Sie erzeugen eher selten eigene Motivation, was man daran sieht, daß der Schüler aufhört, sich mit dem Thema zu befassen, sobald der Druck wegfällt.

Den Lernzwang aufrecht zu erhalten, scheint nicht sinnvoll (geschweige denn gerecht oder so), da er kaum tiefgründiges Lernen bewirkt. Welche Berechtigung hat der Lernzwang also? Ist seine behauptete Notwendigkeit nicht – wie Ergebnisse aus der Hirn- und Lernforschung belegen – einfach ein großer Irrtum? Und sollte man einen Irrtum wirklich weiter verteidigen, zumal es Alternativen gibt?

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Was sind denn die Alternativen?

Die Alternative ist, Kinder in Freiheit lernen zu lassen, Kindern zwar durchaus beratend zur Seite zu stehen, sich in ihr Lernen aber sonst nicht ungefragt einzumischen. Auch jeder junge Mensch muß selbst herausfinden, was er will. Dazu sind eigene Erfahrungen notwendig, Erfahrungen, die man nur dann machen kann, wenn man selbst über sein Lernen bestimmt. Und gerade auch aus eigenen Fehlentscheidungen lernt man – und zwar bedeutend mehr als aus Anweisungen von Leuten, denen man nicht vertraut. Vertrauen in Erwachsene entsteht am ehesten, wenn man von ihnen geachtet und ernstgenommen wird, wenn man mit ihnen gleichberechtigt ist. "Lernen", das ist nicht gleich "unterrichtet werden".

Lernen ist ein elementarer Bestandteil des Lebens und läßt sich deshalb davon auch nicht einfach trennen. Natürlicherweise lernt man weder ausschließlich von Erwachsenen noch ausschließlich mit Gleichaltrigen, sondern in einer bunten Mischung der Altersgruppen. Natürliches Lernen geschieht nicht im 45-Minuten-Takt. Lernen heißt erkunden, erfahren, ausprobieren, zuschauen, mitmachen, selbermachen. Lernen heißt oft auch Ausdauer. Oft ist man Stunden, Tage oder Wochen lang mit einem Thema befaßt und läßt nicht locker, gibt auch dann nicht auf, wenn es nicht sofort klappt, sondern versucht es nochmal und nochmal, bis man sein selbstgestecktes Ziel erreicht.

Lernfreiheit schafft – im Gegensatz zu Lernzwang – keine Analphabeten. Jeder will im Leben zurechtkommen, nicht nur, wenn er einmal erwachsen ist, sondern auch in der Gegenwart. Und wenn Lesen, Schreiben und Rechnen dazu notwendig sind, wird dies jeder junge Mensch früher oder später lernen, falls er die Möglichkeit dazu bekommt.

Haben Druck und Zwang einem das Lernen erst einmal grundsätzlich vermiest, kann es eine ganze Weile dauern, bis man wieder Freude am Lernen findet. Aber auch dieser Prozeß geht nur mit Lernfreiheit. Vielleicht wird man vorübergend "nichts" tun. Aber dauerhaft will sich niemand langweilen, und niemand will dauerhaft erfolglos sein.

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Sudbury Schools

Hier liegen nicht nur Bücher rum

Schulen, an denen es weder Lernzwang noch Anwesenheitspflicht gibt, sind nicht utopisch. Sie sind lebendige Realität. Die Rede ist von Sudbury Schools – Schulen nach dem Modell der 1968 in Framingham im US-Bundesstaat Massachusetts gegründeten Sudbury Valley School.

Mit etwa 40 Schülern sind die Sudbury Schools nicht gerade Massenanstalten. Eher haben sie Ähnlichkeit mit
einer großen Wohnung. Klassenräume gibt es nicht, genauso wenig wie es Lehrplan, Zensuren oder Leistungskontrollen gibt. An Sudbury Schools geht jeder seinen eigenen Interessen nach. Die Schüler bestimmen ihren Tagesablauf vollständig selbst. Das gilt für die Vierjährigen genauso wie für die 19jährigen. Schüler und Lehrer sind vollkommen gleichberechtigt und reden sich mit dem Vornamen an. Eine Trennung der Schüler nach dem Alter gibt es ebenfalls nicht. Freundschaften und Interessengemeinschaften wie Lerngruppen entstehen über Altersunterschiede hinweg. Unterricht im klassischen Sinne kommt nur zustande, wenn Schüler dies ausdrücklich verlangen. Überall findet man Leute, die sich unterhalten, die lesen, spielen, am Computer arbeiten, kochen, Musik machen, sich von einem Lehrer etwas erklären lassen, anderen zuschauen, Theater spielen oder einkaufen gehen. Das Lernen, das dabei geschieht, ist einfach nicht vom Leben getrennt.

Entscheidungen, die das Zusammenleben an der Schule bzw. organisatorische Fragen betreffen, werden auf der Vollversammlung besprochen und demokratisch entschieden, wobei jeder Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat.

Beschwerden über die Verletzung von Regeln werden von einem demokratisch gewählten Justizkommittee verhandelt und entschieden.

Selbstbestimmung und Mitbestimmung – die Grundlagen einer freiheitlichen Demokratie – sind an Sudbury Schools also voll verwirklicht.

Übrigens nimmt die Anzahl dieser Schulen ständig zu. Derzeit gibt es etwa 30 Sudbury Schools, nicht nur in den USA, sondern auch in Kanada, Japan, Australien, Israel und Dänemark.

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Jedem eine Stimme

School Meeting in der Cedarwood Sudbury School

Soll Schule nicht im Widerspruch zur Demokratie stehen, muß sie selbst demokratisch organisiert sein. Demokratie heißt nicht, daß Lehrer und Eltern die Macht unter sich aufteilen und auch nicht, daß Lehrer, Eltern und Schüler jeweils ein Drittel der Stimmen haben – was einem Drei-Klassen-Wahlrecht gleichkommt. Demokratie heißt, daß alle, die von Entscheidungen betroffen sind, an deren Zustandekommen beteiligt werden.

In demokratischen Schulen werden alle Angelegenheiten auf der wöchentlichen Vollversammlung (VV) geregelt, bei der jeder Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat. Die VV entscheidet auch über die Verwendung der Gelder und über die Einstellung von Lehrern. Auf der VV werden auch Regeln aller Art diskutiert und beschlossen, Verantwortlichkeiten festgelegt und Komitees für konkrete Vorhaben gegründet, z.B. für die Organisation eines Tages der Offenen Tür oder einer Reise.

Da sie in der Minderheit sind, können die Lehrer sich nicht automatisch durchsetzen, sondern müssen überzeugen. Durch VVs entwickeln Schüler jeden Alters ein ausgeprägtes Demokratie-Verständnis. Und daß man Entscheidungen, an denen man selbst beteiligt war, eher akzeptiert, ist ja bekannt.

Die Teilnahme an den VVs ist keine Pflicht, aber wer fehlt, kann weder seine Ansichten einbringen noch mitbestimmen.

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Funktioniert das?

"Studien über unsere Ex-Schüler zeigen, daß sie in jeder Hinsicht ‘erfolgreich’ sind; die meisten haben ihre gewünschte Berufslaufbahn eingeschlagen oder sind aufs College gegangen; die meisten haben ein gutes Einkommen, und – was meiner Meinung nach die beste Definition von Erfolg ist – die meisten sind glückliche Menschen."

Sudbury Valley School

"Abgänger von Sudbury Schools sind sich klar ausdrückende, verantwortungsbewußte, unvoreingenommene Erwachsene, die weiter aktiv am Leben teilnehmen und für den Rest ihres Lebens neue Sachen lernen."

Fairhaven School

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Fairer Prozeß - nicht kurzer

Um die gemeinsam vereinbarten Regeln durchzusetzen, gibt es an Sudbury Schools ein demokratisch gewähltes Justizkomitee, das Beschwerden über Regelverletzungen nachgeht.

Auf eine Beschwerde folgt zunächst eine Untersuchung der Umstände. Ist diese abgeschlossen und die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet, wird eine Klageschrift verfaßt, in der die vermuteten Regelverletzungen nochmals genau benannt werden. Bekennt sich der Beschuldigte "schuldig", kann sofort ein Urteil gefällt werden, andernfalls gibt es eine Verhandlung mit umfassender Möglichkeit zur Verteidigung. Urteile, die als ungerecht empfunden werden, können angefochten werden.

Diese Verfahrensweise ist nicht ganz unbürokratisch, wird dafür aber von allen als gerecht empfunden.

Und selbstverständlich werden nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer zur Verantwortung gezogen.

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Realpolitischer Anfang

Die Unterschiede zwischen den bestehenden Verhältnissen und den angestrebten sind unübersehbar groß. Es muß aber ein Weg gefunden werden, vom jetzigen Schulsystem hin zu einem freiheitlich-demokratischen zu kommen. Er wird nicht ganz einfach sein, aber er muß gegangen werden. Denn nur, wenn man auch wirklich losgeht, wird man eines Tages sein Ziel erreichen. Und je weiter der Weg ist, desto früher muß man aufbrechen. Und natürlich sollte man auch zwischendurch nicht die Orientierung verlieren. Hier nun also die Schritte für die ersten Jahre:

1. Jahr

  • umfassende Informations- und Aufklärungskampagne zu Änderungen und Hintergründen, breite öffentliche Diskussion
  • Schulinterne Vollversammlung als beratendes Gremium
  • Aufbau einer demokratisch gewählten Schülervertretung
  • Einstellung der Notengebung
  • erleichterte Schulneugründungen, volle Finanzierung Freier Schulen – ab dem ersten Betriebsjahr
  • freie Schulwahl durch den Schüler unter bestehenden Schulen
  • Planung mehrerer Sudbury Schools in verschiedenen Gegenden Berlins

2. Jahr

  • Vollversammlung wird beschließendes Gremium
  • Justizkomitee wird eingerichtet
  • formale Gleichberechtigung von Schülern und Lehrern
  • Öffnung und Erweiterung des Kurssystems
  • Sudbury Schools nehmen ihre Arbeit auf (Schulversuch)

3. Jahr

  • Vollversammlung entscheidet über alle Personalfragen
  • demokratisch gewählter Bildungskontrollrat übernimmt Schulaufsicht

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Seite 4: Vermischtes

 

Mehr Demokratie!

Demokratie heißt Herrschaft des Volkes. Entscheidend ist, was die Mehrheit der Bevölkerung will. Wenn sie jedoch lediglich alle vier Jahre ein Parlament wählen darf, ist dieser Grundsatz nur notdürftig erfüllt. Zum einen kann sich der Wähler nicht sicher sein, ob die Politiker ihre Wahlversprechen auch einhalten. Zum anderen entsprechen die im Parlament getroffenen Entscheidungen oftmals nicht der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung.

Und vielen Menschen ist das Wählen eines Parlaments tatsächlich zu wenig. Über 70% sprechen sich für mehr direkte Demokratie aus: Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksabstimmung.

Und auch das Grundgesetz besagt, daß die Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen, sondern eben auch durch Abstimmungen ausgeübt wird.

Außerdem trägt direkte Demokratie zum Abbau bisheriger politischer Ohnmachtserfahrungen bei, da die Menschen so erleben, daß sie konkret etwas verändern können; sie führt dazu, daß Menschen sich mit politischen Themen stärker auseinandersetzen, weil sie vor konkrete Entscheidungen gestellt werden. Und vor allem wissen sie wirklich, woran sie sind.

Nur der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, daß man die prinzipielle Forderung nach mehr Demokratie nicht davon abhängig machen kann, ob einem die Abstimmungsergebnisse am Ende gefallen.

Direkte Demokratie ist auch jetzt schon in Berlin vorgesehen. Aufgrund deutlich zu hoher Hürden kam es aber bisher nur zu einem einzigen Volksbegehren, was aber wiederum an der zu hohen Hürde (243 000 Unterschriften) scheiterte. Und kommunale sowie verfassungssändernde Initiativen z.B. zur Bezirksfusion sind gar nicht erst erlaubt.

Die bestehenden Hürden müssen endlich so gesenkt werden, daß direkte Demokratie auch in der Praxis zur Anwendung kommen kann. Daß direkte Demokratie für alle in Berlin wohnenden Menschen gelten muß, sollte selbstverständlich sein.

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Achtung, "Sicherheit"!

„Videokamera
im Badezim-
mer!? Muß das
sein?"

„Es ist doch zu
ihrer Sicherheit,
gute Frau. Falls
sie mal belästigt
werden ..."

Im Namen der "inneren Sicherheit" darf die Polizei jetzt jeden jederzeit überall in Berlin kontrollieren – ohne Verdacht. Bisher waren diese auch als "Schleierfahndung" bekannten "verdachtsunabhängigen Kontrollen" schon an ca. 30 "gefährlichen Orten" erlaubt, zu denen auch der Kollwitzplatz zählt. Die CDU will nun noch eins drauflegen: Videoüberwachung öffentlicher Plätze.

In den vergangenen Jahren wurden Polizeibefugnisse ständig ausgeweitet: Verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung, Lauschangriff, Gen-Datenbank. Aber was hat’s gebracht? Einen Überwachungsstaat – einen Staat, der allem und jedem mißtraut und glaubt, immer tiefer in das Privatleben seiner Bürger eindringen zu müssen. 500 000 Menschen werden jährlich in Deutschland in Telefonabhörungen verwickelt. Alles Waffenschieber und Mädchenhändler?

Daß sich die betreffenden Schwerstraftäter nicht mehr in Privatwohnungen treffen, sondern an abhörsicheren Orten, hätte man vorhersehen können. Wie es aussieht, hat keine dieser Maßnahmen auch nur ein bißchen von der versprochenen Sicherheit gebracht. Weder objektive Sicherheit noch subjektives Sicherheitsgefühl der Bürger haben zugenommen. Diese "Sicherheitsmaßnahmen" haben versagt. Die richtige Antwort darauf ist aber nicht "noch mehr Überwachung", sondern "Schluß damit!".

Nur wer darauf vertrauen kann, nicht abgehört zu werden, kann sich so frei entfalten, wie es der Menschenwürde entspricht. Egal, ob Telefonüberwachung, Lauschangriff, Schleierfahndung oder Videoüberwachung. Es trifft immer alle Menschen, ob verdächtig oder nicht. Und verdächtig heißt noch lange nicht schuldig. Dies sollten auch eifrige Politiker beachten, die nach einem kurzen Blick auf die Polizei-Statistik von steigender Kriminalität reden. Wo mehr Polizei mehr ermittelt, gibt es auch mehr Tatverdächtige. Totale Überwachung führt jedenfalls nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu mehr Angst und mehr Mißtrauen.

Überwachungsstaat – nein danke!

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Was jeder Wähler beachten sollte

Erststimme sinnvoll verwenden

Ähnlich wie bei Bundestagswahlen gibt es zwei Stimmen.

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei (Bezirks- bzw. Landesliste). Diese Stimme ist es, die über die Zusammensetzung des Parlaments (und damit über die Mehrheitsverhältnisse) entscheidet.

Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Wird dabei ein Kandidat gewählt, dessen Partei im Abgeordnetenhaus vertreten sein wird (also mehr als 5% der Zweistimmen hat), hat sich dadurch am Kräfteverhältnis im Parlament überhaupt nichts verändert.

Wer auch mit seiner Erststimme Einfluß auf das parlamentarische Kräfteverhältnis haben will, muß einen der anderen Kandidaten wählen, zu denen auch Martin Wilke zählt.

„Wer Kandidaten mit sicherem Listenplatz wählt, verschenkt seine Stimme."

Zahlreichen Menschen geht es allerdings wirklich um einen konkreten Kandidaten. Sie wollen, daß genau dieser, und nicht irgend ein anderer Kandidat der gleichen Partei ins Abgeordnetenhaus kommt.

Diese Wähler sollten beachten, daß es unter den zur Wahl stehenden Direktkandidaten zwei gibt, die mit Sicherheit im Parlament vertreten sein werden: Irana Rusta (SPD) und Jeanette Martins (Grüne). Erstere steht auf Listenplatz 1 der SPD-Bezirksliste. Und Jeanette Martins steht auf Listenplatz 7 der bündnisgrünen Landesliste. Das heißt: Selbst wenn ihre Partei nur 5% der Zweitstimmen erhielte, wäre sie im Parlament vertreten.

So nett man diese beide Kandidatinnen auch findet, ihnen die Erststimme zu geben, bliebe ohne Wirkung. Es wäre also eine "verschenkte" Stimme.

All jenen, die sich jetzt vorstellen können, Martin Wilke zu wählen, sei noch gesagt, daß ein Wahlsieg schon mit 20 bis 25 Prozent möglich ist, und zwar dann, wenn die Kandidaten von SPD, Grünen und PDS sowie Martin Wilke etwa ähnlich viele Stimme erhalten. Alles klar?

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Surf-Tips

Jeder der in dieser Zeitung veröffentlichten Texte ist natürlich nur ein Einstieg in die Thematik. Wer es genauer wissen will, dem seien folgende Internet-Seiten empfohlen.


www.martinwilke.de/texte.htm

Sudbury Valley School
www.sudval.org

www.kraetzae.de

www.jungdemokraten.de

www.mehr-demokratie.de

Thema Überwachung
www.fitug.de/ulf/politik

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Gute Gründe, Martin Wilke zu wählen

Martin Wilke setzt sich für Menschenrechte und Gleichberechtigung aller Menschen ein.

Martin Wilke befaßt sich seit etwa fünf Jahren mit den Themen Schule, Mitbestimmung von Kindern und Menschenrechten und kennt sich somit gut auf dem Gebiet aus.

Er kritisiert Schule nicht nur, sondern er hat auch Gegenvorschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Und er steht auch weiterhin mit alternativen Schulen in mehreren Ländern in Verbindung.

Je mehr Stimmen Martin Wilke erhält, desto einfacher wird es in Zukunft sein, auch kinderrechtliche Positionen selbstbewußt zu vertreten.

Keine Partei setzt sich in dem Maße für Veränderungen im Bereich Schule und Jugend ein, wie Martin Wilke es tut.

Martin Wilke ist unabhängig und kann somit besser über Parteigrenzen hinweg diskutieren.

Es ist notwendig, daß in der Schulpolitik mindestens ein Jugendlicher mitbestimmt.

Mit Martin Wilke gäbe es wenigstens einen Jugendlichen im Abgeordnetenhaus.

Martin Wilke ist nicht opportunistisch und vertritt Positionen auch dann, wenn er damit (noch) in der Minderheit ist.

Wird ein Kandidat gewählt, dessen Partei ohnehin im Abgeordnetenhaus vertreten sein wird, hat sich dadurch am Kräfteverhältnis im Parlament überhaupt nicht verändert.

Wer Martin Wilke wählt, setzt ein Zeichen für Bürgerrechte und demokratische Weiterentwicklung der Gesellschaft.

Die Wahl von Martin Wilke wird zahlreiche Diskussionen auslösen.

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Die Konkurrenz

Neben Martin Wilke treten folgende Direktkandidaten der vier im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien an.

 

Bernd Holtfreter (PDS)
Platz 2 der Bezirksliste
Schwerpunkt: Bauen
PDS, Oderberger Str. 47, 10435 Berlin

Jeanette Martins (Grüne)
Platz 7 der Landesliste
Schwerpunkt: Jugend
Grüne, Oranienstr. 25, 10999 Berlin

Irana Rusta (SPD)
Platz 1 der Bezirksliste
Schwerpunkt: Kultur
SPD, Lettestr. 3, 10437 Berlin

Dr. Vera Touché (CDU)
Platz 3 der Bezirksliste
Schwerpunkt: Stadtentwicklung und Umwelt
Senefelder Str. 20, 10437 Berlin

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Diese Wahl kann Folgen haben

Von Martin Wilke

"Wenn Wahlen etwas verändern würden, wären sie verboten." – Glaube ich nicht. Schließlich kandidiere ich ja gerade deshalb, weil ich davon ausgehe, daß Wahlen potentiell etwas verändern können.

Eines sollte mit Sicherheit gelingen: Die für alle gesellschaftlichen Veränderungen notwendige öffentliche Diskussion anzuregen.

Allein schon ein offensiv, selbstbewußt und seriös geführter Wahlkampf kann dazu führen, daß bisher vernachlässigte Themen (Rechte junger Menschen, Schulpolitik) in die politische Debatte gelangen. Im günstigsten Fall nehmen andere Parteien diese Themen positiv auf und erweitern ihre Forderungen-Liste entsprechend. Trotz aller guten Argumente kann man davon aber nicht unbedingt ausgehen.

Da die Diskussion um eine demokratische Schulpolitik, um Grundrechte für Kinder, aber auch um allgemeine Bürgerrechtsfragen, nach der Wahl nicht einfach im Sande verlaufen soll, brauche ich ein möglichst gutes Wahlergebnis.

Je besser mein Ergebnis ist, desto mehr ist es wert. Die Parteien werden bemüht sein, Wähler zurückzuerobern. Und dazu müssen sie sich – auch im Jugend- und Schulbereich – auf meine Forderungen zubewegen. Je besser das Wahlergebnis ist, desto stärker wird dieser Effekt sein. Ein gutes Ergebnis zeigt, daß Interesse an einer offensiven Diskussion um Grundrechtsfragen besteht, und daß das Verschwinden solcher Forderungen aus Parteiprogrammen nicht ohne weiteres hingenommen wird.

Das deutlichste Signal ist ein Wahlsieg. Keine Partei kommt dann mehr daran vorbei, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Gerade die kinderrechtlichen und schulpolitischen Forderungen werden dann auch über Berlin hinaus Beachtung finden.

Vor allem wird ein Wahlsieg es ermöglichen, diese Themen auch im Abgeordnetenhaus einzubringen. Zwar werde ich meine Vorstellungen dort als einzelner nicht vollständig durchsetzen können, aber es ist Zeit, daß endlich Bewegung in den Laden kommt.

Darum nicht vergessen: Am 10. Oktober ist Wahltag. Und Jede Stimme zählt.

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