Wahlzeit!
Wahlkampf-Zeitung
Inhalt
Seite 1
Seite 2:
Demokratie
Seite 3: Schule
Seite 4:
Vermischtes
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Seite 1
Wahlzeit,
Leute!
Am 10. Oktober
finden in Berlin Wahlen statt. Rund
2 430 000 Berliner können dann über die
Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen
(BVV) und des Abgeordnetenhauses entscheiden.
78 Wahlkreise gibt es bei der
Abgeordnetenhauswahl und zwei Stimmen pro Wähler.
Mit der einen Stimme wählt man eine Partei, mit der
anderen einen der Direktkandidaten des Wahlkreises.
Einer dieser Wahlkreise ist Prenzlauer Berg 03.
Und einer der dortigen Kandidaten ist Martin Wilke.
Der eine oder andere hat sicherlich
schon Kenntnis von dem 19jährigen Direktkandidaten
und seinen Vorstellungen von Schule und Demokratie
genommen. So mancher wird dabei gedacht haben:
"Seine Forderungen sind übertrieben". Aber
Martin Wilke meint es ernst, äußert jedoch
Verständnis: "Vor fünf, sechs Jahren habe ich
teilweise selber konservative Standpunkte vertreten.
Ich kannte diverse linke Parolen, aber platte
Sprüche allein konnten mich nicht überzeugen.
Überzeugenden Argumenten jedoch konnte ich mich
einfach nicht entziehen."
Im Vorwort seines Wahlprogrammes
heißt es deshalb: "Alle Menschen sind
gewissermaßen konservativ. Neuen oder
ungewöhnlichen Ideen steht jeder Mensch anfangs
zumindest skeptisch gegenüber. Sachliche
Informationen sowie die Erläuterung der eigenen
politischen Standpunkte können dazu beitragen,
Mißverständnisse aufzuklären und bestehende
Ängste abzubauen. Daher werde ich versuchen, meine
Forderungen nachvollziehbar zu begründen, sofern
dies in der hier gebotenen Kürze möglich ist."
Und da erfahrungsgemäß noch lange
nicht alle Menschen, die einen Kandidaten für
geeignet halten, ihn am Ende auch wählen, werden in
dieser Zeitung auch Überlegungen zu wahltaktischen
Fragen angestellt. Wie setze ich Erst- und
Zweitstimme am sinnvollsten ein? Was kann meine
Wahlstimme bewirken?
Viel Spaß beim Lesen.
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Menschenrechte sind
unteilbar
Ziel von Politik muß es sein,
gerechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, also Bedingungen, unter denen sich jeder
Mensch frei entfalten kann. Eine gerechte
Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Würde jedes
Menschen uneingeschränkt respektiert wird. Aus der
unantastbaren Würde des Menschen ergeben sich die
Menschenrechte, die folglich in allen
gesellschaftlichen Bereichen gelten müssen und nur
durch die Menschenrechte einer anderen Person
begrenzt werden. Das Prinzip der Menschenrechte ist
Selbstbestimmung in Angelegenheiten, die nur einen
selbst betreffen, und Mitbestimmung in
Angelegenheiten, die mehrere betreffen.
Die Grund- und Menschenrechte
müssen vor Abbau und Aushöhlung bewahrt bzw.
wiederhergestellt, und überall und für alle
Menschen durchgesetzt werden.
In Art. 28 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte heißt es, jeder Mensch
hat Anspruch auf eine soziale und internationale
Ordnung, in welcher die in der
Menschenrechtserklärung angeführten Rechte und
Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Vielen Menschen scheint es auf den
ersten Blick, daß alle Menschenrechte in unserer
Gesellschaft bereits voll verwirklicht wären. Bei
näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, daß
in dieser Frage noch erheblicher Handlungsbedarf
besteht. Das gilt besonders für Fragen der
Inneren Sicherheit", der
Flüchtlingspolitik und bisher kaum beachtet
auch für die Kinder-, Jugend und
Schulpolitik.
Bei Menschenrechten und
Gleichberechtigung darf es keine Kompromisse geben.
Für freiheitlich-demokratische Gesellschaften sollte
dies einer der wichtigsten Grundsätze sein.
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Martin
Wilke, Direktkandidat im Wahlkreis 3
Zur Person
Martin Wilke wurde am 25. März
1980 in Berlin geboren und lebt seitdem im Prenzlauer
Berg. Seine 13jährige Schulzeit beendete er dieses
Jahr mit dem Abitur.
Seit 1994 ist er in der
Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. aktiv und hat dort
zahlreiche Texte zu den Themen Kinderwahlrecht,
Schule, Erziehung und Menschenrechte verfaßt, hat an
Diskussionsrunden und Kongressen teilgenommen sowie
eine Bundestagswahl angefochten.
Neben Kinderrechtsthemen
beschäftigt sich der 19jährige aber auch mit
anderen Grund- und Menschenrechtsfragen. So arbeitet
er bei verschiedenen Initiativen mit, die sich z.B.
mit der Frage der Wehrpflicht befassen.
Martin liest viel, kennt sich gut
mit dem Computer aus und surft viel im Internet.
Für Politik interessiert sich
Martin Wilke schon seit seinem 10. Lebensjahr.
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Der Wahlkreis
Prenzlauer Berg Wahlkreis 03
Zahlen & Fakten
Einwohner 43106
deutsche
EU-Bürger
andere |
39227
1273
2606 |
Wahlberechtigte
32890
18 - 25 Jahre
25 - 35
35 - 50
50 - 65
über 65 |
11,8%
38,7%
27,3%
13,7%
8,5% |
Frauenanteil
48,6%
41 Stimmbezirke
Quelle: Statistisches
Landesamt Berlin
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Warum kandidiere
ich?
Ich habe bestimmte Vorstellungen
davon, wie eine gerechte Gesellschaft aussieht, und
möchte deshalb politisch etwas verändern. Ich
stelle fest, daß gerade jene Forderungen, die ich
für besonders wichtig halte, sich bei den
bestehenden Parteien nicht wiederfinden.
Politik für junge Menschen
findet praktisch nicht statt. Schulpolitik wird fast
ausschließlich aus wirtschaftlicher und finanzieller
Sicht, oder aus Sicht der Lehrer betrieben. Was
derzeit fehlt, ist Schulpolitik aus Sicht der am
meisten Betroffenen: der Schüler.
Die Leute, die jetzt Schulpolitik
machen, können sich meist nicht in Schüler
hineinversetzen. Ich denke, es ist notwendig, daß in
der Schulpolitik mindestens ein Jugendlicher
mitbestimmt.
Grund- und Bürgerrechte halte ich
auch weiterhin für wichtig. Ich bin nicht bereit,
diese einer unseriös geführten Debatte um die
"Innere Sicherheit" zu opfern. Die
progressiveren Parteien trauen sich immer weniger,
diese Fragen offensiv zu diskutieren und teilweise
noch nicht einmal, die erreichten Standards zu
verteidigen.
Ich möchte meine politischen
Überzeugungen nicht aufgeben, nur weil sie gerade
nicht populär sind. Im Gegenteil, ich glaube, daß
ich die besseren Argumente habe und andere
überzeugen kann. Ohne auf Fraktion oder
Parteizugehörigkeit Rücksicht nehmen zu müssen,
möchte ich mich um Inhalte kümmern.
Diskussionen um wichtige Themen
müssen wieder in Gang kommen. Gesellschaftliche
Veränderungen sind nicht unmöglich.

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Seite 2:
Demokratie
Demokratie läßt
sich nicht aufhalten
Gleichberechtigung und Demokratie
haben sich insgesamt immer weiterentwickelt. Und
dennoch hat die Mehrheit der Bevölkerung den jeweils
gerade geltenden Zustand immer irgendwie als
natürlich und vollkommen empfunden. Mitbestimmung
und gleiche Rechte auf bisher ausgeschlossene
Bevölkerungskreise auszuweiten, wurde stets entweder
als absurd, unrealistisch, lächerlich abgelehnt oder
als Bedrohung und nahendes Ende der Welt"
empfunden.
So wurde auch die Frauenrechtlerin
Olympe de Gouges bei der Französischen Revolution
hingerichtet, weil sie meinte, Freiheit und
Gleichheit müßten auch für Frauen gelten. Dabei
war doch klar, Menschenrechte sind Männerrechte!
Wahlrecht für Bauern, für Landlose, für Arbeiter?
Wo kämen wir denn da hin! Wahlrecht für Männer
unter 25? Bloß nicht! Die sind doch viel zu unreif!
Wahlrecht für Frauen? Seit wann interessieren sich
Frauen denn für Politik?! Gleichberechtigung
behinderter Menschen? Das geht doch nicht!
Doch mit der Zeit kamen die
einstigen Gewißheiten und wohlbehüteten Vorurteile
ins Wanken langsam, viel zu langsam, aber
immerhin, es bewegte sich was.
Ab 1808 durften Männer in Berlin
unabhängig von ihrem Stand wählen, sofern ihr
Einkommen stimmte.
1871 wurde das
Drei-Klassen-Wahlrecht aufgehoben. Das Einkommen war
kein Kriterium mehr. Das Wahlalter lag bei 25. Frauen
waren weiterhin ausgeschlossen allerdings
nicht mehr weltweit: 1869 hatte der US-Bundesstaat
Wyoming das Frauenwahlrecht eingeführt.
In Deutschland bekommen die Frauen
das Wahlrecht 1918. Das ist der entscheidende Schritt
für Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau.
Nach dem Ende der Nazi-Herrschaft
ging es weiter. Trotz Widerständen wird die
Gleichberechtigung der Frau in den Entwurf für das
Grundgesetz aufgenommen.
Das Wahlalter liegt bei 21 Jahren,
in der Weimarer Republik waren es 20. 1972 dürfen
erstmals Minderjährige wählen, das Wahlalter liegt
nun bei 18. 1975 wird auch die Volljährigkeit auf 18
gesenkt.
Der Kampf um Gleichberechtigung und
Demokratie ist damit aber noch lange nicht beendet.
Behinderte Menschen, Homosexuelle, Ausländer, Kinder
und Jugendliche sind immer noch massiv rechtlich
benachteiligt. Und die Mehrheit findets okay.
1994 wird die Gleichberechtigung
behinderter Menschen im Grundgesetz festgeschrieben.
Zwei Jahre später dürfen erstmals
16- und 17jährige kommunal wählen.
Im nächsten Jahrhundert wird man
zurückschauen und sich wundern, wie man es so lange
fertigbringen konnte, Ausländern das Wahlrecht
vorzuenthalten. Und auch das Wahlrecht für Kinder
wird genau so eine Selbstverständlichkeit sein, wie
es das Wahlrecht für Frauen heute ist. Die
Gleichberechtigung aller Altersgruppen wird nicht
ewig auf sich warten lassen. Demokratie läßt sich
nicht aufhalten.
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Beim
Wählen geht es nicht um Reife."
Martin Wilke
im Interview: Warum es beim Wahlrecht keine
Altersgrenze geben darf
WAHLZEIT!:
Eine Deiner Hauptforderungen ist das Wahlrecht für
Kinder. Glaubst Du, daß das wirklich wichtig ist?
Martin Wilke: Kinder und
Jugendliche machen fast 20 Prozent der Bevölkerung
aus. Ihre Interessen werden in der Politik aber
vollkommen unzureichend berücksichtigt. Und daran
wird sich wohl auch nichts ändern, solange sie keine
Wahlstimme haben.
In einer Demokratie muß
grundsätzlich gelten, daß alle, die von
Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen
dieser Entscheidungen beteiligen können. Und das
geschieht hierzulande nun mal durch Wählen.
Der Anspruch einer
parlamentarischen Demokratie ist doch, die Interessen
der Bevölkerung so genau wie möglich im Parlament
widerzuspiegeln. Wenn dann junge Menschen dieses
Parlament nicht mitwählen dürfen, kann man diesem
Anspruch aber nicht gerecht werden.
Das Wahlrecht für Kinder ist also
genauso wichtig wie das Wahlrecht jeder anderen
Bevölkerungsgruppe.
Wollen Kinder denn überhaupt
wählen?
Darum geht es nicht. Frauen wollten
mehrheitlich auch nicht wählen, als das
Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Hätte man es
deshalb lassen sollen? Wahlrecht heißt ja nur, daß
man am Wählen nicht gehindert werden darf. Niemand
wird zur Wahl gezwungen.
Die Eltern könnten ihre
Kinder zwingen.
Das wäre eine Straftat. Eltern,
die so etwas vorhaben, sollten sich vorher § 108
StGB durchlesen.
Kinder würden doch
beeinflußt werden.
Das stimmt. Alle Menschen
beeinflussen sich ständig. Auch Eheleute
beeinflussen sich gegenseitig. Eltern beeinflussen
Großeltern, Kinder beeinflussen ihre Eltern, Kinder
beeinflussen andere Kinder, werden dabei selber
beeinflußt, usw. Beeinflussung findet bei jeder
Kommunikation statt und ist also gar nichts
Schlimmes. Würden Menschen sich nicht beeinflussen
lassen, bräuchte man auch nur einmal im Leben
Wählen zu gehen. Der ganze Wahlkampf wäre umsonst
und Werbung sowieso. Niemand würde je mehr seine
Meinung ändern.
Ob jemand letztendlich überzeugt
oder nur überredet wurde, läßt sich weder bei
Kindern noch bei Erwachsenen feststellen.
Es ist jedenfalls immer noch
besser, wenn Kinder von sich aus das gleiche wie ihre
Eltern wählen, als wenn die Eltern pro Kind noch
eine Stimme dazukriegen.
Sind Kinder eigentlich reif
genug zum Wählen?
Es geht beim Wählen nicht um
Reife. Im Prinzip ist Wählen etwas ganz Primitives.
Man kann sich selbst nach ausführlicher
Diskussion nicht einigen, also wird einfach
das gemacht, womit die Mehrheit zufrieden ist. Daß
keiner alle relevanten Fakten oder Argumente kennt,
wird dabei ganz bewußt in Kauf genommen. Es gibt
keine Instanz, die über die Qualität der Argumente
entscheiden könnte, außer dem jeweils einzelnen
Menschen. Es gilt einfach: Ein Mensch eine
Stimme.
Wenn Reife aber wie wollte
man die definieren und überprüfen eine
Bedingung für das Wahlrecht wäre, dann müßte man
es vielen Erwachsenen wieder wegnehmen und es vielen
jungen Menschen trotzdem geben.
Es geht also nicht um Reife. Und
deshalb gibt es auch keinen Grund, Kinder und
Jugendliche von der Wahl auszuschließen.
Kinder haben aber weniger
Pflichten als Erwachsene. Kann man ihnen da das
Wahlrecht geben?
Ja, natürlich. Das Wahlrecht ist
doch nicht die Belohnung für die Erfüllung
irgendwelcher Pflichten. Das Wahlrecht ist ein
demokratisches Menschenrecht. Und Menschenrechte sind
grundsätzlich unabhängig von Pflichten.
Was hältst Du von
Kinderparlamenten?
Kinderparlamente haben nichts mit
echter Mitbestimmung zu tun. Sie können das
Wahlrecht für Kinder genau so wenig ersetzen, wie
Bürgerinitiativen das Erwachsenenwahlrecht ersetzen
könnten.
Manche Leute befürchten,
daß Jugendliche zu radikal wählen würden.
Jeder Erwachsene darf so radikal
wählen, wie er will. Wenn auch Kinder und
Jugendliche eine Wahlstimme haben, werden aber nicht
nur radikale, sondern alle Parteien überzeugende
Angebote für junge Menschen machen müssen.
Letztendlich muß man aber jede
Wahlentscheidung akzeptieren. Es ist schlicht
undemokratisch zu fragen: Na, wen lassen wir
denn wählen, damit ein schönes Ergebnis
rauskommt?"
Du sagst ja, es soll gar
keine Altersgrenze geben. Sollen auch Babies wählen?
Einige Leute schlagen das Wahlrecht
ab 7 vor. Aber was ist, wenn dann auch nur ein
6jähriger kommt, der auch mitwählen will? Warum
muß man den denn ausschließen? Und Babies werden
nicht auf die Idee kommen zu wählen. Die
Unfähigkeit eines Menschen, zur Wahl zu gehen, ist
aber kein Grund, ihm auch noch das Recht dazu
wegzunehmen. Denkbar wäre, daß man, wenn man das
erste Mal wählen will, dies dem Wahlamt mitteilt.
Es geht einfach darum, daß das
Alter kein Kriterium mehr ist, darum, daß alle
Menschen egal wie alt sie sind ,
gleichberechtigt sind.
Danke für das Interview.
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Die
Gleichberechtigung des Kindes
Schon wieder so eine Forderung, die
absurd klingt! Schließlich unterscheiden sich Kinder
doch in vielerlei Hinsicht von Erwachsenen. So haben
sie z.B. nicht die gleichen Fähigkeiten und
Erfahrungen wie die meisten Erwachsenen. Also wie
kommt man zu so einer Forderung?
Da Kinder zweifelsfrei Menschen
sind, haben sie die gleiche unantastbare
Menschenwürde wie alle erwachsenen Menschen. Da aus
dieser Menschenwürde die Menschenrechte hergeleitet
werden, müssen alle die gleichen Menschenrechte
haben. Zudem ist es grundsätzlich ungerecht, wenn
Menschen aufgrund einer Eigenschaft diskriminiert
werden, für die sie nichts können. Und das Alter
ist solch eine Eigenschaft, ähnlich wie die
Hautfarbe. Menschenrechte und Gleichberechtigung
lassen sich nicht von einander trennen.
Fähigkeiten
Die geringeren Fähigkeiten von
Kindern können kein Argument sein, um ihnen Rechte
vorzuenthalten. Grundgedanke der Menschenrechte ist
der Schutz Schwächerer. Menschenrechte wurden
eingeführt, damit sich eben nicht immer der
Stärkere durchsetzt. Erst die Gleichberechtigung
ermöglicht einen fairen Umgang miteinander. Nur auf
der Grundlage der Menschenrechte können Konflikte
gerecht gelöst werden.
Also gerade weil Kinder und
Jugendliche in vielen Bereichen weniger Fähigkeiten
haben, sind sie darauf angewiesen, wenigstens auf der
Ebene der Rechte gleich zu sein. Wenn man den jungen
Menschen wie heutzutage üblich die
Menschenrechte verwehrt, wird die Grundidee der
Menschenrechte geradezu in ihr Gegenteil verkehrt.
Schutz
Schutz darf grundsätzlich nie
bedeuten, daß die Rechte der zu schützenden Person
eingeschränkt werden. Behinderte oder auch
altersschwache Menschen sind ähnlich wie
Kinder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt.
Niemand kommt aber auf die Idee, ihnen zu ihrem
Schutz Rechte wegzunehmen oder ihnen die
grundsätzliche Gleichberechtigung abzusprechen. Es
hat einfach keinen Sinn, einem fast Blinden das
Zeitunglesen zu verbieten. Vielmehr muß gerade sein
Recht auf Informationsfreiheit besonders geschützt
werden.
Pflichten
Menschenrechte hängen auch nicht
von Pflichten ab. Schließlich sollen sie gerade
diejenigen schützen, die vielfach gar nicht in der
Lage sind, Pflichten zu erfüllen.
Wenn man Kindern mit zunehmendem
Alter mehr Rechte gibt, bekommen ausgerechnet immer
diejenigen mehr Rechte, die ohnehin schon über mehr
Fähigkeiten verfügen. Alle Menschen müssen aber
von Anfang an die gleichen Rechte haben. Und je
fähiger sie werden das sollte nicht am Alter
gemessen werden , desto mehr Pflichten können
sie übernehmen.
Nach der zumindest
gesetzlichen Gleichberechtigung der Frauen,
der Farbigen und der Menschen mit Behinderung wäre
die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer,
konsequenter und dringend gebotener Schritt.
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Impressum
Wahlzeit! wird
herausgegeben vom Unterstützerkreis Martin Wilke.
Die Auflage beträgt 30 000 Stück. Gedruckt
wurde sie bei Pinguin Druck. Die Fotos stammen von
Julian Röder und von der Cedarwood Sudbury School,
die Zeichnung von Raffi. Die Adresse lautet
Unterstützerkreis Martin Wilke, c/o
Kinderrechtsprojekt, Dunckerstr. 11, 10437 Berlin.
Auch eine Telefonnummer gibt es: 4479722, sowie eine
fürs Fax: 4479720. E-mails schickt man am
besten an martin.wilke@gmx.net. Weitere Informationen
findet man im Internet unter www.martinwilke.de . V.i.S.d.P. ist Martin
Wilke.
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Seite 3: Schule
Vielfalt statt
Einfalt
Die Vorstellungen
davon, wie man Lernen sinnvoll organisiert, sind nun
mal völlig unterschiedlich. Sie lassen sich nicht
alle in nur einem einzigen Schultyp zusammenfassen.
Von wenigen Ausnahmen einmal
abgesehen, ist die Bildungslandschaft in Berlin
ziemlich eintönig. Egal ob Grundschule, Hauptschule,
Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule alle
Schulen sind im wesentlichen gleich. Privatschulen im
übrigen auch. Wie auch in allen anderen
Bundesländern gibt es in Berlin ein staatliches
Schulmonopol. Veränderungen von unten sind damit
praktisch ausgeschlossen. Bestehendes bleibt einfach
bestehen, auch wenn nur wenige damit zufrieden sind.
Den Bedürfnissen wirklich aller jungen Menschen
gerecht zu werden, wird nicht möglich sein, solange
es nur eine vom Staat vordefinierte Anzahl
verschiedener Schulen gibt.
An die Stelle des jetzigen Monopols
muß ein pluralistisches System treten, in dem jeder
Bildungsangebote einbringen kann. Über die
Einhaltung bestimmter Rahmenvoraussetzungen, Fragen
der Fairness und Koordination könnte ein
demokratisch gewählter Bildungskontrollrat wachen.
Gerecht kann ein pluralistisches
System allerdings nur sein, wenn der Staat Schulen in
freier Trägerschaft genauso fördert wie seine
eigenen. Bildung darf auch in einem pluralistischen
System nicht zu einem Privileg Wohlhabender werden.
Die jetzigen Staatsschulen könnten
an der Vielfalt leicht zugrunde gehen. Durch
umfassende Demokratisierung könnte dem jedoch zuvor
gekommen werden; auch ganz neue Formen staatlicher
Schulen können entstehen, wie z.B. die Sudbury
Schools.
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Das Kind entscheidet
Das Recht des Kindes auf Bildung
muß darin sind sich alle einig auch
gegen Übergriffe der Eltern verteidigt werden
können. Dies wäre aber unmöglich, wenn es die
Eltern sind, die über den Besuch oder Nicht-Besuch
einer Schule entscheiden.
In einer wirklich freiheitlichen
Gesellschaft darf deshalb niemand außer dem Kind
selbst entscheiden, welche Schule es besucht.
Die Entscheidung den Eltern zu
überlassen, würde bedeuten, das Kind von ihrer
Willkür bzw. Gnade abhängig zu machen. Die
Fremdbestimmung wäre nicht beseitigt.
Fehlentscheidungen des Kindes
können durch Probewochen und Beratungsgespräche von
vornherein gering gehalten und auch später noch
korrigiert werden.
Wieviele Kinder würden wohl von
sich aus in undemokratische Schulen gehen, in die so
manche Eltern sie bedenkenlos stecken würden?
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Lernzwang - wozu
denn sowas?
Alle Menschen haben ein
natürliches Lernbedürfnis. Das ist allgemein
anerkannt, und davon kann sich auch jeder selbst
überzeugen, wenn er sich Kleinkinder anschaut:
Kinder kommen auf die Welt und beginnen
sofort, sie zu erforschen. Innerhalb kurzer Zeit
lernen sie so komplizierte Sachen wie Laufen und
Sprechen und natürlich noch vieles mehr. Dazu ist
kein Druck oder Zwang notwendig. Denn Kinder sind
neugierig und wollen von sich aus lernen. Und:
Es ist auch kein Lehrplan dazu
nötig. Lernen ist eine überaus komplexe Sache, die
kann man zwar unterstützen, aber nicht vorbestimmen.
Lernen ist ein aktiver, dynamischer Prozeß. Lernen
ist etwas, das man selbst tut, nicht etwas, das an
einem getan wird. Lernen ist nicht das automatische
Ergebnis von Lehren. Wäre es dies, dann müßten
Leute, die 10 oder 13 Jahre zur Schule gegangen sind,
unheimlich viel wissen. Das ist aber offensichtlich
nicht der Fall, wie nicht nur 4 Millionen
Analphabeten in Deutschland beweisen.
Lernen setzt Interesse voraus
eigene Motivation; und die kann man nicht
verordnen nicht dem Einzelnen, und schon
gar nicht für eine ganze Gruppe. Druck und Zwang
mögen vielleicht für einen kurzen Zeitraum zum
"Lernen" bewegen aber eben zum
Auswendiglernen statt zum Begreifen. Sie erzeugen
eher selten eigene Motivation, was man daran sieht,
daß der Schüler aufhört, sich mit dem Thema zu
befassen, sobald der Druck wegfällt.
Den Lernzwang aufrecht zu erhalten,
scheint nicht sinnvoll (geschweige denn gerecht oder
so), da er kaum tiefgründiges Lernen bewirkt. Welche
Berechtigung hat der Lernzwang also? Ist seine
behauptete Notwendigkeit nicht wie Ergebnisse
aus der Hirn- und Lernforschung belegen
einfach ein großer Irrtum? Und sollte man einen
Irrtum wirklich weiter verteidigen, zumal es Alternativen gibt?
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Was sind denn die
Alternativen?
Die Alternative ist, Kinder in
Freiheit lernen zu lassen, Kindern zwar durchaus
beratend zur Seite zu stehen, sich in ihr Lernen aber
sonst nicht ungefragt einzumischen. Auch jeder junge
Mensch muß selbst herausfinden, was er will. Dazu
sind eigene Erfahrungen notwendig, Erfahrungen, die
man nur dann machen kann, wenn man selbst über sein
Lernen bestimmt. Und gerade auch aus eigenen
Fehlentscheidungen lernt man und zwar
bedeutend mehr als aus Anweisungen von Leuten, denen
man nicht vertraut. Vertrauen in Erwachsene entsteht
am ehesten, wenn man von ihnen geachtet und
ernstgenommen wird, wenn man mit ihnen
gleichberechtigt ist. "Lernen", das ist
nicht gleich "unterrichtet werden".
Lernen ist ein elementarer
Bestandteil des Lebens und läßt sich deshalb davon
auch nicht einfach trennen. Natürlicherweise lernt
man weder ausschließlich von Erwachsenen noch
ausschließlich mit Gleichaltrigen, sondern in
einer bunten Mischung der Altersgruppen. Natürliches
Lernen geschieht nicht im 45-Minuten-Takt. Lernen
heißt erkunden, erfahren, ausprobieren, zuschauen,
mitmachen, selbermachen. Lernen heißt oft auch
Ausdauer. Oft ist man Stunden, Tage oder Wochen lang
mit einem Thema befaßt und läßt nicht locker, gibt
auch dann nicht auf, wenn es nicht sofort klappt,
sondern versucht es nochmal und nochmal, bis man sein
selbstgestecktes Ziel erreicht.
Lernfreiheit schafft im
Gegensatz zu Lernzwang keine Analphabeten.
Jeder will im Leben zurechtkommen, nicht nur, wenn er
einmal erwachsen ist, sondern auch in der Gegenwart.
Und wenn Lesen, Schreiben und Rechnen dazu notwendig
sind, wird dies jeder junge Mensch früher oder
später lernen, falls er die Möglichkeit dazu
bekommt.
Haben Druck und Zwang einem das
Lernen erst einmal grundsätzlich vermiest, kann es
eine ganze Weile dauern, bis man wieder Freude am
Lernen findet. Aber auch dieser Prozeß geht nur mit
Lernfreiheit. Vielleicht wird man vorübergend
"nichts" tun. Aber dauerhaft will sich
niemand langweilen, und niemand will dauerhaft
erfolglos sein.
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Sudbury Schools
Hier
liegen nicht nur Bücher rum
Schulen, an denen es weder
Lernzwang noch Anwesenheitspflicht gibt, sind nicht
utopisch. Sie sind lebendige Realität. Die Rede ist
von Sudbury Schools Schulen nach dem Modell
der 1968 in Framingham im US-Bundesstaat
Massachusetts gegründeten Sudbury Valley School.
Mit etwa 40 Schülern sind die
Sudbury Schools nicht gerade Massenanstalten. Eher
haben sie Ähnlichkeit mit
einer großen Wohnung. Klassenräume gibt es nicht,
genauso wenig wie es Lehrplan, Zensuren oder
Leistungskontrollen gibt. An Sudbury Schools geht
jeder seinen eigenen Interessen nach. Die Schüler
bestimmen ihren Tagesablauf vollständig selbst. Das
gilt für die Vierjährigen genauso wie für die
19jährigen. Schüler und Lehrer sind vollkommen
gleichberechtigt und reden sich mit dem Vornamen an.
Eine Trennung der Schüler nach dem Alter gibt es
ebenfalls nicht. Freundschaften und
Interessengemeinschaften wie Lerngruppen entstehen
über Altersunterschiede hinweg. Unterricht im
klassischen Sinne kommt nur zustande, wenn Schüler
dies ausdrücklich verlangen. Überall findet man
Leute, die sich unterhalten, die lesen, spielen, am
Computer arbeiten, kochen, Musik machen, sich von
einem Lehrer etwas erklären lassen, anderen
zuschauen, Theater spielen oder einkaufen gehen. Das
Lernen, das dabei geschieht, ist einfach nicht vom
Leben getrennt.
Entscheidungen, die das
Zusammenleben an der Schule bzw. organisatorische
Fragen betreffen, werden auf der Vollversammlung
besprochen und demokratisch entschieden, wobei jeder
Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat.
Beschwerden über die Verletzung
von Regeln werden von einem demokratisch gewählten
Justizkommittee verhandelt und entschieden.
Selbstbestimmung und Mitbestimmung
die Grundlagen einer freiheitlichen Demokratie
sind an Sudbury Schools also voll
verwirklicht.
Übrigens nimmt die Anzahl dieser
Schulen ständig zu. Derzeit gibt es etwa 30 Sudbury
Schools, nicht nur in den USA, sondern auch in
Kanada, Japan, Australien, Israel und Dänemark.
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Jedem eine Stimme
School
Meeting in der Cedarwood Sudbury School
Soll Schule nicht im Widerspruch
zur Demokratie stehen, muß sie selbst demokratisch
organisiert sein. Demokratie heißt nicht, daß
Lehrer und Eltern die Macht unter sich aufteilen und
auch nicht, daß Lehrer, Eltern und Schüler jeweils
ein Drittel der Stimmen haben was einem
Drei-Klassen-Wahlrecht gleichkommt. Demokratie
heißt, daß alle, die von Entscheidungen betroffen
sind, an deren Zustandekommen beteiligt werden.
In demokratischen Schulen werden
alle Angelegenheiten auf der wöchentlichen
Vollversammlung (VV) geregelt, bei der jeder Schüler
und jeder Lehrer eine Stimme hat. Die VV entscheidet
auch über die Verwendung der Gelder und über die
Einstellung von Lehrern. Auf der VV werden auch
Regeln aller Art diskutiert und beschlossen,
Verantwortlichkeiten festgelegt und Komitees für
konkrete Vorhaben gegründet, z.B. für die
Organisation eines Tages der Offenen Tür oder einer
Reise.
Da sie in der Minderheit sind,
können die Lehrer sich nicht automatisch
durchsetzen, sondern müssen überzeugen. Durch VVs
entwickeln Schüler jeden Alters ein ausgeprägtes
Demokratie-Verständnis. Und daß man Entscheidungen,
an denen man selbst beteiligt war, eher akzeptiert,
ist ja bekannt.
Die Teilnahme an den VVs ist keine
Pflicht, aber wer fehlt, kann weder seine Ansichten
einbringen noch mitbestimmen.
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Funktioniert das?
"Studien über unsere
Ex-Schüler zeigen, daß sie in jeder Hinsicht
erfolgreich sind; die meisten haben ihre
gewünschte Berufslaufbahn eingeschlagen oder sind
aufs College gegangen; die meisten haben ein gutes
Einkommen, und was meiner Meinung nach die
beste Definition von Erfolg ist die meisten
sind glückliche Menschen."
Sudbury Valley
School
"Abgänger von Sudbury Schools
sind sich klar ausdrückende, verantwortungsbewußte,
unvoreingenommene Erwachsene, die weiter aktiv am
Leben teilnehmen und für den Rest ihres Lebens neue
Sachen lernen."
Fairhaven School
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Fairer Prozeß -
nicht kurzer
Um die gemeinsam vereinbarten
Regeln durchzusetzen, gibt es an Sudbury Schools ein
demokratisch gewähltes Justizkomitee, das
Beschwerden über Regelverletzungen nachgeht.
Auf eine Beschwerde folgt zunächst
eine Untersuchung der Umstände. Ist diese
abgeschlossen und die Beschwerde nicht offensichtlich
unbegründet, wird eine Klageschrift verfaßt, in der
die vermuteten Regelverletzungen nochmals genau
benannt werden. Bekennt sich der Beschuldigte
"schuldig", kann sofort ein Urteil gefällt
werden, andernfalls gibt es eine Verhandlung mit
umfassender Möglichkeit zur Verteidigung. Urteile,
die als ungerecht empfunden werden, können
angefochten werden.
Diese Verfahrensweise ist nicht
ganz unbürokratisch, wird dafür aber von allen als
gerecht empfunden.
Und selbstverständlich werden
nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer zur
Verantwortung gezogen.
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Realpolitischer
Anfang
Die Unterschiede zwischen den
bestehenden Verhältnissen und den angestrebten sind
unübersehbar groß. Es muß aber ein Weg gefunden
werden, vom jetzigen Schulsystem hin zu einem
freiheitlich-demokratischen zu kommen. Er wird nicht
ganz einfach sein, aber er muß gegangen werden. Denn
nur, wenn man auch wirklich losgeht, wird man eines
Tages sein Ziel erreichen. Und je weiter der Weg ist,
desto früher muß man aufbrechen. Und natürlich
sollte man auch zwischendurch nicht die Orientierung
verlieren. Hier nun also die Schritte für die ersten
Jahre:
1. Jahr
- umfassende Informations- und
Aufklärungskampagne zu Änderungen und
Hintergründen, breite öffentliche
Diskussion
- Schulinterne Vollversammlung
als beratendes Gremium
- Aufbau einer demokratisch
gewählten Schülervertretung
- Einstellung der Notengebung
- erleichterte
Schulneugründungen, volle Finanzierung
Freier Schulen ab dem ersten
Betriebsjahr
- freie Schulwahl durch den
Schüler unter bestehenden Schulen
- Planung mehrerer Sudbury
Schools in verschiedenen Gegenden Berlins
2. Jahr
- Vollversammlung wird
beschließendes Gremium
- Justizkomitee wird
eingerichtet
- formale Gleichberechtigung von
Schülern und Lehrern
- Öffnung und Erweiterung des
Kurssystems
- Sudbury Schools nehmen ihre
Arbeit auf (Schulversuch)
3. Jahr
- Vollversammlung entscheidet
über alle Personalfragen
- demokratisch gewählter
Bildungskontrollrat übernimmt Schulaufsicht
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Seite 4:
Vermischtes
Mehr Demokratie!
Demokratie heißt Herrschaft des
Volkes. Entscheidend ist, was die Mehrheit der
Bevölkerung will. Wenn sie jedoch lediglich alle
vier Jahre ein Parlament wählen darf, ist dieser
Grundsatz nur notdürftig erfüllt. Zum einen kann
sich der Wähler nicht sicher sein, ob die Politiker
ihre Wahlversprechen auch einhalten. Zum anderen
entsprechen die im Parlament getroffenen
Entscheidungen oftmals nicht der Mehrheitsmeinung in
der Bevölkerung.
Und vielen Menschen ist das Wählen
eines Parlaments tatsächlich zu wenig. Über 70%
sprechen sich für mehr direkte Demokratie aus:
Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksabstimmung.
Und auch das Grundgesetz besagt,
daß die Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen, sondern
eben auch durch Abstimmungen ausgeübt wird.
Außerdem trägt direkte Demokratie
zum Abbau bisheriger politischer Ohnmachtserfahrungen
bei, da die Menschen so erleben, daß sie konkret
etwas verändern können; sie führt dazu, daß
Menschen sich mit politischen Themen stärker
auseinandersetzen, weil sie vor konkrete
Entscheidungen gestellt werden. Und vor allem wissen
sie wirklich, woran sie sind.
Nur der Vollständigkeit halber sei
noch gesagt, daß man die prinzipielle Forderung nach
mehr Demokratie nicht davon abhängig machen kann, ob
einem die Abstimmungsergebnisse am Ende gefallen.
Direkte Demokratie ist auch jetzt
schon in Berlin vorgesehen. Aufgrund deutlich zu
hoher Hürden kam es aber bisher nur zu einem
einzigen Volksbegehren, was aber wiederum an der zu
hohen Hürde (243 000 Unterschriften) scheiterte. Und
kommunale sowie verfassungssändernde Initiativen
z.B. zur Bezirksfusion sind gar nicht erst erlaubt.
Die bestehenden Hürden müssen
endlich so gesenkt werden, daß direkte Demokratie
auch in der Praxis zur Anwendung kommen kann. Daß
direkte Demokratie für alle in Berlin
wohnenden Menschen gelten muß, sollte
selbstverständlich sein.
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Achtung,
"Sicherheit"!
Videokamera
im Badezim-
mer!? Muß das
sein?"Es
ist doch zu
ihrer Sicherheit,
gute Frau. Falls
sie mal belästigt
werden ..."
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Im Namen der
"inneren Sicherheit" darf die Polizei jetzt
jeden jederzeit überall in Berlin kontrollieren
ohne Verdacht. Bisher waren diese auch als
"Schleierfahndung" bekannten
"verdachtsunabhängigen Kontrollen" schon
an ca. 30 "gefährlichen Orten" erlaubt, zu
denen auch der Kollwitzplatz zählt. Die CDU will nun
noch eins drauflegen: Videoüberwachung öffentlicher
Plätze.
In den vergangenen Jahren wurden
Polizeibefugnisse ständig ausgeweitet: Verdeckte
Ermittler, Telefonüberwachung, Lauschangriff,
Gen-Datenbank. Aber was hats gebracht? Einen
Überwachungsstaat einen Staat, der allem und
jedem mißtraut und glaubt, immer tiefer in das
Privatleben seiner Bürger eindringen zu müssen.
500 000 Menschen werden jährlich in Deutschland
in Telefonabhörungen verwickelt. Alles
Waffenschieber und Mädchenhändler?
Daß sich die betreffenden
Schwerstraftäter nicht mehr in Privatwohnungen
treffen, sondern an abhörsicheren Orten, hätte man
vorhersehen können. Wie es aussieht, hat keine
dieser Maßnahmen auch nur ein bißchen von der
versprochenen Sicherheit gebracht. Weder objektive
Sicherheit noch subjektives Sicherheitsgefühl der
Bürger haben zugenommen. Diese
"Sicherheitsmaßnahmen" haben versagt. Die
richtige Antwort darauf ist aber nicht "noch
mehr Überwachung", sondern "Schluß
damit!".
Nur wer darauf vertrauen kann,
nicht abgehört zu werden, kann sich so frei
entfalten, wie es der Menschenwürde entspricht.
Egal, ob Telefonüberwachung, Lauschangriff,
Schleierfahndung oder Videoüberwachung. Es trifft
immer alle Menschen, ob verdächtig oder
nicht. Und verdächtig heißt noch lange nicht
schuldig. Dies sollten auch eifrige Politiker
beachten, die nach einem kurzen Blick auf die
Polizei-Statistik von steigender Kriminalität reden.
Wo mehr Polizei mehr ermittelt, gibt es auch mehr
Tatverdächtige. Totale Überwachung führt
jedenfalls nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu mehr
Angst und mehr Mißtrauen.
Überwachungsstaat nein
danke!
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Was
jeder Wähler beachten sollte
Erststimme sinnvoll
verwenden
Ähnlich wie bei Bundestagswahlen
gibt es zwei Stimmen.
Mit der Zweitstimme wählt
man eine Partei (Bezirks- bzw. Landesliste). Diese
Stimme ist es, die über die Zusammensetzung des
Parlaments (und damit über die
Mehrheitsverhältnisse) entscheidet.
Mit der Erststimme wählt
man einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Wird
dabei ein Kandidat gewählt, dessen Partei im
Abgeordnetenhaus vertreten sein wird (also mehr als
5% der Zweistimmen hat), hat sich dadurch am
Kräfteverhältnis im Parlament überhaupt nichts
verändert.
Wer auch mit seiner Erststimme
Einfluß auf das parlamentarische Kräfteverhältnis
haben will, muß einen der anderen Kandidaten
wählen, zu denen auch Martin Wilke zählt.
Wer
Kandidaten mit sicherem Listenplatz wählt, verschenkt seine Stimme."
Zahlreichen Menschen geht es
allerdings wirklich um einen konkreten Kandidaten.
Sie wollen, daß genau dieser, und nicht irgend ein
anderer Kandidat der gleichen Partei ins
Abgeordnetenhaus kommt.
Diese Wähler sollten beachten,
daß es unter den zur Wahl stehenden Direktkandidaten
zwei gibt, die mit Sicherheit im Parlament vertreten
sein werden: Irana Rusta (SPD) und Jeanette Martins
(Grüne). Erstere steht auf Listenplatz 1 der
SPD-Bezirksliste. Und Jeanette Martins steht auf
Listenplatz 7 der bündnisgrünen Landesliste. Das
heißt: Selbst wenn ihre Partei nur 5% der
Zweitstimmen erhielte, wäre sie im Parlament
vertreten.
So nett man diese beide
Kandidatinnen auch findet, ihnen die Erststimme zu
geben, bliebe ohne Wirkung. Es wäre also eine
"verschenkte" Stimme.
All jenen, die sich jetzt
vorstellen können, Martin Wilke zu wählen, sei noch
gesagt, daß ein Wahlsieg schon mit 20 bis 25 Prozent
möglich ist, und zwar dann, wenn die Kandidaten von
SPD, Grünen und PDS sowie Martin Wilke etwa ähnlich
viele Stimme erhalten. Alles klar?
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Surf-Tips
Jeder der in dieser
Zeitung veröffentlichten Texte ist natürlich nur
ein Einstieg in die Thematik. Wer es genauer wissen
will, dem seien folgende Internet-Seiten empfohlen.
www.martinwilke.de/texte.htm
Sudbury Valley
School
www.sudval.org
www.kraetzae.de
www.jungdemokraten.de
www.mehr-demokratie.de
Thema
Überwachung
www.fitug.de/ulf/politik
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Gute
Gründe, Martin Wilke zu wählen
Martin Wilke setzt sich für
Menschenrechte und Gleichberechtigung aller Menschen
ein.
Martin Wilke befaßt sich seit etwa
fünf Jahren mit den Themen Schule, Mitbestimmung von
Kindern und Menschenrechten und kennt sich somit gut
auf dem Gebiet aus.
Er kritisiert Schule nicht nur,
sondern er hat auch Gegenvorschläge, die sich in der
Praxis bewährt haben. Und er steht auch weiterhin
mit alternativen Schulen in mehreren Ländern in
Verbindung.
Je mehr Stimmen Martin Wilke
erhält, desto einfacher wird es in Zukunft sein,
auch kinderrechtliche Positionen selbstbewußt zu
vertreten.
Keine Partei setzt sich in dem
Maße für Veränderungen im Bereich Schule und
Jugend ein, wie Martin Wilke es tut.
Martin Wilke ist unabhängig und
kann somit besser über Parteigrenzen hinweg
diskutieren.
Es ist notwendig, daß in der
Schulpolitik mindestens ein Jugendlicher mitbestimmt.
Mit Martin Wilke gäbe es
wenigstens einen Jugendlichen im
Abgeordnetenhaus.
Martin Wilke ist nicht
opportunistisch und vertritt Positionen auch dann,
wenn er damit (noch) in der Minderheit ist.
Wird ein Kandidat gewählt, dessen
Partei ohnehin im Abgeordnetenhaus vertreten sein
wird, hat sich dadurch am Kräfteverhältnis im
Parlament überhaupt nicht verändert.
Wer Martin Wilke wählt, setzt ein
Zeichen für Bürgerrechte und demokratische
Weiterentwicklung der Gesellschaft.
Die Wahl von Martin Wilke wird
zahlreiche Diskussionen auslösen.
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Die Konkurrenz
Neben Martin Wilke treten folgende
Direktkandidaten der vier im Abgeordnetenhaus
vertretenen Parteien an.
Bernd Holtfreter (PDS)
Platz 2 der Bezirksliste
Schwerpunkt: Bauen
PDS, Oderberger Str. 47, 10435 Berlin
Jeanette Martins (Grüne)
Platz 7 der Landesliste
Schwerpunkt: Jugend
Grüne, Oranienstr. 25, 10999 Berlin
Irana Rusta (SPD)
Platz 1 der Bezirksliste
Schwerpunkt: Kultur
SPD, Lettestr. 3, 10437 Berlin
Dr. Vera Touché (CDU)
Platz 3 der Bezirksliste
Schwerpunkt: Stadtentwicklung und Umwelt
Senefelder Str. 20, 10437 Berlin
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Diese
Wahl kann Folgen haben
Von Martin Wilke
"Wenn Wahlen etwas verändern
würden, wären sie verboten." Glaube ich
nicht. Schließlich kandidiere ich ja gerade deshalb,
weil ich davon ausgehe, daß Wahlen potentiell etwas
verändern können.
Eines sollte mit Sicherheit
gelingen: Die für alle gesellschaftlichen
Veränderungen notwendige öffentliche Diskussion
anzuregen.
Allein schon ein offensiv,
selbstbewußt und seriös geführter Wahlkampf kann
dazu führen, daß bisher vernachlässigte Themen
(Rechte junger Menschen, Schulpolitik) in die
politische Debatte gelangen. Im günstigsten Fall
nehmen andere Parteien diese Themen positiv auf und
erweitern ihre Forderungen-Liste entsprechend. Trotz
aller guten Argumente kann man davon aber nicht
unbedingt ausgehen.
Da die Diskussion um eine
demokratische Schulpolitik, um Grundrechte für
Kinder, aber auch um allgemeine Bürgerrechtsfragen,
nach der Wahl nicht einfach im Sande verlaufen soll,
brauche ich ein möglichst gutes Wahlergebnis.
Je besser mein Ergebnis ist, desto
mehr ist es wert. Die Parteien werden bemüht sein,
Wähler zurückzuerobern. Und dazu müssen sie sich
auch im Jugend- und Schulbereich auf
meine Forderungen zubewegen. Je besser das
Wahlergebnis ist, desto stärker wird dieser Effekt
sein. Ein gutes Ergebnis zeigt, daß Interesse an
einer offensiven Diskussion um Grundrechtsfragen
besteht, und daß das Verschwinden solcher
Forderungen aus Parteiprogrammen nicht ohne weiteres
hingenommen wird.
Das deutlichste Signal ist ein
Wahlsieg. Keine Partei kommt dann mehr daran vorbei,
sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Gerade
die kinderrechtlichen und schulpolitischen
Forderungen werden dann auch über Berlin hinaus
Beachtung finden.
Vor allem wird ein Wahlsieg es
ermöglichen, diese Themen auch im Abgeordnetenhaus
einzubringen. Zwar werde ich meine Vorstellungen dort
als einzelner nicht vollständig durchsetzen können,
aber es ist Zeit, daß endlich Bewegung in den Laden
kommt.
Darum nicht vergessen: Am 10.
Oktober ist Wahltag. Und Jede Stimme zählt.
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